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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.04.1933
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1933-04-25
- Erscheinungsdatum
- 25.04.1933
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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MsMilMfurdmDtlMM VllMaM Nr. 85 (N. 44). Leipzig. Dienstag den 25. April 1933. 1ÜÜ. 2ahrgantz. ReDMLomüer Teil Mitteilung der Geschäftsstelle. Bctr.: Zahlungsverkehr der Tschechoslowakei nach Deutschland. Nachdem der Zahlungsverkehr zwischen Deutschland und der Tschechoslowakei durch ein Abkommen geregelt worden ist, ver öffentlicht die Nationalbank in Prag eine Verfügung, die sinnge mäß folgendes bestimmt: 1. Me aus Deutschland bezogenen Waren können nur über Snmmelkonto der Reichsbank bei der Nationalbank bezahlt wer den, ganz gleich, in welcher Währung die Zählung vereinbart wurde. 2. Einzahlungen auf das Sammelkonto sind möglich bei der Anglo-tschechoslolvakifchen und Prager Kreditbank, der Bank für Handel und Industrie, früher »Länderbank«, der Böhmischen Union-Bank, der Böhmischen Escomptebank und Kreditanstalt, der Böhmischen Jndnstrial-Bank und der Zivnostenska banka. 3. Das Sammelkonto der Reichsbank bei der tschechischen Na tionalbank wird in Mark geführt. Die tschechoslowakischen Schuld ner zahlen in Uö. ein; für die Umrechnung der Forderungen in Reichsmark oder anderen Währungen gilt der an der Prager Börse am Tage der Zahlung notierte mittlere Kurs. Die vom Schuldner erhobene Gebühr bei Einzahlung auf das Snmmelkonto der Reichs bank beträgt 2°/»«, wenn die Rechnung für die Waren auf Mark lautet, und 1)4"/«», wenn sie auf Ui. oder auf andere Währungen lautet. 4. Die Verbindlichkeit des tschechoslowakischen Schuldners gegenüber dem deutschen Gläubiger erlischt, wenn der Schuldner den Betrag aus das Sammelkonto der Reichsbank bei der National bank zugunsten des deutschen Gläubigers einzahlt. 5. Bonder Einzahlung aus das Sammclkonto wird die Reichs bank verständigt. Sie veranlaßt die unverzügliche Auszahlung an die deutschen Gläubiger. 6. Die tschechoslowakischen Devisenbestimmungen schreiben dem Schuldner vor, bei Anträgen zur Genehmigung der Ein zahlungen die entsprechenden Einfuhrdokumente vorzulegen; auch regelmäßig monatlich zu erstattende Nachweise werden gefordert. In welcher Weise der deutsche Lieferant zur Vereinfachung des Kontroll- und Anmeldoversahrens durch entsprechende Angaben aus den Aussuhrpapieren beitragen kann, wird noch durch eine Be kanntmachung des Verbandes der Deutschen Buch-, Kunst-, Musi kalienhändler und Verleger in der Tschechoslowakischen Republik mitgeteilt werden. 7. Abschriften der tschechoslowakischen und deutschen Ver fügungen über das Abkommen hetreffeNd Zahlungsregelung zwi schen dem Deutschen Reich und der Tschechoslowakischen Republik können von der Geschäftsstelle angesordert werden. Die Verhandlungen des Börsenvereins um die tschechische Kontingentierung der Biichcrcinsuhr werden, wie bereits in der Bekanntmachung vom 18. April mitgetcilt, fortgesetzt. L e i p z i g, den 24. April 1933. vr. Heß. Bekanntmachung. Die Mit'glisder des Arbeitgeber-Verbandes der Deutschen Buchhändler, Sitz Leipzig, werden hiermit zu der am Freitag, dem 12. Mai 1933, vormittags 9 Uhr, stattfindenden Hauptversammlung des Arbeitgeber- Verbandes'derDeutschenBuchhändler, Sitz Leipzig, im Buchhändlerhaus, Vorstandszimmer, Eingang Tür III, 1. Stock, eingeladen. Als Ausweis dient die Mitgliedskarte. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht. 2. Rechnungslegung; Festsetzung der Mitgliedsbeiträge; Fest stellung des Haushaltplanes. 3. Neuwahlen im Vorstände. 4. Allgemeines. Leipzig, den 24. April 1933. Der Vorstand des Arbeitgeber-Verbandes der Deutschen Buchhändler, Sitz Leipzig. vr. Friedrich Oldenbourg, Vorsteher. Bereinigung am Reisebuchhandel interessierter Verleger. Einladung zur 19. ordentlichen Mitgliederversammlung am Sonnabend, dem 13. Mai 1933, pünktlich um 16 Uhr zu Leipzig, im Buchgewerbehaus, Dolzstraße I, Typographia- Zimmer. Tag eso rd nu n g: 1. Jahresbericht über das Jahr 1932. 2. Rechnungslegung für das Jahr 1932. 3. Voranschlag für das Jahr 1933. 4. Satzungsänderung: Der Vorstand beantragt, den § 8, ülbs. 4 wie folgt zu ändern: »Die Vorstandsmitglieder werden jeweils auf ein Jahr ge wählt. Wiedensahl ist zulässig. Falls ein Vorstandsmit glied ausscheidet, so tritt bis zur nächsten Mitgliederver sammlung, in der die Neuwahl erfolgen muß, der Stellver treter an seine Stelle. Es kann aber auch ein anderes Vor standsmitglied mit seiner Vertretung betraut werden.« 5. Vorstandswahlen — 6. Richtlinien — 7. Variv-Katalog und Propaganda — 8. Reisebuchhandel — 9. Verschiedenes. Der Vorstand. Conrad. Froh wein. Winter. Neerfort h. Bon netz. Müller. Unterstützungs-Verein DeutscherDuchhändler und Duchhandlungs-Gehiilfen. Auf Grund der in der Hauptversammlung vom 30. März 1933 erfolgten Wahlen und der sich anschließenden Vorstands- jitzung setzt sich der Vorstand wie folgt zusammen: Friedrich Feddcrsen, Vorsitzender, vr. Erich Berger, Schriftführer, Reinhold Borstell, Schatzmeister, Kurt Petters, Berichterstatter, FritzBruse, Berichterstatter. Berlin, den 13. April 1933. Der Vorstand des llntcrstiitzungs-Bereins Deutscher Buchhändler und Buchhandlungs-Gchiilsen. Friedrich Feddersen. vr. Erich Berger. Reinhold Borstell. Kurt Petters. Fritz Bruse. 289
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