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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.01.1922
- Strukturtyp
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- 1922-01-02
- Erscheinungsdatum
- 02.01.1922
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Redaktioneller Test. X- 1, 2, Januar 1822. war der Verlag bereit, diese BedipgEg zu erfüllen. Denn der 1, Vorsteher des Deutschen Verlcgervereins ries in der außer ordentlichen Hauptversammlung des Verbandes der Kreis- und Ortsvercine am 12. Februar dem Sortiment zu: »Das ist selbst verständlich auch dem Verleger ganz klar, daß Sie ein gewisses Äquivalent für den Aussall brauchen!» Die Frage war danach also nur noch, wie hoch dieses Äquivalent sein sollte und ln welcher Weise es zu erlangen und wem zu sichern wäre. Die Buchhändlergilde wünschte dies durch eine Ordnung des Börsen- vercins, mit anderen Worten, durch einen Hauptversammlungs- heschluß des Börsenveretns zu erreichen. Diese Forderung hat sie nicht durchgesetzt. Der Gedanke war Wohl auch in der Tat nicht durchführbar. Einen Augenblick hat sich einmal eine ein zige Möglichkeit dafür geboten. Es war während der Bespre-! chungen im Sachsenhos, alz man die Lösung durch eine Umgestal tung des 8 7 der Verkaussordnung zu finden versuchte. Der Verlag schien damals nicht abgeneigt, aus eine Heraufsetzung des dort genannten Normalrabatts von 38 aus 35",!, einzugehen. Es wäre dann immerhin möglich gewesen, im Sinne des Wort lautes dieses Z 7 der Verkaussordnung es den Kreis- und Orts- Vereinen unter Aufsicht des Börsenvereins zu überlassen, über die Höhe der Aufschläge, die im Falle einer geringeren Rabat tierung zu erheben satzungsgemäß Rechtens gewesen wäre, ein-! heitliche Verabredungen zu treffen und ihre Durchführung unter! Berufung auf 8 3, 3 der Satzungen, soweit möglich, verbindlich zu machen. Da die Jnnehaltung des Ladenpreises eine Vereins-, mäßige Pflicht ist, die aber nicht unbedingt ausgestellt, sondern, wie auch Heinsheimer in seinem Gutachten (Börsenblatt 1921, Nr. 270) hervorheb!, durch die Ordnungen und satzungsgemätze Beschlüsse eingeschränkt werden kann, so wäre eine derartige Lösung zweifelsohne nach den Satzungen einwandfrei zu verankern gewesen. Auch logisch und wirtschaftlich erscheint nur eine auf die Höhe der Rabattierung abgestellte Regelung der Zuschlagsfrage verständlich und zu ver«, leidigen. Die Buchhändlergilde hat damals jedoch sich nicht ent schließen können, diesen Ausweg einzuschlagen. Damit dürfte diese Gelegenheit für immer entschwunden sein. Denn heute spielt gerade für diese Frage die vom Verlegerverein geforderte Satzungsänderung eine große Rolle. Gerade für Änderungen des 8 7 der Verkaussordnung wird von Vertretern des Satzungs- Lnderungsplans unter den Verlegern die unbedingte Notwendig-! keit der Kurienabstimmung und die Ausschließung jeder Majori, l sierung des Verlags gefordert. Mit welchem Recht, soll hier, nicht erörtert werden. Auf die ganze Satzungsänderungsfrage einzugehen, würde hier zu weit führen, dazu wird sich vielleicht noch einmal Gelegenheit bieten. ! Zunächst war also in den Auseinandersetzungen über die Ablösung der Notslandsordnung der Verlag mit seiner Ansicht siegreich geblieben, daß nicht durch einen Vereinsbeschlutz die Neuregelung zustande kommen sollte. Die Regelung in Gestalt einer vereinsmäßigen Ordnung blieb für die Zukunst als Mög- lichkeit offen, dann aber erst, wenn sich klar das Gewohnheits recht heransgearbeitet haben würde, das vereinsmäßig kodifiziert werden könnte. Die Gilde mußte daher zunächst auf den Gedan- ken eingehen, im Wege von Sonderabkommen solches Gewohn heitsrecht neu bilden zu helfen. Damit, daß sie von ihrem Standpunkt abging, die Sonderabmachungcn seien, weil sie sich gegen eine satzungsgemäß zustandegekommene Ordnung richteten, unbedingt zu verwerfen und zu bekämpfen, und Kantate die Hand bot zur Legalisierung namentlich der Sonderabmachungen des wissenschaftlichen Buchhandels, die für den Verlag auch eine Prestigefrage geworden war, hat sie ein unzweifelhaftes Entgegenkommen bewiesen, das nicht vergessen werden sollte. Immerhin war auch der Verlag nicht in vollem Umfange sieg reich. Denn nicht Sonderabmachungen von Firma zu Firma, sondern nur solche zwischen Organisationen oder wenigstens zwischen Gruppen von Verlegern und Sortimentern wurden zu gelassen. Für diesen Kompromiß hatten beide Teile Zugeständ nisse machen müssen. Der Gegensatz, der sich dabei zwischen Verlag und Sortiment zeigte, hat tiefere Gründe. Im Sortiment handelt es sich um im Grunde gleiche Vertreter desselben wirt schaftlichen Typs in großer Zahl. Hier ist Zusammenschluß also ohne weiteres möglich, ja, da viele unter gleichen Bedingungen! 2 arbeiten, geradezu notwendig. Anders im Verlag. Dort ist jedes Unternehmen beinahe ein gänzlich für sich alleinstehendes individuelles Gebilde. Kaum zwei gleichen sich soweit, daß man von einer vollkommenen Übereinstimmung der Interessen spre chen könnte. Hier ist deshalb Zusammenfassung und Organi sierung ungeheuer erschwert. Selbst wenn Gruppendildung er folgt, bleibt unter den Mitgliedern das Unabhängigkeitsstreben und die Abneigung gegen jede Schematisierung so groß, daß die Verlagsgruppe der Sortimentsgruppe keineswegs als gleichgcar- telcr Partner gcgcnübcrsteht. Diese naturgegebenen Bedingun- gen verkennen zu wollen, hieße Tatsachen leugnen, die sich nicht beseitigen lassen. Es dürste deshalb zweifelsohne sllr die weiteren Verhandlungen manche Schwierigkeiten erleichtern, wenn jenem Umstande weitestmöglich Rechnung getragen wird. Der Verlag wird nur für sich, nicht aber auch für das Sortiment den Gedanken individuellen Vorgehens von Firma zu Firma als allein richtig durchzusetzen bestrebt sein dürfen; das Sorti ment wird die einheitliche Durchorganisierung besser auf die eigenen Reihen beschränken und gegebenenfalls aus der Gegen seite auch mit einzelnen Firmen zu verhandeln bereit sein müssen, statt in vergeblichem Bemühen, den Verlag zur Einigung und straffen Organisation zu zwingen, Kraft und Zeit zu verlieren. Nach in Heidelberg herrschte nun insofern scheinbar Einig- keit, als erneut ausgesprochen wurde, weitere Abkommen seien vorzubereiten und abzuschließen, die es dem Sortiment ermög lichten, aus den Teuerungszuschlag zu verzichten, obwohl damals bereits Erfahrungen gemacht worden waren, die die ungeheueren Schwierigkeiten dieses Verfahrens deutlich erkennen ließen. Im Lause des Sommers waren Abkommen für einen großen Teil des Verlags abgeschlossen worden. Bei der Gilde nahm jedoch die Abneigung gegen die Fortsetzung dieser Politik ständig zu. Man war unzufrieden, weil in diesen zersplitterten Verhandlun gen ein voller Erfolg sich nicht erzielen lassen wollte, und be reute, den Weg überhaupt beschritten zu haben. Daß ein solches Umlegen des Ruders die Entwicklung nicht fördern kann, wird einleuchten. Ist aber auch nicht alles erreicht worden, so sollten immerhin die Teilerfolge nicht vergessen werden, die zusammen- gefaßt zweifelsohne einen bedeutsamen Fortschritt darstellen. Daß der wissenschaftliche Verlag Rabatte von 35?L zu gewähren bereit sein würde, hätte man zuvor kaum für möglich gehalten. Auch in der Porto- und Verpackungssrage hat das Sortiment unleugbar Gewinne zu verbuchen. Nicht unwesentlich ist auch das Zugeständnis, das der Verlegerverein in seiner letzten Be kanntmachung damit zu erkennen gegeben hat, daß er endgültig zugesteht, es müsse dem Sortiment überlassen bleiben, sich nach Bedürfnis den Konkurrenzpreis frei zu bilden, soweit ihm nicht Sonderabmachungen oder Verträge entgegenstehen. Freilich will er die sich ergebenden Zuschläge weder selbst erheben noch schüt zen. Er erkennt jedoch ihre Notwendigkeit für das Sortiment unter Umständen eben an und will danach nicht auf uneinge schränkter Einhaltung seiner Ladenpreise bestehen. Diese Erfolge sind für das Sortiment unbedingt erfreulich. Wenn sie nicht sv deutlich zum Bewußtsein kommen, so liegt das eben daran, daß eine wirklich vollkommene Einigkeit nicht erzielt werden konnte. Gerade im Verlag gehen die Meinungen weit auseinander, und daran scheitert letzten Endes die Bewegung. Das ist neuerdings durch die Bekanntgabe der Quelleschcn Vorschläge wieder deut lich geworden. Diese Richtung darf im übrigen aber keineswegs als etwas völlig Neues angesehen werden. Sie hat ihre Ansich, ten vielmehr schon in der außerordentlichen Hauptversammlung und in der Kantatevcrsammlung unmißverständlich angemeldct und auch auf der Heidelberger Tagung wieder in Erinnerung gebracht. Die Einheitlichkeit war also noch nie da. Es schien nur so, weil sich die sogenannte Quellesche Richtung bisher zurückgehalten und dem Vorstand des Verlegervereins die Füh rung nicht ernstlich streitig zu machen versucht hatte. Ohne Einheitlichkeit und Stetigkeit ist nun aber in der Toll jeder Er folg illusorisch. Ruhe und Frieden und ein Genuß des Erreich ten kann nur eintreten, wenn ein einheitliches System zur Durch führung gelangt. Darum werden sich also die weiteren Verhandlungen in der Hauptsache zu bemühen haben, eine solche Einheitlichkeit zu er-
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