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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.12.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-12-21
- Erscheinungsdatum
- 21.12.1887
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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Gründen ausgetreten ist, und es doch sehr schwer zu verant worten gewesen sein würde, aus diesem rein persönlichen Grunde ihn ans dem Börsenverein auszuschließen. Herr Bergstraeßer: Ich bemerke, daß allerdings von dem Vorstande diese Frage als eine wichtige betrachtet wird, daß aber doch Herr Kröner und die anderen Herren gesagt haben, wir können dies nicht acceptieren. Es ist ganz unmöglich, den Antrag anzunehmen, weil sie dann in einem Maße in die Kreis vereine eingreifen würden, das nicht gerechtfertigt erscheint. Herr Strauß: Der Antrag Voigtländer hat seine volle Berechtigung. Es ist das ein Zirkelschluß unseres Statuts. Wir wollen die Kreisvereine in die Lage setzen, eine scharfe Kontrolle über ihre Mitglieder üben zu können. Wenn nun aber nicht» mit dem Austritt aus dem Lokalverein der Verlust der Börsen vereinsmitgliedschaft verbunden ist, dann kann sich jeder der Kon trolle entziehen. Der Gefahr, daß jemand aus rein persönlichen Gründen auszutreten genötigt ist, kann man dadurch begegnen, daß man den Vorstand in diesem Falle ermächtigt, ausnahms weise seine Bewilligung zur ferneren Mitgliedschaft im Börsen verein zu geben. Herr Hartmann: Ich bitte auch um Annahme des An trags Voigtländer. Er ist logisch richtig und notwendig. In tz 46 der Satzungen heißt es: »Weigert sich ein Verein, einen deutschen Buchhändler als Mitglied aufzunehmen oder will er ein Mitglied aus dem Verein ausschließen, ohne in beiden Fällen durch die Satzungen dazu berechtigt zu sein, so ist dem davon Betroffenen gestattet, an den Vorstand des Börsenvereins Be rufung einzulegen; dessen Entscheidung hat sich der betreffende Verein zu fügen.« Also der Verein kann gemaßregelt werde». Aber wenn ein einzelnes Mitglied diesen Verein maßregelt, dann hat die Sache Weiterungen. Meine Herren! Nach welcher Rich tung ich das auch erwäge, auch bezüglich der Rabattnormen, ich komme immer wieder zu dem Schluffe, daß wir diesen Antrag annehmen müssen, und ich bin fest überzeugt, daß nach der Vor stellung des Herrn Bergstraeßer bei seinen Vorstandskollegen die Herren die Sache doch vielleicht nicht wie eine Doktorfrage be handeln und dann der Versammlung zuliebe auch einen Kom promiß machen. Herr Voigtländer freut sich, einen Antrag gestellt zu haben, welcher eine Lücke in den neuen Satzungen getroffen hat. Was die von den Herren Mühlbrecht und Bergstraeßer er wähnten Ausnahmefälle betrifft, so würde die Ehre des Be treffenden nicht angetastet sein, wenn er den Verein nicht weiter besucht, aber die paar Mark Beitrag jährlich Weiler bezahlt. Herr Albert Brockhaus ist durchaus der Ansicht, daß eine Ungerechtigkeit gegen die Kreisvereine nicht vorliegt. Von den persönlichen Gründen absehend, macht er darauf aufmerksam, daß der Träger einer der allerersten deutschen Firmen nicht Mitglied des Ortsvereins ist, der jedenfalls nicht darauf ver zichten würde, Mitglied des Börsenvereins zu sein, und den man wohl unter keinen Umständen von der Mitgliedschaft des Börsen vereins ansschließen würde. Wir sollen die Macht des Börsen vereins über den Gesamtbuchhandel fördern, und nicht in unserer Aufgabe liegt es, die Provinzial- und Ortsvereine in ihrer Macht noch mehr zu stärken. Der Orts- und Kreisverein soll geschützt werden, soweit er ein Organ des Börsenvereins ist. Ich bitte dringend, den Vorschlag des Vorstandes anzunehmen und alle darüber hinausgehenden Vorschläge abzulehnen. Herr Koebner: Ich möchte im Interesse der Kreis- und und Ortsvereine Sie bitten, nicht darauf zu bestehen, daß die Mitglieder des Börscnvereins auch Mitglieder eines Kreisvereins bleiben müssen, aus folgendem Grunde, der den Herren, die bis her nach anderer Richtung hin sich ausgesprochen haben, wahr scheinlich entgangen ist Die Kreis- und Ortsvereine geraten bereits jetzt schon in eine Abhängigkeit von dem Vorstand des Börsenvereins, die ihnen erst im Laufe der Zeit allmählich zu Bewußtsein geführt werden wird. (Sehr richtig!) Es mußte das geschehen, wenn die Orts- und Kreisvereine als Organe des' Börsenvereins eingefügt werden sollen. Der Paragraph, den einer der Herren verlesen hat, dürfte Ihnen das schon andeuten. Weigert sich ein Verein, einen Buchhändler anf- zunehmen, so hat dieser das Appellationsrecht an den Vorstand des Börsenvereins. Sie verlieren also die Selbständigkeit in Bezug auf die Ausnahme von Mitgliedern, die Sie bisher gehabt haben. Dieses Opfer ist ein unumgängliches und muß deshalb gebracht werden. Wenn Sie aber weiter gehen und verlangen, daß diejenigen Mitglieder der Kreisvereine, welche ausscheiden, dadurch die Qualität 'als Börsenvereinsmitglieder verlieren, so kann der Börsenverein meines Erachtens nur dann darauf ein- i gehen, wenn er sich auch ein Veto vorbehält zu allen Beschlüssen der Kreisvereine; denn Sie können in den Kreisvereinen, inner halb ihrer Statuten, alles mögliche beschließen. Wenn es einem Mitglied des betreffenden Vereins aber unmöglich ist, einen der artigen Beschluß ausznführen, so gebietet es seine Ehre und sein geschäftliches Interesse, aus dem Kreisvercin auszutreten. Wenn Sie nun an dieses Ausscheiden den Austritt aus dem Börsen verein knüpfen, so bekommen dadurch die Kreisvereine die volle Gewalt über die Mitglieder des Börsenvereins. Der Börsen- verein kann meiner Meinung nach das nicht ohne weiteres kon zedieren. Man kann dies nur dann gestatten, wenn er auch ein Oberaussichtsrecht über alle Beschlüsse der Vereine hat. Ich möchte Sie nun fragen: was ist wichtiger, ob hin und wieder ein Mitglied eines Kreisvereins wieder ausscheidet, oder ob die Vereine eine gewisse Selbständigkeit für die Zukunft behalten? Ich muß gestehen, daß es mir persönlich sehr schwer gefallen ist, diesen 8 46 zu acceptieren, wonach der Vorstand schon ein Ap pellationsrecht hat in Bezug auf die Ausnahme. Wenn wir aber dahin kämen, ein solches Appellalionsrecht in Bezug aus alle Beschlüsse zu statuieren, dann sind die Kreis- und Ortsvereine eigentlich nur noch die Funktionäre des Vorstands aber nicht mehr Organe des Börsenvereins. Bringen Sie ein solches Ober aufsichtsrecht des Börsenvereiusvorstandes über die Kreisvereine in die Statuten, dann verlieren diese alle Selbständigkeit in ihren eigenen Grenzen. Der Antrag Voigtländer wird abgclehnt. Vorsitzender: Vom Kasseler Verein ist zu § 14 beantragt, daß die Hauptversammlung mindestens alle 3 Jahre außerhalb Leipzigs stattfinde. Das ist zurückgezogen. Herr Bergstraeßer will aber ein paar Worte darüber sprechen. Herr Bergstraeßer: Der Antrag von Kassel ist im Vor stand zur Verhandlung gekommen. Der Vorstand hat sich ganz ausdrücklich dagegen erklärt. Wir wollen unsere ordentliche Hauptversammlung in unserem Bnchhändlerhans in Leipzig Hallen. (Bravo!) Herr Prager bittet i» ß 21, Absatz 12 hinter »Buchhandels« einzuschieben: »mit Vorbehalt der Genehmigung der nächsten Hauptversammlung«. Er wendet sich gegen eine ungewöhnliche Stärkung der Rechte des Vorstandes. Herr Strauß spricht gegen Herrn Prager und hält den Antrag für überflüssig. Herr Bergstraeßer spricht gegen den Antrag Prager und erinnert an die Verantwortlichkeit des Vorstandes gegenüber der Hauptversammlung. Antrag Prager wird abgelehnt. Zu tz 33 beantragt Herr Prager einige Zusätze, zieht seinen Antrag jedoch zurück. Vorsitzender: Zu 8 3" ist ein Antrag von Herrn Voigt länder gestellt; statt »von mindestens 5 Mitgliedern« zu sagen: »von mindestens 3 Mitgliedern«. Herr Hartm nn beantragt zu sagen »von 4 Mitgliedern«. Herr Hartmann verteidigt im Aufträge des Herrn Voigt länder dessen Autrag und weist darauf hin, daß es allgemeine Sitte sei, der Minorität das Recht zu geben, gehört zu werden. Er ist darauf ausgegangen, nur die Minderheit zu schützen, und
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