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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.12.1862
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1862-12-17
- Erscheinungsdatum
- 17.12.1862
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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2718 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 155, 17. Decemcher. D. Reimer in Berlin. 108i7.f-LedLuusA«-?!»» äer UmAsbunAsii llsilin». Xbtl». XIII 2. 1-itk. Imp.-b'ol. In Oon»m. " t/tz ./» 108,8. f-— von e. I'keile ä. XöniA»- u. 8trals»er-VierteIs v. Hsrliu. ' I-itli. u. «olor. Imp.-Xol. ** 10879 Heperk, 2., Oer inexilcsniscks 8tst k-uebla. Xitb. n. color. Ar. k'ol. * ^ ^ G. Reimer in Berlin. 10880. llorpur inscriptionum Istlaarum. Vvlumin»» 1 tsbuls« Iltb.Lt. 8. t.: kriscae lakiaikaki» monumentn spiArapbiea sä srskotz-po- rum Otlem exemplis litb. reprsesentntn sä. X kitscbeliu,. Ar. b'ol. Osrt. * 30 ^ Rüben» i« Unna. I088I. Gesellschaftslieder, 12. 32. * 1 NF I0882.Hammacher, C., Liederbuch f. Schule u. Haus. 2. Lufl. 8. Geh. * 2s4 NF 10883.1-okLA«, I'- üb. äs» 2usLi»iuei»k»NA äsr imponäersbilenlVe»- kursrscksinunAen m. äs» IVlvIesüIi»r-Ijev»»AAa. dein» okem.?r«- 2S8S. Ar. 8. In 6omm. Oek. * AF Schlawiy in Berlin. 10884. Glaube, der, der Väter im heil. Schmuck der Lieder. 24 Lieder der Kirche m. Randzeichngn. von I. v. B- 2. Abth. 1. Lsg. gr. Fol. * U chines. Pap- * I ^ Tehwetschke'S Verlag in Halle. 10885. Karlsbad's große Ueberschwemmung im 1.1582. Nach e. gleichzeit. in der Literatur üb. Karlsbad bisher unerwähnt gebliebenen Flug schrift. gr. 8. 1863. Geh. 3 NF Spanier in L«i»»ig. 10886. XASnä» I. äs» prnletissdei» kkotoArapben. 1lr.>>A. v. X. äe Nutd u. O 8psmer. 2. IskrA. 8sdreid-, Rvtix- u. däerlc-XsIsnäer I. 1863. Ar. 16. In enAl. Lind. * 1 ,/> Rhein. BerlagS-Anftalt in Bonn. I0887.Inland, das belletristische. Billigste Hausbibliothek deutscher Ro man- u. Novellendichtung. Hrsg. v. H. Oelbermann. 1. Jahrg. 1. Bd. 16. Geh. Subscr.-Pr. »/z Ladenpr- N Inhalt: Historische Novellen v. A. Gobi». C. lk. Winter'sche Vcrlagsbuchh. in Leipjig. 10888. Günther, G. B., üb. den Bau d. menschlichen Fußes u. dessen zweckmäßigste Bekleidung, gr. 8.1863. Geh. * U ^ 10889. Perty, M., die Realität magischer Kräfte u. Wirkungen d. Men schen gegen die Widersacher vertheidigt- gr. 8. 1863. Geh. * 16 NF 10890. Pilz, C., Quintilianus- Ein Lchrerleben aus der rbmischen Kai- serzeit. NachWahrheit u.Dichtg. entworfen u. allen Volks-,Schul- u. Erziehungsfreunden gewidmet, gr. 8.1863. Geh. * 1^ 10891. Röder, K.D.A., Grundzüge d. Naturrechts u. der Rechtsfilosofie. 2. Ausl. 2. Abth. gr. 8. 1863. Geh. * 3 ^ 14 NF 10892.Läpü, N., Orunäsätxs ä. Asmsinen äeuticden 8tn»t»reckt« o». besonä. küolcsickt nuk äss »IlAsmeins äeutscke 8tn»t»reekt u- auf äi, nsuestsn 2sitverkältnis8e. 1. I'KI. 5. Xull. Ar. 8. 1863. Oed. * 4U ^ Nichtamtli „Bestimmungen über einige den buchhändlerischen Verkehr betreffende Punkte." I. Die vom verehrlichen Vorstande unseres Börsenvereins mit telst Circular vom November d. I. vorgelegte Fassung der von dem Ausschüsse für den Brockhaus'schen Antrag vorgeschlagenen und von der Cantate-Versammlung empfohlenen „B est im m u n - gen u. s. w." scheint mir keineswegs diejenige Bestimmtheit, Unzweideutigkeit und Klarheit zu haben, welche jeder Formulirung einer Geschäftsnorm, wie jedem Gesetze, durchaus nokhwendig ist, weil ohne diese Eigenschaft der Zweck nicht erreicht werden kann. Ohne irgendJemnnden damit verletzen zu wollen, vielmehr lediglich im Interesse der Sache, erlaube ich mir daher, zu diesen mir doch gar zu unbestimmten „Bestimmungen", welche ich (zur Verständlichkeit meiner Aeußerungen) Paragraph für Paragraph hier wörtlich aufführe, einige unmaßgebliche, aber offenherzige Bemerkungen zu machen, wobei ich nicht etwa bloß die Gramma tik, sondern auch Sachliches im Auge haben werde. 1. In alte Rechnung sollen versandt werden: Neuigkeiten nur, wenn sie bis Ende November, — Fortsetzungen nur, wenn sie bis Ende De- rember, — Zeitschriften nur, wenn sic bis Ende März in Leipzig ein- treffen. Da nur die Absendung, nicht aber die Ankunft in Leipzig von dem Verleger abhangt und dieser die betreffenden Facturen schon vor der Absendung zu schreiben hat, so kann Jeder, der z. B. um Mitte November noch Nova, Mitte December noch Fortsetzungen auf alte Rechnung versendet, was ihm ja erlaubt sei» soll, durch einen bloßen Zufall, durch eine Verspätung aus dem Wege nach Leipzig, unwillkürlich zum Uebertreter dieses Paragraphen werden! Auch ist das „bis Ende" hier nicht ganz exact, denn was etwa Anfangs November ein trifft, trifft zwar vor aber nicht bis EndeNovember ein. Es würde somit wohl angemessener gesagt, der Sortimenter sei nicht verpflichtet, Neuig keiten, die nach Ende November, Fortsetzungen, die nach Ende cher Theil. December rc. in Leipzig eintreffen, noch in alte Rechnung aufzu- nehmcn. Das wäre der Absicht nach ganz dasselbe und der Ver leger könnte dabei denn doch—ein ehrlicher Mann bleiben. Auch muß dem Verleger eine spätere Versendung auf alte Rechnung unbenommen sein, wenn in gewissen Fällen die betreffenden Sortimenter aus seine Anfrage sie genehmigten. 2. Vorausberechnung (Restschreiben auf den Facturen) von Theilest oder Lieferungen, die dem Publicum als einzeln verkäuflich angekün- ^ digt sind, ist nur in Ausnahmefällen als Nothbehelf gestattet, unbe dingt nicht, wenn solche rest geschriebene Lieferungen erst im folgenden Jahre erscheinen. Eine Ausnahme hiervon kann nur bei Zeitschriften stattsindcn. Das „hiervon" ist entschieden unklar. Soll es sich auf den ganzen vorhergehenden Satz beziehen, so begreift man nicht, warum schon in diesem von „Ausnahmefällen als Nothbehelf" die Rede ist, — welcher Ausdruck ohnehin sehr leicht zu Zwistig keiten Gelegenheit geben kann. Bezieht man dagegen das „hier von" nur auf die letztvorhergehenden beiden Zeilen, so tritt es in auf fallenden Widerspruch mit dem „unbedingt nicht"; denn dieser Ausdruck läßt seiner Bedeutung nach höchstens eine in demselben Satze mit ihm verbundene Beschränkung zu. 3. Disponenda sind Eigcnthum des Verlegers, dürfen daher nur mit seiner Genehmigung gestellt werden und ist seinen Verfügungen darüber aufs strengste nachzukommen. Ein Eigenthum „stellen" sagt man nicht; auch Disponenda werden nicht gestellt, sondern Bücher rc. werden „zur Disposi tion gestellt", wodurch sie dann zu „Disponenden" werden. Daß aber der Verleger über das, was ihm zur Disposition (zur Ver fügung) gestellt wird, auch wirklich diSponiren, verfügen darf, liegt in dem Ausdrucke selbst schon mindestens ebenso deutlich ent halten, als in diesem Paragraphen. — Der Ausdruck „aufs strengste" wird sich in concreten Fällen sofort als ungenügend erweisen. Es muß bestimmt werden: soll der Sortimenter ver pflichtet sein, Disponenden sund zwar 1) genehmigte, in den
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