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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.03.1934
- Strukturtyp
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- 1934-03-13
- Erscheinungsdatum
- 13.03.1934
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- Deutsch
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61, 13. März 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. b. Dtschu Buchhandel. Ungarn. Die ungarische Zeitschrift für Statistik veröffentlichte in ihrer Nummer vom Mai 1933 eine sehr gute Übersicht über die Buch produktion Ungarns in den Jahren 1930, 1931 und 1932. Wir entnehmen daraus die Angaben sür 1932. Die Zahlen sind zun, ersten Male in der Oorvinu, dem Organ des ungarischen Buch händlervereins, erschiene». Die neuen Veröffentlichungen beziffern sich sür 1932 niit 2809, die Neuauflagen mit 233 Einheiten. Die geographische Verteilung lautet: 1931 1932 Budapest 2 434 2239 (—I8S> Provinz 701 510 <—ISI) Ausland 34 63 <4- 29, Insgesamt: 3 IS9 2 842 l—327> Die 2842 im Jahre 1932 erschienenen Werke umfassen 391 701 Druckseiten, nämlich durchschnittlich 138 Seiten je Werk. Die periodischen Veröffentlichungen Ungarns sind seit 1930 nicht wieder gezählt worden. Im Jahre 1932 in den Buchhandel Ungarns gelangte Verlagswe rke. 1932 Wissenschastögebiete Werke Werke oQ r- § sprach?'' Svr. FI 1. Allgemeines . . . 128 108 20 110 12 6 7 2. Philosophie . . . 51 36 15 51 3. Religion 4. Soziale Wissensch., 276 152 124 255 2 19 25 Recht, Verwaltung 354 186 168 336 10 8 18 5. Heer 31 21 10 31 6. Unterricht .... 7. Staatswissenschaften, 259 203 56 247 9 3 3 Landwirtschaft . . 193 89 104 182 9 2 6 8. Industrie, Handel. 107 55 52 102 1 t 1 9. Philologie .... 10. Naturwissenschaften, 94 57 37 86 2 6 Mathematik . . . 77 36 41 71 1 1 11. Technologie . . . 69 37 32 68 4 3 12. Medizin 107 70 37 105 2 13. Kunst 70 42 28 68 2 14. Sport, Spiel . . . 62 40 22 61 1 3 15. Schöne Literatur . 679 525 154 668 4 304 16. Jugendschriften . . 84 58 26 84 12 17. Geschichte, Biologie 113 68 45 107 1 6 18. Geographie, Reisen 88 67 31 81 3 4 14 Insgesamt: 2842 1840 1002 2710 66 66 406 Insgesamt von 1931: 3169 2160 1009 2956 107 106 451 Differenz i. Vergl. mit 1931 —327 —320j —7 -246 —41 - 40 —45 (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen Erholungsheim für Deutsche Buchhändler c. V. — Am Mittwoch, dem 28. März 1934, pünktlich 20 Uhr findet im Spicgelsaal der Gaststätte »Wilhelmshof», Berlin SW 11, Anhaltstraße 12 die Hauptversammlung statt. Die Tagesordnung umfaßt: 1. Ver lesung des Geschäftsberichtes für das Jahr 1983. 2. Verlesung des Bilanz- und Kasseiiabschlusses für das Geschäftsjahr 1933. 3. Bericht der Kassenprllser. 4. Richtigsprechung des Bilanz- und Kassen abschlusses und Entlastung des Vorstandes. 8. Birtschaftsbericht über die drei Heime Ahlbeck, Lauenstein und Oberstdorf. 6. Antrag des Aktionsausschusses aus Änderung der Satzung zwecks Durchführung des Führergedankens. 7. Neuwahl. 8. Verschiedenes. Mit Rücksicht aus die Wichtigkeit der Satzungsänderung wird um rege Beteiligung der Mitglieder gebeten. Steuergutscheiue sür Steuerzahlungen. - Bis zum 81. März 1884 müssen die Zahler von Umsatz-, Gewerbe- und Grundsteuer einen Antrag aus Aushändigung von Steuergutscheinen beim zuständige» Finanzamt stelle», soweit dies nicht schon einmal geschehen ist. Wer einen solchen Antrag versäumt, verliert endgültig die Wohltat der lOprozentigen Steuersenkung, die in der Verordnung des Reichs präsidenten zur Belebung der Wirtschaft vom 4. September 1932 vor gesehen war. Uber die Einrichtung und Verwendung der Steuer gutscheine ist im Börsenblatt vom 11. Oktober 1832 anssiihr- lich berichtet worden. Deshalb sei au dieser Stelle nur daraus hin gewiesen, daß Steuergutschcine i» Höhe von 10"/° der Beträge ausge- hänbigt werden, die sür die obengenannten Steuerarten in der Zeit vom 1. Oktober 1882 bis znm 39. September 1838 fällig geworden und entrichtet worden sind. Falls dis Zustellung des Steuerbescheides vor dem 1. Oktober 1933 ersolgte und die Zahlungsfrist erst nach dein 30. September 1933 endete, kann aus besonderen Antrag des Steuerzahlers die bis zum 30. September 1833 ersolgte Zahlung einer bereits sällig gewesenen Zahlung gleichgestellt werben. Arbeitsspendengeseh. Ablaus der Amnestiesrist. — Am 31. März 1934 läuft die Frist ab, bis zu der Spendenscheine der freiwillige» Spende zur Förderung der nationalen Arbeit gezeichnet sein müssen, damit sie verwendet werden können: 1. zur Absetzung von dem Einkommen des Steuerabschnittes oder 2. zur Ablösung von Steuerschulden (zuzüglich eines Aufgeldes!. Ist hinsichtlich einer derart ablösungsfähigen Steuerschuld eine Steuerzuwiderhandlung begangen worden, so tritt Steuerfreiheit ein, wenn der durch die Steuerzuwiderhandlung verkürzte Steuerbetrag mindestens zur Hälfte durch eine Arbeitsspende bis zum 31. März 1834 abgelöst worden ist. Die Steuerfreiheit kommt alle» zugute, die an der Steuerzuwiderhandlung beteiligt waren, z. B. auch Mit tätern und Gehilfen. Wir verweisen im einzelnen auf die Ausfüh rungen über bas Arbeitsspendengesetz (Neichsgesetz zur Verminde rung der Arbeitslosigkeit vom 1. Juni 1933 RGBl. 1931 Seite 324 ss.> im Börsenblatt vom 13. Juni 1833 Seite 421 und vom 24. August 1833 Seite 037. Fachgruppe Buchhandel in der Teutschen Angestelltenschaft. — Ortsgruppe Hannover: Die Bezirkssachgvuppe veranstaltet in Verbindung mit der Landesstelle zur Förderung des deutschen Schrifttums, dem Kamps bund für deutsche Kultur, dem Reichsverband Deutscher Schriftsteller und dem Ortsverein der Buchhändler am 22. März im Beethoven saal der Stadthalle Hannover eine Kundgebung anläßlich von Goethes Todestag, aus der der Präsident der Neichsschristtumskammer 1>r, Hans Fr. Blunck über »Deutsche Kulturpolitik» sprechen wird. Gegen Verfälschung des Hitlcrbuchcs »Mein Kamps« (s. a. Nr. 57). — Der Verlag Franz Eher Nachs. hat unterm 7. März eine Erklärung herausgegeben, in der es heißt: »Ein Pariser Verlag hat vor ein paar Tagen in französischer Sprache unter dem Titel »Adolf Hitler, dloir Combat« ein Buch herausgebracht, von dem der Verlag behauptet, es sei eine wortgetreue und ungekürzte (integral«) Über setzung des Werkes des Führers. Im Vorwort und in Zeitungs notizen brüsten sich Verlag und Übersetzer >» geradezu zynischer Art mit der Tatsache, daß die Veröffentlichung ohne Genehmigung de« Autors und unseres Verlages unter Bruch jeglichen Rechtes erfolgt ist. Als Grund und Zweck der Vcrössentlichung wird angegeben, die ganze Welt, besonders aber Frankreich, müsse von dem unveränderten Urtext des Buches Kenntnis haben. Der Antor habe aber eine autori sierte sranzösische Buchausgabe grundsätzlich abgelchnt.» Als Ergebnis der Überprüfung des Sachverhaltes wird u. a. sestgestcllt: 1. Der Pariser Verlag, der Diebstahl geistigen Eigentums begeht und sich dessen noch brüstet, ist auch in Frankreich völlig unbe kannt. Ernste und führende sranzösische Kreise mißbilligen diese wider rechtlichen Methode» nachdrücklich: 2. Tie Behauptung, die Über setzung sei wortgetreu, ist unwahr. Scho» im ersten Absatz des ersten Kapitels (Im Elternhaus) zeigt sie so klare und entscheidende Ab weichungen vom Urtext, daß die bewußte Verfälschung aus der Hand liegt. Der »Übersetzungsfehler« betrisst eine heute besonders inter essierende politische Frage. Verbotene Drnckschriste». — Alle Exemplare der Zeitung: »Der Gegenangriff» vom 1. September 1933 und der »AJZ» vom 10. August 1833 sind unbrauchbar zu machen. (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 1799 vom 9. März 1934.) Die in Ulrich Mosers Verlag, Graz, erschienene Druckschrift: »Judaismus, der weltgeschichtliche Gegensatz zum Christentum» von Anton Orel wurde sür Preußen beschlagnahmt und eingezogen. II v 419/34. Berlin, 0. März 1934. Gestapa. (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 1800 vom 10. März 1934.) Verantwortlich: Or. Hellmuth Langenbuche r. — Verantw. Anzetgenletter: Walter Herfurth, Leipzig. — Verlag: Der Bürlenveretn -er Deutschen Buchhändler zu Leipzig. — Anschrift her Schrifllettung und Expedition: Leipzig C l, K erichtsweg 2 ö, Postschlichfach 271/75. — Truck: Ern st Hebrich Nachs., Leipzig E l, Hospitalstrabe 11a—13. — DA: KIM/It. 232
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