Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.07.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-07-15
- Erscheinungsdatum
- 15.07.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19020715
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190207159
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19020715
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1902
- Monat1902-07
- Tag1902-07-15
- Monat1902-07
- Jahr1902
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^5 161, 15. Juli 1962. Nichtamtlicher Teil. 5697 verbinden, und cs empfiehlt sich, daß dies auch geschieht: cs wird alsdann die seit dem 1. Januar 1902 so sehr zur Blüte gelangte mißbräuchliche Aneignung von veröffentlichten Telegrammen wohl ganz erheblich eingeschränkt und zurück- gedrängt werden. vr. Fuld. Richtigstellung einer Angabe im »Wiener Brief». (Vcrgl. Börsenblatt Nr. 157 vom Il>. d. M.) Herr Friedrich Schiller sagt in seinem sehr anregen den und dankenswerten »Wiener Brief- unter anderm auch: »Jörn Uhl scheint in seinem Siegesläufe von der Spree zur Donau gelangt zu sein.- Daraus könnte man schließen, daß der Dichter des Jörn Uhl ein Kind Berliner Geistes wäre, mindestens aber dort entdeckt und nun in besondern Schutz genommen worden sei. Wenn sachliche Unrichtigkeiten unwidersprochen bleiben, setzen sie sich leicht als Thatsachen fest Berlin ist zwar nicht nur politisch die Hauptstadt des Deutschen Reiches, sondern ohne Zweifel auch ein Sammel punkt vieler hocherleuchteten Geister ans allen Gebieten der Kunst und Kritik. Aber davon, daß fern von seinen Thoren ein großer Dichter aufgestanden war, so stark und eigenartig, daß er des Schirmes und der Stütze litterarischer Cliquen und Kotcrien gar nicht bedurfte, um seinen Weg zu gehen: davon hat Berlin — wahrscheinlich zu sehr in Anspruch ge nommen von der Masse dessen, was in seinen eigenen Mauern dichterisch geboren wird erst ganz verspätet Kenntnis ge nommen, viel später als manche Provinzialstadt oder gar Ham burg. Schon drei Jahre vor »Jörn Uhl- erschienen »Die drei Getreuen-, ohne daß Berlin sich sonderlich darum kümmerte; unbekannt mit den Absatzziffern, behaupte ich trotzdem, daß Hamburg davon bei weitem mehr verbraucht hat als Berlin. Und doch zeigten »Die drei Getreuen- den eigenartigen, wirk lichen Dichter, der Großes hoffen ließ. Als dann »Jörn Uhl- erschien, ward schon wenige Tage nach der Ausgabe der erste Zoll der Bewunderung und Dankbarkeit von Ham burg aus laut (vergl. die Anzeige der Verlagsbuchhandlung im Börsenblatt Nr. 270 vom 19. November v. J.i. Bald folgte ein hervorragendes Feuilleton in einer der größten hiesigen Zeitungen. Die erste Auflage von 4VVÜ Exem plaren war dann auch verkauft, ehe das litterarische und, so glaube ich wenigstens, das buchhändlerische Berlin etwas von dem Wesen des Buches gemerkt hatte. Dann allerdings erscholl sein Lob von Berlin aus so fortissime, daß die An nahme berechtigt erscheint, daß man das Nachhinken durch um so lauteren Schall verdecken wollte. Daher auch wohl der Irrtum des Herrn Schiller. Falls es sich nur um einen Roman, wenn auch um einen bedeutenden handelte, verlohnte sich die Richtigstellung kaum. Aber »Jörn Uhl- ist mehr, Jörn Uhl ist ein Menschheitsbuch! Da ist es bezeichnend, daß des deutschen Reiches Hauptstadt, die auch der Brennpunkt des deutschen Geistes zu sein vermeint, dieses Buch voll Kraft und Gesundheit erst so spät erkannt hat. Von dem Schreibtisch des Dichters aus schaut man hinaus in die breite Eidermarsch. Also nicht von der Spree aus, sondern von der Meere verbindenden Eider aus, diesem auch politisch so bedeutsamen Flusse für die neuere deutsche Geschichte, hat der Siegeszug des »Jörn Uhl« begonnen und sich naturgemäß von dort zur Elbs gewandt. Es ist hoch erfreulich, und für diese Mitteilung danke ich Herrn Friedrich Schiller, daß nun auch der südlichste von Deutsch lands Strömen, die Donau, rauscht von dem Menschheitsbuche aus Deutschlands Nordmark. Hamburg, 13. Juli 1902. Justus Pape. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 69. Jahrgang. Kleine Mitteilungen. Vorlesung und Urheberrecht. (Vgl. Nr. 117, 118, 119, 139 d. Bl.) — Gegen die Kritik des Landrichters Herrn Or. Mittel- staedt in Nr. 12 der Deutschen Juristenzeitung, betreffend das Urteil eines Berliner Amtsgerichts, das den Studenten Woth wegen Nachdrucks eines Teiles einer Universitäts-Vorlesung des Herrn Professors vr. Schmoller verurteilt hat, wendet sich in Nr. 13 der Zeitschrift -Das Recht- (Hannover, Helwing) vom 10. Juli 1902 Herr Gerichtsassessor I)r. Johann Lazarus- Berlin, der bei dem bemängelten Urteil mitgewirkt hat und also in der Sache selbst wohl unterrichtet ist. Er beklagt zunächst, daß Herr vr. Mittelstaedt, obwohl er zugiebt, daß ihm die Fest stellungen des Urteils nicht bekannt seien, in seiner Kritik zu dem positiven Ergebnis gelange, daß die Verurteilung zu Unrecht erfolgt sei, daß er also nicht ein hypothetisches Urteil be handle, sondern ein solches, besten wesentlicher Inhalt ihm können. -Nach dem Verfasser (vr. Mittelstaedt)-, ^ so sagt vr. Lazarus, -ging der Inhalt des -Referates- des Studenten dahin: Schmoller habe geäußert, der Streit um den Zolltarif habe wenig Sinn, da die Regierung gar nicht daran denke, den Tarif Gesetz werden zu lassen, sondern ihn, wie Schmoller aus persön lichen Aeußerungen bekannt sei, nur als Mittel zur Erreichung günstiger Handelsverträge gebrauche. In dieser Mitteilung soll das Gericht eine Verletzung des Urheberrechts gefunden haben, und, wie der Verfasser eingehend ausführt, mit Unrecht. -Manchem Leser — es waren wohl sogar sehr viele- —, so fährt vr. Lazarus fort, -sind dabei Bedenken aufgestiegen, ob wohl in der Thal ein preußisches Gericht eine solche, gelinde gesagt abwegige Ansicht vertreten hat, und es wird also wohl allge mein zur Beruhigung gereichen, daß das in Wirklichkeit nicht der Fall war. Aus der Verkündung der Urteilsgründe war klar ersicht lich, daß das Gericht jene auffällige Rechtsansicht nicht vertreten hat.*) Dabei ist überhaupt nicht von der Aeußerung Schmollers die Rede gewesen, die nach dem Verfasser das Gericht als schutz fähig angesehen haben soll, sondern als strafbar ist bezeichnet worden die nahezu wörtliche Wiedergabe desjenigen Teils der Schmollerschen Vorlesung, der von der neuen Zollvorlage handelte, und den Schmoller seinen Zuhörern in das Kollegheft diktiert Schmoller den Strafantrag gestellt. »Mag nun die Ansicht des Gerichts zutreffend sein oder nicht — es kamen noch mehrere interessante Fragen aus dem Urheber recht zur Sprache —, jedenfalls paßt nichts von dem, was Mittel staedt anführt, auf das Urteil. Dies heroorzuheben dürfte nicht unangebracht sein, da die irrtümliche Unterstellung einer so auf fälligen Entscheidung wohl geeignet ist, dem Ansehen der Gerichte, selbst in Juristenkreisen, zu schaden. Es liegt hier ein neuer Be weis für die den meisten Juristen schon bekannte Thatsache vor, daß man sehr vorsichtig mit der Kritik eines Urteils sein muß, dessen Inhalt man nicht aus zweifelloser Quelle genau kennt. -Aber auch für die Presse dürfte es von Interesse sein, die Angaben des Verfassers über den Inhalt des Urteils richtig zu stellen, da sonst die Studierenden in der irrtümlichen Meinung, sich der Bestrafung auszusetzen, leicht ganz und gar von jeder Mit teilung über akademische Vorlesungen abgehalten werden könnten. -Berlin. Gerichtsassessor Or. Johann Lazarus.- Gerichtsferien. — Die Aeltesten der Berliner Kaufmann schaft haben nach dem Vorgänge der rheinisch-westfälischen Handels kammern eine Vorstellung an den Reichskanzler gerichtet, in der sie für eine Beseitigung der Gerichtsferien und verneinendenfalls für eine Ausdehnung des Begriffs der Feriensachen eintreten. In der Eingabe heißt es u. a.: -Wenn wir auch nicht verkennen, daß das Erholungsbedürfnis der Richter eine Beurlaubung des Einzelnen während einiger Wochen im Jahre bedingt, so glauben wir doch, daß, wie es in andern Zweigen des Staatsdienstes bereits geschieht, eine Ver teilung der Beurlaubungen für einen längeren Zeitraum statt- finden könnte. Jedenfalls vermögen wir nicht anzuerkennen, daß verwaltungstechnische Interessen die Beibehaltung eines Zustandes rechtfertigen könnten, welcher einer Nechtsverweigerung während eines Teiles des Jahres in wichtigen Zweigen des Geschäftslebens gleichkommt. Gerade aus den Kreisen des mittleren und Klein gewerbes ist uns gegenüber geltend gemacht worden, daß nicht selten das Institut der Gerichtsferien von schlechten Zahlern benutzt werde, um sich der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten zu entziehen, ohne daß die Unsicherheit der Schuldner so auf der Hand läge, daß ein Arrestgesuch oder der Antrag, die betreffende *) Der Verfasser des Obigen weiß dies genau, da er selbst bei dem Urteil mitgewirkt hat. 747
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder