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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.07.1932
- Strukturtyp
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- 1932-07-19
- Erscheinungsdatum
- 19.07.1932
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- Deutsch
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VMmbMLdmKMckmklällmM Nr. 168 (R. 77). Leipzig, Dienstag den iS. Juli 1932. 96. Jahrgang. RÄaktwmllerTÄ Wer will helfen? Verzweifelt und doch mit einem Rest Vertrauen wendet sich die Kollegenschast einer großen sächsischen Stadt an uns in einem Hilfeschrei, aus dem die nachstehenden Zeilen die Situation grell beleuchten: »Die Kollegenschast ist über den latastrophalen Rückgang der Umsätze in allergrößter Sorge um das Weiterbestehen ihrer Firmen und ist über das Schweigen der Vorstände der einzelnen Verbände und des Börsenvereins aufs höchste er staunt. Nicht ein erlösendes und beruhigendes Wort zur Stützung des Sortiments wird gesprochen, alle hüllen sich in Schweigen und lassen die Dinge laufen, bis alles zu spät ist. Der Verlag geht in vielen Fällen mit Zahlungsbefehlen und Pfändungen vor und glaubt dadurch noch retten zu können was zu retten ist. Bei dieser Maßnahme verschlimmert der be treffende Verleger das Elend noch mehr und das Sortiment : wird unbedingt zum größten Teil zum Erliegen gebracht, da ' , Rücklagen ja in den wenigsten Fällen noch vorhanden sind. Bei Tageseinnahmen von RM S.— bis höchstens RM 30.— kann das Sortiment unmöglich noch die gestellten Zahlungs termine der Verleger innehalten und es wäre doch wohl not wendig, wenn von seiten der Verbände ein Aufruf im Vörsen- > blatt erfolgte, der besagt, daß von solchen Maßnahmen un- ? bedingt abgesehen werden muß. Nur durch größte Rücksicht- : nähme der Verleger wird es möglich sein über die Sommer- ( monate noch hinwegzukommen und den Zusammenbruch eines großen Teiles des Sortiments zu verhüten. Vielleicht könnte > ein allgemeines Rundschreiben des Verbandes an die Ver- > leger von großem Nutzen sein und manche Härte würde sicherlich vermieden werden. Es ist ja heute so, daß alle Ver sprechungen auf Zahlungserfüllung auch der kleinsten Be- i träge nicht mehr gehalten werden können, da jeder Abend wieder Enttäuschung über die trostlosen Kasseneingänge bringt. Lassen Sie daher diesen Notruf nicht ins Leere verhallen, sondern nehmen Sie so schnell als möglich Stellung dazu! Eine hiesige Firma mußte dieser Tage die Zahlungen einstellen, andere werden folgen, wenn nicht schnellstens etwas geschieht. Deshalb erwarten wir, daß unsere Vorschläge in die Tat umgesetzt oder ähnliche Maßnahmen zur Verhütung des Zusammenbruchs ergriffen werden.« Daran anschließend müssen einige Sätze aus dem Börsen blatt Nr. 154 wiederholt werden, worin der Kollege A. aus führt: »Der größte Teil aller Buchhandlungsbetriebe ist ver- ; schuldet. Diese Verschuldung mußte durch erstklassige Deckung i sichergestellt werden. Auf zweite Stelle gibt es keinen Kredit ' t mehr, selbst unter sicherster Bürgschaft nicht. Ein Teil aller > Sortimente konnte bis heute dank weitsichtiger Unterstützung ^ durch Verlag und Barsortiment durchhalten. Aus die Dauer s wird das nicht mehr möglich sein. Die Prognose für eine ^baldige günstigere Wirtschastsgestaltung steht noch aus. Eine verschwindend kleine Anzahl der Buchhandlungen im Deut schen Reiche wird noch einige Monate lang durchhalten kön nen; die Mehrzahl aber nicht! Deshalb muß etwas geschehen, ^dem deutschen Buchhandel Kredite zu geben. E r ist der Trä ger des gesamten deutschen Geisteslebens, und deshalb darf er nicht untergehen!« Was ist schuld an diesem Niedergang, und wie i st eine Hilfe möglich? Ohne von dem alles und nichts erklärenden Schlagwort »Wirtschaftslage« Gebrauch zu machen, soll im einzelnen ange führt werden: 1. Abbau der Gehälter, 2. Abbau der Kulturetats, 3. Preissenkung lt. Notverordnung, 4. Steuern, vor allem die erhöhte Umsatzsteuer, 5. Die kaum fühlbare Senkung der Frachtspesen, Postge bühren, Fernsprechgebühren. Zu 1: Wurzel alles Übels. Zu 2: Der Börsenverein muß es immer und immer wieder hinausschreien, daß trotz der Aufrufe, Entschließungen- usw. aller in Frage kommenden Stellen die Kulturetats der Länder bis aus das Allernotwendigste beschnitten, wenn nicht ganz eingespart wurden. Dieser Zustand ist unwürdig und für ein Kulturvolk wie das deutsche beschämend. Dem Unterzeichneten wurde nach der Rückkehr von der Rogate-Bersammlung von einem höheren Beamten gesagt, daß es dort angebracht gewesen wäre, wenn in dieser Versammlung sich alle: Buchhandel, Presse, Bibliotheken zu einem großen Anklagetribunal vereinigt hätten und ein feuriges Menetekel an der Wand erscheinen ließen. Statt dessen habe man aber nur gefällig plätschernde Reden in der Hauptversammlung und beim Festmahl gehört. (Letztere Ansicht teilt der Unter zeichnete nicht.) Zu 3 und 4: Mit allen zu Gebote stehenden Mitteln muß von unserer Spitzenorganisation erreicht werden, daß die Um satzsteuer für den vertreibenden Buchhandel entfällt, wenn ihm nicht der Zwang (und nur in dieser Form) auserlegt wird, sie auf den Käufer abzuwälzen (vielleicht durch Abgabe von Umsatz steuermarken, die beim Kauf abzugeben und zu entwerten sind). Der Sortimentsbuchhandel (mit den vom Verlag festgesetzten Preisen) ist nicht in der Lage, die ihm vom Verlag gewährte tin vielen Fällen nicht genügende) Rabattspanne noch um 2 Prozent durch die Umsatzsteuer gekürzt zu sehen. Bei den vernichtenden Umsatzrückgängen muß ein Ausgleich — soweit von einem solchen gesprochen werden kann — durch Spcsenverminderung geschaffen werden. Zu 5: Die Frachtspesen müssen in Anbetracht der Kulturnot wendigkeit des Buchhandels seitens der Reichsbahn, die Porto- und Fernsprechgebühren seitens der Reichspost um ein beträcht liches gesenkt werden. Es muß für den Buchhandel ein Aus- nahmetarif geschaffen werden. Der Buchhandel — als Kultur faktor am Verbluten — ist Notstandsgebiet, für welches das Reich unbedingt etwas tun muß. Vor allein sind es die In dustriegebiete Sachsen, Schlesien, Ruhr, die ganz besonders be dürftig sind. Wer kann dem Buchhandel noch Kredit geben? Der Kommissionär ist am Ende seiner Kraft. Der Verleger muß seinen Papierlieseranten, Buchdrucker, Autor bezahlen. Vom Verleger aus kann aber doch der Wiederaufbau einsetzen, wenn die Beträge der festen Sendungen durch die BAG frühe stens nach vier Wochen eingezogen werden und die Nachnahme durch Kommissionär auf die Firmen beschränkt wird, die der
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