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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.12.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-12-03
- Erscheinungsdatum
- 03.12.1902
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- Deutsch
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280, 3. Dezember 1902. Nichtamtlicher Teil. 10lN1 von Angestellten berücksichtigt werden könnte. Es werde auf diese Eingabe also zuriickzukommen sein. Sodann hätte die Allgemeine Vereinigung deutscher Buchhandlungsgehilfen unter dem 14. Januar 1902 an den Vorsitzenden der Kommission für Arbeiterstatistik eine Eingabe gerichtet, in der gebeten werde, bei den Erhebungen auch die genannte Vereinigung zur Auskunftssrteilung heran ziehen zu wollen. Eine besondere Veranlassung, diesem Anträge statt zugeben, liege seines Erachtens nicht vor, da die Regelung der Verhältnisse der Sortimens-Buchhandlungsgehilfen bereits in tz 139 o der Gewerbeordnung erfolgt sei. Ein Beschluß der Hauptversammlung des deutschen Ver bandes kaufmännischer Vereine vom S. bis II. Juni 1902 zu Kassel ferner fordere mündliche Vernehmungen von Auskunfts personen, sowie Ausdehnung der Erhebung auf die sonstigen Arbeitsverhältnisse der Kontorangestellten, und die gleiche Forderung habe der Deutschnationale Handlungsgehilfen- Verband in einer Eingabe vom 9. August 1902 an den Vorsitzenden des Beirats sllr Arbeiterstatistik ausgestellt. Bevor an der Hand der bisherigen Erhebung und der vorliegende» Eingabe darüber eine Entscheidung getroffen werden könne, ob die geforderten Ergänzungen der bisherigen Erhebung durchzuführen seien, müsse man sich klar werden, ob die Ergebnisse der bisherigen Erhebung als grundlegendes, sicheres Fundament für die Beurteilung der Verhältnisse der Kontorangestellten betrachtet werden können, das nur noch eines gewissen Ausbaues bedürfe, oder ob die bisherige Er hebung in ihren Grundlagen falsch sei. Er stehe nicht an, das erstere mit voller Entschiedenheit zu bejahen, trotz der schweren Angriffe, die der zuletzt genannte Deutschnationale Handlungsgehilfen - Verband für angebracht gehalten habe, gegen die Grundlagen der bis herigen Untersuchung zu erheben. Die Kritik des Deutschnationalen Handlungsgehilfen- Verbandes sei von vornherein durch den Wunsch, ein be stimmtes Resultat zu erhalten, beeinflußt. Welchen Geistes diese Kritik sei, dafür möchte er an- sühren, daß das grundlegende Prinzip aller bisherigen Er hebungen der Kommission für Arbeiterstatistik, nämlich die Beschränkung der Erhebung auf 10 Prozent der Betriebe rundweg als »Unding« bezeichnet und daß verlangt werde, die Erhebung hätte auf 10 Prozent aller in Kontoren be schäftigten Personen erstreckt werden sollen. Gerade bei Wahl dieses letzteren Prinzips hätte inan ein vollständig verschobenes Bild erhalten. Hauptsächlich würden die größe ren Betriebe nur von der Erhebung betroffen werden, und es würden die Verhältnisse einer viel geringeren Anzahl von Betrieben erforscht werden. Von gleichem Wert sei die Kritik, die sich dagegen richte, daß die Landesregierungen und nicht die Reichsregierung die Erhebungsoctc bestimmt haben. Die Landesregierungen ständen den Verhältnissen doch näher und könnten viel leichter als eine Reichsbehörde in Berlin eine Entscheidung treffen, welche Orte als typisch in Betracht kommen. Ein Hauptvorwurs, der erhoben sei, richte sich gegen die angeblich völlig verfehlte Auswahl der Erhebungsorte. Es werde darauf hingewiesen, daß im Königreich Sachsen Dresden in der Erhebung fehle, in Baden — Karlsruhe, in Württemberg — Ulm, daß Städte wie Thor», Remscheid, Hannover nicht berücksichtigt seien. Im ersten Augenblick wirke das bei Dresden ja verblüffend, bei näherer Ueber- legung erkenne man die Fortlassung von Dresden aber als ganz gerechtfertigt. Daß bei einer Stichprobenenquete nicht alle Großstädte berücksichtigt werden können, sei klar, und daß die sächsische Regierung bei der Wahl zwischen Leipzig und Dresden als den für die Kontocerhebung typischen Ort Leipzig gewählt habe, würde von allen Kennern der Ver hältnisse wohl gebilligt werden. Ebenso liege die Sache seines Wissens mit Karlsruhe, und ebenso auch in Württem berg. Wenn Reutlingen und Eßlingen dort berücksichtigt seien, Ulm dagegen nicht, so sei das durchaus zweckentsprechend. Ulm habe außer einigen großen Bierbrauereien verhältnis mäßig wenig Industrie, die dortigen Verhältnisse seien für Württemberg in keiner Weise typisch. Die Landesregierungen haben, das sei sein Eindruck, die Verhältnisse durchaus richtig beurteilt, jedenfalls richtiger als der Deutschnationale Hand- lungsgehilfen-Verband. Die Fehler, die bei der Durchführung der Erhebung wirklich gemacht worden sind, seien auf Seite 3 der Er hebung angegeben. Diese Fehler seien aber nicht von solcher Bedeutung, daß das Resultat der Erhebung dadurch irgend wie wesentlich beeinträchtigt werde. Ein Fehler von Bedeutung sei seines Erachtens nur bei Erfassung der Lehrlingsverhältnisse gemacht, worauf auch in dem Text der Erhebung selbst hingewiesen werde. Es hätten nach der Ausführungs-Anweisung die Betriebe, die nur Lehrlinge halten, nicht berücksichtigt werden sollen. Irr tümlich seien aber bei der Durchführung der Erhebung an eine größere Anzahl jener Lehrlingsbetriebe Fragebogen aus gegeben und auch beantwortet worden. Diese Fragebogen seien auch verarbeitet. Es sei nun klar, daß das so ge wonnene Bild der Lehrlingsverhältnisse unvollständig sei, und in dieser Richtung werde vornehmlich die Erhebung zu er gänzen sein. Dagegen stehe er nicht auf dem Standpunkt, daß dieserhalb neue Fragebogen ausgegeben und eine Nach erhebung zu veranstalten sei. Lücken kämen in jeder Er hebung vor, diese könnten bei der Vernehmung ausgefüllt werden. Im wesentlichen, das wolle er nochmals betonen, sei das gewonnene Zahlenmaterial gut und auch vollständig. Bevor er nun aus die Frage eingehe, ob das bisher gewonnene Material ausreiche, um eine Entscheidung zu treffen, ob ein gesetzgeberischer Eingriff stattfinden solle oder nicht, oder ob und in welcher Weise eine Ergänzung des Materials stattfinden solle, wolle er ganz kurz die Resultate der bisherigen Erhebung selbst vorführen. Von den 13 673 Betrieben mit 69 886 Hilfspersonen, aus welche sich die Erhebung erstreckt, haben eine regelmäßige Arbeitszeit von 9 Stunden und weniger 6 818 Betriebe u. 40 580 Pers., von mehr als 9—10 Stunden 4 040 „ „ 20 292 „ „ „ „ 10—11 „ 2 085 „ „ 7 042 „ ,, „ 11 >, 730 „ „ 1822 „ 58,01 Prozent des Personals in den bearbeiteten Be trieben haben danach eine regelmäßige Arbeitszeit bis zu 9 Stunden, 87,2 Prozent eine solche bis zu 10 Stunden. Es sei das ein so günstiges Resultat, wie es sich noch bei keiner der bisherigen Erhebungen ergeben habe. Referent trägt ferner die Ergebnisse der Erhebungen über die Arbeitsdauer in Betrieben mit geteilter und un geteilter Arbeitszeit, die Arbeitszeit der Betriebe mit nur einer Hilssperson und in größeren Betrieben, in den Groß betrieben der Großstädte, in den Mittel- und Kleinstädten u. s. w. vor. Die Zeit des Beginns und des Endes der Arbeitszeit gebe zu keinen Bedenken Anlaß. Begonnen werde nur in 41 Prozent der Betriebe vor 8, frühestens 7 Uhr morgens, in vielen Fällen erst um 9 Uhr. Das Ende der Arbeitszeit liege für die überwiegende Anzahl der Betriebe vor bezw. um 8 Uhr, regelmäßige Nachtarbeit komme überhaupt nicht vor. Auch bezüglich der Mittagspause seien die Ergebnisse nicht ungünstig, jedenfalls günstiger als in andern Betrieben. Gewiß sei eine zweistündige Mittagspause wünschenswert, 1325»
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