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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.12.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-12-03
- Erscheinungsdatum
- 03.12.1902
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- Deutsch
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10072 Nichtamtlicher Teil. 280, 3, Dezember 1902, aber nach der Erhebung schwankt die Mittagspause doch in den meisten Fällen zwischen I—2 Stunden, Periodische Verlängerungen der Arbeitszeit kämen vor, aber in einem geringern Umfang als man hätte erwarten sollen, Ueberarbeit finde sich nur in 20,43 Prozent der be fragten Betriebe, und auch das Maß der Ueberarbeit sei nicht so gross als in vielen andern Betrieben, In der weitaus größten Zahl der an der Ueberarbeit beteiligten Betriebe gehe die Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit Uber drei Stunden nicht hinaus. Unerfreulich sei, daß durchweg die Arbeitszeit der Lehr linge etwas länger sei als die der Gehilfen, was darauf zurückzuführen sei, daß bei Oeffnung uud Schluß des Kontors von den Lehrlingen eine Anzahl Verrichtungen zu leisten sind, die von den Gehilfen nicht gefordert werden, Verlängerungen der Arbeitszeit an Sonnabenden kommen kaum vor, wohl dagegen in nicht ganz unbedeutendem Um fang Verkürzungen, Ungeteilte Arbeitszeit, sogenannte englische Tischzeit, fände sich in verschwindendem Maße, hauptsächlich in Berlin und Hamburg, Hier seien mit Ausnahme weniger Fälle — die auszuklären sein würden — die Arbeitszeiten, wie zu er warten, wesentlich kürzer. Auch bezüglich der Arbeit an Sonn- und Festtagen seien die Ergebnisse über Erwarten günstig, Sonntagsarbeit komme überhaupt nur in 33,03 Prozent der befragten Betriebe vor, und bei der großen Mehrzahl der Betriebe mit Sonntags arbeit, nämlich bei 70 Prozent, gehe sie über zwei Stunden nicht hinaus. Der Besuch des Gottesdienstes sei nach der Erhebung 87,38 Prozent des zur Sonntagsarbeit heran gezogenen Personals ermöglicht. Bei dieser Erhebung sei ferner zum ersten Male die Frage nach dem Urlaub gestellt, und auch da hätten sich erfreuliche Ergebnisse gezeigt. In 40 Prozent der Betriebe erhielten die Kontor - Angestellten auf Verlangen oder regel mäßig Urlaub, vielfach mehrere Wochen, Daß die Lehrlinge, meist doch jüngere Leute, die auch nur kurze Zeit im Ge schäft wären, dabei schlechter ständen als die Gehilfen, sei wohl erklärlich und nicht unberechtigt. Es frage sich nun, ob dieses Material an sich bisher schon eine Veranlassung gebe, um darauf die Forderung nach gesetzlicher Regelung der Arbeitszeit in Kontoren zu gründen. Darauf müsse seines Erachtens mit einem entschiedenen »Nein geantwortet werden. Die Dauer der Arbeit sei vorwiegend keine übermäßig lange. Die Arbeit der Kontor-Angestellten finde meist in gesunden Lokalen statt, Nachtarbeit, wie z, B, im Bäckereigewerbe, komme garnicht vor. Gewiß sei die Be schäftigung bisweilen anstrengend, aber nicht ungesund, und jedenfalls nicht anstrengender als in vielen Industrien, Die bisherigen Resultate lassen es somit schwerlich als notwendig erscheinen, auf Grund von 8 120s, Abs, 3 der Gewerbe ordnung einzugrsifen. Der Deutschnationale Handlungsgehilfen - Verband ver lange allerdings jetzt bereits ein solches Eingreifen, und zwar fordere er acht- bis neunstündige Arbeitszeit ohne Bewilligung von Ausnahmen, Regelung der Urlaubszeiten, bestimmte Stunde für Geschäftsschlutz rc. Das seien Forderungen, die eine aus dem Standpunkt des Z 120 v, Abs, 3 der Gewerbe ordnung stehende Gesetzgebung nicht erfüllen werde. Es handele sich nicht darum, hier festzustellen, was für irgend eine Klasse von Personen wünschens- und erstrebens wert sei. Die Frage, die hier wie bei den früheren Er hebungen zu entscheiden sei, sei die, ob die Arbeitslast der Bediensteten in einer gewissen Art von Betrieben, hier also in den Kontorbetrieben, eine derartige sei, daß dadurch deren Gesundheit gefährdet werde und der Staat eine Ver anlassung habe, einzugreisen. Aus Grund des bisherigen Ergebnisses und bei Vergleichung mit den Verhältnissen in den meisten andern Berufen sei man versucht, schon jetzt zu erklären, daß solche Verhältnisse nicht oorliegen und keine weiteren Erhebungen notwendig seien. Er wolle diesen Schluß aber nicht ziehen, einmal weil in der That bezüglich der Lehrlingsbetriebe das Material lückenhaft sei, auch bezüglich des Maßes der Anstrengung bisher noch Feststellungen fehlten, sodann weil er eine volle Aufklärung für wünschenswert halte, insbesondere auch mit Rücksicht aus die Angriffe und Forderungen des Deutsch nationalen Handlungsgehilfen - Verbandes, Er schlage daher vor, zunächst die Verbände der Prinzipale und Angestellten schriftlich über bestimmte Fragen zu hören, und, falls es sich dann noch als wünschenswert ergeben sollte, daran die münd liche Vernehmung von Auskunstspersonen anzuschließen. Die zu stellenden Fragen würden seines Erachtens haupt sächlich in der Richtung liegen, ob und welche Mißstände bezüglich der Arbeitszeit vorliegen, ob Gesundheitsschädigungen eingetreten oder zu befürchten seien, ob eine allgemeine Rege lung der Arbeitszeit empfohlen werden solle und eventuell welche, welche Ausnahmen für Ueberarbeit alsdann zuzulassen seien, ob Hindernisse für die körperliche Entwicklung und den Besuch der Fortbildungsschulen vorliegen, u, s, w. In dem jetzigen Stadium schon Gutachten von Aerzten oder vom Kaiserlichen Gesundheitsamt einzuholen, ob Schädigungen der Gesundheit durch die Arbeitsdauer eintreten können, halte er auf Grund des bisherigen Materials für verfrüht. Zu berücksichtigen wären dagegen jetzt bei der schriftlichen Befragung die Verbände der Hausdiener und Packer, falls solche Verbände in genügender Anzahl vorhanden seien. Außer den Verbänden würde aher, insbesondere damit auch die Arbeitgeber richtig vertreten wären, auch auf die Handelskammern zurückzugreifen sein, und es müsse ferner daraus Bedacht genommen werden, daß auch die Verhält nisse der Einzelbetriebe genügend berücksichtigt werden. Er stelle danach den Antrag: Der Beirat wolle beschließen: Zur Vervollständigung der Erhebungen über die Arbeitszeit der Gehilfen und Lehrlinge in den Kontoren des Handelsgewerbes und den kaufmännischen Betrieben, die nicht mit offenen Verkaufsstellen verbunden sind, noch die hauptsächlich in Betracht kommenden Verbände von Prinzipalen und Gehilfen und Arbeitern über die Frage des Bedürfnisses und die Möglichkeit der Beschränkung der Arbeitszeit dieser Gehilfen und Lehrlinge sowie der Arbeiter schriftlich zu vernehmen und die Wahl der zu vernehmenden Verbände, sowie die Fassung der zu ver sendenden Fragen einem Ausschüsse zu übertragen. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. Kleine Mitteilungen. Post. — Der Bericht des Generalpostmeistcrs der Vereinigten Staaten oon Amerika befürwortet den Abschluß von Paketpost-Ver- trägen mit England, Frankreich, Italien und andern Ländern Europas ähnlich dem jetzt zirnschcn den Vereinigten Staaten und Deutsch land bestehenden. Bemerkenswert ist, daß der Bericht die Ein schränkung macht, daß das Meistgewicht allgemein auf 2 lig herab gesetzt, und daß Deutschland gegenüber von der sechsmonatigen Kündigung Gebrauch gemacht werden solle, um auch hier das Gewicht aus vier Pfund herabzusetzcn. Im übrigen empfiehlt der Bericht Herabsetzung des Portos nach dem Ausland. Post. — Die japanische Post beteiligt sich vom 1. Dezember d. I. ab am Postpaketdienst des Weltpostvereins. Infolgedessen sind die Beförderungsgebühren für Postpakete (Pakete bis ö Irg) nach Japan, auf allen Leitwcgen außer über England, vom ge nannten Tage ab um SO H für jede Sendung ermäßigt. Außer dem ist künftig bei Postpaketen nach Japan Wertangabe und Nachnahme bis 800 sowie das Verlangen der Eilbestellung zulässig. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten,
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