Berlin, den I. Zuni I9ZZ. Adolf Hitlsr-Gpende der deutschen Wirtschaft i. Um die zahlreichen Linzelsammlnngen der verschiedensten Stellen und Verbände der NSDAP abzulöfen, ist unter den, Namen „Adolf Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft" eine zentrale Sammlnng aller Zweige der deutschen Wirtschaft ins Leben gerufen. Die Leitung der Spende liegt in den Händen einer Kuratoriums, das sich aus Vertretern der beteiligten Wirtschaft«;,veige zusammensetzt. Den Vorsitz der Kuratoriums hat Herr vr. Krupp von Bohlen und Halbach übernommen. Die Wirtschaftszweige haben fich verpflichtet, innerhalb eines Wahres, und zwar i» der Zeit vom I. Zuni 19ZZ bis zum ZI. Nlai I9Z4, einen bestimmten Betrag in einer für fie jeweils zweckmäßigen Zorn, anfzubringen und die gesammelten Gelder an das Kuratorium ab;,,führen. Der Reichsvsrband der Deutschen Industrie und die Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände fordern dis ihnen «„geschloffenen Verbände und Zirmen ans, mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln diese Sammlung z» unterstützen. Wir erwarten die tatkräftige Mitarbeit aller unserer Organisationen und aller Unternehmungen und den persönlichen Einsatz ihrer ZUHrer. Es gilt, schnell und großzügig zu handeln, die Durchführung einfach und sparsam zu gestalten und alle bürokratischen Hemmungen zu vermeiden. Bereits laufende Sonderabmachungen sind in die allgemeine Sammlung einzufügeN. II. ZUr die Durchführung der Sammlung in der Sndustrie ist vom Reichsverband der Deutschen Industrie und der Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände ein Sudiistricausschufz gebildet worden mit Herrn vr. Köttgen als Vorsitzendem. Die Geschäftsführung liegt gemeinsam bei dem Reichsverband der Deutschen Snduftrie und der Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Das gemeinschaftliche Büro befindet fich in Berlin W 62, Burggrafenstr. l I (Fernsprecher Barbarossa 8 ?, 9211, nach 6 Uhr abends 8 5, 5926). 2m einzelnen erfolgt die Durchführung nach folgenden Gesichtspunkten: 1. Alls augefchlofsenen Verbände geben umgehend ihren Mitgliedern, gegebenenfalls unter Verwendung dieses Rundschreibens, von der Spende Kenntnis und fordern sie unter Aufklärung über den Zweck der Spende nachdrücklichst zur Beteiligung auf. Ls ist aber besonders darauf zu achten, daß auch die nicht verbandsmäßig organisierten Unternehmungen von der Werbung erfaßt worden und sich an der Spende beteiligen. 2. Die Höhe des von den einzelnen Unternehmungen zu leistenden Beitrags errechnet sich wie folgt: Der Zahresbeitrag beträgt im allgemeinen 5 vom Taufend der Zahreslohn- und Gehaltsfumme des Zahres I9Z2, aber nicht unter 6 Reichsmark. Dieser Mindestsatz gilt auch für Betriebe, die keine Arbeitnehmer beschäftigen. 2n vereinzelten Sndustriegruppen mit besonders niedrigem Lohnanteil - werden zum Ausgleich höhere Umlagesätzs erhoben. Die einzelnen Zirmen erhalten darüber besondere Mitteilung durch das unter Ziffer 4 angeführte Rundschreiben der Berufsgenofssnfchaften.