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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.08.1874
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1874-08-05
- Erscheinungsdatum
- 05.08.1874
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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Vom neunten Deutschen Zournalistcntag. Von den Verhandlungen des neunten Deutschen Journalisten tages, der in den Tagen vom 25. bis 27. Juli in Baden-Baden ab gehalten wurde, nehmen zwei Gegenstände der Tagesordnung das Interesse des Buchhandels besonders in Anspruch. Der eine betrifft die Annoncenbureaux, der andere den unrechtmäßigen Nach druck von Feuilletonartikeln. Wir lassen die Verhandlungen darüber nach einem Berichte der Deutschen Allgemeinen Zeitung hier folgen: lieber die Annoncenbureaux referirt Hr. Davidsohn (Ber liner Börsen-Courier) Namens der vom achten Journalistentage ge wählten Commission und legt den Entwurf eines Statuts zur Be gründung eines „Jnserateubureau der deutschen Presse" vor. Der Referent will nicht in Abrede stellen, daß die bestehenden Bureaux, bei allem Schaden, den sie stiften, auch von Nutzen seien, für die Zei tungen durch die Inserate, für das Publicum durch die demselben gebotene Bequemlichkeit; man möge deshalb nicht ganz die Hand von ihnen abziehen. Das einzige Gegenmittel sei eine Organisation, welche die Vorzüge der bestehenden Bureaux habe, aber die Schäden derselben paralysire. Freilich werde dies nur langsam gehen und man hüte sich deshalb vor Illusion; die reifen Früchte werden uns nicht gleich in den Schoß fallen. Volckhausen empfiehlt Uebergang zur Tagesordnung, da der Journalistentag keine Verpflichtung eingehen könne und die Sache den einzelnen Zeitungen überlassen müsse. Davidsohu und Wagner widersprechen; die Commission habe im Aufträge gehandelt und man müsse endlich zu einem Resultat kommen. Der Antrag auf Tagesordnung wird mit großer Mehrheit abgelehnt. Es wird nun von verschiedenen Seiten der Wunsch laut, den Entwurf ohne Specialdebatte sn bloo auzunehmen, doch machen sich bald Ver langen nach Abänderung einzelner Bestimmungen des Statuts geltend, und Kletke erklärt, Namens der Vossischcn Zeitung, daß diese nicht beitreten werde, da sie vielmehr mit allen Jnseratcn- bureaux brechen und keinem Vortheile vor den Privatperso nen gewähren wolle. Davidsohn erwidert: die kleinen Zei tungen könnten die Bureaux nicht entbehren, die moralische Unterstützung des Jourualistentages sei deshalb wünschenswerth. Nachdem Schenck (Berliner Fremdenblatt) unter vielfacher Zustim mung den Entwurf der Commission beleuchtet, wird dieser mit einigen vom Referenten gebilligten und den geäußerten Wünschen entsprechenden Aenderungen, gemäß der nachstehenden, von Güttin- ger-Frankfurt a/M. beantragten Resolution genehmigt: „Der nennte Deutsche Journalistentag nimmt den ihm seitens der vom achten Deutschen Journalistentage niedergesetzten Commis sion vorgelegten Entwurf des Statuts für ein Jnscratenbureau der deutschen Presse sn bloo an und empfiehlt denselben den Verlegern deutscher Zeitungen und Zeitschriften zur Annahme, resp. fordert dieselben auf, auf Grund dieses Entwurfes ein Jnserateubureau ins Leben zu rufen." Ueber den Feuilleton-Nachdruck wurde von Hrn. vr. Kletke (Vossische Zeitung) folgender Antrag eingebracht: Der Verein Berliner Presse hat mich als seinen zeitlichen Vorsitzen den beauftragt, beim Iournalistentag einen Gegenstand zur Sprache zu bringen der allerdings schon früher zur Erörterung gelangt ist, zur Zeit aber doch einer erneuten Aufmerksamkeit und energischen Maßregel em pfohlen werden darf. Es handelt sich um den Nachdruck journalistischer Feuilletons, der in den letzten Jahren so überhandgenommen hat und die Interessen der Zeitungen, an« bürtesten aber die der Journalisten schädigt. Unter den Feuilletons, die ich hier wesentlich im Auge habe, ver stehe ich solche größere Artikel, die eine selbständige künstlerische Fassung haben, die das Product des Schriftstellers sind, und die derselbe etwa bei °'"^^!""mlung seiner Schriften wieder abdruckcn könnte, sclbstiindiac«^ andern Zeitungsartikeln, die über den Tag hinaus kein jeder weitern haben, genügt es, die Quelle auzugeben, um PMchtnng enthoben zu sein. Leitartikel, politische Nach richten rc. sind allerdings Eigenthum der Zeitung und diese letztere durch Quellenangabe befriedigt. An den eigentlichen Feuilletonartikeln habe" aber Zeitung und Schriftsteller das gleiche Anrecht. Die erstere hat nur das Recht des einmaligen ersten Abdrucks, der Autor aber hat so" Eigenthumsrecht damit keineswegs aufgegeben. Es reicht daher zur Straflosigkeit keineswegs hin, die Quelle des nachgedruckten Artikels »»- zugeben, sondern es ist Pflicht, dem Autor desselben gleichfalls ein Honorar zu zahlen, wie dies bei wiederholten Auflagen geschieht. Der zahlreiche Nachdruck, wie er bisher von kleinern und größer» Blättern verübt worden ist, stellt dem Rechtsgesühl der betreffenden Nach drucker ein schlimmes Zeugniß aus und schlägt zugleich die Interessen des Schriftsteller im Allgemeinen, und zwar nicht bloß derjenigen, welche selb» bestohlen wurden, sondern auch aller, die Neigung und Befähigung habe», ihre Thätigkeit dem Feuilleton zu widmen. Denn wenn eine Zeitung berechtigt sein sollte, nur eben in die Fülle des schon Vorhandenen h>»- einzugreifen, um sich das Beste auszuwählen, wie soll dann ein jüngere- anstrebendes Talent dagegen auskommen? Ich brauche in diesem Kreise wahrlich nicht zu erörtern, was e>» gutes Feuilleton bedeutet; welches Talent, welche journalistische Uebnug- ja welche Studien oft dazu erforderlich sind. Und das alles nutzt der Nachdrucken ohne Entgelt für sich aus. Ich habe zuweilen die Entgegnung hören müssen, jede Zeitung könne ihr Feuilleton dadurch schützen, daß sie die Bemerkung hinzusügt: „d" Nachdruck ist verboten". Aber soll ich denn etwa an die Thür meine» Wohnung schreiben: hier darf nicht gestohlen werden? Das scheint doch selbstverständlich. Die Wiener Blätter, die auf die Herstellung eines her vorragenden Feuilletons besonder» Werth legen und ansehnliche Koste» dafür anfwenden, sind von der schamlosen Plünderung am meisten be troffen worden. Aber haben nicht die Autoren selbst, die zum Theil >» Norddeutschland leben, eine noch größere empfindliche Schädigung ihre- Eigenthumsrechts erlitten? Einmal haben sie ihr Honorar empsangs» und zehn- bis zwölsmal vielleicht hat man sie darum betrogen; das >st so unrechtlich wie unehrenhaft. Die oesterreichischen Journale sind zur Zeit noch nicht in der Lage, diesem Uebelstandc außerhalb Oesterreichs begegnen zu können, allein Seiten der übrigen deutschen Zeitungen kann energisch dagegen vo^ gegangen werden, und im Aufträge des Vereins Berliner Presse bitte >>» Sie um Folgendes: „Zunächst Ihre entschiedene Mißbilligung des unrechtmäßigen Nach drucks (d. h. des Nachdrucks ohne Entschädigung des Autors) auszusprechen! sowie zweitens aus dem Kreise der außeroesterreichischen Blätter eine Co»>- mission einzusetzen, welche eine geschäftsmäßige Verfolgung von NachbrN» auf Antrag der Beschädigten bei der zuständigen Behörde zu ihrer Aas' gäbe macht und sich außerdem mit andern Vereinen, namentlich mit der Concordia in Wien, in geschäftliche Verbindung setzt." vr. Hermann Kletke, Redacteur der Vossischen Zeitung und Vorsitzender des Vereins Berliner Presse. Dieser Antrag wird, nachdem sämmtliche gestellte Zusatzanträge abgekehnt worden, pure genehmigt und vr. Kletke beauftragt, die zur Ausführung nöthigen Schritte einzuleiten. Miscrllen. Zur Notiznah me. — Eine sehr häufige, leicht zu vermei dende Confusion, unnöthige Arbeit und Spesenlast wird dadurch herbeigeführt, daß bei Abbestellung von Continuationen diese statt dem betreffenden Verleger per Zettel angezeigt zu werden, einfach auf den Remittendenfacturen vermerkt wird. Diese Faktu ren gelangen aber begreiflicherweise zuweilen sehr spät in die Hände, namentlich der nicht in Leipzig wohnenden Verleger. Die st kleine Mühe der Abbestellung per Zettel sollte doch allgemein als Regeladoptirtwerden! U. Personalnachrichten. Auf der internationalen landwirthschaftlichen Ausstellung in Bremen erhielten ferner die bronzene Medaille: die Herren M. W- Schlenker (Ed.Hampe) in Bremen, CohenLRischin Hannover, M- Müller (I. U. Kern's Verlag) in Breslau, A. W. Kafe- mann in Danzig, die Buchhandlung des Waisenhauses in Halle und die G. Denerlich'sche Buchh. in Göttingen; sowie die ehrenvolle Anerkennung: die Herren C. A. Werner (^- Schönfeld's Vcrlagsbuchh.) in Dresden und FaesyLFrick in Wien,
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