Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.12.1887
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- 1887-12-21
- Erscheinungsdatum
- 21.12.1887
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kommen also nicht zu einer Entwickelung, sondern zu einer Ein schränkung. Ich würde selber der Ansicht sein, daß es gut wäre, die Stimmenzahl von 6 auf 9 zu erhöhen, weiß aber, daß viele dagegen sind. Es liegt in der Stellvertretung ein Mittel, die Teilnahme sämtlicher Mitglieder an der Hauptversammlung an zuregen, dadurch, daß man eine Stellvertretung in erhöhtem Maße gewährt. Ich stelle den Antrag, die Zahl von 6 auf 9 zu erhöhen.« Herr Francke-Bern: Ich halte mich nicht für berufen, den vom Vorstand des Rheinisch-Westfälischen Vereins zurückge zogenen Antrag die Stellvertretung auf 9 Stimmen zu erhöhen, wieder aufzuuehmen. Nachdem wir gestern von den Leipziger- Herren vernommen, daß sie hierin eine Kardinalfrage erblicken und daß sie unter keinen Umständen einer allgemeinen Ver mehrung der Stimmenvertretung zustimmen würden, glaube ich allerdings, daraus keinen es-sus belli machen zu sollen. Ich möchte hingegen an Ihr Gerechtigkeitsgefühl appellieren. Wenn Sie uns jetzt nur 6 Stimmen gestatten, so würden von den wahrscheinlich gegen 100 Stimmen des Schweizerischen Buch händlervereins nur 12 bis höchstens 18 zur Vertretung kommen und die anderen hätten nur das Vergnügen, jährlich den Bei trag zahlen zu dürfen. Das kann doch nicht in Ihrer Absicht liegen. Mein Kompromißvorschlag wäre der, daß Sie den weit entfernt Wohnenden eine Vermehrung der Stimmvertretung ge währen. Ich möchte den Antrag stellen, daß Sie diesen und zwar den Provinzen Ost- und Westpreußen, der Schweiz und Österreich eine Stimmenvertretung von 20 gewähren. Herr Hartmann meint, daß, wenn wirklich vitale In teressen auf dem Spiele stehen, es den Mitgliedern der entfernten Vereine doch möglich sei, sich vertreten zu lassen, nur würde es sehr viel Geld kosten. »Es handelt sich nach meiner Ansicht darum, ob wir durch unseren Beschluß, die Stimmenzahl zu er höhen, einer Reihe von Mitgliedern des Börsenvereins unmög lich machen, die Satzungen anzunehmen, und ich möchte noch ein mal die Herren ans Leipzig bitten, hier des näheren zu erörtern, ob es wirklich absolut notwendig ist, daß Sie von uns verlangen, daß wir Ihnen die Neun opfern.« Herr Opitz würde es für einen großen Fehler halten, die Stellvertretung zu beschränken, und bittet, dadurch keinen Rück schritt zu machen. Herr Mühlbrecht weist darauf hin, daß es unmöglich scheint, den Wünschen des Herrn Francke Rechnung zu tragen, weil es ungewiß sei, ob die Generalversammlung des Börsen vereins immer in Leipzig stattfinden werde. Herr vr. Brockhaus erklärt, daß die Gründe, welche an geführt wurden, auch in Leipzig reiflich erwogen wurden. Die Leipziger haben eingesehen, daß manche Billigkeitsgründe dafür sprechen, weiterzugehen, haben aber gesagt, daß sie nicht abgehen können von ihrer Erklärung, weil sie überhaupt die Stellver tretung nur als eine Konzession ansehen. Es reiche vollständig aus, wenn jemand 6 Stimmen habe. Er müsse also die gestern mehrfach abgegebene Erklärung wiederholen, daß die aus Leipzig anwesenden Mitglieder des Börsenvereins zu ihrem großen Be dauern genötigt sein würden, gegen die ganze Statutenrevision zu stimmen, wenn dieser Punkt verändert werden sollte. Herr Koebner: Die Bestimmung, daß die Auswärtigen sich immer zu sechs durch einen Stellvertreter vertreten lassen können, ist ein Kompromiß, der im Revisionsausschuß beschlossen worden ist, und ich möchte Sie bitten/ diesem Kompromiß zu zustimmen. Ich glaube, die Herren, welche eine Vermehrung der Stimmen im Interesse der Vereine an der Peripherie ver langen, betrachten die ganze Sache gewisserinaßen mehr vom privatrechtlichen Standpunkte, äls von dem Standpunkte des öffentlichen Interesses unseres Standes, von dem aus die Frage aufgefaßt werden muß. Die Stellvertretung ist eingeführt worden, um für die vielen auswärtigen Mitglieder ein Übergewicht zu schaffen über die wenigen Mitglieder von Leipzig. Tie Aus- Übung hat uns bisher vollständig genügen können. Wir haben mit den sechs stellvertretenden Stimmen immer die Majorität in allen den Fragen gehabt, wo es von Wichtigkeit war, die ver bündeten Vereine zusammenzubringen; das wird auch in Zu kunft genügen. Das Verhältnis wird ein noch etwas günstigeres sein, weil nur diejenigen sich vertreten lassen können, welche in einem der Vereine sind, und diejenigen sich nicht mehr vertreten lassen können, durch einen guten Freund u. s. w., die nicht innerhalb der Vereine sind. Wenn die Herren aus der Schweiz, aus Ostpreußen, sich auf den Spruch berufen: gleiches Recht für- alle, so ist das meiner Meinung nach in diesem Fall nicht an gebracht. Es handelt sich darum, daß das öffentliche Leben, welches auswärts pulsiert, auch zur berechtigten Vertretung in Leipzig gelangt, aber nicht darum, daß jedes auswärtige Börsen- vereins-Mitglied, das einen Revers unterschreibt, mit voller Stimme in Leipzig vertreten wird. Wir sind doch keine Aktien gesellschaft, deren Generalversammlung über die Verteilung von Dividenden zu beschließen hat, wo jeder Abwesende sich durch seinen Vertreter vollständig vertreten lassen kann. Wenn Sie in dieser Weise eine privatrechtliche Vertretung jedes einzelnen ein führen wollten, so müßten Sie auch den großen Verlegern, den großen Kommissionären u. s. w. ein mehrfaches Stimmrecht geben, wie das beispielsweise in Schweden und Norwegen der Fall ist. Die Herren haben selber zugegeben, daß sie kein imperatives Mandat erteilen, daß die Vertreter hierhergekommen und hier nach bestem Wissen und Gewissen, nach dem, was sie in der Hauptversammlung hören, sich entscheiden und danach stimmen. Wenn also der auswärtige Buchhändler, der nach Leipzig kommt, nach seinem Ermessen stimmt, so können Sie die Stellvertretungs- Befugnis doch nicht noch mehr verbreitern. Dann scheint die Befug nis für den Stellver reter, nach seinem eigenen Ermessen sieben Stimmen abzugeben, während ein Börsenvereinsmitglied, das selbst erscheint, nur das einfache Stimmrecht hat, eine ganz unzweifel haft ausreichende zu sein. Die von Herrn Francke vorgeschlagene Bestimmung würde zu einer gewissen Wahlkreisgeomelrie führen, indem der Vorstand die Versammlung da abhalten würde, wo nach seiner Rechnung das beste Resultat herauskommen könnte. Dann kommen wir in unleidliche Verhältnisse, in Verdächtigungen, die wir uns von vorn herein ersparen wollen Ich möchte dann die Herren von der Peripherie noch auf eines aufmerksam machen. Wo es sich darum handelt, ein Prinzip durchznsetzen, da haben wir genügende Stimmen, da ist es im Grunde ge nommen gleichgiltig, ob die Herren aus der Schweiz 14 oder 21 Stimmen abgeben. Wenn es sich dagegen um Vertretung eines Privatinteresses des betreffenden Vereins handelt, also eine spezielle Angelegenheit des Schweizerischen Vereins, oder Öster reichischen Vereins u. s. w., da würden Ihnen die 40, 50 oder 60 Stimmen auch nicht nützen, wenn Sie nicht die Majorität der anderen Vertreter für sich gewinnen können. Haben Sie die, dann setzen Sie die berechtigte Vertretung Ihrer Interessen auch dann durch; bekommen Sie die Sympathie der anderen Vereine nicht, dann setzen Sie auch nichts durch, wenn Sie die 40 oder 50 Stimmen mehr haben. (Sehr richtig!) Herr Ackermann wendet sich gegen den von Herrn vr. Brockhaus gebrauchten Ausdruck »Konzession« und fügt zu den Worten des Herrn Koebner noch hinzu: »Wenn es sich um Durchführung eines Prinzips handelt, so ist das eine Satzungs änderung und bekanntlich dabei keine Stimmvertretung zulässig. Es können auch Prinzipien hervortreten in Gegenständen, die gerade nicht auf der Tagesordnung stehen: da soll auch keine Stimmvertretnng zulässig sein.« Er bitte auch um Erhöhung auf Neun. Herr Francke zieht im Einverständnisse mit den Schweizer Kollegen den Antrag derselben zurück. Herr Hartmaun schließt sich dem an und zieht den An trag des Rheinisch-Westfälischen Vereins ebenfalls zurück, um das Zustandekommen der Statuten nicht zu gefährden.
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