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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.01.1930
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- 1930-01-25
- Erscheinungsdatum
- 25.01.1930
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zweiter Stelle angezeigten Katalog ersieht. Neu mar es, daß die Leitung der Städtischen Blicherhallen in Essen auf den Gedanken ver fiel, die Werke der schönen Literatur nicht nur in große Gruppen wie Meschichtliche Erzählungen, Heimat- und Bauernromane, Standes-- und ^Ucrufsromane usw. einzuteilen, sondern diese wiederum in eine Reihe »der verschiedensten Motive zu zerlegen. So stellen dann die vielen s deinen Überschriften gewissermaßen eine knappe Inhaltsangabe dar. Man schlage eine beliebige Seite auf. Da findet man z. B. unter dem Stichwort Rauschgifte 11 Romane verzeichnet, unter Schwach sinn 2, unter Gedächtnistrübung 1, unter Bewußtseinsspaltung 7, unter Hysterie 5, unter Mannweib 3, unter Geisteskrankheit 11. Wer sich für ein bestimmtes Motiv interessiert, braucht nur das betreffende Wort im Schlagwortverzeichnis, das vorne auf grünem Papier ge druckt ist, aufzusuchen. Er hat dann nur die vort angegebene Seite aufzuschlagen und findet die einschlägige Literatur verzeichnet, und zwar vielfach sogar angeordnet nach einfachen Ansprüchen, mittel wertiger Literatur und literarisch wertvollen Werken. Sucht man aber nach den Werken eines bestimmten Autors, so benutzt man das Verfasserverzeichnis am Schlüsse. Natürlich ist manches Werk unter mehreren Stichworten verzeichnet. Wenn auch das Verzeichnis nur die in den Essener städtischen Bücherhallen vorhandenen Werke ent hält, so liegt doch hier ein sehr bemerkenswerter Versuch vor, die schöne Literatur nach ihrem Inhalt einzuteilen und bis in kleine Verästelungen der Motive zu gruppieren. Es ist deshalb begreiflich, daß dieses Verzeichnis schon beim Erscheinen des 1. Teils die besondere Beachtung auch der buchhändlerischen Kreise gefunden hat. Die Aus stattung des 2. Teils ist etwas besser als die dürftige des 1. Teils, aber einen Band von dieser Stärke sollte man wirklich nicht mit Blockheftung versehen, denn an einem Buch, das einem ständig zu schlägt, wenn man es nicht mit beiden Händen festhält, erlebt man nicht viel Freude. Hoffentlich wird man bei weiteren Bänden diesen Fehler vermeiden. Die Pommersche Landcswandcrbücherei verfolgt einen etwas an deren Zweck als die Essener Bücherhallen. Sie bietet einen zentralen Bücherbestand, der die Bestände der kleineren örtlichen Leihbüchereien »nach oben hin« ergänzt, d. h. sie enthält solche Bücher, die für die Provinzbüchereien unerschwinglich sind oder für die sie jeweils nur wenige Leser haben oder die sie erst leihweise kennenlernen möchten, ehe sie sie selbst anschaffen. Die Wanderbücherei enthält deshalb auch viele Werke, die eigentlich in die Standbücherei auch kleinerer Ge meinden gehören. Sobald diese einmal weiter entwickelt sind, kann die Wanderbücherei namentlich in der Schönen Literatur die untere Grenze höher rücken. Die Bücherei enthält Werke aus alle« Gebieten, die in 6 große Gruppen mit einigen Untergruppen systematisch eingeteilt sind. Es ist eine reichhaltige Auswahl durchweg guter Bücher, natürlich etwas ungleichmäßig und unter Bevorzugung Pommerns. Das Verzeichnis hat mit dem Essener das gemein, daß es die Erzählungsliteratur ebenfalls nach Stosfgruppen eintcilt, wenn es auch in der Spezialisie rung nicht so weit geht. Vor allem aber bringt es bei den meisten Werken (abgesehen von Dramen und Gedichtbändcnj kurze Zusätze über Inhalt und Charakter. Das ist gerade bei einer Volksbibliothek sehr wertvoll, aber auch dem Buchhändler dürfte ein solches b e - sprechendes Bücherverzeichnis von bisher kaum dagewesener Mannigfaltigkeit als beratendes Hilfsmittel willkommen sein. Die Charakteristiken sind durchweg unparteiisch und objektiv gehalten. Bei den Werken sind die Preise angegeben, weil darnach die Leih gebühr berechnet wird. Diese Preise decken sich aber nicht immer mit den Ladenpreisen, weil die Bücherei viele Werke ungebunden bezieht und sie selbst einbinden läßt. Die Ausstattung des Verzeichnisses ist gut. Tony Kellen. Die Kartellverordnung. Verordnung gegen Mißbrauch wirtschaft licher Machtstellungen vom 2. November 1923. Erläutert unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Kartellgerichts und der ordentlichen Gerichte von A. Werner Hempfing. Berlin 1930: Franz Wahlen. VIH, 191 S. Lwd. Mk. 6.—. Angesichts der zunehmenden. Kartellierung unseres Wirtschafts lebens gewinnt die sog. Kartellverordnung immer mehr an Bedeu tung. Der aufs äußerste gesteigerte Wettbewerb zwingt einerseits zum Zusammenschluß, zum anderen aber lockert er die Kartell disziplin, sodaß Spcrrmaßnahmen (H 9) sowie Kündigungen von Kartellmitgliedern (8 8) an der Tagesordnung sind. Damit wächst aber auch in der Praxis das Bedürfnis nach rascher Orientierung. Für diesen Zweck gibt es zwar verschiedene gute Erläuterungs bücher, aber der Hauptwert des vorliegenden Büchleins liegt in der weitgehenden Berücksichtigung der auszugsweise wiedergegebenen Entscheidungen des Kartellgerichts und der ordentlichen Gerichte, ins besondere des Reichsgerichts. Man ersieht daraus, daß die in der Kartcllverordnung geregelten Fragen auch zum täglichen Brot der ordentlichen Gerichte gehören, sodaß die Sonderregelung — abge sehen von der verwaltungsmäßig zu behandelnden eigentlichen Kar tellpolizei — entweder überflüssig oder aber die Beschränkung der Sondergerichtsbarkeit auf eine Instanz ohne Berufungsmöglichkeit un zulänglich erscheint. Durch die vorwiegende Heranziehung der Judikatur wird zu gleich die Tatsache beleuchtet, daß sich praktisch die Anwendung der Kartellverordnung auf die FH 8 und 9 konzentriert, d. h. das ma terielle Kartellrecht i. e. S. Auch für den Buchhandel und seine besondere Organisation spielen namentlich die mit der Sperrver- hüngnng gemäß H 9 zusammenhängenden Fragen eine bedeutsame Nolle, wenn auch die Praxis zeigt, daß zumindest für die Marken schutzkartelle das Rechtsgebiet des unlauteren Wettbewerbs den Wir kungsbereich der Kartellverordnung ergänzt und teilweise sogar über schneidet. Hervorgehoben sei endlich noch die unter genauer Quellen angabe wiedergegebene kurze Übersicht über die ausländische Kar tellgesetzgebung auf S. 11 ff. des vorliegenden Kommentars, die interessante Aufschlilss-e für eine rechtsvergleichende Betrachtung gibt. vr. Kurt Runge, Rechtsanwalt in Leipzig. Kleine Mitteilungen Konkursausoerkauf. — Die Fa. Al brecht Dürerhaus Georg Stephan in Zittau veranstaltet einen Konkursaus verkauf und bietet einen »Nachlaß auf Bücher mit festem Ladenpreis von 20A, in Einzelfällen bis 50A« au. Wir machen darauf auf merksam, daß Nachbezüge gesetzlich unzulässig sind. »Die fünfzig Bücher des Jahres.« — Nach Bekanntwerden der »Deutschen Buchkunststiftung« (s. Bbl. 3, S. 18) hatte Herr vr. Hanns Martin Elster in den Leipziger Neuesten Nachrichten (s. a. Bbl. 11, S. 50) den Vorschlag gemacht, diese Buchkunststiftung möge die in Amerika aufgekommene und dann in England, Holland und der Tschechoslowakei nachgeahmte Einrichtung der »Fünfzig Bücher des Jahres« auch in Deutschland einführen. Dazu nimmt in den Leipziger Neuesten Nachrichten vom 12. Januar Herr Professor H. Steiner-Prag in einer Erwiderung Stellung, der wir fol gendes entnehmen: »Der Vorschlag von Hanns Martin Elster in den L. N. N. vom 9. Januar, die vom Sächsischen Wirtschaftsministerium mit Hilfe des Neichsministeriums, des Rates der Stadt Leipzig und des Vereins ,Deutsche Buchkünstler' errichtete »Deutsche Buchkunststiftung' möge als eine ihrer ersten Taten die Initiative ergreifen und alljährlich aus der deutschen Buchproduktion die 50 technisch und typographisch schönsten Bücher, unbeschadet ihres Herstellungswertcs auswählen und öffentlich ausstcllen, ist ausgezeichnet, und wir haben alle Ursache, Herrn Elster für seine Anregung dankbar zu sein. Aber sie ist bereits in die Tat umgesetzt. Der Verein ,Deutsche Buchkünstler' hat, einer Anregung seines Ehrenmitgliedes vr. Ir. o. Karl Kling spor, Offenbach, Folge leistend, in der konstituierenden Sitzung der »Deutschen Buchkunststiftuug', die am 3. Dezember 192t) unter Vor sitz von Ministerialdirektor I)r. Klien in der Deutschen Bücherei stattfand, den Antrag gestellt, ,bei der Buchkunststiftung einen Aus schuß zu errichten mit der Aufgabe, laufend die 50 bestgedruckten Bücher des Jahres auszuwählen'. Der Antrag zielte darauf hin, das Interesse der Allgemeinheit am deutschen Buche und seiner Aus stattung zu heben, wobei aber unter dem Begriff »beste'-nicht die kostbarsten, teuersten oder literarisch wertvollsten zu verstehen seien, sondern die typographisch, technisch und geschmacklich am besten aus geführten, wobei, wie der anwesende Professor E. N. Weiß-Berlin hinzusetztc, zu dieser Art Bücher z. B. auch Kataloge gehörten, die oft in vorbildlicher Weise gedruckt seien. Dieser Antrag wurde mit großem Beifall und einstimmig angenommen, nachdem festgestellt worden war, daß die für das Buch und seine Herstellung maßgeben den Interessen- und Berufsverbände dem Plane sympathisch gegen- übcrstehcn. Im Einverständnis mit diesen Verbänden wird eine Jury eingesetzt werden. Das Ergebnis ihres Spruches soll am »Tage des Buches' öffentlich im März 1930 vor einem geladenen Kreise verkündet und sodann der Presse und, in Form eines Kata- loges, der Allgemeinheit bekanntgegcbcn werden. Eine Ausstellung der ausgewähltcn Bücher in Leipzig und anderen Städten wird sich anschließen«. Die Literatur im Dienste der Wirtschaftskunde. — Uber dieses Thema sprach der ordentliche Professor für Wirtschaftssprache und Wirtschaftskunde des britisch-amerikanischen Sprachgebietes Or. Leo von Hibler in seiner Antrittsvorlesung an der Leipziger Handels hochschule. 81
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