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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.12.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-12-21
- Erscheinungsdatum
- 21.12.1887
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- Deutsch
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40 gegen 30 Stimmen abgelehnt, im übrigen Z 3 Absatz ü nach dem Vorschläge des Börsenvereinsvorstandes gegen 5 Stimmen angenommen. Zu tz 3 Nr. 6 bemerkt Herr Mayer: Der Satz zn 8 3 Nr. 6 ist in dem Kölner Lokalvereine von seiten verschiedener Mitglieder so ansgefaßt worden, als sei durch die Fassung des selben die Konvention, die von seiten verschiedener größerer Handlungen, welche katholischen Verlag produzieren, mit gewissen religiösen Vereinen getroffen worden ist, aufgehoben oder un möglich gemacht worden. Man hat deshalb den Vorschlag ge macht, welcher nicht von mir ausgeht, den ich aber vertreten muß, hinter dem Wort »Zeitschriften« das Wort »gewerbsmäßig« hinzuzufügen, also zu verhindern, daß Konsumvereine, Beamten- vercine und dergleichen an ihre Mitglieder zu billigeren Preisen liefern, als dem Sortiment nach unseren Satzungen möglich wäre. Herr K »ebner: Wenn Sie diesen Antrag annehmen, so werfen Sie 8 3 Absatz 6 vollständig um. Dieser Absatz wendet sich in erster Reihe gegen die Offiziervereine, Post- und Sparvereine, Konsumvereine u. s. w. Die verkaufen oft nicht »gewerbsmäßig«; zum mindesten können sie das sofort nmündern, wenn Sie den Paragraphen so machen; sie brauchen nur zu den Selbstkosten an ihre Mitglieder abzugeben, dann betreiben sie den Verkauf nicht »gewerbsmäßig«. Seit Jahren haben sich die Provinzialvereine Beschwerde führend an die ver schiedenen Behörden gewendet, daß diese Vereine den Buchhandel untergraben durch den Verkauf an ihre Mitglieder. Jetzt ist nun da ein Fortschritt gemacht, indem den Sortimcntshandlnugen verboten ist, gegen den Willen der Verleger an derartige Vereine abzugeben. Was Herr Mayer will, ist schon im Anträge des Vorstandes zu Ziffer 5 enthalten. Da ist es den Verlegern gestattet, in Ausnahmefällen an Vereine und Gesellschaften zn ermäßigtem Preise abzugeben. Wir wollen aber verhindern, daß der Sortimenter sich dazwischen schiebt und in Fällen an einen solchen Verein liefert, wo der Verleger nicht liefern will. Herr Mayer schließt sich den Worten des Herrn Koebner vollständig an. Seine persönliche Meinung war es auch nicht; er hatte aber den Antrag zu vertreten. Abstimmung: 8 3 Absatz 6 wird nach dem Vorschläge des Börsenvereinsvvrstandes angenommen, der Antrag Mayer ab gelehnt. Da die vom Börsenvereinsvvrstand noch eingebrachten Ab änderungsvorschläge es wünschensweit machen, geht man zunächst über zur Beratung von 8 13. Hier beantragt der Vorstand des Börsenvereins folgende Abänderungen zu der Statnten- revisionsvorlage: in 8 13 Ziffer 4 die Worte »daß nur Mit glieder des Börsenvereins Mitglieder der betreffenden Vereine sein können«, zn streichen und dafür zu setzen: »daß die Mit glieder verpflichtet sind, Mitglieder des Börjenvereins der Deutschen Buchhändler zu werden«, und im Anschluß hieran in die Über gangsbestimmungen folgende Bestimmung auszunehmcn: »Die Satzungen der Orts- und Kreisvereine sind bis zum 31. Dezember 1888 bei dem Börsenvereinsvorstandc zur Genehmigung ein zureichen. Bis zu demselben Termine haben diejenigen Mit glieder der Orts- und Kreisvereine, welche noch nicht Mitglieder des Börsenvereins sind, ihre Aufnahme in denselben zn beantragen.« Herr Parey bezeichnet den ersten vom Vorstand beantragten Passus nur als redaktionell. Die spätere Einschaltung sei ge macht, um doch einen Termin festzusetzen. Herr Hartmann interpretiert den Zusatz so, daß die Satzungen selbstverständlich mit Kantate-Montag nächsten Jahres in Kraft treten, und daß alle Vereine für ihre Rabattnormen einen Schutz genießen, die eben dann ihre Satzungen schon ein- gereicht haben, so daß nicht etwa erst mit dem 1. Januar 1889 der Schuh beginnt. Herr Prager teilt diese Interpretation nicht und fragt, wie man die Mitglieder zwingen könne, in den Börscnverein einzutreten. Herr Kröner beantwortet die Frage des Herrn Prager dahin, daß die Mitglieder der Kreisvereine überhaupt nicht ge zwungen werden sollen, Mitglieder des Börjenvereins zn werden. Diejenigen Vereine, welche ihre Statuten nicht einreichen, ge nießen also für die Rabattnormen, die sie etwa schaffen, keinen Schutz. Z. B. die Berliner Korporation wird ihre Statuten nicht einreiche», vielleicht auch der Berliner Sortimcnterverein nicht; aber die Rabattnormen des Berliner Sortimentervereins scheinen auch keines Schutzes zu bedürfen. lHciürkeit. Bravo!) Herr Prager: Ich bin nicht richtig verstanden worden. Es handelt sich darum, wie wir unsere Mitglieder zwingen sollen. Die Mitglieder haben erworbene Rechte; die Ausschließungs gründe sind in den Vcreinsstatuten ausdrücklich angegeben. Das ist die Frage, wie wir die Mitglieder dazu bringen, Börsen vereinsmitglieder zu werden? Herr I)r. Brockhans: Es ist das allerdings eine sehr wichtige Bestimmung, die bisher wohl noch nicht genügend be sprochen worden ist. Ich kann vollständig der Ansicht des Herrn Kröner beistimmen, daß es sich nur um diejenigen Vereine handelt, welche ihre Statuten in dieser Weise ändern. Aber ich möchte hinzufügen, viele Vereine werden gar nicht im stände sein, dieser Bestimmung nachzukommen, z. B auch der Verein Leipziger Buchhändler, bei denen die Mehrheit vielleicht ganz bereit sein wird. In unserm Verein sind etwa 100 Nichtmitglieder des Börsenvereins. Wir haben keine Mittel in der Hand, diese Mitglieder zu zwingen, einer Statutenrevision beizustimmen, welche ihnen diese Verpflichtung anferlegt. Ich behalte mir vor, einen Antrag zu stellen etwa dahingehend: die betreffenden Kreisvereine oder, falls diese nicht an dem Ort existieren, die dort vorhandenen Mitglieder des Böisenvercins können auch einen neuen, gewissermaßen einen Zweigverein bilden. Herr Parey: Auf die Frage betreffs des Zwanges unserer Mitglieder znm Eintritt in den Börsenverein antworte ich: die beireffenden Vereine müssen ihre Statuten ändern und mit der genügenden Majorität beschließen; so müssen die übrigen Mit glieder sich den Beschlüssen fügen. In Leipzig — und das ist vielleicht der einzige Fall — mag wohl eine Statutenänderung außerordentlich schwer ins Werk zu setzen sein, aber die ge schickten Leipziger Herren werden schon Mittel und Wege finden, um das Statut abznäudern. Herr Kröner: Ergänzend möchte ich noch beifügen: wenn je die Unmöglichkeit bestehen sollte, daß ein Verein wie der Verein Leipziger Buchhändler seine Statuten ändert, um auf nahmefähig zn werden, so bleibt doch immer der Ausweg, daß die Mitglieder desselben in len Leipziger Sortimentervercin oder in den Leipziger Verlegerverein eintrcten. Es ist also auch hier die Möglichkeit eines Answeges gegeben. Herr Ackermann hält es für nötig, in diesem Falle auch einen Zn ang auf alle diejenigen Mitglieder des Börsenvereins auszuübcn, die bis jetzt noch keinem Krcisverein angehören. Es gicbt viele Vereine, die eine erhebliche Anzahl von'Mitgliedern aofzuweiscn haben, die gar kein Interesse daran haben, dem Börsenveiein anzngehören, für deren Fcsthaltnng in dem be treffenden Kreisverein aber ein großes Interesse besteht. Herr Hartman» beantragt Schluß der Debatte. Der Schluß der Debatte wird angenommen. 8 3 wird in der neuesten Fassung des Vorstandes des Börsenvereins angenommen. Zu 8 17 bemerkt Herr Meißner, daß es natürlich sei, daß die nicht von Leipzig fern Wohnenden auch nicht das Be dürfnis haben, für eine Erweiterung des Stellvertretnngssystems cinzntreten. Daß indessen die Stellvertretung an sich gut und geboten sei, beweist Herr Meißner durch Verlesung von Stellen einer Rede des Herrn Kröner, gehalten auf der Kantate-Haupt versammlung im Mai d. I. zn Leipzig. »Sie werden anerkennen müssen, daß die neue Bestimmung, daß fortan nur Stimmen zu übertragen sind aus Mitglieder des eigenen Vereins, eine Be schränkung der Stellvertretung genannt werden muß. . Wir > 891 *
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