Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.12.1887
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- 1887-12-21
- Erscheinungsdatum
- 21.12.1887
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Nichtamtlicher Teil. 6539 294, 21. Dezember 1887. glaubt, nicht in irgend einem Parteiinteresse, sondern im all gemeinen Interesse zu sprechen. Herr Werlitz bittet, beim Antrag des Vorstandes zu bleiben. Man könne der Ansicht des Vorsitzenden des Ausschusses über lassen, das Richtige zu treffen. Man möge es bei dem Bestehenden belassen. Die Anträge Voigtländer und Hartmann werden abgelehnt. Herr Berg stra eher: Zu 8 32 ist etwas übersehen worden. Der Vorstand hat einen Zusatz folgenden Wortlauts vorzuschlagen: Außerdem unterliegt der Genehmigung des Rechnungs- ansschusses jede vom Beschlüsse der Hauptversammlung nicht abhängige Verwendung des Vereinsvermögens, welche den Betrag von 1000 ^ überschreitet. Der Antrag wird angenommen. Zu 8 43, Absatz 1 beantragt der Vorstand, hinter »Amt« einznfügen die Worte: »ausgenommen die Mitgliedschaft der historischen Kommission und des Biblivthekausschusses«. Herr Bergstraeßer bittet um Annahme dieses Vorschlages. Wird angenommen. Vorsitzender: Dann kommt ein Antrag des Mecklenburger Vereins ebenfalls zu 8 43, die Worte: »Sie dürfen jedoch« bis zum Schluß des Absatzes zu streichen. Herr Ritter: Was für ein Grund vorliegt, eine ganz be währte Kraft nach 6 Jahren von der Leitung der Geschäfte aus zuschließen, ist mir nicht klar. Herr Bergstraeßer spricht gegen den Antrag im Inter esse des Vereinslebens, damit Vorsteher u. s. w. nicht aus kon ventionellen Rücksichten allzulange im Amte bleiben. Der Antrag wird abgclehnt. Herr Koehler spricht zum vorletzten Absatz dieses Para graphen: »Nichtmitglieder des Börsenvereins dürfen die Abrech nung im Buchhändlerhause nur durch solche Leipziger Kommissio näre, welche Mitglieder des Börsenvereins sind, mit Genehmigung des Vorstands erledigen lassen«. Wir haben diese Frage nicht als eine prinzipielle, sondern als eine rein sachliche behandelt. Wir haben uns aus rein technischen Rücksichten den Vorschlag erlaubt, das Zahlen von Saldi im Buchhändlerhause nicht von der Genehmigung des Vorstandes abhängig zu machen. Herr Bergstraeßer: Der Vorstand hat beschlossen, diesen Antrag nicht anzunehmen, man möge das Vertrauen haben, daß er nicht etwas Unmögliches den Leipziger Kommissionären zumuten werde. Antrag Koehler wird abgelehnt, und tz 49 in der vom Vorstand vorgeschlageneu Fassung angenommen Herr Koebner: Ich habe im Anschluß an den von Ihnen accepkierten Vorschlag, daß die Mitglieder des Börsenvereins im Handelsregister ringet» agene Kaufleute sein müssen, den Antrag zu stellen, einen neuen Paragraphen einzufügen, welcher lauten würde: 8 56: Buchhändler, welche nicht Mitglieder des Vereins sind, aber die Einrichtungen und Anstalten des Vereins init Genehmigung des Vorstandes dauernd benutzen »vollen, haben sich schriftlich zur Befolgung der Satzungen und aller satzungsgemäßen Beschlüsse der Hauptversamm lungen, des Vorstandes und der Ausschüsse zu verpflichten, soweit sich diese Beschlüsse nicht lediglich auf persönliche Leistungen der Mitglieder an den Verein beziehen. Dieser Paragraph war von mir bereits iin Revisions- ansschuß beantragt; die Herren Kröner und Bergstraeßer hatten den Paragraphen auch acceptiert; es kam aber im Laufe der Beratung dazu, die Fassung zu wählen und Ihnen vorzuschlagen, daß die Aufnahme in den Börsenverein eine möglichst weite sein sollte, daß also der Nachweis, daß der Betreffende den Buch handel in» größeren Umfange betreibt, nicht nötig wäre, auch die Eintragung ins Handelsregister nicht verlangt würde Nun wnrde am Schluß der Beratung, als »vir zu diesem Paragraphen kamen, gesagt, es wäre nicht nötig, diesen Paragraphen anzunehmeu, »veil die Einrichtungen des Börscnvereins nur ganz ausnahms-! weise von Nichtmitgliedern benutzt werden würden. Und der Vorstand würde dann schon dafür sorgen, daß nur solche Nicht mitglieder zur Genehinigung zugelassen werden, welche die Be schlüsse respektieren. Man erblickte eine Gefahr darin, diesen Paragraphen aufzunehmen, weil dies wie eine Aufforderung be trachtet werden könnte, trotz allein nicht in den Börsenverein als Mitglied einzutreten. Diese Sachlage hat sich jetzt wesentlich geändert. Nachdem Sie beschlossen haben, daß nur Vollkaufleute zu Mitgliedern des Börsenvereins ausgenommen werden, wird die Zahl derjenigen Buchhändler, welche über Leipzig verkehren, aber nicht Börsen vereinsmitglieder werden, eine immerhin beträchtliche sein, und um diese auch unter die Aufsicht des Börsenvereins zu stellen, Wird es nötig sein, nicht einfach alle stillschweigend zuzulassen, welche sich darum bewerben, sondern ihnen die Abgabe eines Reverses aufzugeben, wonach sie sich verpflichten, dieselben all gemeinen Pflichten zu übernehinen, welche die Mitglieder des Börsenvereins haben. Ich glaube, eine prinzipielle Meinungs verschiedenheit kann da nicht obwalten. Wenn »vir Mitglieder des Börsenvereins Pflichten auf uns nehmen, die unter vielen Verhältnissen Lasten für uns werden können, dann können »vir von denjenigen, welche gewisserinaßen gastweise unsere Einrichtungen benutzen, auch die Erfüllung dieser Pflichten verlangen. Die Aufnahme dieses Paragraphen hat aber auch ein wesentlich juristisches Moment. Wer diesen Revers unterschreibt, unterwirft sich dadurch auch allen voin Börsenverein aufzustellenden Rechtsnormen, und bei einem Prozesse kann darauf hingewiesen werden, daß der Betreffende durch diesen Revers sich den Rechts normen unterworfen hat, welche der Börsenverein für den geschäft lichen Verkehr der Mitglieder unter einander festgestellt hat. Ich erinnere daran, daß »vir im Begriff sind, eine Grundordnung für den buchhändlerischen Verkehr aufzustellen. Diese Grundordnung würde meines Erachtens nur für Mitglieder des Börsenvereins rechtsverbindlich sein, für Nichtmitglieder aber nicht, »venu sie nicht diesen Revers unterschreiben. Ferner die Maßregeln gegen die Schleuderei! Das Verfahren der — ich möchte mich kurz ausdrücken — Helfershelfer, welche gesperrten Firmen den Bedarf liefern u. s. w., würde weiter so fort gehen, wenn man nicht einen solchen Revers den Firmen abverlangt, welche nicht Mit glieder des Börsenvereins sind. Ich empfehle, den Antrag an zunehmen, und hoffe, daß auch der Vorstand des Börsen vereins nach der Geschichte dieses Paragraphen, wie ich sie vor geführt habe, sich anschließen werde. Herr Strauß: Ich habe mich heute schon gegen den Grund satz ausgesprochen, daß die Mitgliedschaft zum Börsenverein an die Bedingung der Vollkaufmannschaft geknüpft sei, »veil ich es für wünschenswert halte, daß »vir möglichst viele Mitglieder in den Börsenverein und die Kreisvereine hiueinbekommcn. Mir scheint der Antrag des Herrn Koebner nicht notwendig. Nach der Fassung nuferes Statuts ist jedes Nichtmitglied, welches die Anstalten und Einrichtungen des Börsenvereius benutzt, auch ver pflichtet, unsere Satzungen zu respektieren, »veil gesagt ist, daß, wer die Satzungen des Börsenvereins verletzt, von der Benützung des Börsenblattes, des Buchhändler-Adreßbuchs u. s. w. aus geschlossen wird, tz 4 hinter 8: »gegen welche Thatsachen vor liegen, welche die Ausschließung eines Mitglieds zur Folge haben würden«. Nach dieser Richtung hi», glaube ich, ist die Sache überflüssig. Antrag Koebner wird mit großer Majorität angenommen, Herr Bergstraeßer: Meine Herren! Wie der Vorstand über diesen Antrag sich entschließen wird, weiß ich nicht. Er hat mir aber soeben mitteilen lassen, daß er den Antrag des sächsischen Buchhändlerverbandes in folgender Weise berücksichtigen möchte In 8 8, wo es heißt: »Ausschließung und Gründe der Ausschließung«, da würde zu dem Satz 4 ein Zusatz kommen. Es heißt bekanntlich in diesem 8 8: »ferner kann die Ausschließung ! erfolgen viertens wegen wissentlich falscher, zu Zwecken der Auf-
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