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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.04.1934
- Strukturtyp
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- 1934-04-24
- Erscheinungsdatum
- 24.04.1934
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- Deutsch
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sstj? 94, 24. April 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. aufnehmen. Er kann die Welterarbeit bei dem früheren Unternehmer nur dann verweigern, wenn er inzwischen einen neuen Dienstvertrag abgeschlossen hat. Der Arbeitnehmer mutz diese Erklärung unver züglich (spätestens drei Tage, nachdem er den Widerruf der Kündi gung durch den Unternehmer erfahren hat) mündlich oder schriftlich dem Unternehmer gegenüber abgeben. Wenn der Arbeitnehmer die Weiterarbeit verweigert, so braucht der Unternehmer ihm den Lohn nur sllr die Zeit zwischen Entlassung und Eintritt in das neue Dienst verhältnis zu zahlen. Hieraus kann der Unternehmer die gleichen Be träge wie vorstehend zu 8. anrechnen (8 80), ck> Die Kündlgungswiberrussklage bei fristloser Entlassung. Obwohl der Kündigungsschutz den Fall der berechtigten frist losen Entlassung nicht ergreift, kann der Arbeitnehmer, wenn er sich zu Unrecht fristlos entlassen glaubt, in dem Verfahren, in welchem er die Unwirksamkeit der fristlosen Entlassung geltend macht, gleich zeitig (aber nur bis zum Schlüsse der mündlichen Verhandlung erster Instanz) für den Fall, das) die Kündigung als für den nächsten zu lässigen Kündigungszeitpunkt wirksam angesehen wird, den Wider ruf dieser Kündigung gemätz 8 58 AOG. beantragen. Die Bestim mung, datz die Widerrufsklage binnen zwei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben sein mutz, gilt als gewahrt, wenn die Klage, mit welcher der gekündigte Arbeitnehmer die Unwirksamkeit seiner fristlosen Entlassung geltend macht, binnen zwei Wochen nach der Kündigung erhoben war. Das Vorverfahren vor dem Vertrauens rat ist in diesem Falle nicht notwendig. Wenn bas Gericht die frist lose Entlassung für berechtigt erklärt, ist damit zugleich der Antrag auf Widerruf der Kündigung abgewiesen. Wenn das Gericht die frist lose Entlassung für unberechtigt erklärt und dem Anträge auf Wider ruf der Kündigung stattgibt, so wirb der Lohn- oder Gchaltsanspruch sllr die Zeit bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist durch die sllr den Fall des Nichtwiderrufs festgesetzte Entschädigung nicht berührt (8 81). III. Der Entlassungsschutz bei Betriebsstillegungen und anderen gröberen Entlassungen. Die alte Sttllegungsverorbnung, die nur für einen Teil der ge werblichen Betriebe galt, tritt am 1. Mai 1934 autzer Kraft. Es gilt nunmehr die folgende Rechtslage, und zwar für alle privaten Betriebe aller Berufszweige (mit der Ausnahme nachstehend zu s>. a) Die Anzeigepflicht. Der Unternehmer eines Betrie bes ist verpflichtet, dem Treuhänder der Arbeit schriftlich Anzeige zu erstatten, bevor er 1. in Betrieben mit in der Regel weniger als einhundert Beschäftigten mehr als neun Beschäftigte, 2. in Betrieben mit in der Regel mindestens einhundert Beschäftigten zehn vom Hun dert der im Betriebe regelmäßig Beschäftigten oder aber mehr als fünfzig Beschäftigte innerhalb vier Wochen entläßt (8 SO Abs. 1). Entlassung in diesem Sinne setzt Kündigung durch den Unternehmer voraus und liegt nicht vor, wenn die Arbeitsverträge von vorn herein auf bestimmte Zeit, für einen vorübergehenden Zweck, zur Aushilfe, aus Probe abgeschlossen sind, wenn das Dienstverhältnis im Wege freiwilliger Vereinbarung zwischen beiden Teilen aufge hoben wird, wenn der Arbeitnehmer kündigt. Auch berechtigte frist lose Entlassungen sind nicht mitzuzählen (Anthes). d) Die Sperrfrist. Entlassungen, deren Bevorftehen nach der Vorschrift zu a) anzuzeigen ist, werden vor Ablaus von vier Wochen nach Eingang der Anzeige beim Treuhänder der Arbeit nur mit dessen Genehmigung wirksam. Der Treuhänder der Arbeit kann die Genehmigung auch mit rückwirkender Kraft erteilen. Er kann auch anordnen, daß die Entlassungen nicht vor Ablauf von längstens zwei Monaten nach Erstattung der Anzeige wirksam werden <8 20 Abs. 2 Satz 1 und 2). o) Die Freifrist. Soweit die Entlassungen nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Zeitpunkt durchgesührt werden, von dem an sie nach Vorstehendem wirksam sind, gilt die Anzeige als nicht er stattet. Jedoch bleibt das Recht zur fristlosen Entlassung unberührt <8 20 Abs. 2 Satz 3). ck) Arbeitsstreckung. Wenn der Unternehmer nicht in der Lage ist, die Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Sperrfrist voll in Ar beit zu behalten, so kann der Treuhänder der Arbeit zulassen, daß der Unternehmer sllr die Zwischenzeit in seinem Betrieb eine Ver kürzung der Arbeitszeit (Streckung der Arbeit) einfll-hrt. Hierbei darf jedoch die Wochenarbeitszeit eines Beschäftigten nicht unter 24 Stun den herabgesetzt werden. Der Unternehmer ist im Falle der Arbeits streckung berechtigt, Lohn oder Gehalt der mit verkürzter Arbeitszeit Beschäftigten entsprechend zu kürzen. Die Kürzung wird jedoch erst von dem Zeitpunkt an wirksam, in dem das Arbeitsverhältnis nach den allgemeinen gesetzlichen oder den vertraglichen Bestimmungen enden würde <8 20 Abs. 3). s> In Betrieben, die regelmäßig ln einer bestimmten Jahreszeit verstärkt arbeiten (Saisonbetriebe) oder regelmäßig nicht mehr als drei Monate im Jahre arbeiten (Kampagnebetriebe), finden die vor stehenden Vorschriften auf Entlassungen, die durch die Eigenart des Betriebes bedingt sind, keine Anwendung (8 20 Abs. 4). IV. Der besondere Kündigungsschutz langjähriger Angestellter regelt sich wie bisher nach dem alten Recht (Gesetz über die Fristen für die Kündigung von Angestellten vom 5. Juli 1926), das durch das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit nicht berührt ist. Da nach kann Angestellten nach einer Beschäftigungsdauer von fünf Jah ren nur mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten siir den Schluß eines Kalenberviertcstahres gekiindigt werden. Tie Kündigungsfrist erhöht sich nach einer Beschäftigung von acht Jahren auf vier Mo nate, von zehn Jahren auf fünf Monate, von zwölf Jahren aus sechs Monate (wobei Dienstjahre vor dem vollendeten 25. Lebensjahr nicht mitgerechnet werden). Im übrigen gelten auch für langjährige An gestellte die vorstehend behandelten neuen Bestimmungen. Für die buchhiindlerische Fachbibliothek. Alle sllr diese Rubrik bestimmten Einsendungen sind an die Schrift" leitung des Börsenblattes. Leipzig C 1, Gerichtsweg 20, PostschUeß- fach 274/75 zu richten. Vorhergehende Liste s. 1934, Nr. 88. Bücher, Zeitschriften, Kataloge usw. Allgemeiner Anzeiger für Buchbindereien. 49. Jg., Nr. 15. Aus dem Inhalt: E. Collin: Bucheinbände aus Fischhaut? Ike vook8«IIer. Ar. 1481. ^pril 111k, 1934. 3. Wkitaker L Kons, — Dossibl« Oontacts rvilb a Ke^v Deacking DubUe? kreitkvpk L Härtel, Deiprix: VerAeieüiris: Lbuinuusik. 175 8. kl. 8° Deutscher Bücherfreund. Nr. 4, April 1934. Berlin: Verlag Max Schwarz. Aus dem Anhalt: O. Heuschele: Der Dichter in dieser Stunde. — O. Heuschele: Stefan George. Dank u. Bekenntnis. — Zum 50. Todestag Emanuel Geibels. Buchhändlergilde-Blatt. 18. Jahrg., Nr. 4. Berlin. Aus dem Inhalt: Bericht des Vorstandes über die Arbeiten des Geschäftsjahres 1933/34. Oelrraueüsxrapliik. 11. Kr. 3. ke-ri-in: »Osbraucb^ra'pbijk«, Druck uirci Verlag 0. m. d. U. ^us Indalch: L. Uölseb-or: ?aul Ank^vUr — ?au>I VViinikIier-De-erZ. Herrmaun sen., Emil, Leipzig: Schriftproben. Nachtrag 2. 24 S. 8° Im Anschluß an den im vorigen Jahre erschienenen 1. Nach trag zum Schriften-Musterbuch sind die in letzter Zeit erworbenen Schriften sowie anderes Druckmaterial wirkungsvoll zusammen gestellt. Initialen, Vignetten und Schmuck »Typorgane« ergänzen das sorgfältig gedruckte Werbeheft. Jngendschriften-Warte. 39. Jg. Nr. 4. Hamburg, Vereinigte Deutsche Prüfungsausschüsse. Aus dem Inhalt: H. Isele: Jugendliches Laienspiel im neuen Staat. — G. Clasen: Ergänzungsliste zum Verzeichnis »Wertvolle Spiele für die Schul- und Jugendbühne« von Herbst 1932 bis März 1934. Klacksen, V.: XalialoZ over <1>st DibUoleks Iukunabl«r. 2. UeUe. KopsuibLiAsu: Dsivin L Nuuks§aarc1 1934. 8. 101—320. Lidkossvapb'isodsr Iilonat8b6riekt über neu er8ebienene 8ebul-, Duebb. Oustav Dock 6. m. b. U. Kr. 1—1255. 8. 1—40. — 2. Kaebtra§ rur 8Qkriktprob«. 75 8. 8" In diesem, drei Jahre nach Erscheinen des ersten Nachtrags heransgegebenen zweiten sind alle neuen Schriftanschaffungen innerhalb dieses Zeitraums enthalten, besonders Monotype- und Jnlerti'pesck,ritten. Aber auch die Handsatzschriften haben wert volle Bereicherung erfahren. Nerlam jun.. Philipp, Leipzig: Verzeichnis: Für die Schule im neuen Deutschland. 45 S. 8° Deutsebes Dun<Iknnk8ebrikttiim. IVIärr 1934. Deavb. v. ch. Deutseben Uüeborei. 5. .1^- 3. U. Dorkln KW 40: RsicbsverlsAsamt. Vi6>rt>6'ij. IM 6.—. 8t'N<!iri'm, 8 8. 8" ^oiitc !12,Iition. Ko- 220. Daris 2o. 9 Du« Ixrui'lS-Io-Oranck. ch«m 8dork. Deutsche Volfserziehnng. H. 2. Berlin W 35, Potsdamer Str. 120: Zentralinstitut für Erziebnng und Unterricht. Aus dem Inhalt: Grundlagen für rasscnknndliche Schulung. Entbält ans 8 Seiten eine Liste rassekundlicher Schriften und ergänzend eine Lehrmittelübersicht. 383
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