X: 71, 24. März 1832. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn Buchhandel. verwenden. Herr Langewiesche empfahl schon im Jahre 1930 für Rechnungssakturen weiß, für Vorfakturen blau und für BAG-Fakturcn gelb. In der Arbeitsgemeinschaft wissenschaft licher Verleger einigte man sich darüber nicht. In dem Brief wechsel über die Verwendung verschiedener Farben wurde von bedeutenden Verlegern auf die Rechnungs-Durchschreibesysteme hingewiesen, die schon für die drei Exemplare ein und derselben Rechnung verschiedene Farbtöne vorsehen. Ein großer Verlag bczeichnete die eigenartige Farbe seiner Rechnung als ihr charak teristisches Merkmal, welches beim Durchblättern der Schnell hefter und Aktenordner die Suche nach seinen Rechnungen erleich tert. Selbst wenn man erreichen würde, daß für bestimmte Rech nungsarten bestimmte Farben verwendet werden, muß man dar auf gcsaßt sein, die verschiedensten Nuancen einer bestimmten Farbe zu erhalten, denn die im Hinblick auf Verwendung von Kopierstift, Durchschreibeverfahren, Rechnungsmaschinen usw. er forderlichen zarten Farbtöne werden durch die Verwendung verschiedenartigen Papiers voneinander abweichen. Man wird höchstwahrscheinlich dem Sortiment überlassen müssen, die Fakturen bei Eingang nach den Zahlungsbedingungen durch besondere Vermerke in dem dafür vorgesehenen Raum selbst zu kennzeichnen. Mehrere Verleger erblicken sogar in dem Versuch, drei verschiedenfarbige Rechnungstypen zu schaffen, eine Vermeh rung der Fehlerquellen und lehnen deshalb die Bestimmung des Farbtones entschieden ab. Bei der Schaffung eines empfehlenswerten Musters für Be st e i l z e t t e l konnte die Geschäftsstelle zurückgreifen auf das Er gebnis von Besprechungen, welche der Börsenverein schon vor mehreren Jahren mit Leipziger Verlegern über die Vereinfachung des Bestellzettels geführt hat. Zu einer Norm ist es damals nicht gekommen. Man hat nur zusammengetragen, welche Angaben ein Bestellzettel zweckmäßig enthalten soll. Format und Anordnung des Textes wurden nicht berücksichtigt. Durch die Beanstandun- 238 gen der Reichspost und die Debatten im Sprechsaal des Börsen blattes war bis 1929 die Lage wenigstens so weit geklärt, daß im Verlage des Börsenversins eine Broschüre »Bücherzettel», zusam mengestellt von Oberpostsekretär Max Schlichter, Leipzig, erschei nen konnte*). Nach der Postordnung und unter Berücksichtigung amtlicher Entscheidungen wird darin erläutert, was ein Bücher zettel enthalten sollte. Beispiele bringt die Broschüre jedoch nicht. Andere Vorarbeiten irgendeines Normungs-Ausschusses liegen nicht vor. Auf der Herbstversammlung 1930 wurde ein Entwurf der Geschäftsstelle und ein Gegenentwurf von Herrn Günther Ruprecht (i. Fa. Vandenhoeck L Ruprecht, Göttingen) gezeigt. Wir kamen zu unserem Vorschlag durch die Untersuchung der beim Verlag des Börsenvereins täglich eingehenden Bestellzettel, die durch abweichende Formate und willkürliche Textanord nung die Auslieferung nicht nur erschweren, sondern auch Feh ler verursachen. Die Musterhefte einiger als Spezialisten für Be stellzettel bekannten Druckereien (Ludwig Fries, Siegbert Schnurpseil, Emil Freier, Leipzig) lassen eine durch den Ge brauch entstandene Einheitlichkeit nur an wenigen Exemplaren erkennen. Bei der Herstellung des weiter unten abgedruckten Musters ist man daher vom Gebräuchlichsten unter besonderer Berücksichtigung der postalischen Vorschriften ausgegangen. Der größte Teil der von uns untersuchten Zettel hatte wenig stens die richtige Größe. Nur in ganz seltenen Fällen wurde die von der Post für Zettel geforderte Mindestgröße unterschritten; sie rangierten zwischen genormtem Halb- und Viertelblatt, so- daß mit einer gewissen Berechtigung als einzuführendes Normal- format das Halbblatt (Postkarte 10,5 X 14,8 om) vorgöschlagen werden kann. Die erwähnte Broschüre über den Bücherzettel schreibt für die Beschaffenheit des Zettels vor: »Der Vordruck des *) (Verlag des BörscnverelnS, Preis RM —,2S.) Der Bezug die ser Broschüre kann nicht oft genug empfohlen werden.