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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.02.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-02-27
- Erscheinungsdatum
- 27.02.1934
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
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X- 49, 27. Februar 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. Nhlig, vr. Friedrich: Der Sortiments-Lehrling. Eine Einweisung in die buchhändlerische Arbeit. Herausgeg. vom Bildungsausschuß des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Neu bearbeitet von Dr. F. U. Vierte Auflage. Leipzig 1934, Verlag des Börscnvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 124 S. 8° Mit 30 Abb. und einem Anhang iiber Prüfungsordnung und Nicht linien fiir die buchhändlertsche Gehilfenpriifung. Steif brosch. ^NM 2.—. ^ ^ ^ L ä t. I tl I OK Viiordelj. lUIr. 6.—. 1933. u" 12. Lsrlin XVV 40: Ü6ied8verlLlA8amt. 8 8. Deutsches Volkstum. 16. Jg., H. 4. Hamburg: Hanseatische Verlags anstalt. Aus dem Inhalt: R. v. Engelhardt: Organisches Denken — deutsches Denken. Zeitschrift fiir Deutschlands Buchdrucker und verwandte Gewerbe. 46. Jg., Nr. 15. Aus dem Inhalt: Vorschau auf die Bugra- Maschiuenmesse. — M. Hebsaker: Untersuchungen iiber Druckaus wirkungen. Zeitungs-Verlag. 35. Jg., Nr. 7. Berlin. Aus dem Inhalt: F. Kaiser: Zeitung und Schule. — M. Ziese: Filmverdreher. — Der ständische Aufbau der Kulturberufe. Zeitschriften- und Zeitungsaussätze. Helwing: Leibniz' und Scharnhorst's Verleger. I. Dreieinhalb Jahr hunderte Helwingscher Verlag. In: Niedersächsische Tages-Zeitung, Hannover, Nr. 40 vom 16. Februar 1934. Antiquariatskataloge. UüclagvAili u«^v. 1010 Xim. 52 3. IKüller L (»riUk, 8tuttxart, Ifangs 8tr. 6: lirrlnlox 30: XnnstMselriakle. 1784 dli-n. 64 8. 8pv)'er ^ I'otvrn, vorlin 7, linear cknn lüncken 39: Xalalog Xr. 2: I^kllokopdis, Xsxodolog'i«, 536 Xrn. 20 8. Kleine Mitteilungen Unzulässige Werbemethodcn. — Im Deutschen Kriminalpolizei- blatt vom 19. Februar 1934 ist folgende Warnung veröffentlicht: »Fiir die in Miinchen erscheinende parteiamtliche Frauenzeit schrift: »N. S. F r a u e n - W a r t e« wird im Reich seitens der örtlichen Buchhändler (von der Schriftleitung ge sperrt!) eine Werbung durchgeftthrt, welche zu diesem Zweck Werbekolonnen von 3 bis 25, ja sogar 50 Mann unterwegs haben. Diese Leute gehen nunmehr dazu über, die Hausfrauen unter An wendung von Druckmitteln in rigoroser Weise zur Verpflichtung eines Jahresbezuges zu bringen. Auch wird mit der Behauptung hausiert, das) mit dem Bezug eines Blattes gleich zeitig die Mitgliedschaft zur Partei oder zur N.S.-Frauenschast verbunden wäre. Alle diese oder ähnliche Angaben entsprechen in keiner Weise der Wahrheit. Ähnliche unwahre Angaben werden auch bei Werbungen fiir andere nationalsozialistische Zeitungen und Zeitschriften gemacht. Um die Bewegung in ihrem Ansehen nicht weiterhin zu schädigen, wird auf diese Art der Werbetätigkeit besonders aufmerksam gemacht mit dem Ersuchen, jeden Werber, ohne Nilcksicht darauf, fiir welches Unternehmen er tätig ist, auf seine gewerbepolizeilichen Papiere zu kontrollieren und gegebenen falls wegen Hausiersteuerhinterziehung, Übertretung der GO. zur Anzeige zu bringen. D. St. 122. Miinchen, 14. Februar 1934. PD.« Die Geschäftsstelle bittet die Mitglieder um Nachricht, wenn ihnen bekannt wird, wo derartige Werbemethoden angewandt werden. Urheberrecht in Italien — Ubersetzungsrecht. — Das italienische Urheberrechtsgesetz enthält die Bestimmung, daß die außerhalb Italiens vor dem 1. August 1921 erschienenen Werke in Italien keinen Schutz genieheu, wenn nicht eine Ausgabe in italienischer Sprache erfolgt ist. Dieser Vorbehalt gilt aber nicht fiir die Werke — gleich gültig ob wissenschaftliche oder belletristische , die nach dem 1. August 1921 in einem der Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst angeschlossenen Lande veröffentlicht worden sind. Diese genießen in Italien vollen Urheberrechtsschutz. Gegen die Ausschaltung des Buchhandels. — Vor einiger Zeit hat, nach dem Vorgehen des Börsenvereins, die Niederrheinische Jndustrie- nnd Handelskammer Duisburg-Wesel mit Unterstützung anderer Han delskammern sich an den Deutschen Industrie- und Handelstag ge wandt und diesen auf die Schädigungen aufmerksam gemacht, die dem Buchhandel durch seine Ausschaltung beim Vertrieb gewisser Bücher entstehen. Dem Deutschen Industrie- und Handelstag, der sich an den Herrn Neichsminister für Volksaufklärung und Propaganda gewandt hatte, ging vom Neichsleiter fiir die Presse der Neichsleitung der NSDAP, in Miinchen das folgende Schreiben zu: »Den mir am 16. Januar in Abschrift übermittelten Brief an den Herrn Neichsmini ster fürVolksanfklärung und Propaganda habe ich erhalten. Ich teileJhre Stellungnahme voll und ganz und habe diese auch schon bisher immer zum Ausdruck gebracht. Der Nationalsozialismus tritt fiir den Mittel stand, also auch fiir den Sortimentsbuchhandel, ein und verurteilt ebenso wie Sie das Aufziehen von eigenen Buchvertriebsstellen durch die Partei und ihre Nebenorganisationen. Im übrigen möchte ich Sie darauf hinweiseu, das; im Verordnungsblatt der NSDAP, vom 17. Dezember 1931, Folge 13, Seite 32, Anordnung des Neichs- geschästsführers, Punkt 3 und Folge 46/46 vom 3V. April 1933 Nr. 9/33, Punkt 1 bereits von Seiten der Neichsleitung der NSDAP, den gesamten Parteiorganisationen verboten wurde, den Verkauf von Büchern und Schriften selbständig vorzunehmen.« Die Publizistik als Unternehmen und als Dienst. — Prof. I)r. Menz hielt über dieses Thema lu der Fachschaft »Zeitungswissen schaft« an der Universität zu Leipzig einen Vortrag, wobei er an fangs einige wichtige Paragraphen des neuen Schriftleitergesetzes be leuchtete, die die unmittelbare Verknüpfung dieser Fragen mit dem Willen nach der Neugestaltung des Reiches zeigen. Auch das Schrist- leitergesetz sei aufgebaut auf der Grundlage des berufsständischen Sozialismus. Die Pressefreiheit nach der Einstellung des Liberalis mus sei überwunden. — Wenn im 19. Jahrhundert die Präventiv zensur besiegt und darüber der verantwortliche »Sitzredakteur« ein gesetzt wurde, so habe das immer dem natürlichen Rechtsempfinden widersprochen, da der wirklich Schuldige nicht getroffen wurde. Eine solche Regelung setze allgemein eine ethische Verantwortung voraus. Dazu sei notwendig, daß der Schriftleiter als Charakter unabhängig sei, vor allem aber auch eine wirtschaftliche Unabhängigkeit besitze. Die Voraussetzungen dafür haben aber oft gefehlt, auch wenn der gute Wille vorhanden war. Eine einheitliche Orientierung war nicht möglich, da der Begriff der guten Sitten »schillernd« gewesen sei. Man habe zwar die Lücke empfunden und versucht, das Gesetz zu ändern, sei aber in Nebensächlichkeiten abgeirrt. Die grundsätzliche Bindung müsse dahin gehen, das; die vielen Verbotstafeln durch Wegweiser ersetzt würde«. Das neue Deutschland unter der Führung Adolf Hitlers sei nunmehr der Generalwegweiser. Damit sei der Schriftleiter in einen bestimmten Dienst gestellt, es sei ihm eine Generalausrichtung gegeben. Zu dieser Ausrichtung müsse noch die wirtschaftliche Un abhängigkeit kommen. Dabei sei über die enge Bezirkung der Zeitung hinauszugehen auf andere Unternehmungen, wie Film usw. Auch beim Verlag beginne schon die Auswahl der Richtlinien. Wie steht es mit dem Dienstgcdauken bei diesen Unternehmungen? Wie müssen die publizistischen Unternehmungen nmgestaltet werden, damit sie wirtschaftlich möglich bleiben? Die meisten dieser Unter nehmungen seien nach kapitalistischer Struktur aufgebaut. Sie brauch ten damit aber nicht im Widerspruch zu dem Dienstgedankeu zu stehen. Kapitalismus und Sozialismus seien keine Antithese. Unter der Voraussetzung der arbeitsteiligen Verkchrswirtschaft wird auch der Sozialismus das Kapital als Werkzeug nicht entbehren können. Bei der weiteren Frage, in wessen Dienst der Unternehmer mit seiner Tätigkeit stehe, wurde aus der Geschichte nachgewieseu, das; das rein materialistische Interesse nicht ausgereicht habe, sondern daß in vie len Fällen der Herausgeber und Verleger zur Richtschnur eine Welt anschauung, eine Idee genommen habe. Dafür wurden oft große Opfer gebracht. Das Ergebnis jener Entwicklung ist aber trotzdem das Gegeneinanderwirken der Mächte des Pluralismus gewesen. Das sei nunmehr zu überwinden. Der Oberbegriff müsse einheitlicher und grundsätzlicher Art sein, die Verankerung aller Einzeläußerungen in ein und dem selben Urgrund, der gefunden wurde in der nationalsozialistischen Revolution. Das ganze deutsche Volk mit seiner Zukunft ist dieser Begriff. Die Überwindung der pluralistischen Vielfältigkeit sei er reicht. Durch das Schristleitergesetz sei aus der Antithese »Unter nehmung und Dienst« eine Synthese geworden. Nunmehr bestehe nur noch die Notwendigkeit, diesen Zustand auch wirtschaftlich zu gewährleisten. U. Fachgruppe Buchhandel im DHV. Kassel. — Der Auftakt zu unserer Winterarbeit begann mit einer Pilgerfahrt nach dem Kloster haus des Dichters Hans Grim m in Lippoldsberg an der Weser. An einem sehr schönen Hcrbstsonntag im Oktober v. I. wanderten wir durch den Neinhardswald nach dem Heim des Dichters, der uns in liebenswürdiger Weise bewirtete und uns eine Vorlesung aus 191
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