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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.04.1932
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- 1932-04-26
- Erscheinungsdatum
- 26.04.1932
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- Deutsch
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Das satzungsgemäße Protokoll führt Herr De. Heß, das stenographische Herr Diirig. Die Rednerliste führt Herr Albert Diederich, Dresden. Als Stimmzähler wird Herr vr. Bruno Hauff bestimmt. Der Vorsitzende stellt fest, daß infolge der Länderwahlen die übrigen Vorstandsmitglieder nicht anwesend sind. Der Vorsitzende führt sodann aus, daß in diesem Jahre mit der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung des Börsenvereins gewisse Schwierigkeiten bestanden. 8 13a der Satzung schreibe vor, daß die ordentliche Hauptversammlung am Sonntag Kantate stattfinden müsse. Da am gleichen Tage in Preußen, Bayern, Württemberg und Anhalt Landtagswahleu und in Hamburg Bürgerschaftswahlen stattfinden, wäre ein sehr geringer Besuch der Hauptversammlung zu befürchten gewesen. Deshalb blieb nur übrig, die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen, gleichzeitig aber eine außerordentliche Hauptversammlung für den nächsten Sonntag anzuberaumen. Dabei kam es vor allem darauf an, daß der Antrag auf Satzungsänderung unbedingt in unantastbarer Form behandelt werde. Er werde daher erst bei der außerordentlichen Hauptversammlung am 1. Mai gestellt. Von dieser werde der durch die Satzung vorgesehene Ausschuß eingesetzt und die zweite Hauptversammlung, welche nach 8 38o über die Satzungsänderung zu befinden habe, müsse dann die nächstjährige ordentliche Hauptversammlung sein. Hinsichtlich der Wahlen schreibt die Satzung vor, daß das Wahljahr vom Sonnabend nach Kantate bis zum gleichen Sonnabend des nächsten Jahres laufe. Daraus sei zu entnehmen, daß die Wahlen in der ordentlichen Hauptversammlung zu Kantate vorgenommen werden müßten. Er schlage daher vor, die Wahlen heute vorzunehmen. Um aber von vornherein dein Vorwurf zu begegnen, daß die eigentliche Mitgliederversammlung am nächsten Sonntag ihres Rechtes, zu den Wahlen Stellung zu nehmen, beraubt würde, sollte die heutige Wahl vorbehaltlich des Rechtes der Änderung durch die außerordentliche Haupt versammlung erfolgen. Nach genauer juristischer Prüfung sei es durchaus möglich, daß die heutige Versammlung alle auf ihrer Tagesordnung stehenden Punkte der außerordentlichen Hauptversammlung zur Erörterung und Beschlußfassung übertrage. Denn wenn auch 8 14s der Satzung vorschreibe, daß in jeder ordentlichen Hauptversammlung Geschäftsberichte des Börsenvereins und der Deutschen Bücherei sowie Berichte über die Tätigkeit des Fachausschusses und des Kreisausschusscs zu erstatten und ferner über die Verwal tung des Vereinsvermögens zu beschließen sei, so stehe doch nichts dem entgegen, daß die ordentliche Hauptversammlung diese ihre Zuständigkeitsrechte auf eine spätere außerordentliche Hauptversammlung übertrage. Er stelle daher folgenden Antrag: „Die ordentliche Hauptversammlung beschließt, die Erledigung der Tagesordnungspunkte 1 Geschäftsbericht und Bericht über die Tätigkeit des Fach- und Kreisausschusses, 3 Rechnungslegung, 4 Genehmigung des Verwaltungsberichts, Jahres abschlusses und Haushaltplanes der Deutschen Bücherei, S Genehmigung des Haushaltplanes der Deutschen Buchhändler- Lehranstalt und 6 Antrag des Gesamtvorstandes auf Verleihung der Ehrenmitgliedschaft der für den 1. Mai 1832 einbe- rufenen außerordentlichen Hauptversammlung des Börsenvereins zu übertragen. Die Neuwahlen gemäß Punkt 2 der Tagesordnung werden von der ordentlichen Hauptversammlung vorgenommen, jedoch mit der Bestimmung, daß der für den 1. Mai 1932 einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung Vorbehalten bleibt, mit der für die Wahlen erforderlichen Mehrheit und unter Beachtung der für die Wahlen vorgeschciebenen Form, den Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung im ganzen oder einzelnen abzuändern. Die Ersatzwahl für den verstorbenen Herrn Hofrat Linnemann bleibt zunächst ausgesetzt, da Gesamtvorstand und Wahlausschuß sich darüber erst noch schlüssig werden müssen." Bevor über diesen Antrag abgcstimmt werde, stelle er ihn zur Besprechung. Da sich Wortmeldungen zu dem Antrag nicht ergeben, wird über den Antrag abgestimmt. Dieser wird einstimmig angenommen. Der Vorsitzende weist darauf hin, daß der außerordentlichen Hauptversammlung Vorbehalten bleiben wird, des inzwischen verstorbenen Herrn Hofrats Linnemann noch besonders zu gedenken. Die heutige Versammlung erhebt sich zu seinen Ehren von den Plätzen. Für die durch das Ableben des Herrn Hofrats Linnemann bedingte Ersatzwahl für das neunte Börsenvereinsmitglied, das in den Verwaltungsrat der Deutschen Bücherei zu wählen ist, lägen Vorschläge zur Zeit noch nicht vor. Die Wahl dieses Mit glieds werde in der außerordentlichen Hauptversammlung erfolgen. Da eine Aussprache zu den Wahlvorschlägen nicht gewünscht wird, wird die Wahl vorgenvmmen, mit dem Ergebnis, daß die Wahlvorschläge von der Versammlung einstimmig angenommen werden. Abgegeben wurden 34 Stimmzettel mit je einer Stimme. Weitere Punkte zur Besprechung liegen nicht vor und werden auch von der Versammlung nicht gewünscht. Der Vorsitzende schließt daraus die Versammlung uni ^12 Uhr. Vorgelesen: Genehmigt: Unterschrieben: Oi. Hellmuth v. Hase. Albert Diederich. vr. Arthur Meiner. Oi. Bruno Hauff. Joh. Cyriacus. Di. Hanns Selb Carl Linnemann. vr. Heß als Protokollführer. durchaus ablehnend einer Gehilfenprnfung gegenübergestanden hat und erst durch die Erwartung eines Reichsgesetzes über zwangsmäßige Einführung einer Gehilfenprüfung für kaufmän nische Lehrlinge seine Stellung geändert hat. Wir sind gewohnt, daß jetzt durch Notverordnung so manches verordnet wird, was unseren bisherigen Anschauungen entgegensteht und so würde maü sich vielleicht auch mit dieser fast zwangsmäßigen Satzungsänderung abfinden müssen, wenn nicht doch ernste Be denken einer so schnellen Einführung entgegenständen. — Herr Hoffmann meint selbst, daß erst die Erfahrung praktischer Prü fungsarbeit Neues beibringen kann, und daß bisher noch wenig praktische Arbeit auf diesem Gebiete geleistet ist. Trotzdem soll aber schon jetzt durch das ungewöhnliche Mittel einer Satzungs änderung die Tatsache der Prüfung festgelegt werden. Zur Gehilfenprüfung. Dis kommende Kantateversammlung wird über eine sehr wichtige Satzungsänderung zu beschließen haben, die eine weit aus größere Bedeutung für den einzelnen hat, als man vielleicht annehmen könnte. Es handelt sich um die Einführung eines Zwangsexamens für Lehrlinge und Volontäre, zu dem diese bei Abschluß des Lehrvertrages zu verpflichten sein werden, gleichgültig ob es nach Ablauf der Lehrzeit wahrscheinlich ist, daß sich der Prüfling mit Erfolg der Prüfung wird unterziehen können. In die breitere Öffentlichkeit über diese Frage ist zuerst der Vorsitzende des Ausschusses für Fortbildung Herr Herbert Hosf- mann mit seinen Ausführungen im Börsenblatt vom 23. April getreten. Dieser gibt selbst zu, daß der Bildungsausschuß bisher
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