X? 65, 17. März 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhanbel. Bekanntmachung. Wir laden hiermit ein zur diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am Sonntag Kantate, dem 29. April 1934, vormittags 9 Uhr im Großen Saale des Deutschen Buchhändlerhauses zu Leipzig (Eingang Tür m>. Die genaue Tagesordnung wird noch betanntgegeben werden. Heute veröffentlichen wir das Prüfungsergebnis des Satzungsänderungs-Ausschusses zum Antrag des Gesamtvorstandes auf Satzungsänderung. Der Antrag ist der außerordentlichen Hauptversammlung vom 28. Januar 1934 in folgendem Wort laut unterbreitet worden: Die Hauptversammlung wolle beschließen, die Satzung des Börsenvereins in Anpassung an das Reichskulturkammer gesetz, die dazu ergangenen Durchführungsverordnungen sowie an die Satzung der Reichsschrifttumskammer und unter Berücksichtigung der nachstehend noch ausgeführten Gesichtspunkte zu ändern und zur Prüfung dieses Antrages aus Satzungsänderung einen aus den Mitgliedern des Gesamtvorstandes sowie zehn weiteren Mitgliedern des Börsen vereins bestehenden außerordentlichen Ausschuß einzusetzen: 1. Verankerung des Führergrundjatzes, 2. Änderung der Borschristen über Termin, Ort und Zuständigkeit der Hauptversammlung, 3. Aufnahme von Bestimmungen a) über die Verpflichtung des Mitgliedes zur Entsendung der in seiner Firma ausgebildeten Lehrlinge zu der vom Börsenverein eingerichteten Gehilfenprüsung, b) über Zusammensetzung und Aufgabenkreis des Prüsungsamtes, 4. Streichung von Z 9 Zifs. 3 Halbsatz 2 (sofern rechtskräftige Verurteilung vorliegt), 5. Vereinfachung der Vorschriften über Ahndung der Verletzung von Mitgliedspflichten, 6. Verminderung der Zahl der Ausschüsse, 7. Vereinfachung der Vorschriften über Satzungsänderung. Die Hauptversammlung wolle ferner den Prüfungsausschuß ermächtigen, auch sonstige sich etwa noch als notwendig oder zweckmäßig erweisende Satzungsänderungen zur Beschlußfassung in der ordentlichen Hauptversammlung vorzubereiten. Die außerordentliche Hauptversammlung vom 28. Januar 1934 hat sich fast einstimmig damit ein verstanden erklärt, daß dieser Antrag des Gesamtvorstandes dem zu seiner Prüfung eingesetzten Aus schuß überwiesen wurde. Als Mitglieder dieses Ausschusses sind auf Grund der von der außerordentlichen Hauptversammlung erteilten Ermächtigung folgende Herren berufen worden: Karl Baur-München, Theodor Fritsch-Leipzig, Martin Riegel-Hamburg, Walther Jäh-Halle, Alfred Hoffmann-Berlin, Or. Döring-Leipzig, Georg Arnold-Prieros, Hans Riedel-Berlin, Karl Ehlers-Hamburg, Johann Harkämper-Köln, Theodor Volckmar-Frentzel-Leipzig. Der Sahungsänderungsausschuß hat am 9. März 1934 getagt. Das Ergebnis seiner Beratungen ist in der nachstehend veröffentlichten Neufassung der Satzung des Börsenvereins festgelegt, über deren An nahme die ordentliche Hauptversammlung 1934 beschließen soll. Bei der Schaffung dieser neuen Satzung war darauf Bedacht zu nehmen, das Gefüge des Börsen vereins als der über ein Jahrhundert bewährten Arbeitsgemeinschaft des Gesamtbuchhandels in seinen Grundzügen zu erhalten. Die Verankerung des Führergrundsatzes geschah so, daß nur Persönlichkeiten in das mit weitgehenden Rechten ausgestattete Vorsteheramt berufen werden können, die das Vertrauen des Gesamtbuchhandels genießen. Der Beratung des Vorstehers dient ein „Kleiner Rat" erfahrener Praktiker. Der Fachausschuß arbeitet wie bisher an der Anpassung der buchhändlerischen Ordnungen an die Zeitverhältnisse unter Ausgleich aller Sonderinteressen der einzelnen Buchhandelsgruppen. Es soll weiter hin nur verordnet werden können, was wirtschaftlich gewachsen und gesund ist. 243