X- 65, 17. März 1934. Redaktioneller Teil. Vvlkenblatt!. t. Dtlchn Buchhandel. 4. über die Zulassung zur Arbeitsgemeinschaft entscheidet in einzelnen Fälle», wo di« Eignung zur bnchhändlerische» Betätigung im Sinne von 8 10 der ersten Verordnung zur Durchführung des Kulturkammer- gesetzcs vom 1. November 1933 einer besondere» Prüfung unterliegen mutz, der Präsident der Rcichsschrtsttums- kammer auf Vorschlag des Vorstehers des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Die Arbeitsgemeinschaft stellt ihren Mitgliedern einen Ausweis zur Verfügung. Wer diese» Ausweis oder den Ausweis des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler nicht besitzt, ist künftig zu einem Verkauf von Büchern nicht berechtigt. Zuwider handlungen werden streng verfolgt. Für Leihbüchereien im Nebengewerbe ergehen noch besondere Anordnungen. Berlin, den 2V. Februar 1934. Oer Präsident der Reichsschrifitumskammer i. B. gez. I)r. Wismann. Bekanntmachung Auf Anordnung des Präsidenten der Reichsschrift tumskammer isteinBüchereiausschutzgebildet worden, dem je drei Vertreter des Berbandes deutscher Bolks- bibliothekare und des Fachvereins „Die Deutschen Leihbüchereien e. B." Fachschaft II angehören. Die Arbeit dieses Ausschusses soll der Überbrückung be stehender Gegensätze und der Verständigung dienen. Den Vorsitz hat im Aufträge des Präsidenten der Referent für Büchcreiwcscn in der Reichsschrifttums kammer vr. Heinl übernommen, der den Ausschutz nach Bedarf einberufen wird. Berlin, den 14. März 1934 Der Präsident der Reichöschrifttumökammer i. B. vr. Heinz Wismann. Bekanntmachung der Geschäftsstelle. Betr.: Zeitschriftenwerbung. Die Reichsschristtumskammer teilt mit: Diejenigen Buchhandlungen, die dem Börsenverein der Deut schen Buchhändler angehören und Zeitschristenwerbung betreiben, brauchen dem Reichsverband Deutscher Zeitschristenbuchhändler, Köln (Pfälzer Straße 84) nicht anzugehören, haben sich jedoch durch eine Mitteilung bei diesem Verbände unter Hinweis darauf zu melden, daß sie als Mitglieder des Börsenvereins in der Reichs schrifttu,nskammcr bereits ständisch eingegliedert sind. Eine Bei- tragspslicht entsteht aus dieser Meldung nicht. Die Meldung, die die Mitglieder des Börsenvereins zur Fort führung des Zeitschriftcnvertriebs und der Zeltschristenwerbung berechtigt, stellt im übrigen eine vorläufige Regelung dar. Eine endgültige Vereinbarung zwischen dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler und dem Reichsverband Deutscher Zeitschriften- buchhändlcr wird im Einvernehmen mit den beteiligten Kammern in den nächsten Wochen getroffen und veröffentlicht werden. Leipzig, den 16. März 1934. Di. Heß. Oer Verein der Buchhändler zu Leipzig. An alle ordentlichen Mitglieder Einladung zu der ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, 28. März 4934, 46 Llhr im kleinen Saal des Deutschen Buchhändlerhauses, Portal I. Tagesordnung: 1. Jahresbericht über das Jahr 1933. 2. Kassenbericht des Jahres 1933. 3. Haushaltplan für das Jahr 1934. Festsetzung der Mitgliederbeiträge, des Beitrages für die Buchhändler-Lehranstalt und des Eintrittsgeldes. 4. Wahlen. 5. Verschiedenes. Etwa noch zu stellende Anträge von Mitgliedern können nur dann zur Verhandlung kommen, wenn mindestens zwölf stimmberechtigte Mitglieder sie unterstützen (8 20 der Satzung). Nach 8 17 der Satzung sind alle ordentlichen Mitglieder des Vereins verpflichtet, den Hauptversammlungen beizuwohnen, wenn sie nicht durch Krankheit oder Ausübung öffentlicher Ämter verhindert sind, oder soweit nicht in 8 6 ein anderes zugelassen wird. Entschuldigungsgrllnde sind schriftlich dem Vorstande vor der Hauptversammlung anzuzeigen. Geschäfte braucht der Vorstand nicht als Entschuldtgungsgrund gelten zu lassen. Wer ohne triftige Entschuldigung fehlt, hat den vom Vorstand festgesetzten Betrag von RM 3.— zu zahlen. Die Entscheidung darüber, ob eine Entschuldigung als ausreichend anzusehen ist, trifft der Vorstand nach billigem Ermessen endgültig ohne Angabe von Gründen. Der Geschäftsbericht wird mündlich vom Vorsteher zum Vortrag gebracht werden. Die zugesandten Drucksachen bitten wir in die Hauptversammlung mitzubringen. Leipzig, am IS. März 1934 Der Vorstand des Vereins der Buchhändler zu Leipzig A. Hiersemann Wilhelm Ehrenberg Vorsteher Stellv. Schriftführer 242