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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.01.1923
- Strukturtyp
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- 1923-01-16
- Erscheinungsdatum
- 16.01.1923
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- Deutsch
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Unser Abrechnungsverfahren, über den ganzen Bereich der deutschen Buchhandels ausgedehnt, wird sich — das ist zuber> sichtlich zu hassen — ebenso glänzend bewähren, wie es sich in kleinerem und doch schon erheblichem Umfang« im Leipziger Ortsverkehr, in der Paket-Aus tausch stelle, bewährt hat. Der Betrieb ist so einfach, daß er, erst eingearbeitet, fast automatisch ablausen wird, und man wird sich, besteht er erst einige Monate, wahr scheinlich über nichts mehr wundern, als daß er nicht schon längst eingerichtet worden ist! Leipzig, den 15. Januar 1823. Robert Voigtländer, i. Fa. R. Voigtländers Verlag, Leipzig; Carl Linne mann, i. Fa. C. F. W. Sicgel's Musikalien handlung, Leipzig; vr. Bielefeld, i. Fa. I. Bielefeld's Verlag, Freiburg i. Br.; Walther Jäh, i. Fa. Carl Marhold, Verlagsbuchhand handlung, Halle a. S.; vr. Georg Pactcl, i. Fa. Gebrüder Paetel, Berlin; Paul Oldenbourg, i. Fa. R. Oloenbourg, München; Or. O s k a r S i e b e ck, i. Fa. I. C. B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen; Hans Reimer, i. Fa. Weidmännische Buchhandlung, Berlin; vr. Alfred Druckenmüller, i. Fa. I. B. Metzlersche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart. Statut der Abrechnungs-Genossenschaft deutscher Buchhändler. Eingetragen« Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht tn Leipzig. Die Unterzeichnete» errichten eine Genossenschaft nach den Vor schriften des Gesetzes, betreffend die Erwerbs- und Wirtschafisgenossen- schastcn sowie nach Maßgabe des nachstehenden Statuts, fortan Satzung genannt. 1. Firma, Sitz und Zweck des Unternehmens. 8 1. Die Vereinigung führt die Firma Abrechnungs-Genossenschaft deutscher Buchhändler Eingetragene Genossenfchast mit beschränkter Haftpflicht und hat ihren Sitz in Leipzig. 8 2. Der Gegenstand des Unternehmens ist: Abrechnung von For derungen von Buchhändlern unter sich durch Vermittelung einer Bank. II. Mitgliedschaft. 8 8. Die Mitgliedschaft kann von jedem erworben werden, der Mitglied des BörsenvcrcinS der Deutschen Buchhändler zu Leipzig oder des Vereins der deutschen Musikalienhändler zu Leipzig oder der Ver einigung der Kunstverlegcr E. V. zu Berlin ist, ferner von buchhänd- lcrischen und buchgewcrblichen Handelsgesellschaften, deren Gesellschafter oder Vorstandsmitglieder Mitglieder eines jener drei Vereine sind, endlich von buchhändlcrischen und buchgewcrblichen Vereinen. Mit glieder des Vorstandes brauchen nicht Buchhändler zu sein, müssen aber die Mitgliedschaft erworben haben (Gesetz 8 8). 8 4. Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist eine unbedingte schrift liche Beitrittserklärung erforderlich. Über die Aufnahme beschließen Vorstand und Aussichtsrat gemein sam. Die Mitgliedschaft entsteht rechtsgültig durch die Eintragung in die Liste der Genossen beim Gericht. 8 S. Die Mitgliedschaft erlischt: 1. durch Kündigung seitens des Mitgliedes. Dte Aufkündigung kann nur für den Schluß des Geschäftsjahres mindestens sechs Monate vorher schriftlich erfolgen; 2. durch den Tod: 3. durch Ausschluß. Dieser muß erfolgen: a) wenn ein Mitglied seinen satzungsgemäßen Vervslichtungen gegen die Genossenschaft ober feinen gcschäftsordnungsge- mäßen Verpflichtungen gegen Genossen trotz der vorgr- schriebcncn Erinnerungen nicht nachkommt: b) wenn es die Einrichtungen des Abrcchnungsversahrens zum Schaden von Genossen mißbraucht; a) wenn es tn Konkurs geraten ist; Dieser Einladung schließen sich an: » Der Vorstand der Deutschen Verlegervereins, Leipzig, vr. Georg Paetel. vr. Oskar Siebeck. Carl Linnemann. Paul Oldenbourg. vr. Otto Bielefeld, vr. Alfred Druckenmüllc!. ^ Der Vorstand der ^ Vereinigung der K u n st v e r l e g e r E. V., Berlin, i Ernst Schnitze. L. H. Schütze. E. H. Schröder. Der Vorstand des Verbandes der Kreis- und Ortsdereine im deutschen Buchhandel. Walther Jäh. Max Kretschmann. .Hermann Niemeyer. Der Verstand der Deutschen Buchhändlergiide. Paul Nitschmann. Albert Diederich. Otto Paetsch. Egon Freiherr von Bcrchem. Walter Bangert. Die Organe der Abrechnungsgenossenschaft deutscher Buchhändler sind: Vorstand (einstweilig): Carl Linnemann. Robert Vviglländer. Otto Zimmermann. Alle in Leipzig. Aussichtsra 1: Verleger: vr. Alfred Druckenmüller, Stuttgart; Walther Jäh, Halle a. S.; Paul List, Leipzig; Ernst Schultz«, Berlin. Sortimenter: Hcinr. Boysen, Hamburg; Albert Diederich, Dresden; Paul Nitschmann, Berlin; Komm. Rai Karl Schöpping, München. ck) wenn es die Vorbedingungen der Mitgliedschaft (8 3) ver liert; ferner können Gesellschaften und Genosicnschaftcn, die ausge löst sind, falls sie nicht selbst siir den nächsten zulässigen Termin kundigen, ausgeschlossen werden. Die Ausschließung erfolgt durch gemeinsamen Beschluß des Vor standes und Aussichisratcs zum Schlüsse des Geschäftsjahres. Der Beschluß ist dem Mitglieds durch den Vorstand sofort mittels einge schriebenen Brieses inilzuteiien. Bon dem Zeitpunkte der Abseudung des Schreibens an kann das ausgeschlossene Mitglied weder a» dem Abrechnungsversahren weiter t tcilnehmcu, noch au der Hauptversammlung teiinlhmen, noch dem Vorstande und Aussichtsratc angchörcn. 1 8 8. Stirbt ein Mitglied, so gilt es mit dem Schlüsse des Ge schäftsjahres, in dem der Tod erfolgt ist, als ausgeschiedcu. Bis dahin ,, wird die Mitgliedschaft des Verstorbenen durch seine Erben fortgesetzt. > Kür mehrere Erbe» kann das Stimmrecht in der Hauptversammlung durch eine» Bevollmächtigten ausgeübt werden. ! Die Witwe des Verstorbene» oder ein Erbe können, falls sie sein Geschäft forisetzen, an seiner Stelle als Mitglied in die Genossenschaft cinireicn, ohne von neuem Eintrittsgeld zu zahlen. 8 7. Die Auseinandersetzung des ausgcschiedenen Mitgliedes mit der Genossenschaft erfolgt aus Grund der Bilanz. Das Gelchäsisgnt- haben ist an das ausgeschiedcne oder an die Erben eines verstorbene» Mitglieds binnen 8 Monaten nach dem Ausscheiden anszuzahlen: an die Rücklagen und an das sonstige Vermögen der Genossenschaft haben sie keinen Anspruch. Reicht das Vermögen einschließlich der Rücklagen und aller Gcschäftsguihaben zur Deckung der Schulden nicht aus, so hat der Ausgeschicdenc von dem Fehlbeträge den ihn treffenden Anteil an die Genossenschaft zu zahlen. Wird die Genossenschaft binnen 8 Monaten nach dem Ausscheiden des Mitgliedes aufgelöst, so gilt der Austritt als nicht erfolgt. 8 8. Die Übertragung des Gcschäfisguihabens infolge Ausscheidens eines Mitgliedes aus der Genossenschaft ist nur mit Genehmigung von Vorstand und Aussichtsrat gestattet. Der übernehmende ist, falls er noch nicht Mitglied ist, von den Pflichten eines Ncueintreienden nicht entbunden. III Rechte und Pflichten der Mitglieder. 8 s. Das Rechtsverhältnis der Genossenschaft und der Mitglieder lGenossen) richtet sich nach den Bestimmungen dieser Satzung und dem Gesetze. 8 18. Jedes Mitglied der Genossenschaft hat das Recht: 1. in de» Haupt-lGeneral-iVersammlungen zu erscheinen und an deren Beratungen, Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen: 2. die Einrichtungen der Genossenschaft nach Maßgabe der dafür ge troffenen Bestimmungen zu benutzen, insbesondere an dem Ab- rcchnungsverfahrcn leilzunehmen; 3. nach Maßgabe dieser Satzung am Geschästsgewinne ieilzunehmen.
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