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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.08.1925
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- 1925-08-08
- Erscheinungsdatum
- 08.08.1925
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X- 184, 8. August 1925. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 12049 Ende Januar hat sich die Unionsbuchhandlung mit der Bitte an den Verein Schweizerischer Verlagsbuchhändler gewendet, ihr behilflich zu sein, mit dem S. B. B. in ein gutes Einvernehmen zu kommen. Wir haben uns selbstverständlich diesem Ansuchen nicht widersetzt und mit den Vertretern der Unionsbuchhandlung eine gemeinsame Besprechung vereinbart. Wir haben der Unions buchhandlung bei diesem Anlasse neuerdings erklärt, die Sperre auszuheben, sofern sie sich verpflichtet: 1. unsere Verkaufsbestimmungen und die vom Verleger fest gesetzten Ladenpreise anzuerkennen; 2. eine Sicherheit zu leisten für den Fall einer bewußten Ver letzung unserer Berkaufsbestimmungen; 3. das Lager, soweit nicht Antiguariat, aus den geltenden ver bindlichen Ladenpreis umzuzeichnen. Eine Annahme dieser Bedingungen seitens der Unionsbuch handlung ist bis heute noch nicht erfolgt. Es wäre undankbar, bei diesem Anlasse nicht auch der jahre langen treuen Unterstützung des Vereins Schweizerischer Verlags buchhändler zu gedenken. Wir sind überzeugt, daß es unfern gemeinsamen Bestrebungen schließlich gelingen wird, unfern Ver kaufsbestimmungen auch bei der Unionsbuchhandlung Geltung zu verschaffen. Angesichts der formal-administrativen Tätigkeit verblieb dem Vorstand in den letzten Jahren nur wenig Zeit zu positiv fördern der Arbeit. Der Wunsch, durch besondere Propaganda für das Buch zu dessen weiterer Verbreitung beizutragen, war je und je rege, doch fehlten oft die Mittel, um den Plänen zur Durchführung zu verhelfen. Durch Beschluß der Ictztjährigen Generalversammlung war ein Betrag von 500 Franken zu einer gemeinsamen Propaganda des S. B. B. und des Vereins Schweizerischer Verlagsbuchhändler bereitgestellt worden. In dankenswerter Weise stellte der Verein Schweizerischer Verlags buchhändler auch seinerseits einen ansehnlichen Betrag zur Ver fügung. In beiderseitigem Einverständnis wurde dann auf Weih nachten in einer größcrn Anzahl illustrierter Familicnblätter eine Kollektivreklamc schweizerischer Verleger durchgcführt, die sich um ein flott gezeichnetes, für das Buch als Festgeschenk werben des Inserat gruppierte. Aus reklametechnischen und finanziellen Gründen wurden nicht Tageszeitungen, die erheblich größere und öfters wiederholte Anzeigen erfordert hätten, sondern die illu strierten Familienblätter, deren Gesamtauflage zirka 700 000 be trug, gewählt. Diese weite Verbreitung wird sicherlich zur Be lebung der Kauflust des Publikums beigetragen haben. Der in den Vorjahren in Beratung gezogene Plan einer Propagandazeitschrift wurde nicht weiter verfolgt, da sich eine Anzahl schweizerischer Verleger zusammengeschlossen hat, um gemeinsam eine Propagandazeitschrift »Der Schweizer Bücherbot?- hcrauszugeben. Von dieser als Bierteljahrsschrist geplanten Zeitschrift sind bis jetzt zwei Hefte in einer Auflage von je 24 000 Exemplaren erschienen. Neben allgemein interessierenden Beiträgen enthält sie auch umfangreiche Leseproben aus neuen Büchern, Verlagsberichte und sonstige Mitteilungen in Textform. Daneben in einem Inseraten teil die Verlagsankündigungen. Die Zeitschrift will dem Schwei zerbuch dienen, gleichviel, wo es erscheint, ob bei uns oder im Ausland, und dann im besonder» dem Schweizer Verlag. Sie bringt auch Kunstbcilagen. Die Bearbeitung des Weihnachtskatalogs war auch im Berichtsjahre einer Katalogkommission unter dem Präsidium von Herrn CH. Künzi-Locher anvertraut. Sie hat sorgfältig ihres Amtes gewaltet und sowohl eine ganze Anzahl sehr wichtiger älterer Titel, als auch Neuerscheinungen, die sür Weihnachten Interesse hatten, in die verschiedenen Abteilungen des Katalogs ausge nommen. Rudolf v. Tavel hatte die Liebenswürdigkeit, ein Vor wort zu verfassen. Der Jnseratenanhang enthielt 120 zum Teil sehr gut illustrierte Anzeigenseiten. Wenn in Betracht gezogen wird, daß neben diesen, der buch händlerischen Initiative entsprungenen Propagandamitteln einige große Tageszeitungen noch Kollektivinserate über Weih nachtsbücher brachten, denen der schweizerische Verlag seine Be teiligung nicht ganz versagen konnte, so ergibt sich eine ganz ge waltige Belastung des schweizerischen Verlages durch Propaganda kosten, und es drängt sich von selbst die Frage auf, ob nicht auf dem Wege der Zusammenfassung und Organisation eine ver minderte Belastung bei glcichbleibcnder Propaganda erzielt wer den könnte. — Auf der andern Seite ist nicht zu verkennen, daß das wertvolle Propagandamittel des »Bücherboten- den vom Sortiment zu stellenden Anforderungen nicht im vollen Umfange entsprechen kann. Auch an der schweizerischen Mustermesse in Basel vom 18. bis 27. April 1925 hat sich der schweizerische Verlag mit einer vielbeachteten Kollektivausstellung beteiligt. Wir wünschen und hoffen, daß dem frischen Wagen und Werben des schweizerischen Verlages der verdiente moralische und geschäftliche Erfolg be schicken sein möge, und wir zweifeln nicht daran, daß das schwei zerische Sortiment mit seiner Pionierarbeit in erster Linie dem schweizerischen Verlag den Weg zu bahnen bereit sein wird. Aus unserem Mitgliederkreisc ist der Wunsch geäußert wor den, es möchten vom Vorstände einheitliche Liefe rungsbedingungen für den Verkehr mit der Kundschaft aufgestellt werden. Eine Umfrage bei den Orts- und Bezirks vereinen hat ergeben, daß die Ansichten darüber, ob und in welchem Maße es angebracht sei, das Publikum durch Bestim mungen von Vereins wegen zur regelmäßigen pünktlichen Er ledigung seiner Verpflichtungen anzuhalten, weit auseinandcr- gehen. Der Vorstand ist der Ansicht, daß in der Regel an jedem Quartalsschluß Rechnung zu stellen sei, und daß Beträge, die dann innerhalb 30 Tagen nicht gezahlt werden, anzumahnen und nach einer weitern Frist einzukassieren seien. Zur Regelung der Besuche der vielen ausländischen Bücherreisenden stellt das Sekretariat immer noch Aus weise aus. Leider wird diese Maßnahme in vielen Fällen dadurch illusorisch gemacht, daß sich unsere Mitglieder diesen Ausweis nicht vorweisen lassen. Würde dies konsequent durchgesührt und allen Reisenden, die nicht im Besitze eines solchen Ausweises des Sekretariats sind, solange kein« Bestellung ausgegeben, bis sie in der Lage sind, einen solchen Ausweis vorzulegen, so wäre ein« sichere Kontrolle gewährleistet und zudem die Möglichkeit vor handen, durch Orientierung und Instruktion des einzelnen Reisen den zu verhindern, daß diese sich an Nichtmitglieder wenden. Die vom Sekretariat ausgestellten Ausweise sind 1 Jahr gültig und werden nur gegen die schriftliche Erklärung abgegeben, daß der Inhaber nur Mitglieder des Schweizerischen Buchhändler vereins zu besuchen sich verpflichtet. — An der Organisation fehlt es hier jedenfalls nicht, wohl aber in vielen Fällen an der konse quenten Durchführung durch unsere eigenen Mitglieder. — Die Erfahrung hat gezeigt, daß überall da, wo seitens der Mitglieder die Vorweisung des Ausweises verlangt und eine Orientierung der Reisenden vorgenommen worden ist, welche Firmen an dem betreffenden Orte besucht werden dürfen und welche nicht, welche Firmen gesperrt sind usw., die Reisetätigkeit auf unsere Mit glieder beschränkt werden konnte. Daneben ist nichts unversucht gelassen worden, um die Be hörden von der Schädlichkeit der vielen Bücherkolportage zu überzeugen. Deren Einschränkung liegt sowohl im In teresse des Publikums als auch im Interesse des regulären schweizerischen Buchhandels. Die Behörden wurden außerdem ersucht, eine genaue Kontrolle betreffend Entrichtung der Patent taxen durch solche Reisende durchzuführen. Zolltarif. Im allgemeinen Tarif von 1902 wurde be kanntlich für Bücher eine S t a t isti k g e b ü h r von 1 Franken pro 100 Kilo vorgesehen. Im Gebrauchstarif vom Juni 1921 wurde diese Gebühr auf 5 Franken pro 100 Kilo erhöht. Der neue allgemeine Tarif hält diese Gebühr von 5 Franken für die broschierten Bücher aufrecht, erhöht sie aber auf 20 Franken für die gebundenen. Diese Erhöhung ist für den Buchhandel ein be trächtlicher Nachteil. Der Tarif von 1902 enthielt eine Statistikgebühr, aber keine Zollgebühr. Dies entsprach einer internationalen Vereinbarung, die darin bestand, dis Bücher, die als Träger des Gedankens immer gebührenfrei gewesen sind, mit keinem Zoll zu belasten. So war jedenfalls di« Art des Vorgehens unserer Nachbarländer: Deutsch lands, Italiens, Belgiens und Frankreichs. Börsenblatt f. ben Deutschen Buchhandel. 9S. Jahrgang. 1S89
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