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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.04.1856
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1856-04-28
- Erscheinungsdatum
- 28.04.1856
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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Moraczewski, Theilhaber der Firma N. Kamienski in Posen, Victor Pierer, Inhaber der Firma Keck L Pierer in Wien, C. Schart mann in Berlin, Carl Heinrich Schmachtenberg in Duisburg, Carl Gottlob Schmidt in Leipzig, Carl Richard Wil li elmi in Insterburg. Die Verwaltung des Vereins ist in einer im Juli vorigen Jahres in Leipzig abgehaltenen Sitzung des Börsenvorstandes der Gegenstand eingehender Berathung geworden. Die Vertheilung der Geschäfte unter drei an verschiedenen Orten wohnhafte, durch eigene gewerbliche Thätigkeit vielfach in Anspruch genommene Mitglieder, die unverhältnißmäßige Arbeitslast, die dem Leipziger Mitglieds des Vorstandes aufgebürdet werden mußte, der Drang von eigenen und Vereinsgeschäften wahrend der auf wenige Tage beschrankten Oster messe, der häufige Wechsel der Mitglieder, der alljährlich eine neue, mit den Geschäften noch nicht vertraute Persönlichkeit dem Collegium zuführt, alle diese Umstände mußten Störungen im Geschäftsgänge herbeiführen, die bei einer so wichtige Interessen vertretenden Corpora tion um jeden Preis zu vermeiden sind. Diese Erwägungen führten bereits meinen Vorgänger im Amte zu der Ueberzeugung, daß durch einen ständigen, besoldeten Börsenbeamten ein Organ geschaffen werden müsse, das der Verwaltung die nöthige Einheit und Festigkeit zu geben und die erwähnten Mißverhältnisse zu übertragen und auszugleichen geeignet sei. Es wurde daher beschlossen, Herrn Anton Win ter das Amt eines Börsen-Archivars auf die Zeit vom 1. Juli 1855 bis zum 1. Juli 1856 zu übertragen und demselben mit Zustimmung des Rechnungsausschuffes ein Gehalt von dreihundert Thalern ausgesetzt. Von den Functionen des Börsenarchivars hebe ich aus der vorläufigen vom Vorstand ihm ertheilten Instruction als die wichtigste hervor: die Instandhaltung der Registratur, sowie die Ausfertigung der schriftlichen Arbeiten des B--V., soweit ihm dieselben von dem letzteren übertragen werden. Er hat ferner den Umlauf der Vorlagen bei den Mitgliedern des Vorstandes und der Ausschüsse zu veranlassen und ist dem Vorstand für eine ordnungsmäßige Erledigung der Ge schäfte verantwortlich; auch hat derselbe den Sitzungen des B.-V. und der Ausschüsse, sobald er dazu aufgefordert wird, beizuwohnen. Diese Einrichtung hat sich im Laufe des Jahres so vollständig bewährt, daß der Vorstand den Antrag auf Creirung eines Börsen-Archiv ariats an die heutige Hauptversammlung zu stellen sich veranlaßt gesehen hat. Um eine Uebersicht über die vorhandenen Acten zu ermöglichen, wurde dem Börsen-Archivar der Auftrag ertheilt, ein vollständiges Repertorium über die gesammte Registratur des Börsenvereins, sowie ein Verzeichniß der dem Börsenverein gehörigen Vor- räthe an Büchern und Druckschriften anzufertigen, und demselben freigestellt, sich zu dieser außerordentlichen Arbeit der Beihilfe eines kundi gen , aus der Börsencasse zu besoldenden Hilfsarbeiters zu bedienen. Diese für eine geordnete Geschäftsführung unerläßliche Arbeit wird hof fentlich im Laufe dieses Jahres beendet sein. Da jedoch die Angelegenheiten des Vereins nicht allein in den Acten vorliegen, sondern auch aus dem Börsenblatt ergänzt werden müssen und es überdies wünschenswerth erscheint, eine handliche Uebersicht über das im B.-Bl. aufge speicherte gesetzliche Material zu haben, so ist, nach Vollendung der genannten Arbeiten, die Anfertigung und der Druck eines Generalregi sters zu dem amtlichen Theil des Börsenblattes in Aussicht genommen worden, das den Besitzern desselben ein gewiß werthvolles Hilfsmittel zu ihrer eigenen Orientirung sein wird. Nachdem dem Redacteur des Börsenblattes, Herrn Gustav Nemmclmann, vom Vorstand gekündigt worden war, wurde Herr Julius Krauß mit der Redaction beauftragt, die derselbe bis zum Ablauf des vergangenen Jahres unter der Verantwort lichkeit unseres Herrn Schriftführers und vom 1. Jan. ab unter eigener Verantwortlichkeit geführt hat. Vielseitig ausgesprochene Wünsche für eine sachgemäßere Haltung des B.-Bl. hat der Vorstand mit bestem Wissen bei den Besprechungen mit Herrn Krauß berücksichtigt, der- Fähigkeit und Willen hat, das Börsenblatt zu einem zweckentsprechenden Organ des deutschen Gesammtbuchhandels zu gestalten. Die im Einzelnen angebrachten Verbesserungen, der würdevolle Ton, der in dem nichtamtlichen Theile durchweg sestgehalten wird, die größere Menge interessanter und in vielfacher Beziehung nützlicher Notizen werden dem Leser des Blattes nicht entgangen sein; gleichwohl betrachten sowohl der Vorstand als der Redacreur das bisher Geleistete nur als einen ersten Anfang. Das Ziel, das dem Börsenblatts gesteckt werden muß, wird aber ohne die wirksame Betheiligung unserer dazu berufenen Kollegen schwerlich zu erreichen sein. Aus dem vorliegenden Bericht des Verwaltungsausschusses der Buchhändlerbörse wird das Wichtigste durch das Börsen blatt bekannt gemacht werden. Der Unterstützungsverein für hilfsbedürftige Buchhändler und Gehilfen macht die erfreulichsten Fortschritte. Nach einer Mittheilung vom 5. Febr. d. I. war die Zahl der Mitglieder auf 1425 und zwar auf 834 Principale und 591 Gehilfen gestiegen, und 89 Hilfsbedürftige sind unterstützt worden. Die übrigen buchhändlerischen Zweig-, Kreis- und Ortsvereine, die, wenn auch nicht in amtlichem, doch in innerstem sachlichem Zusammenhang mit dem Börsenverein stehen, haben ihre Zwecke in gewohnter Weise verfolgt, ohne daß besonders bcmerkenswerthe Erscheinungen sich gezeigt hätten. Nur der rheinisch-westphälische KreiSverein hat sich auf das bedenkliche Gebiet der gewerblichen Abgrenzung begeben, an deren Durchführung so viele Gewerbetreibende sich vergeblich zerarbeiten, indem er ein Ver bot der Uebergriffe ver Antiquare in den Bereich des Buchhandels bei den Staatsbehörden beantragt hat. — Als ein Hinderniß für die Ent wickelung namentlich der größeren Ortsvereine muß die Versagung korporativer Rechte an dieselben bezeichnet werden, wie sie in einzelnen Bundesstaaten wiederholt vorgekommen ist. Auf dem Gebiet der Preßgesetzgebung hat eine große Rührigkeit stattgefunden, indem die Publication des Bundespreßge- setzes vom 6. Juli 1854 unter Erlaß ausführlicher Vollziehungs-Verordnungen in sieben Bundesstaaten erfolgt ist und zwar in Kur Hessen am 19. Dec. 1854, in Hannover am 15. Jan., im Königreich Sachsen am 30. Jan., 1855, in Würtemberg am 7. Jan., in Wal deck am 15. Jan., in Oldenburg am 4. Februar, in Mecklenburg-Schwerin am 4. März dieses Jahres. Es ist hier nicht am Orte, die Verschiedenartigkeit der Gesichtspunkte zu beleuchten, von denen diese Verordnungen ausgegangen sind; nur die Bemerkung sei gestartet, daß durch die eben angeführten Acte der Gesetzgebung die in den betreffenden Bundesstaaten bestehenden Preßgesetze keineswegs auf gehoben worden sind, daß daher, statt eines einheitlichen deutschen Gesetzes, vielmehr ein unabsehbarer Conflict des Bundesgesetzes mit dem Landesgesetze geschaffen worden ist. Wahrscheinlich um diesem Uebelstande auszuweichen, ist in andern Bundesstaaten von der Publication des Bundes-Preßgesetzes Abstand genommen und die Zügelung der Presse lediglich der Anwendung und Auslegung des Landespreßgesetzes Lurch die Verwaltung überlassen worden. Ein Conflict anderer, vielleicht nicht minder bedenklicher Art, und zwar nicht blos mit dem Lan- des-Preßgesetz, sondern auch mit der Handhabung desselben durch die Verwaltung ist in Oesterreich in Folge des Abschlusses des Concordats entstanden — ein Conflict, dessen eben jetzt erstrebte Lösung der Weisheit der kaiserlich österreichischen Regierung gelingen möge. In Erwägung der harten Schläge, von denen unter den obwaltenden Umständen der Buchhandel bedroht und getroffen wird, haben die Buchhändler und Buchdrucker Stuttgarts in einer sachgemäß und scharfsinnig motivirten Darstellung gegen die erwähnte würtem-
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