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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.12.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-12-19
- Erscheinungsdatum
- 19.12.1887
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18871219
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zur Motivierung meiner Abstimmung zu bemerken, daß ich, und so viel ich weiß auch andere, nach wie vor prinzipiell nicht dafür bin, in die Statuten des Börscnvereins hineinzusetzen: »sowie der Buchhändler mit dem Publikum in Bezug auf die Ein haltung der Bücherladenpreise«. Ich brauche das nicht ausführ lich zu motivieren; unser Vorsitzender Herr Kröner hat ja im vorigen Jahre die verschiedenen Standpunkte gekennzeichnet. Ich bekenne mich nach wie vor zu dem Standpunkt, daß ich die Auf gabe des Börsenvercins nicht darin finde, das Verhältnis der Buchhändler mit dem Publikum zu ordnen. Ich muß das, wie gesagt, zur Wahrung meines Standpunktes ausdrücklich hier zu Protokoll geben, füge aber hinzu: nachdem die Strömung im deutschen Buchhandel eine solche ist, daß man das Heil des Buch handels darin erblickt, in die Satzungen des Börsenvereins auch diese Bestimmungen aufzunehmen, werde ich, trotz meiner prinzi- piellen Bedenken, für die Satzungen stimmen, wie sie jetzt vor liegen, allerdings mit dem Vorbehalt, daß keine wesentlichen Änderungen mehr getroffen werden. (Bravo!) Herr Parey bittet dringend, dem Anträge des Mecklen burgischen Kreisvereins nicht Folge zu geben. Es ist dem Börsenverein möglich gewesen, für den Nnterstützungsverein deutscher Buchhändler die namhafte Summe von 12 000 ^ auf zuwenden, welche hoffentlich niemals aus dem Budget ver schwinden, sondern womöglich noch erhöht werden wird. Wenn es aber nicht mehr ausdrücklich gestattet sein soll, sich mit dem Unterstützungswesen zu befassen, so könnte später - einmal eine Hauptversammlung sich veranlaßt sehen, diesen Betrag zu streichen. (Bravo!) Herr Hvefer schließt sich dem an und glaubt, daß dieser Antrag nur aus Unkenntnis der Verhältnisse gestellt sei, man habe vielleicht geglaubt, der Vorstand des Börsenvereins hätte sich bisher mit der Pflege des Untcrstütznngswcsens speziell be schäftigt. Das hat er direkt nicht gethan, wohl aber indirekt, und das dürfen Sie ihm nicht verwehren. Der Antrag des Mecklenburgischen Kreisvereins wird ab gelehnt, Z 1 unverändert angenommen. Zu tz 2 Absatz 1 beantragt der Verein der Buchhändler zu Kassel den Zusatz: »Jeder Buchhändler des In- und Auslandes, der ordnungs mäßig über Leipzig verkehren und die Einrichtungen des Börsen vereins benutzen will, muß Mitglied des Börsenvereins sein« Herr Fromm-Bromberg bittet, den Antrag abzulehnen, da aus den Verhandlungen des außerordentlichen Ausschusses zu ersehen sei, daß die Frage bereits dort gründlich erwogen worden sei. Herr Parey empfiehlt gleichfalls Ablehnung des Vorschlages. Es werde eigentlich nur in Ausnahmefällen Vorkommen, daß jemand über Leipzig regelmäßig verkehren und nicht Mitglied des Börscnvereins sein werde. Herr Strauß glaubt ebenfalls, daß der Antrag gegen standslos sei. Die Fassung des Entwurfes sei deshalb gewählt worden, weil der Übergang nicht allzu schroff gestaltet werden sollte, in der Voraussicht, daß mit der Zeit alle deutschen Buch händler Mitglieder des Börsenvereins werden würden, weil ihnen eventuell die Benutzung der Bereinsanstalten jeden Augenblick ent zogen werden könne. Diese Fakultät des Vorstandes genüge vollkommen. Der Antrag wird abgelehnt. Der ferncre Antrag desselben Vereins zu Absatz 2, für die Bezeichnung »Zeitungsverleger« zu setzen »Zeitschriftenver leger«, wird dem Vorstände des Börsenvereins als redaktioneller Abänderungsvorschlag zur Berücksichtigung anheimgegeben. Ferner beantragt der Kreisverein Mecklenburgischer Buchhändler in 8 2 Absatz 2 hinter »Buchhändler verstanden« hinzuzusügen: »welche entweder diese Art Geschäfte allein oder als Haupterwerbszweig betreiben und unter einer der oben genannten Bezeichnungen im Handelsregister ein getragen stehen«. Der Buchhändlerveresn für Brandenburg und Pommern beantragt zu 8 2 Nr. 2, hinier »der Nachweis, daß der Aufnahme Suchende« cinzuschaltcn: »oder dessen Vertreter eine berufsmäßige Ausbildung erlangt hat; Ausnahmefälle sind gestattet und entscheidet darüber der betreffende Kreis- oder Orts-Verein«. Herr Opitz-Güstrow spricht sich dafür aus, die Buch binder nicht als Börsenvereins-Mitglieder zuzulassen und den Nachweis der Eintragung als Buchhändler im Handelsregister zu verlangen. Herr Bremer schließt sich den Ausführungen des Vor redners an und weist auf die vielen sogenannten Buchhändler- Hin, welche in Schulz' Adreßbuch hineingekommen sind lediglich durch die Gnade gewisser Kommissionäre. Das solide Sortiment in kleineren und mittleren Städten würde dadurch allmählich ganz unterdrückt werden. Es müsse ein Unterschied gemacht werden zwischen gelernten und nichtgelernten Buchhändlern. Würden die Satzungen so angenommen, wie sie hier stehen, dann habe unsere Stammrolle keine Bedeutung mehr. Redner bittet daran festzuhalten, daß ein Buchhändler Nachweisen müsse, daß er seine Lehrzeit und Gehilfenzeit ordnungsmäßig durchgemacht habe. Herr De. von Hase ist gewiß dafür, die Standesehre hoch zu halten, ist aber doch der Meinung, daß wir als Buchhändler uns nicht zu stolz über das Gewerbe erheben sollen. Mau könne es ruhig dabei bewenden lassen, daß der gewerbsmäßige Betrieb nachgewiesen' werde; ob die Eintragung ins Handels register opportun sei, sei ihm zweifelhaft. Reder bittet, beide in Frage stehende Vorschläge abzulehnen. Herr Strauß schließt sich den Ausführungen des Herrn vr. von Hase an. Die Frage der Buchbinder-Kommissionäre werde immer wieder angeregt, aber man schieße jedesmal über das Ziel hinaus. Die Buchbinder-Konkurrenz werde man sich doch nicht voni Halse schaffen können. Man könne niemanden verhindern, Bücher zu verkaufen, und andererseits können wir es keinem Verleger verwehren, einem Wiederverkäufer seine Ware zu liefern. Herr Stettner erkennt die Richtigkeit dieser letzten Aus führungen an, will aber nicht die Möglichkeit schaffen, daß die Buchbinder in den Börsenverein als Mitglieder eintreten können. Herr Baer bittet, den brandenburg-pommerschen Antrag ab- zulchnen, um dem Buchhandel nicht neue Borwürfe von seiten des Publikums zuzuziehen, daß man zunftmäßige Zustände im Buchhandel herbeiführen wolle. Herr Koebner empfiehlt, den Antrag des brandenburg- pommerschen Vereins abznlehnen; eine zunftmäßige Ausbildung können wir heute nicht mehr durchsetzen. Dagegen scheint der Antrag der mecklenburgischen Buchhändler ganz sachgemäß. Ver deutsche Buchhandel sei eine Gemeinschaft von Kaufleuten und solle das auch in Zukunft bleiben. Nichtkausleute wolle man nicht verhindern, mit Büchern zu handeln. Diese Leute sollen auch unter gewissen Umständen mit Genehmigung des Vorstandes die Anstalten des Börsenvereins benutzen können, aber als Ge nossen wollen wir, wie alle anderen kaufmännischen' Korpora tionen, doch nur die aufnehmcn, die sozial mit uns gleichstehen und Kaufleute sind. Die Forderung des Entwurfes, daß jemand gewerbsmäßig mit Büchern handle, sei viel zu wenig, jeder, der im Laufe eines Jahres ein paarmal Bücher verkaufe, um daran zu verdienen, handle »gewerbsmäßig« mit Büchern. Nach den Bestimmungen des Entwurfes würden wir gezwungen, alle die kleinen Kommittenten der sogenannten Buchbinder-Kom missionäre auch in die Proviuzialvereine hineinzunehmen. Gegen wärtig ständen aber die meisten Provinzialvereine auf dem ent gegengesetzten Standpunkte, nur diejenigen als Mitglieder aufzunehmen, welche wirklich eine Buchhandlung betreiben, und 886 *
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