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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.08.1925
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- 1925-08-08
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- 08.08.1925
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>6 184. 8. August 1925. Redaktioneller Teil. vögendlatl 1. d. Dtschn. Buchhandel. 18047 Schweizerischer Buchhündleroerein. Jahresbericht Uber das Vercinsjahr 1924/25. sHicr mlt einigen,Kürzungen abgedruckt.) Geehrt« Herren Kollegen! Als wir uns am 2. Juni letzten Jahres nach der Feier des fünfundsiebzigjährigen Jubiläums trennten, geschah es mit dem Aus druck der Hossnung, daß dem schweizerischen Buchhandel nun eine Zeit ruhiger ersprießlicher Weiterentwicklung beschicken sein möge. Wir haben uns in dieser Hoffnung nicht getäuscht; wenn auch die geschäftlichen Erfolge im einzelnen noch nicht überall befrie digen und manche Wunden, die die verflossenen Kriegsjahre schlugen, noch nicht verheilt sind, so haben wir doch wohl alle das Gefühl, wieder unter normalen wirtschaftlichen Verhältnissen zu arbeiten. Auch die Mitgliederbeweguug unseres Vereins spiegelt diese aufsteigende Entwicklung wider. Unser Verein zählt heute 190 Mitglieder, während es anfangs Juni 1924 180 waren. Die Wirtschaftslage des schweizerischen Buchhandels ist immer noch eine gespannt«: eine Entspannung wird erst eintrelen, wenn das Verhältnis der Unkosten zum Umsatz ein günstigeres wird. Nicht ohne Bedenken hat daher der Vorstand einen in zahlreichen Anmeldungen sich äußernden Zudrang zu unserm Verein wahr genommen. Eine Reihe von Aufnahmegesuchen mußte angesichts des Fehlens der in unsern Satzungen festgelegtcn Vor aussetzungen abgewiesen werden, doch weist die Anzahl der Auf nahmen gegenüber den Vorjahren eine bedeutende Vermehrung auf. Es wurden im ganzen 27 Mitglieder neu ausgenommen. In der Tätigkeit des Vorstandes beanspruchte die Durchfüh rung der Satzungen und Verkaufsbestimmungen einen breiten Raum. Der Vorstand ließ sich in diesen Fragen von der Einsicht leiten, daß Abweichungen und Verstöße unter keinen Umständen geduldet werden dürften. Grundsätzlich wurde daran festgehalten, daß Zuschläge zu den von den Verlegern festgesetzten Laden preisen nicht erhoben werden sollten und daß andererseits keinerlei Rabatte zu gewähren seien. Der erste Grundsatz entsprang dem Wunsche, den schweizerischen Bücherkonsum wieder in ver mehrtem Maße dem schweizerischen Sortiment zuzusühren und dadurch den Umsatz zu steigern; der ziveite der Erkenntnis, daß die wirtschaftliche Lage des schweizerischen Buchhandels keiner lei Rabattgewährung zuläßt. Mehrfach war der Vorstand genötigt, den Verkaufs be st! mmnn gen Nachachtung gegenüber unzulässigen Rabatt- augobotcn in verschiedenen Formen und gegenüber Preisunter bietungen zu verschaffen. Unsere Mitglieder sollten es sich an gelegen sein lassen, die geltenden Bestimmungen peinlich zu beobachten, damit nicht Verstöße, die von Mitgliedern begangen werden, von Outsidern gegen unsern Verein ins Feld geführt werden können! Spezielles Einschreiten verlangte verschiedentlich das Ver halten von Versandbuchhandlungen, von denen An zeigen erlassen wurden, in denen die vom Verleger festgesetzten Ordinärpreise erhöht und bei Barzahlung dann ein entsprechender Rabatt augeboten wurde. Ein solches Vorgehen ist dazu an getan, beim kaufenden Publikum, das in vielen Fällen über die Ladenpreise nicht orientiert ist, den Anschein zu erwecken, als ob die betreffenden Versandbuchhandlungen in der Lage wären, Rabattvorteile zu gewähren, die das reguläre Sortiment nicht zu gewähren in der Lage ist. Der Vorstand erließ deshalb im -Anzeiger- eine Bekanntmachung und wies darauf hin, daß der artige Anzeigen nur mit Angabe des nicht erhöhten Ladenpreises, der bei Barzahlung zur Anwendung gelangt, zu dem aber, sofern Teilzahlung bewilligt wird, ein Aufschlag berechnet werden kann, zulässig sind. Diese Auffassung teilt auch der Börsenvereinsvor- stand, und sie entspricht den Vorschriften des deutschen Vereins der Reisebuchhandlungen. Die Umrechnung der Preise der Bücher deut schen Ursprungs erforderte infolge der Stabilisierung und allmählichen Konsolidierung der Goldmark auf dem Vorkriegs niveau mehrfach veränderte Beschlüsse. Wie erinnerlich, tvar am 13. September 1923 die Vcrkaufsordnung für Auslandlieferungen (Valutaordnnngs aufgehoben worden; aus dem weitern beispiel losen Valutaversall wuchs die »Grundzahl« oder »Grundmar!» als Standard heraus, die dann bei der Stabilisierung der Mark (Ende November 1923) meistenteils der Goldmark gleichgcsetzt wurde. Der Wert dieser Goldmark war an den Dollar gebunden (1 Goldmark ^°/>- Dollar), infolgedessen verschob sich bei Kurs änderungen des Dollars gegenüber dem Schweizersrankcn auch das Verhältnis der Goldmark zum Schweizerfranken. Bei Beginn des Berichtsjahres galt für die Umrechnung der in Mark berechneten Preise der Satz 1 Goldmark — 1.40 Franken. Infolge des Sinkens des Dollar- und Markkurses wurde der Um rechnungskurs am 25. August 1924 aus 1 Goldmark — 1.30 Fran ken festgesetzt. Es wurde dabei der Verständigung innerhalb der Ortsgruppen überlassen, für die zu höheren Kursen eingekausten Bücher den bisher gültigen Umrechnungskurs noch für eine be schränkte Zeit beizubehaltcn. Unseres Wissens ist von dieser letzteren Bestimmung nirgends Gebrauch gemacht worden. Gegen die Festsetzung dieses Umrechnungskurses durch Borstandsbeschluß wurde seitens des »Zürcher Buchhändlervereins» Einspruch er hoben, indem dieser dem Vorstände die Kompetenz bestritt, selb ständig und ohne vorherige Begrüßung der Ortsvereine die Um rechnungskurse sestzusetzen. Dem Einspruch konnte jedoch nicht stattgegeben werden, da die Beschlußfassung sowohl gemäß Satzungen als auch gemäß bisheriger mehrjähriger Praxis durch aus in die Kompetenz des Vorstandes fällt. Nachdem im vierten Quartal 1924 der Markkurs weiter, und zivar unter 1.25 Franken gesunken war, wurde der Umrechnungs kurs ab 10. Januar 1925 aus I Goldmark — 1.25 Franken fest gesetzt. Maßgebend für diese Festsetzung waren der Beschluß der außerordentlichen Generalversammlung vom 24. Februar 1918 betreffend Abschaffung der Umrechnung 1 Mark — 1.35 Franken und Einführung der Pari-Umrechnung, allerdings damals mit dem auch in Deutschland bestehenden Teuerungszuschlag von 10A, sowie die mehrheitliche Willensäußerung der ordentlichen Ge neralversammlung vom 1. Juni 1924, von der Erhebung von Zuschlägen absehen zu wollen. Mitbestimmend war auch der Umstand, daß eine höhere Umrechnung als 1 Mark — 1.25 Franken vom Börsenverein nicht geschützt worden wäre und daß infolge dessen Unterbietungen sowohl aus Deutschland als auch von Fir men, die dem S. B. V. nicht angeschlossen sind, zu erwarten sein würden. Ferner wurde daran erinnert, daß der überwiegende Teil des katholischen Sortiments unferm Verein erst nach dem Beschluß des Jahres 1918 beigelreten ist und daß mit einem gegenteiligen Beschluß die Vereinszugehörigkeit dieser und viel leicht auch noch anderer Gruppen in Frage gestellt werden könnte. In wirtschaftlicher Beziehung wird von der Pari-Umrechnung kein Nachteil befürchtet, da durch sie das Vertrauen der Bücherkäufer wiederkehren wird und erhöhte Umsätze zu erwarten sind. Durch ein Communiquö wurde in der Presse und in Fach zeitschriften aus diese neue Umrechnungsart aufmerksam gemacht mit dem ausdrücklichen Vermerk, daß nunmehr der Bezug deut scher Bücher in der Schweiz billiger zu stehen komme als durch direkten Bezug in Deutschland, indem all« Spesen für Fracht, Verpackung, Zoll usw. zu Lasten des Buchhändlers fallen. Neben der Berechnung in Mark wurde zu Beginn des Be richtsjahres von einem Teil des deutschen Verlages noch die Be rechnung in Dollar oder diejenige in Schweizerfranken ange- wcndet. Für die in Dollar berechneten Preise galt seit dem 10. Mai 1924 der Umrechnungskurs von 5.70 Franken für den Dollar. Infolge Kursrückganges wurde er am 25. August auf 5.40 Franken festgesetzt. Da die Verlage des Springerkonzerns mit dem I. Oktober und als letzter der Verlag Gustav Fischer, Jena, am I. Januar 1925 von der Dollar- zur Markberechnung übergingen, erübrigte sich die weitere Festsetzung eines Umrechnungskurses. Die am Anfang des Berichtsjahres gültigen, von deutschen Verlegern festgesetzten Verkaufspreise in Schweizer franken Ivaren noch auf verschiedenen Umrechnungskursen von I Mark 1 Franken bis 1 Mark — 1.40 Franken oder mehr basiert; soweit heute noch Preise in Frankenwährung bestehen, sind sie fast ausschließlich zum Kurse von 1.25 Franken umge- rechnet. Bei Bekanntwerden von höheren Umrechnungen sind jeweils von unserem Vorstande Vorstellungen gemacht worden, IS88»
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