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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.01.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-01-16
- Erscheinungsdatum
- 16.01.1923
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- Deutsch
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Betrüge erfolgt zum 14. bis 2l. Tage nach Absendung der Brie fe; <8 9). Vom Gutschrifttage an verzinst die Bank das Gut haben der Verlegers, sofern es 5000 Mark übersteigt, zu dem jeweiligen Satze täglichen Gelder. Der Verleger kann auch vor her über die zur Abrechnung eingereichten Beträge verfügen gegen Verzinsung der Vorschusses zu den jeweils bankmäßigen Be dingungen. Zu § 4. Dil Frist von 14 bis 21 Lage ist die technisch mindest mögliche l8 9): sie hält zeitlich den Durchschnitt zwischen Nachnahme durch die Post oder den Kommissionär und Monatsziel. Tie Haupt sache ist. daß der Verleger binnen 14 bis 21 Tagen wirklich zu sei nem Gelbe kommt und sogar vorher darüber vorschussweise verfügen kann. 8 5. Will der Verleger dem Sortimenter längeresZiel einräumen, als die 14 bis 21 Tage, so muß er die Lastzettel ent sprechend später einreichen. Die Bank dagegen kann sich auf Ausnahmen von ihrer Arbeitsordnung nicht einlassen. Zu § 5. Selbstverständlich kann der Verleger mit dem Sortimenter beliebig längeres Ziel vereinbaren, insbesondere Ziel-Konten. Er muß nur mit Ausschreibung und Einreichung der sich auf de» Schuldbetrag beziehenden Lastzettel die 14 bis 21 Tage vor dem vereinbarten Zahl tage abwarten. Ebenso steht cs der Entschließung jedes Verlegers anheim, ob er dem Sortimenter Skonto einräumen will oder nicht. Nur will kürlichen Abzügen ist vorgebeugt, da ein Rück-Lastzettel über unvcr- cinbarten Skonto, wie überhaupt über jeden willkürlichen Abzug eine wissentlich unberechtigte Rückbuchung sein würde <8 2>. 8 6. Der Verleger hat die ihm von dem Vorstand im Ein vernehmen mit dem AufsichtSrat festzusetzende Umlage zu ent richten. außerdem an die Bank folgende Umsatzgebühr auf den Betrag der Lastzettel s) In deutscher Währung: 1— 4998 Mark -- t°/» 8900- g9°9 „ -- 9.5»/» 10999—94999 „ 2»/^ 25990—49998 „ -- 1"/..» 50900 u. mein- ., — 9,5'V^ d) in fremder Währung <s. 8 15) ohne Unterschied des Lastzcttelbetragcs 0,8°/». Dies« Beträge darf der Verleger auf den Sortimenter nicht abwälzen. Zu 8 8. In der Umlage sind einbegriffen das Postgeld sllr die wöchentlichen Einschreibebricse an die Sortimenter l§ 10) und die Ver- waltnngskosten der Genossenschaft, mit den dschn. 2"/»» sllr die Bank also voraussichtlich ungefähr 1°/» des Umsatzes. Wie niedrig diese Gebühren sind, ergibt sich aus folgenden Erwägungen. Der Umsatz einer Verlagssirma von 10 Millionen Mark jährlich wird demnach nur 190 090 Mark Einiiehungsgeblihr verursa chen. b. h. kaum ein Sechstel eines durchschnittlichen Gehilfengehaltes, während jetzt auf einen solchen Umsatz mindestens eine volle Ar beitskraft ljetzt nicht unter 890 000 Mark) für Buchungs-, Konten- und Mahnarbeiten verwendet werden muh. wozu noch Verluste an verspä teten Zahlungen in minderwertigem Gelds, für Zinsen, Briefe, zurück- kommende Postansträge oder Wechsel u. dgl. treten. Die Staffelung der Lastzettelbeträge erfolgt auf die einfachste Weise: der Verleger sortiert die Fakturen- usw. Beträge nach den angegebenen Staffeln und benutzt für jede Staffel besondere Last:ettel- bogcn, deren Endsummen staffelwcise bei jeder Einreichung in den Begleitschreiben an die Bank anzugeben sind. Poftnachnahme auf Pakete kostet (ab 15. Dezember) 1922: Vorzeigegebühr 12.— Mark, Postaniveisungsgebühr*) bis '--'tON-Mark 12 g- IS -- 24 — inin!>L(1kN? 24 o/o 2^0 , 20-4-12-- 82 -- „ 16' o/o .. 560 „ sZ6-4-12-- 42 ^ 8.4 o/, 16^6 „ 40-4-1»-- 52 -- 5.2 o/o ?2666 „ 56-4-12-- 6 2 — 31 o/o „ 5666 66-4-12-- 7? -- ^ 1,44 0/. „ (16666 „ 86-4-12-- 9 ? --- "Mo/,) .. 20600 „ 86-4-1?-- 92 -r 0.16<>/„ Kann die Geldüberweisung an den Absender durch Zahlkarte auf Postscheckkonto crsolgen, so stellt sie sich um nicht ganz die Hälfte billiger. 8 7. Di« Bank sendet dem Verleger wöchentlich einen Kontoauszug, der auch di« Belastung für Rück-Lastzettel (8 12) enthält. *> Die vom 15. Januar 1929 a» geltenden Postsätze waren lelder noch nicht amtlich bekannt gegeben, als diese Berechnungen zum Druck gegeben werden mußten. Nach Zeitungsmitteilung beträgt die Nach nahmegebühr für Pakete skr je 10 000 Mark 100 Mk., also mindestens 1°/», beispielsweise aber für 10001 Mark 290 Mk. - 27»I! Gut- und Lastschriften im Stirn« dieser GeschäftSordMing ^ sind zulässig nur unter Benutzung von Last- oder Rück-Lastz«t- I I«ln. Er steht aber Überweisungen von Konto zu Konto I in der banküblichen Weise nichts entgegen, doch ist dies ausschließ« I sich mit der Bank abzur«chn«n und berührt die Genossenschaft I nicht. I II. Für die Bank. > § 8. Die Bank prüft die von den Verlegern eingereichten I Lastzettetbogen und schreibt jedem Verleger seinen Gesamtbetrag I gut. Dann werden die Zettel der rechten Bogenhälfte zer- I schnitten und nach Firmen der Bezogenen sortiert. Die den ein- I zelnen Sortimentern zusortierten Zettel Wörden gebündelt, ein i Additionszcttcl wird beigesügt und di« Summe jedes Bündels I belastet. Zettel an Firmen, die der Genossenschaft nicht ange- i hören, oder sonst unzulässige Zettel (8s 22, 23) werden dem Ver- I leger zurückgegeben. I Die linke Hälfte der Lastzettelbogen bleibt der Bank. I 8 9. Die Gesamtsumme aller Gut« und Lastschriften wird I zweitägig ermittelt, Fehler werden gesucht (»Abstimmung»). I Diese Abstimmung erfolgt I 1. Montag für di« Freitag und Sonnabend i bei der Bank 2. Mittwoch für die Montag und Dienstag eingcgangencn 1 3. Freitag für die Mittwoch und Donnerstags Lastzettel. I Die Lastzettel aller drei Abstimmungen gehen am Sonn- > abend nebst einem Konto-AnSzug in Einschreibebriefen an die Sortimenter ab. sind also in der Regel am Montag in deren I .Händen. Der Schuldsaldo des Kontoauszuges ist sieben Tage I später fällig, also bis zum nächsten Montag erwartet die 0 Bank Deckung. Zu 8 9. Die Dauer des Einzugsverfahrens beträgt höchstens 21. wenigstens 14 Tage, nämlich für Freitag bei der Bank eingehende Einreichungen: Postlaus vom Verleger zur Bank 1—2, Bearbeitung in der Bank: Freitag der ersten bis Sonnabend der zweiten Woche 9, Postlaus von der Bank zum Sortimenter (nur Sonn tag zu rechnen: nimmt der Postlauf noch den Montag in Anspruch, so verkürzt sich die Frist des Sortimenters um einen Tag) 1, Frist des Sortimenters. Montag bis Montag 7. Bearbeitung des Geldcingangs in der Bank 2, 20—21. Je nachdem die Einreichung des Verlegers bei der Bank Don nerstag, Mittwoch, Dienstag. Montag. Sonnabend eintrifft, verkürzt sich die Tauer des Verfahrens entsprechend und beträgt für die am 9 Donnerstag eintreisenden Einreichungen, die bereits Sonnabend 9 verarbeitet hinausgehen, sieben Tage weniger. Die Sortimenter zahlen also jeden Montag, die Verleger können zu jedem Mittwoch über ihre Guthaben verfügen. Zu den 14—2t Tagen sei daran erinnert, daß auch Postscheck- Überweisungen, wenn zwischen zwei Ämtern, bis zu 10 Tagen Laufzeit , haben. s 8 10. Das Postgeld für diese Briefe belastet die Bank einem Konto der Genossenschaft und erteilt vierteljährlich dar- ü über Abrechnung. Die Genossenschaft verteilt diese Beträge nebst den aufgelaufenen Verwaltungskoften auf die Verle- » g cr: den Sortimentern fallen nur diejenigen Kosten zur Last, die ! ans einem Briefwechsel entstehen, zu dem sie den Anlaß gegeben I haben. I Zu 8 10. Es wird als billig erachtet, daß die Verleger alle Kosten I tragen, die aus der Benachrichtigung der Sortimenter über den Betrag > ihrer Forderungen entstehen. Ob vielleicht Anslandsortimcntern später I doch ein Teil der sic betreffenden Postgelder belastet werden muh, bleibt I Vorbehalten. Ein Brief von 280 g kann etwa 1800 Lastzettel enthalten I (82 -- 4 x). I Ni. Für die Sortimenter. I 8 11. Der Sortimenter vergleicht nach Empfang des wöchent- I lichen, von den Lastzetteln begleiteten Kontoauszuges (8 9) die I Lastzettel mit den bereits bei ihm -eingegangenen Rechnungen I usw. Der Sortimenter klebt die Lastzettel auf di« Rechnungen, I die damit erledigt sind. Die Lastzettel dienen als Quittung. I Z» 8 11- Auf diese denkbar einfachste, nahezu automatische Weise D wird der Sortimenter aller Mühen um sein Zah- D lungswesen enthoben: er braucht keine Bank- oder Postschecks. D keine Postanweisungen, keine Begleitschreiben usw. ansznschrclben, er I braucht kein bares Geld sllr Einlösung von Nachnahmen im Hause zu D Hullen. Zugleich ermöglicht ihm der wöchentliche Bankanszng stets I klare Übersicht über seine Finanzlage. D
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