Buchhandel kann nicht unter der Säumigkeit einzelner leiden; zu seiner wirtschaftlichen Gesundheit ist glatte, reibungslose Geschäftsführung eine notwendige Bedingung. Es versteht sich, daß weder Bank noch Genossenschaft über den Ver such der Einziehung der Last- und Niicklastzcttclbeträgc hinaus für deren Eingang bürgen; jeden gewährten Kredit halber Kreditgeber, wie st e ts, s c l b st z u v c rtr e t e n. VI. Geheimhaltun g. Z 24. Die B a nk ist in ihrer Geschäftsführung zur Wahrung des Bankgeheimnisses verpflichtet, auch dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Genossenschaft gegenüber, solange nicht die in ßtz 18, 19, 21—23 vorgesehenen Fälle eingetreten sind. Auch über die Höhe der Umsätze der einzelnen Genossen gibt die Bank dem Vorstand und Auffichtsrat nur insoweit Einblick, als dies zu deren satzungsge,näher Geschäftsführung nötig ist. K 25. Vorstand und Aussichtsrat haben über alle ihnen amtlich bekannt gewordenen Verhältnisse der einzelnen Genossen gegen jeden Unberechtigten Stillschweigen zu beob achten. Die Kosten. Zu einem bilanzmäßigen Voranschlag fehlt die Grund lage: Kenntnis des Absatzes und Umsatzes im deutschen Buch handel. Und wären diese Zahlen für heute bekannt, so würden sie im nächsten Monat bereits sich stark verändern. Man kann die Kostenfrage nur so stellen: Was wagt der Buchhandel mit Einrichtung des Abrechnungsverfahrens? Die Hauptsache, Beschaffung der Arbeitsräume und Leistung der eigentlichen Arbeit, hat die Allge meine Deutsche Kreditanstalt im Vertrauen auf die Sache und auf Grund ihrer Erfahrungen mit der Paket-Austauschstelle in Leipzig auf ihre Rechnung und Gefahr übernommen, zu dem ver einbarten Anteil am Umsatz«. Das Postgeld für die Wochenbriefe an die Sortimenter (Z19) beträgt nach dem Daris vom IS. Dezember 1922 für jeden Einschreibe-Doppelbrief von 259 x 65 Mark, in 52 Wochen also 3389 Mark. Nimmt man an, daß durchschnittlich ein Sortimenter täglich (nur!) 29, in 399 Arbeitstagen also jährlich 6999 Bücher zu 699 Mark netto durch die Genossenschaft verrechnet, so betrüge der Gesamtbetrag seiner Lastzettel 3 699 909 Mark. Hiervon sind 3389 Mark — 9,994°/». Auch diese Kosten sind in der Umlage (Z 6) einbegriffen. Die Herstellung der L astze tt e l b o ge n, an sich eine beträchtliche Summe, wird anteilig gern und leicht von den Verlegern bezahlt werden, da diese das Vielfache an anderen Vordrucken, Schreibereien und Postgeld für Nachnahmen oder Mahnbriefe sparen. Die Verwaltung der Genossenschaft, wie sie (Vorstand und Aufsichtsrat) gesetzlich vorgeschrieben ist, erfor dert, sind erst die Anfangsschwierigkciten überwunden, voraus sichtlich wenig Arbeit, die vielleicht zum Teil nebenberuflich und ehrenamtlich geleistet werden kann. Angenommen, die Verwaltung koste ^dennoch, da ja Drucksachen, Anzeigen, Reisen usw. nötig werden, jährlich 6 Millionen Mark, so sind dies erst die Kosten von etwa 19 Angestellten nach dem Dezembertaris von 1922. Die Ersparnis der etwa 799 Mitgliedersirmcn des Deutschen Ver- legerdereins an Arbeitskräften ist mit 399 wahrscheinlich noch viel zu niedrig veranschlagt. Also auch die Verwaltungskosten können zu keinen Bedenken Anlaß geben. Denn man muß nicht nur an die Kosten denken, die ent- sichen, sondern auch an die, die der Buchhandel — Verlag und Sortiment — erspart. Die Arbeitszeit eines mittleren Angestellten ist nach den Dezember-Tarifen mit 59 999 M. monatlich, 699 999 Mk. jährlich anzusetzen. Von den 399 Arbeitstagen sind 197» für Ferien, Krankheit usw. abzuziehen, bleiben 279. Auf diese sind nach Abzug von kleinen Pausen, Hemmungen usw. nur je 7 Stun den wirklicher Arbeit zu rechnen. 7 X 279 —1899 Stunden jähr lich. Jede dieser Arbeitsstunden kostet 317, jede Arbeitsminute 5,39 Mark, jede Arbeitssekunde 9 Pfennig. Den Zinsfuß mit 12^ angenommen, ergibt 17l monat lich- l°/°» W 3 Tag«. Der Zinsfuß von 397° (jetziger Banksatz), 2(4^ monatlich, 9.83"/„, täglich. Also jeder Tag Zah lungsverzug ko st et an Zinsen bei größeren Be trägen mehr, als die Umsatzgebühr der Bank!! : -S 's N N Kl H N Z ^5 Freier Raum zinn Bündeln der nach Sortimeüt^ Raum für mit durchzuschreibende Notizen des V>