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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.07.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-07-15
- Erscheinungsdatum
- 15.07.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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Verlag „Energie" in Charlottenburg. 0. Hläleowss. 7. 3g.tirA. 1902/1903. Nr. 7. (8 8.) AI'. 40. Verlag v. „Rotz u. Reiter" in Berlin-Charlottenburg. 1902. Nr. 27. (12 u. 12 8.) Ar. 4". Visrtsljällrlieli da-r u. 2. 50 R. Wagner Sohn in Weimar. IZsIirsi' - 2sitnnA k. IllürivASv u. Nittsl - Dsut8e1ilLvck. 3r8A. v. L. ?ol2. 15. ^LÜi-A. 1902. Nr. 27. (12 8.) Ar. 4°. Zeitschrift, bautechnische. Red.: W. Bode? 17. Jahrg. 1902. Nr. 27. (8 S. m. Abbildgn. u. 1 Taf.) gr. 4". Vierteljährlich bar 3. — Ernst Wasmuth in Berlin. 6so. Lreoksr. 2. DkA. (9 Dielltckr.- u. 4 larb. lat. in. 3 8. illustr. ll'sxd.) Ar. Dol. In Na-pxs n. 45. — Verzeichnis künftig crschcincn-cr Sucher, welche in dieser Viimmer ziun erstenmale angekündigt sind Concor-iü Deutsche Verlags-Anstalt in Berlin. 5705 Pfeifer, Frau Eugenie. 2 geb. 3 Leußer, Gedichte. 2 geb. 3 Rich. Eckstein Nachs. (H. Krüger) in Berlin. 5706 Vsl^, Odäaeb. 1 Asb. 1 ^ 50 H. I. Engelhorn in Stuttgart. 5708 Burnett,' Eine vornehme Dame. 2 Vde. (Engelhorns allge meine Romanbibliothek. XVIII, 25. 26.) Jeder Band 50 geb. 75 H. Friedrich Ernst Fehsenfeld in Freiburg i/B. 5705 * 8g.kksivi, Dis Nixs von Ostsvcks. 1 20 H. K. Fontane L «o. in Berlin. " "-Mr/167F!Hl'56Rl W. Heinrich in Stratzburg i/E. 5705 Bruck, Elsässische Glasmalerei vom Beginn des XII. bis zum Ende des XVII. Jahrhunderts. Schlußlieferung 9/10. 10 — Textband 6 >6; geb. 7 ^ 50 H. I. H. Ed. Heitz (Heil; ä- Mündel) in Stratzburg i/E. 5705 Vogel, Merkmale der Epochen griechischer Plastik. 1 Herder'sche Verlagshandlung in Freiburg i/Be. 5710 Spillmann, Kreuz und Chrysanthemum. 2 Bde. 5 geb. 7 S. Hirzel in Leipzig. 5706 Rathenau, Impressionen. 2. Ausl. 3 „F; geb. 4 ^ 50 -Z. Ernst Keil's Nachfolger G. m. b. H. in Leipzig. 5701 Werners Gesammelte Romane und Novellen. Illustrierte Ausgabe. Neue Folge. Zweiter Band: »Flammenzeichen-. 3 geb. 4 Schultz-Engelhard in Berlin. 5703 C. A. Schwetschke und Sohn in Berlin. 5704 von Hoensbroech, Deutschland. Monatsschrift für die gesamte Kultur. No. 1. Vierteljährlich 6 einzelne Hefte 2 ^ 50 H. Hermann Seemann Nachfolger in Leipzig. 5707 Vsra, kÜvs kür visls. 10. ^.uü. 2 Dbalsr, »Livs Nuttsr kür visls-. 4. ^.uü. 1 kl ... , »klivsr kür Visls-. 2. ^uü. 1 Hugo Steinitz Verlag in Berlin. 5703 Veit L Comp, in Leipzig. 5703 Lart. oa. 1 ^ 20 Nichtamtlicher Teil. Schadenersatz wegen Telegrainmabdrucks aus Zeitungen. Durch Urteil vom 25, Januar 1902, abgedruckt im -Recht- 1902, S. 323 Nr, 1573, hat das Hanseatische Ober landesgericht zu Hamburg entschieden, daß die Voraussetzungen für die Geltendmachungen des Schadenersatzanspruches nach H 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches daun gegeben seien, wenn eine Zeitung vorsätzlich und unbefugt anderweit veröffentlichte Telegramme — es handelte sich um Telegramme über den Ausgang eines Rennens — nachdruckt; dem Urheber der Rcnnberichte sei von der nachdruckenden Zeitung der ihm hierdurch erwachsene Schaden zu ersetzen. Dieses Erkenntnis ist von erheblicher Tragweite in grundsätzlicher wie in prak tischer Beziehung, und es kann wohl aus Grund desselben mit Erfolg der Versuch gemacht werden, gegen einen Miß brauch und Unfug in zahlreichen Fällen einzuschreiten, der sich anscheinend seit dem Inkrafttreten des Ütheberrechts- gesetzes in wesentlich stärkerem Maße bemerkbar macht als früher, was vor allem wohl darauf zurückzuführen ist, daß die betreffenden Vorschriften des genannten Gesetzes über die Grenzen hinaus ausgelegt werden, die der Gesetzgeber im Auge hat. Da die Frage eine große Bedeutung namentlich für diejenigen Zeitungen hat, welche sich keine Mühe noch Kosten verdrießen lassen, um die neuesten Vorkommnisse als bald Mitteilen zu können, so wird es in der That angebracht sein, wenn sie des eingehenderen an der Hand der Recht sprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts betrachtet wird. Nach Z 18 des Urhebcrrechtsgesetzes sind Tagesneuigkeiten und vermischte Nachrichten dem Nachdruck nicht entzogen; sie können auch durch ein ausdrückliches Nachdrucksverbot nicht unter das Nachdrucksverbot gestellt werden; ebensowenig ist in Ansehung dieser Klassen von Mitteilungen die Quellen angabe zur Pflicht gemacht, und cs kann die Quellenangabe auch nicht durch besondere Bestimmung eines Zcituugsverlags der andern Zeitung auferlegt werden. Hierüber besteht, so weit zu ersehen ist, in der Theorie und Praxis kein Streit, Mit Rücksicht auf diesen, für große Zeitungen ohne Zweifel nicht besonders vorteilhaften Rechtszustand hat sich nun die Aneignung und Uebernahme von Telegrammen, welche Tages neuigkeiten enthalten, seit Beginn dieses Jahres ganz wesent lich ausgebreitet.
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