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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.02.1933
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1933-02-28
- Erscheinungsdatum
- 28.02.1933
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1933
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X SO, 28. Februar 1S33. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. DtschnBuchhandel. Die Zerstreuung eines Buches durch die IVclt ist fast ein ebenso schwieriges und wichtiges Werk als die Verfertigung desselben. SchiUrr, Orirf an LrUbrich «lotta. Jena, j.Sept. 1794. haben den Antrag gestellt, die literarischen und künstlerischen Er zeugnisse getrennt von den Erzeugnissen der Papierindustrie zu einem besonderen Kapitel zusammenzufassen. Dieser Antrag ist vor einigen Tagen dem Reichswirtschaftsministerium erneut vorgetragen worden. Falls dieser Wunsch nicht verwirklicht werden kann, müßten auf jeden Fall die Erzeugnisse des Buch-, Kunst- und Musikalienhandels in anderer Weise gruppiert wer den, als es in dem Entwurf geschehen ist. Wir haben dem Reichswirtschastsministerium einen ent sprechend umgestalteten Entwurf für die in Frage kommenden Gegenstände vorgelegt. Copyright für Übersetzungen. An uns wurde die Frage gerichtet, ob die Übersetzung eines Werkes, dessen Originalausgabe den Copyrightschutz er langt hat, ohne weiteres in den Bereinigten Staaten geschützt sei, der Copyrightvermerk also übernommen werden könne oder ob die Übersetzung gesondert angemeldet werden müsse, wenn ein Nrheberrechtsschutz in den Vereinigten Staaten gewünscht wird. Das Copyrightamt in Washington verwies in seiner Aus kunft auf Sektion ö des amerikanischen Copyrightgesetzes, wo nach die Übersetzung eines Werkes ein neues Schriftwerk dar stellt, welches nur durch eine neue Registrierung gegen Nachdruck geschützt wird. Es bleibt der Vereinbarung zwischen dem Ver fasser, dem Verleger und dem Übersetzer überlassen, welcher von den drei Genannten die Neuanmeldung beantragewund wem von ihnen der Copyrightschutz gewährt werden soll. Berkchrsordnung. Es ist im Buchhandel üblich, die Abrechnung an Hand der Verlegerfakturen vorzunehmen und nicht — wie eine bei uns an fragende Firma annahm — nach Maßgabe der vom Verleger überhaupt nicht kontrollierbaren Eingangsdaten der einzelnen Pakete. Als Lieferungszeitpunkt im Sinne des Z 30 der Ver kehrsordnung muß das Datum der Verlegerfaktur gelten. Mit der Einsetzung eines bestimmten Fakturendatums will der Verleger zweifellos auch zum Ausdruck bringen, für welches Halbjahr er die Lieferung gelten lassen will. So ist es auch üblich, daß eine Faktur vordatiert wird, z. B. auf den 1. Juli, wenn der Verleger für das Ende Juni gelieferte Kommissions gut die Abrechnungsfristen des zweiten Halbjahres gelten lassen will. Noch einmal Leihbücherei-Hausse. Aus Anfragen zufolge meines Artikels im Börsenblatt Nr. 24 vom 28. Januar mußte ich ersehen, daß Kollegen, die bislang noch keine Leihbücherei ihrer Buchhandlung angegliedert hatten, sich nun ernsthaft mit dem Gedanken tragen, in letzter Stunde doch noch gegen die große Konkurrenz der »Buch-Verleihe« anzugehen, indem sie teils aus Lagervorräten, teils durch Neuanschaffungen eine Leih bücherei einrichten. Da nun in meinem ersten Artikel das Bestehen einer Leihbücherei vorausgesetzt war, so habe ich noch auf einige nicht unwesentliche Punkte hinzuweisen. Im Gegensatz zur Vorkriegszeit, als der Buchhändler die Bücher für die Leihbücherei nur broschiert bestellte und vom Buchbinder in Halbleder oder Leinen einbinden ließ, werden heute meistens die Bücher beim Verleger gebunden bestellt und im Original-Einband der Bücherei einverleibt. Man geht dabei von dem Grundsatz aus, daß ein zerlesener Band sich auch bezahlt gemacht hat und schon aus hygienischen Gründen durch ein neues Buch ersetzt werden sollte, so fern überhaupt noch Nachfrage danach ist. Eine nicht unwesentliche Nolle spielen dabei die Schutzumschläge der Neuanschaffungen, die sich zur Ausstellung im Schaufenster oder Schaukasten mit wirkungs vollen, handgeschriebenen Plakaten vorzüglich eignen, oder, nach Gruppen zusammengeheftet, auch als illustrierter Katalog die Wahl des Lesers erheblich erleichtern. Bei Zusammenstellung oder Erweiterung einer Leihbücherei darf keinesfalls von dem Grundsatz ausgegangen werden, daß die Laden hüter oder billige, wertlose Bücher gerade gut genug sind, in die 140 Bücherei ausgenommen zu werden. Der heutige Leser läßt sich nicht mit unbekannten Werken abfindcn, denn er sucht in der Bücherei das gute oder aktuelle Buch. Es ist auffallend, daß am häufigsten besonders teuere Werke wie Seidel, Wunschkind; Grimm, Volk ohne Raum; Munthe, San Michele verlangt werden, abgesehen von den aktuellen Büchern wie Rumpelstilzchen; Winnig, Weg; Ewers, Horst Wessel u. v. a. Da sich heute in einer Leihbücherei sämtliche Schichten ihren Lesebedarf Holen, so muß auch die Bücherei sehr vielseitig sein, trotzdem kann festgestellt werden, daß am häufigsten nach Gegenwartsbüchern, Kriminalromanen, Abenteuerromanen und humoristischen Romanen gefragt wird. Daneben besonders stark Karl May, wie überhaupt auch der Verleih von Jugendschristen (infolge Streichung der Schuletats) erheblich reger geworden ist. Der Ausbau dieser Abteilung kann empfohlen werden. Uber die Kartei als grundsätzliches Organisationsmittel habe ich bereits im vorangegangenen Artikel geschrieben, es bliebe bloß noch zu erwähnen, daß ein Nummernverzeichnis in Buchform ratsam ist, sofern nicht vorgezogen wird, die Bücher nur nach Verfassern und Gruppen abzustellen. Meine Lesebedingungen lauten: Bei Entnahme des ersten Buches ist Pfand zu hinterlegen, das gegen Vorzeigung der Quittung jederzeit in bar zurückgezahlt wird. Die Leihgebühr ist im voraus zu entrichten. Wird das Buch länger als eine Woche behalten, ist für jede angefangene Woche die Leihgebühr zu zahlen. Gegebenenfalls nötig werdende Mahn- und Abholekosten hat der Entleiher zu tragen. Jede Beschädigung oder Beschmutzung ist zu vermeiden. Bei Verlust und unsachgemäßer Behandlung haftet der Entleiher bis zur vollen Höhe des Anschaffungspreises. Die Bücher dürfen nicht weiterverliehen werden. Wer ent liehene Bücher zurllckbehält, verschenkt oder verkauft, macht sich strafbar. Der Umtausch der Bücher kanu beliebig oft vorgenommen werden. Erfüllungsort für beide Teile: Bad Warmbrunn. Die erste Bedingung gilt nur pro korma, da es sich leider nicht mehr durchführen läßt, von jed^m Leser Pfand zu erheben, doch empfiehlt es sich in Zweifelsfällen oder bei ungenügenden Ausweisen von der Pfand-Bedingung Gebrauch zu machen. Bei straffer Füh rung der Lese-Stammkarten, bei wöchentlicher Kontrolle und vier wöchentlicher Abholung der Bücher bei säumigen Lesern ist kaum mit Verlust zu rechnen. Es kann behauptet werden, daß eine gut geführte Leihbücherei ohne größere Regiekosten mühelos die monat liche Miete und weitere Unkosten herausholt. Nun noch etwas über die Werbung. Jedem Kollegen, der seine Bücherei neu ankündigen oder neu empfehlen will, möchte ich den Weg der Postwurfsendung vorschlagen. Bestimmend für den Erfolg ist natürlich der wirkungsvolle Text der Wurfsendung. Der Börsen verein hat einige gute Werbemalern, die sich vorzüglich eignen, so z. B. . . . und abends ein Buch . . . (aus der Leihbücherei . . .). Gleichzeitig empfiehlt sich ein Dauerabonnement in der Tagespresse und gute, öfters wechselnde Dekorationen. Wenn dann noch jeder Kunde persönlich zur Benutzung der Leihbücherei aufgefordert wird, kann der Erfolg nicht ausbleiben. Zum Schluß möchte ich noch auf die gute Werbewirkung von Mllgges Buchschoner mit Firmenaufdruck Hinweisen, wie überhaupt eine der Buchhandlung angeschlossene Leihbücherei eine Werbung, und, wenn von fachkundiger Hand geleitet, ein enges Bindeglied zwischen Buchhändler und Bücherfreund darstellt. Mit weiteren Ratschlägen stehe ich Kollegen, denen meine Aus führungen nützlich sein können, jederzeit bereitwilligst zur Verfügung. BadWarmbrunn. Hanns Weißer i. Fa. Oswald Weißer. Zeitschriften-Agenten. Der Bezirksverbaud Rheinland-Westfalen im Reichsverband Deutscher Buch- und Zeitschriftenhändler hat es unternommen, einen Fachkalender für Zeitschriften-Agenten 1933 her auszubringen, ein hübsch gebundenes Büchlein in Taschenformat, das eine kurze Betrachtung an dieser Stelle wohl verdient. Dieser Fachkalender will und wird der ständige Begleiter jedes Zeitschriften-Agenten sein, da er in lebensvollen Aufsätzen die wich tigsten Fragen aus dem Beruf des Agenten behandelt. Uber die ver schiedenen Zeitschriften-Gattungen wird da gesprochen, über die Organisation der A b o n n e n t e n - V e rs i ch e r u n g, für die ein großer Teil aller Zeitschristen-Agenten sich heute besonders einsetzt. Weiterhin wird das Wesen der Werbung behandelt, sowie auch der Konkurrenzkampf und die Möglichkeit, ihn
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