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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.02.1944
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1944-02-05
- Erscheinungsdatum
- 05.02.1944
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 10 (R. 6) Leipzig, Sonnabend den 5. Februar 1944 111. Jahrgang Nochmals: „BuchhäncHer-Soldaten Von Will) fc Die Zuschriften, die auf die Ausführungen „Buchhänd- ler-Sbldaten und Buchhändler in der Heimat“ (Bbl. Nr. 162 vom 28. 10. 1943) der Reichsschrifttumskammer Gruppe Buchhandel zugegangen sind, haben bewiesen, daß leider noch nicht allgemein bekannt war, daß es die Reichsschrift tumskammer für ihre Pflicht hielt, für die Betreuung der „Buchhändler-Soldaten“ schon jetft zu sorgen. Von verschie denen Firmen sind Verzeichnisse mit den Feldpostanschrif ten der einberufenen Mitarbeiter eingesandt worden, aber leider blieb es bis jetjt nur ein lückenhaftes Material. Es ergeht deshalb hiermit nochmals an alle Buchhändler in der Heimat die Aufforderung, alle ihnen bekannten Feld post- oder RAD.-Anschriften von Berufskameraden, die Mit glied der Reichsschrifttumskammer Gruppe Buch handel sind, mitzuteilen. Soweit dieser Hinweis von ein berufenen Buchhändlern gelesen wird, werden auch diese Buchhändler-Soldaten (Lehrlinge, Gehilfen, Selbständige Buchhändler, Leihbuchhändler, Verlagsvertreter usw.) ge beten, unter Bekanntgabe der Heimatanschrift, letjter Be schäftigungsfirma und möglichst auch der Mitgliedsnummer, sich zur Vervollständigung der Betreuungs- k a r t e i zu melden. Aus besonderen Gründen kann in Zukunft nur der jenige Buchhändler-Soldat. Buchhändler-Arheitsmann oder diejenige Arheitsmaid und Nachrichtenhelferin usw. mit dem „Deutschen Büchereiblatt“ und mit „Rundbriefen“ be dacht werden, von denen nach dem 10. 12. 1943 der Reichs schrifttumskammer die derzeitige Djenstanschrift bekannt- gegeben wurde. Auch diejenigen Berufskameraden an der Front und die Berufskameradinnen in der Heimat, die bereit sind, in einen beruflichen Gedankenaustausch ein zutreten, sich vielleicht auch schon gemeldet hatten oder sich noch melden wollten, müssen ebenfalls ihre Wünsche und die erforderlichen Angaben nochmals einsenden. Zur Erleichte rung der Vermittlungsarbeit und zur Erstellung einer ent sprechenden Kartei sind Angaben erwünscht über die Per son (Geburtstag, -jahr, -ort, ob ledig oder verheiratet), Mit gliedsnummer der Reichsschrifttumskammer, Schulbildung (auch oh Reichsschüler oder Besucher der Deutschen Buch händler-Lehranstalt), die Art der bisherigen Tätigkeit und der Beschäftigungsfirma (Sortiment, Verlag, schöngeistig, wissenschaftlich usw.), da im Laufe der Zeit die verschieden sten Fragen und Wünsche an die Betreuungsstelle heran getragen wurden und versucht werden soll, in Zukunft allen Wünschen gerecht zu werden. Da von verschiedenen Berufsangehörigen auch nach Anschriften verwundeter Berufskame raden in Lazaretten gefragt wurde, wird nochmals die dringende Bitte an den gesamten Buchhandel gerichtet, jeweils die Anschriften von in Lazaretten befindlichen Be rufskameraden mitzuteilen. Welche Auswirkungen die Mel dung von Lazarettanschriften haben kann, soll der nach stehend im Auszug wiedergegehene Brief eines verwundeten Kameraden zeigen: „Ich muß schon sagen, Ihr seid auf Draht. Ich lag noch nicht lange hier in St. im Lazarett und iiatte der Reichsschrifttumskammer nur der Ordnung wegen meine neue Anschrift mitgeteilt, besuchte mich Herr Buchhänd ler . . der mir im Auftrag des Berufsstandes einen recht iiihI KiirhliiincUcr in der Heimat“ I lermes netten Gruß überbrachte und mir jetjt regelmäßig das Börsenblatt zur Verfügung stellt. Weihnachten konnte - ich zwar noch nicht in die Heimat fahren, durfte aber für einige Stunden in die Stadt, um einen Besuch hei der Buchhändlerfamilie abzustatten, die mir bisher das Laza rettdasein durch Besuche und praktische berufliche Be treuung verkürzt hat.“ In einer mittleren Provinzstadt hat der einzige Buch händler sich mit der Lazarettverwaltung in Verbindung ge- se^t und ein Abkommen mit dieser dahingehend getroffen, daß sie jeweils das Eintreffen von verwundeten Berufskame raden mitteilt. Er nimmt dann von sich aus mit diesen die Verbindung auf, und sofern die Verwundungen nicht schwerer Natur sind, gestattet die Lazarettverwaltung, daß die Be rufskameraden ihre freien Stunden in der Buchhandlung verbringen, um sich auch im Rahmendes Möglichen wieder einmal zu betätigen. Auch dieser Weg, den einberufenen und vor allen Din gen den in der Heimat befindlichen verwundeten Kameraden Gelegenheit zur Auffrischung beruflicher Kenntnisse zu gehen, sei hiermit dem gesamten Buchhandel des Reichs gebietes zur Kenntnis gebracht und zur Nachahmung emp fohlen. Nach wie vor gehen von der Front Wünsche nach V e r - m i t 11 u n g von Unterhaltungsschrifttum und vor allen Dingen von Fachbüchern ein. Da der Reichsschrift tumskammer die wirtschaftlichen Einrichtungen zur Be schaffung und Lieferung von Schrifttum aller Art und vor allen Dingen die dazu benötigten Mitarbeiter nicht zur Ver fügung stehen, sind die Wünsche nach Unterhaltungsschrift tum an die Verteilungsstellen der Rosenberg-Bücherspende bei der für den Heimatort zuständigen Kreisleitung der NSDAP, verwiesen bzw. weitergeleitet worden. Es ist nun beabsichtigt, trot* vielleicht entstehender Schwierigkeiten für die Buchhändler-Soldaten an der Front und in Lazaretten Fachbücher- und auch / c i t sch rif ten-Paten schaften zu vermitteln. In mancher Handbiblio thek des einen oder anderen Buchhändlers stehen bestimmt Bücher unbenutzt, deren Lektüre aber diesem oder jenem Buchhändler-Soldaten manchen Gewinn bringen könnte. Wer der Reichsschrifttumskammer die entbehrlichen Fach bücher nicht für immer abgehen möchte, aber diese vielleicht leihweise einem Buchhändler-Soldaten zur Verfügung stellen würde, kann von der Reichsschrifttumskammer eine An schrift anfordern und dann mit dem betreffenden Berufs kameraden direkt in Verbindung treten. Das Thema „Fach b üche r“ regt dazu an, im Rah men dieser Ausführungen noch der B e r u f s k a m e r a - den in Kriegsgefangenschaft zu gedenken. So weit der Reichsschrifttumskammer deren Anschriften mit- Mitteilung Reichsschrifttiimskaiiimer, Gruppe Buchhandel: Betr.: Ungültigkeitserklärung eines Befreiungsscheines Der Befreiungsschein III 70150, ausgefertigt auf Alfons T i p p n e r in Graz, Hans Sachs-Gasse 14, wird hierdurch für ungültig erklärt. Börsenbl. 1. d. Dt. Buchh. Nr. 10, Sonnabend, den 5. Februar 1944 15
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