Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.06.1932
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1932-06-02
- Erscheinungsdatum
- 02.06.1932
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19320602
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193206020
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19320602
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1932
- Monat1932-06
- Tag1932-06-02
- Monat1932-06
- Jahr1932
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
X- 126, 2. Juni 1832. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d.Ttschn Buchhandel. kann ruhig sagen: — in unverantwortlichster Weise »Literatur« zur Verleihung ausgeboten wird, und zwar handelt es sich, wie Feststellungen ernsthafter Organisationen ergeben haben, bei dieser »Literatur« im wesentlichen um alles, was auf der Linie von der Sittengeschichte bis zu ganz eindeutiger Sexualliteratur liegt. Gewissermaßen als Mäntelchen wird zugleich ein kleiner Bestand von ernsthafter Literatur vorrätig gehalten. Ja, die Dinge sind noch weiter gediehen. Konnte doch in einem der artigen Laden in Berlin festgestellt werden, daß dort eine ganze Reihe bunt eingebundener Bücher übelster Art ausgestellt waren, und daß darunter die Worte standen: »Eigene Jugendbücherei«! (Zuruf.) Ich glaube, wir vom Buchhandel haben zunächst einmal un bedingt die Pflicht, ganz eindeutig von dieser — entschuldigen Sie, wenn ich bayerisch werde! — Saubande abzurücken. (Leb haftes Bravo.) Davon aber abgesehen liegt auch rein geschäftlich eine große Gefahr vor. Diese Läden fangen nämlich an, ihre Literatur zuerst antiguarisch zu verkaufen, und sie gehen dann dazu über, durch Nachbezug ihren Betrieb allmählich zu einer Buchhandlung umzugestalten. Sie erwerben sich also zunächst aus höchst fragwürdige Weise das Betriebskapital und einen Kunden kreis, um dann dem ordnungsmäßigen Buchhandel Wettbewerb zu machen. Wir sind der Meinung, es ist höchste Zeit, daß gegen diese üblen Erscheinungen im Großstadt-Geschäftsleben einmal vorgegangen wird (Zustimmung), und ich möchte hier von dieser Stelle aus ganz eindeutig betonen, daß der Börsenverein durch aus bereit ist, mit sämtlichen kulturellen Organisationen, die ge willt sind, in Gemeinschaft mit ihm diesen Kampf aufzunehmen, zusammenzugehen, und ich glaube, daß ich hierzu Ihre Zustim mung finden werde. (Lebhaftes Bravo und Händeklatschen.) Ich darf nun in der Verlesung der einzelnen Abschnitte des Geschäftsberichts fortfahren: Normung. — Werbung. — Buchhändlerische Ausbildung, Freizeiten, Kurse. — Gesetz ge bung. Georg Schmidt (Hannover): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich halte es für meine Pflicht, hier einmal zu mei nem seinerzeit erlassenen Offenen Brief an den Vorstand das Wort zu nehmen. Wie ich bereits in der Einleitung dieses Briefes bemerkt habe, hat es mir natürlich vollständig ferngclegen, unserem sehr verdienten und mit Arbeit reich gesegneten Vorstand Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Aber ich hielt es doch für richtig, auch einmal die Meinung eines Einzelnen, der sich in seinem Geschäft — oder, wie es bei mir liegt, in dem von ihm verwalte ten Geschäft — durch die Notverordnung außerordentlich geschä digt fühlt, zum Ausdruck zu bringen, und ich habe es bedauert, daß im Börsenblatt nicht mehrere Meinungen zur Geltung ge kommen sind. Ich weiß nicht, ob das vom Vorstände unterdrückt worden ist (Heiterkeit), oder ob sich wirklich Niemand gemeldet hat. (Hört, hört!) Als alter Buchhändler, der schon über 50 Jahre dem Beruf angehört, habe ich es für meine Pflicht gehalten, ein mal offen meine Meinung zu sagen. Über den Wert der Notverordnung will ich nicht sprechen. Wir wissen alle noch nicht, ob sie sich überhaupt richtig aus wirken wird. Wir haben eigentlich alle den Eindruck, daß sie nur eine Verbeugung der Regierung vor der Straße gewesen ist (Zustimmung bei einem Teile der Versammlung — Widerspruch bei einem anderen Teile) und wir Buchhändler wissen, daß sich der Wortlaut der Notverordnung eigentlich gar nicht auf unseren Berus bezieht. Deswegen hatte ich angenommen, daß sowohl der Gesetzgeber selbst, der das Gesetz geschaffen hat und als der wohl der Herr Reichskanzler anzusehen ist, wie auch die Organe, die zur Ausführung dieser Bestimmung berufen und mit ihr befaßt gewesen sind - zu denen ja u. a. auch der Herr Reichskommissar gehört — (Zuruf), wohl über den kolossalen, ja ich kann sagen: katastrophalen Schaden, der dem Buchhandel zugefügt wird, nicht richtig orientiert gewesen sind. Meine Damen und Herren, selbst, die meisten Verleger find sich nicht ganz klar darüber geworden, wie groß dieser Schaden ist — ich will damit sagen: sie haben es nicht zahlenmäßig festge stellt —, und vor allen Dingen sind die Vertreter des Sortiments nicht richtig darüber orientiert, in welcher Weise der Verlag be 448 ° troffen wird. Allerdings ist das sehr verschieden. Wir sehen das ja daran, daß einige Verleger sogar noch über die Notverordnung hinausgegangen sind, — offenbar solche Verleger, die ihre Preise sehr hoch kalkuliert hatten und froh waren, daß sie einmal damit hinuntergehen konnten, ohne erst -ihre Autorenschaft befragen zu müssen. Aber besonders der wissenschaftliche Verlag und der Schulbuchverlag, zu deren Vertretern ich gehöre, haben ihre ganze Kalkulation immer der Zeit angepaßt, und — ich kann das wenigstens von meiner Firma sagen — wir haben auch schon vor der Notverordnung, wenn die Möglichkeit dazu be stand, unsere Preise erniedrigt, um konkurrenzfähig zu bleiben. Meine Firma hat zu denen gehört, die — wir haben ja auch eine Sortimentsabteilung, und ich kenne deshalb aus meiner Praxis heraus die Not des Sortiments — immer freiwillig auf ihre Kosten dem Sortiment einen höheren Rabatt eingeräumt haben und wenn ich mich nun zwangsweise veranlaßt sah, diesen Rabatt auf den Normalrabatt zu bringen, so ist das nicht allein auf Grund der Aufforderung der Vereinigung der Schulbuchverleger geschehen, sondern ich muß sagen: auch wenn die Bereinigung der Schulbuchverleger nicht dazu aufgefordert hätte, hätte ich es von mir selbst aus tun müssen. Ich möchte hier einiges anführen, hauptsächlich um einmal ein kleines Bild zu geben, wie diese Eingriffe sich in einer schon seit über 100 Jahren bestehenden Firma auswirken. Denn man macht sich vielfach gar nicht klar, was für ein großer Unterschied zwischen einzelnen Firmen besteht, je nachdem, ob es sich um jüngere Geschäfte handelt, die erst — sagen wir einmal: — zehn Jahre alt sind, oder um eine alte Firma, die eine größere Anzahl Standard-Artikel hat, die unter den früheren Verhältnissen teil weise lionoris causa von ihr verlegt worden sind, die heute aber zu ihren stillen Reserven zählen, insofern als sie immer noch eine gewisse Rente abwerfen, obwohl sich früher vielfach das Anlage kapital nicht bezahlt gemacht hat. Meine Firma hat ja gerade durch den Verlag der »llonumsnta« einen ganz besonders schwe ren Stand. Ich bin genötigt gewesen, dieses Verlagsobjekt aus dem Schutze des Börsenvereins herauszunehmen. Beziffern sich doch die Bestände dieser nun schon seit über hundert Jahren be stehenden dlonuincnta-Serien heute noch auf einen Betrag von 400 000 Mark netto! Wenn'ich mich also dem Notgesetz auch hierin untergeordnet und sie nicht aus dem Schutz des Börsenver eins herausgenommen hätte, so würde ich allein daraus einen Verlust an Betriebskapital, das vollständig im Warenlager steckt, von 40 000 Mark gehabt haben. Unter diesen Umständen werden Sie es verstehen, daß ich so habe Verfahren müssen, wie ich verfahren bin, zumal da es sich ja nicht um mein eigenes Kapital handelt, sondern um das Kapital der Besitzerin des Geschäfts, das mir anvertraut ist und das ich nun schon seit fast fünfundzwanzig Jahren selbständig verwalte. Also ich war gezwungen, auch dafür zu sorgen, daß das Kapital der Besitzerin der Firma nicht in diesem Umfange geschädigt wird. Obwohl ich nun den Rabatt heruntergesetzt und außer den dlonnmcnta auch noch viele andere Sachen aus dem Schutze her- ausgenommcn habe — alte große Werke, die ich heute gar nicht in der Lage wäre, wieder drucken zu lassen, die aber immer noch einen großen Wert haben, wenn sic auch in jedem Jahre nur in verhältnismäßig wenigen Exemplaren abgchcn wie meine Lexika usw. —, so habe ich trotzdem noch einen Betriebskapitalverlust von mindestens 43 000 RM bei meiner Firma errechnet. Hätte ich den Rabatt nicht gekürzt, so hätte sich dieser Verlust auf über 70 000 RM belaufen, und wenn ich a l l e s unterstellt hätte, wür den 120 000 RM nicht ausreichen. Das kann heute kein Geschäft aushalten, und es ist meines Erachtens unverantwortlich, daß ein solches Gesetz in Kraft gesetzt wurde, ohne den Buchhandel zu hören, der hier mit cinbezogen wurde, obwohl er dem Wort laut des Gesetzes nach meines Erachtens nicht mit betroffen war. Aber die Organe, denen die Ausführung der Notverordnung ob lag, haben ja den Buchhandel dem Gesetz mit unterstellt, und zwar anscheinend ohne sich klar gemacht zu haben, daß den Buch handel ein derartiger Kapitalverlust trifft. Ich finde es unerhört, daß durch ein Gesetz ein einzelner Stand in dieser Weise geschädigt wird. Nebenbei bemerkt, schädigt sich ja der Staat selbst: denn er wird sein blaues Wunder erleben, wenn er sieht, was der Buch-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder