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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.12.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-12-21
- Erscheinungsdatum
- 21.12.1887
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18871221
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Der Antrag des Kreisvereins Mecklenburgischer Buchhändler wird gleichfalls zurückgezogen, ebenso der des Vereins der Buch händler in Kassel, und cs bleibt nur noch der Antrag des Vor stands zu Z 17, welcher angenommen wird. Herr Strauß (zur Geschäftsordnung) schlägt vor, wegen der großen Menge des zu beratenden Stoffes die Vorlage mit Einbegriff des Abänderungsvorschlages des Vorstandes, sodann des von der Versammlung angenommenen Abänderungsvor schlages des Kreisvereins Mecklenburg für heute sn blae- anzu nehmen. Herr vr. Brockhaus spricht unter einer Bedingung für den Antrag, daß nämlich vorher noch angefragt wird, ob zu einem oder dem anderen der Paragraphen für morgen noch Ab änderungsvorschläge beabsichtigt sind, und daß man diese höre. Herr Bergstraeßer bemerkt, daß es von Wert sei, heute schon zu wissen, ob ein gewichtiger Antrag zur Wahl des Ver- einsausschnsses vorliegt. Herr Voigtländer hält es nicht für richtig, um ein Paar Stunden früher fortzukommen, wichtige Beratungen übers Knie zu brechen. Herr Hartmann schließt sich den Äußerungen des Herrn Voigtländer an und möchte bitten, zu unterscheiden zwischen redaktionellen und prinzipiellen Änderungen. Letztere möchten von den Mitgliedern noch nominiert werden, damit Zeit zur Erledigung derselben noch übrig bleibt. Herr Mühlbrecht schließt sich dem an. Herr vr. Brockhaus: Ich bitte, die Modifikation von mir auch zur Abstimmung zu bringen, daß wir erst über die Vorschläge des Vorstandes abstimmen und dann der Vorsitzende fragt, wer noch Abänderungsvorschläge hat. Der Vorsitzende bittet die Herren, welche noch prinzipielle Anträge haben, dieselben schriftlich zu übergeben. (Pause.) Vorsitzender: Zu 8 4 ist ein Antrag des Herrn vr. Brock haus eiugegangen. Herr vr. Brockhaus: Ich habe vorgcschlagcn, daß in 8 4 alinea 2, wo von dem Börsenblatt die Rede ist, eine wichtige Bestimmung hineiugebracht wird. Ich habe ein juristisches Be denken, daß nämlich dasjenige Gericht, welches in Leipzig unsere Statuten zu bestätigen haben wird, und auch andere Gerichte daran Anstoß nehmen werden, daß das Börsenblatt nur den Mitgliedern des Börsenvereins zugänglich sein soll und Nicht- nütglieder es nur ausnahmsweise mit Genehmigung des Vor standes benutzen können. Ich fürchte, daß dann viele Gerichte sagen: dann muß noch ein anderes B!att von uns gewählt werden, dann können wir nicht wehr das Börsenblatt als das eigentliche Buchhändlerblatt anschcu. Außerdem finde ich es nicht gerecht, daß man es einem Nichtmitglied des Börsenvereins unmöglich machen will, das Börsenblatt zu lesen und zu halten, sowie es als Jnsertionsorgan zu benutzen. Daher habe ich vor geschlagen, die Worte »mit Genehmigung des Vorstandes aus nahmsweise« zu streichen. Ich will also das Börsenblatt auch Nichtvereinsmitgliedern zu höherem Preise zugänglich gemacht haben. Ferner schlage ich vor, den letzten Äbsatz zu streichen: »auch kann der Vorstand u. s. w.« bis »Hauptversammlung aus schließen«. Ich verweise bloß auf die Motivierung, die Herr vr. Kirchhofs im Leipziger Verein ausgesprochen hat mit den einfache» drastischen Worten: Hier werde beantragt, jemanden hinznrichten, ehe er abgeurteilt worden sei. Herr Strauß wendet sich gegen den Antrag des Herrn vr. Brockhaus. Man wolle die Machtmittel des Börsenvereins stärken gegenüber den Ausschreitungen einzelner Berufsgeuossen. Man wolle gegen die Schleuderei auftreten und alle diejenigen Elemente in ihrem Treiben hindern, die das Interesse des ge samten Buchhandels schädigen. Die Behörden könnten doch nicht unser Börsenblatt, das einzige und Hauptorgan, übergehen. Herr Bergstraeßer bittet dringend, bei dem Paragraphen, wie er vom Vorstande vorgelegt ist, zu bleiben. »Und was den letzten Punkt anbelangt, so wurde schon in Leipzig, wo Herr vr. Kirchhofs betonte, daß man einen hinrichte, der noch gar nicht verurteilt sei, in derselben Versammlung von Herrn Albert Brockhaus ganz richtig bemerkt, daß da doch eine sehr lange Prozedur vorausgegangen wäre, bis einmal der Vorstand dazu kommen könnte, ihm die betreffenden Einrichtungen und An stalten zu versagen. Nun, meine Herren, wenn Sie Vertrauen zu dem Vorstand haben, den Sie selbst wählen, dann werden Sie gewiß annehmen, daß der Vorstand nur in einem aller dringendsten Falle von dieser eventuellen Befugnis Gebrauch machen wird.« Redner erklärt sodann im Namen des Vorstandes, daß nach Abfassung des Statuts durch den außerordentlichen Ausschuß die redaktionelle Bearbeitung des Vorstandes mehreren Iurißen vorgelegt worden ist, welche keine Bedenken gegen irgend einen Paragraphen gehabt haben. Abstimmung: Antrag vr. Brockhaus wird abgelehnt. Vorsitzender: Wir haben noch einen zweiten Antrag von dem Verein der Buchhändler zu Kassel: »Kein Kommissionär oder in Leipzig ansässiger Buch händler darf die Einrichtungen des Börsenvereins für einen Buchhändler benutzen, der nicht Mitglied des Börsenvereins ist.« Herr Älbert Brockhaus schlägt vor, wenn ein Vertreter des Kreisvereins Kassel nicht anwesend oder sonst niemand in der Lage sei, den Antrag aufzunehmen, darüber weiterzugehen. (Zuruf: Einverstanden!) Vorsitzender: Zu 8 4 Schlußsatz liegt ein Antrag des Vereins der Buchhändler zu Kassel vor. Denselben Antrag hatte Herr vr. Brockhaus ausgenommen, indem er wünschte, daß der letzte Satz überhaupt gestrichen würde. Also können wir auch darüber weitergehen. Zu 8 7 hat Herr Voigtländer den Antrag eingereicht, in 8 7 Ziffer 3 nach Absatz 6 einzuschalten: »Diejenigen, welche als Mitglieder eines vom Vorstande des Börsenvereins anerkannten Kreis- oder Ortsvereins aus dem selben austreten « — Diese sollen also infolgedessen die Mit gliedschaft im Börsenverein verlieren. Herr Voigtländer spricht für seinen Antrag und bemerkt,, daß Herren in einen Kreis- oder Ortsverein eintreten können, bloß um in den Börsenverein hineinzukommen, und nach einem Jahre wieder ans dem Orts- oder Kreisverein anstreten können, aber im Börsenverein bleiben; oder die Herren könnten aus persönlichen oder nebensächlichen Gründen austreten. Das kann dem Börsenverein weniger als den Ortsvereinen unan genehm sein. Herr Bergstraeßer spricht sich gegen diesen Antrag aus. Er weist darauf hin, daß Umstände es einem Mitgliede des Börsenvereins nnmöglich machen können, in einem Kreisvereine zu existieren. Es wäre dann eine große Ungerechtigkeit, wenn man an diesen Austritt aus dem Kreisvereine auch sofort den Austritt aus dem Börscnverein knüpfen wollte. Die Kreisvereine müssen, wenn sie existieren wollen, in sich so viel Lebensfähigkeit haben, daß sie sich ihre Mitglieder erhalten. Herr Stettner erwähnt, daß dieser Antrag des Herrn Voigtländer auch ein Antrag des sächsischen Verbandes ist und dem Vorstande gedruckt in den Abänderungsvorschlägen vorgelegt wurde, die der sächsische Verband und der Dresdener Lokalverein gedruckt ans dem Tische der Versammlung niedergelegt haben, und bittet einzuschalten: »Die Mitgliedschaft geht verloren durch Ausscheiden u. s. w.« Als Begründung ist dazu erwähnt, daß diese Zusätze eine notwendige Folge der Bestimmung seien, daß nur Mitglieder der Kreis- und Ortsvereine Börsenvereinsmit glieder sein sollen. Herr Mühlbrecht erklärt sich gegen den Antrag Voigt- länder und erwähnt einen Fall aus dem Berliner Sortimenter verein, wo ein sehr geschätztes Mitglied aus rein persönliche^
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