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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.04.1856
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1856-04-28
- Erscheinungsdatum
- 28.04.1856
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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778 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. M 56, 28. April. Normen gerichtet sind. Auch von Seiten des Vereins der deutschen Musikalienhändler sei eine desfallsige Vorstellung eingegangen. Das kgl. M. d. Z. hat nun eröffnet, daß es zwar nicht abgeneigt sei, in eine nähere Erwägung dieser Angelegenheit einzutreten und nach Befinden durch das kgl. M. d. ausw. Ang., welches seinerseits ebenso die Wünsche des deutschen Buch- und Musikhandels zu unterstützen bereit sei, bei der Bundesversammlung entsprechende Anträge auf eine durchgreifende Abänderung und Vervollständigung der Nachdrucks- Gesetzgebung zu stellen, es bedürfe aber hierzu noch weiterer und bestimmterer Unterlagen. Schließlich wird der Börsenverein zu weiterer Auslassung und bestimmten Vorschlägen für dieFormulirungder Grundsätze aufgefordert, welche den vor handenen Bedürfnissen in den vorgedachten, wie in andern hier nicht gedachten Beziehungen abzuhelfen ge eignet erscheinen. In Erwägung, daß die vorhandenen Uebelständc zum größten Theil aus dem Conflict der Gesetzgebungen der deutschen Bundes staaten sowohl untereinander als mit den betr. B.-Beschl. hervorgehen, ist dem Vorstand die Herbeiführung einer klaren, für das ganze Bun desgebiet gültigen Gesetzgebung als das nothwendige Ziel der Bestrebungen des B.-Vereins und die Vorlegung eines mit Motiven versehenen Gesetzentwurfes an die königl. sächs. Regierung als die zweckmäßigste Form erschienen, um der von derselben ergangenen Aufforderung zu genügen. Die Berathungen des Börsenvereins vom Jahre 1834 haben die Grundlagen des literarischen Rechts gelegt, die nach und nach in die Gesetzgebung des Bundes wie der Einzelstaaten übergegangen sind; den gegenwärtig zu veranlassenden Berathungen ist die entge gengesetzte Aufgabe gestellt: das weitschichtige Material, das sich inzwischen angesammelt hat, zu sichten und auf den möglichst kürzesten und einfachsten Eindruck wieder zurückzuführen. War die Aufgabe von 1834 productiver, so ist die heutige kritischer Natur. Die Berufung eines Ausschusses des Börsen-Vereins aus allen Theilen Deutschlands war durch die Natur der Sache geboten; da jedoch das gedachte Rescript der vorjährigen Hauptversammlung nicht vorgelegt worden war, dieselbe daher nicht in der Lage gewesen ist, auf Grund des tz. 48 des Statuts einen außerordentlichen Ausschuß zur Bearbeitung einer Angelegenheit zu ernennen, die nicht auf Ein Jahr hinausgeschoben werden durfte, so wurde beschlossen, auf Grund des §. 29 des Statuts sachverständige Mitglieder des Börsen-Vereins zu den Berathungen des Vorstandes einzuladen. Zu diesem Behufe wurden gewählt: Beck in Wien, Becker in Gotha, Brockhaus in Leipzig, Erhard in Stuttgart, Frommann in Jena, Knittel in Carlsruhe, Oldenbourg in München, Georg Reimer in Berlin, View eg in Braunschweig. Da eine gleichlautende Aufforderung wie an den B.-V. Seitens der kgl. KreiS- Direction an die Deputirten des Buchhandels in Leipzig ergangen war und es im Interesse des Buchhandels wünschenswerth erschien, über einstimmende Anträge an die Regierung zu stellen, so wurde die hiesige Corporation aufgefordert, sich zur Zeit an den Berathungen des Ausschusses zu betheiligen, der am 19. November v. I. in Leipzig zusammengetreten ist. Nach mehrfachen Ablehnungen und Neuwahlen bestand der Ausschuß, außer dem Vorstand, aus den Kollegen Brockhaus, Frommann, Lechner, als Abgeordnetem des Wiener Gre miums, Oldenbourg, G. Reimer und Vieweg. Im Auftrag der Leipziger Corvoration traten vr. Härtel und S. Hirzel hinzu. Der Börsenarchivar hat den Berathungen beigewohnt und Herr vr. Volkmann das Protokoll geführt. Um eine Grundlage für die Berathungen des Ausschusses zu gewinnen, wurde Herr vr. Volkmann vom Börsenvorstand damit beauftragt, eine übersichtliche Zusammenstellung der Gesetze über das literarische Eigenthum zu bearbeiten, die zunächst dazu bestimmt war, den Ausschuß-Mitgliedern als Information zu dienen, später jedoch an sämmtliche Mitglieder des Börsenvereins vertheill worden ist. Nachdem die Berathungen des Ausschusses in eilf Sitzungen vom 19. bis zum 24. November zu Ende geführt waren, ergab sich die Nothwendigkeü, das Material der Protokolle übersichtlich zu ordnen. Nach Vollendung dieser Arbeit ging mir dieselbe mit dem Auftrag zu, mich zur Be arbeitung eines Gesetzentwurfes mit juristischen Sachverständigen in Berlin in's Einvernehmen zu setzen, deren Auswahl nach dem Beschlüsse des Ausschusses mir anheimgestellt wurde. Der Vorsitzende des literarischen Sachverständigen-Vereins Herr Prof. Heydemann, Herr Justizrath Hinschius und Herr Kammergerichtsrath von Rönne haben sich auf meine Aufforderung bereit erklärt, diese wichtige Arbeit zu übernehmen, die hoffentlich im Laufe des Sommers so weit vollendet sein wird, daß sie unserm Ausschuß zur endlichen Beschlußfassung wieder vorgelegt und der kgl. sächs. Staatsregierung übergeben werden kann. Die Bereitwilligkeit, mit der die Regierung dieses Landes die Initiative-ergriffen hat, bestärkt uns in der Hoffnung, daß aus dem eingeschlagenen Wege ein allgemeines deutsches Gesetz über das lite rarische Eigenthum in ähnlicher Weise wie die deutsche Wechselordnung zum Heile der Literatur und des Buchhandels zu Stande kommen werde. Durch die Uebersicht, die der Ausschuß bei den im November gepflogenen Berathungen über das gesammte Material der lite rarischen Gesetzgebung in Deutschland gewonnen hatte, wurde derselbe darauf geführt, daß die Frage über den Ab lauf d er Schutzfristen für die Werke derjenigen Autoren, die vor Publication der Gesetze über literarisches Eigenthum verstorben sind, ihrer Dringlichkeit halber nicht bis zur Vollendung des projectirten Gesetzentwurfes verschoben werden dürfe. Der bereits am 19. Oktober des laufenden Jahres bevorstehende Ablauf der österreichischen Schutzfrist drängte zur Eile; es wurde daher sofort eine hierauf bezügliche Vorstellung, die als An hang zu diesem Bericht veröffentlicht wird, vom Vorstand ausgearbeiket und im Januar von dem Vorsitzenden der Leipziger Deputation, Herrn Stadtrath Fleischer, und mir dem Herrn Staatsminister Grafen Beust persönlich überreicht. Der Herr Minister gestand die Wichtigkeit wie die Dringlichkeit der von uns angeregten Frage in vollem Maaße zu und versprach die rhätige Mitwirkung der königl. Regierung. Der Herr Ministerpräsident, Freiherr von Manteuffel, dem der Vorstand eine Abschrift der erwähnten Denkschrift hatte zugehen lassen, äußerte in einem Rescript vom 27. Febr. d. I., es sei ihm angenehm, dem Vorstande d. B. d. d. B. auf dessen Vorstellung vom 13. Febr. erwiedern zu können, daß dem darin ausgedrückten Wunsche die Pr. Regierung bereits insofern entgegengekommcn ist, als sie vor Kurzem bei der Bundesversammlung den Antrag auf einen Beschluß hat stellen lassen, durch welchen der durch Art. 2 des B.-B. vom 9. Nov. 1837 und vom 19. Juni 1845 für Werke der Literatur und der Kunst gegen Nachdruck und mechanische Vervielfältigung gewährte Schutz dahin erweitert würde, daß er bis zum 9. Novbr. 1867 in Kraft bliebe. Die Regierung Sr. Maj. des Königs werde übrigens gern bereit sein, dahin zu wirken, daß die Beschlußfassung hierüber, falls der preußische Antrag die Zustimmung der übrigen Bundesglieder finde, noch vor Ablauf der mit dem Oktober d. I. in Oesterreich endenden Schutzfrist für die vor 1837 verstorbenen Autoren stattfinde. Meine Herren! Lassen Sie mich diesen Bericht mit dem Wunsche schließen, daß der ausgestreute Samen Frucht tragen, daß den dringendsten Bedürfnissen des deutschen Buchhandels, der durch hervorragende Leistungen auf der vorjährigen Pariser Weltausstellung die Achtung des Auslandes errungen hat, auch im Jnlande diejenige Anerkennung nicht versagt werden möge, auf die erden gerechtesten An spruch erheben darf.
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