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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.01.1923
- Strukturtyp
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- 1923-01-16
- Erscheinungsdatum
- 16.01.1923
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- Deutsch
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8 26. Der Beschlußfassung der Hauptversammlung unterliegen neben den in dieser Satzung bezeichneten sonstigen Angelegenheiten insbesondere: 1. Änderung der Satzung: Änderung des Geschäftsbetriebs: 2. Auslösung und Liquidation der Genossenschaft: 3. Wahl des Vorstandes, des Anfsichtsrates und der Bevollmächtigten zur Führung von Prozessen gegen Mitglieder des Aufsichtsrates: Verfolgung von Rechtsansprüchen gegen Mitglieder des Vorstandes und Anfsichtsrates: Enthebung der Mitglieder des Vorstandes und Anfsichtsrates von ihren Ämtern: 4. Genehmigung der Gcschäftsanuicisung für den Vorstand und den Anfsichtsrat: 5. Entscheidung über alle gegen die Geschäftsführung des Vorstandes und des Anfsichtsrates eingcbrachtcn Beschwerden: 6. Entlastung des Vorstandes wegen dessen Geschäftsführung: 7. Genehmigung der Bilanz sowie Verteilung von Gewinn und Ver lust am Schlüsse des Geschäftsjahres. § 26. Zn Beschlüssen über Gegenstände der Tagesordnung und rechtzeitig und formrichtig (8 22) gestellte Anträge genügt einfache Stimmenmehrheit: zu Beschlüssen über Änderung der Satzung oder des Geschäftsbetriebes, oder über Auflösung der Genossenschaft bedarf es nicht nur einer Mehrheit von drei Vierteln der Anwesenden, sondern auch der einfachen Mehrheit je der anwesenden Verleger und Sorti menter. jede dieser beiden Grnpven für sich gezählt. Ist ein Mitglied Verleger und Sortimenter zugleich, so wird er der Gruppe zugezählt, der nach seiner Erklärung sein Hauptbetrieb angchört. Die Beschlüsse der Hauvtversammlung sind in ein Protokollbuch ciuzutragcu. dessen Einsicht jedem Mitglied«? und der Staatsbehörde ge stattet werden wirb, und von dem Versammlungsleiter, dem Schrift führer und mindestens drei Mitgliedern der Versammlung zu unter zeichnen. V. Bekanntmachungen. 8 27. Die von der Genossenschaft ausgehenden öffentlichen Be kanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft, aezel^net von zwei Vorstandsmitgliedern und dem Vorsitzenden des Aufsichts rates in dem Börsenblatt für den dent'schen Buchhandel. VI. Die Betriebsmittel der Genossenschaft. Geschäftsanteil. 8 28. Der Geschäftsanteil wird ans 3660 Mark festgesetzt und ist nach erfolgter Aufnahme innerhalb eines Monats einzuzahlen. Jedes Mitglied kann nur einen Geschäftsanteil besitzen. Alleinige Inhaber einer Firma zeichnen mit ihrem Vor- und Familiennamen unter Zusatz der Firma, ebenso solche Gesellschafter einer Firma, die außer der Mitglied schaft für die Firma noch die persönliche Mitgliedschaft erwerben wollen. Handelsgesellschaften und Vereine zeichnen nur ihre Firma (vergl. 88 3 und 26 Abs der Satzung). Mitglieder, deren Beitrittserklärung vor dem 1 März 1923 bei der Geschäftsstelle des Deutschen Verleger vereins eintrifst. sind vom Eintrittsgeld befreit. Später angemeldete Mitglieder haben 500 Mark Eintrittsgeld zu zahlen. Ausländern kann der Vorstand die Frist an gemessen verlängern. Die Beitrittserklärung, wenn sie nur Datum und Unterschrift enthält, ist als Postdrucksache zulässig: sie darf aber nicht der Duchhändler-Vestellanstalt über geben werden. 8 DaS Geschäftsguthaben eines Mitgliedes darf, solange letzteres nicht ausgcschieden ist, von der Genossenschaft nicht ausgczahlt, eine ge schuldete Einzahlung darf nicht erlassen werden. Rücklage. 8 29. Es wird eine Rücklage gebildet, die zur Deckung eines aus der Bilanz sich ergebenden Verlustes zu dienen hat. Sie wird gebil^ durch Eintrittsgelder (8 11, Z. 4), ferner durch Überweisung von mW bestens 5 Prozent des jährlichen Reingewinnes. Die Rücklage must auf mindestens ein Zehntel der Gesamthöhe der Geschäftsanteile gebracht und auf diesem Stande erhalten werden. VII. Das Rechnungswesen. 8 36. Das Geschäftsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen. Ter Vorstand hat nach dessen Beendigung, längstens bis zum 15. März, den Vcrmögcnsstand ausznnchmcn und für den Abschlust der Geschäfts bücher zn sorgen. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung der Genossen schaft in das Gcnossenschaftsregister und endigt am 31. Dezember 1923. 8 31. Führung der Bücher und Ausstellung der Bilanzen hat nach kaufmännischen Grundsätzen zn erfolgen. Bis znm 15. März Nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres hat der Vorstand dem Anssichtsrat vorzulegen: 1. eine Umsatz-Bilanz, Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Jahres nachwciscnd: 2. eine den Gewinn und Verlust des Jahres zusammcnstellcnde Be rechnung (Fahrcsrechniing): 3. eine Vermögens- lAbschlnst-) Bilanz. Verzögert oder versäumt der Vorstand die rechtzeitige Vorlage, so ist der Anssichtsrat berechtigt. Erforderliches ans Kosten des Vorstandes durch andere unfertigen zu lassen. 8 32. In der Bilanz sind getrennt aufzuführen: 7V unter Vermögen: 1. der bare Kassenbestand. 2. die Wertvavicre. nach Vorschrift des Handels-Gesetzbuchs über Akticn-Gcsellschaften ausgenommen. 3. die ausstehendcn Forderungen nach ihren verschiedenen Arten und ihrem zeitigen Werte, 4. der Wert der Immobilien (Grundstücke und Gebäude) nach Ab schreibung von jährlich mindestens 1 Prozent, 5. das Geschäfts-Mobiliar nach Abschreibung von jährlich mindestens 10 Prozent. I). unter Schulden 1. die Geschäftsgnthabcn der Mitglieder. 2. die Rücklage, 3. die vorhandenen Schulden nach ihren verschiedenen Arten und 4. die etwa noch zu deckenden Geschäftsunkosten. Der Uberschuß des Vermögens über die Schulden bildet den Rein gewinn, der Uberschuß der Schulden über das Vermögen den Verlust. 8 33. Jahresrechnung und Bilanz werden, nachdem sic von dem Anfsichtsrate geprüft worden sind, mindestens eine Woche vor der Haupt versammlung in den Geschäftsräumen der Genossenschaft zur Einsicht der Mitglieder ansgclegt oder auf Beschluß des Anssichtsrates jedem Mit- gliedc im Druck zngcstellt. sodann mit den Vorschlägen des Anssichts- rates über Gewinnverteilung der Hauptversammlung zur Beschluß fassung und Entlastung des Vorstandes vorgelcgt. Der Hauptversammlung steht das Recht zu, einen Ausschuß zur Nachprüfung zu wählen. 8 34. Vom Reingewinn wird zunächst der Rücklage, solange diese noch nicht ans dem festgesetzten Betrage angelangt ist, mindestens 5 Pro zent gntgeschrieben. Hiernach erhalten die Genossen eine Dividende bis zn 5 Prozent ihres Geschäftsanteiles. Uber den dann noch verbleibenden Reingewinn hat die Hauptversammlung zu verfügen. 8 35. Ergibt sich eine Unterbilanz, so ist zunächst die Rücklage zur Deckung zu benutzen, nach bereu Erschöpfung die Geschäftsanteile der Mitglieder. VIII. Die Auflösung und Liquidation. 8 36. Die Auflösung und Liquidation erfolgt nach den Bestimmun gen des Gcnosscuschastsgesetzcs. Die über die Gewinn- und Verlust-Verteilung in dieser Satzung enthaltenen Bestimmungen finden im Falle der Auflösung und Liqui dation sinngemäß Anwendung. IX. Schlnßbcstimmungen. 8 37. Alle Streitigkeiten über die Auslegung einzelner Bestim mungen dieser Satzung, sowie Gesckäftsbeschliisse werden durch Be schluß der Hauptversammlung entschieden: es steht jedoch den Mit gliedern innerhalb eines Monats die Anfechtungsklage beim Landgericht Leipzig offen. Berlin, 1. Dezember 1922. Robert Voigtländer, in Fa. N. Voigtländers Verlag, Leipzig. Carl Linnemann, in Fa. E. F. W. Siegel's Musikalienhandlung, Leipzig. vr. Bielefeld, iu Fa. I. Bielefelds.Verlag, Freiburg i. Br. Walther Jäh, in Fa. Carl Marhold. Verlagsbnchhdlg.. Halle a. S. vr. Georg Paetcl, in Fa. Gebrüder Paetel, Berlin. Paul Oldenbonrg, in Fa. N. Oldenbourg, München, vr. Oskar Siebeck, in Fa. I. C. B. Mohr sPaul Siebeck), Tübingen. Hans Reimer, in Fa. Weidmannsche Buchhandlung. Berlin. Or. Alfred D r u ck e n m tt l l c r, in Fa. I. B. Metzlerschc Verlags buchhandlung, Stuttgart.
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