Z. Ls wird gebeten, die Zahlungen in vierteljährlichen Raten, und zwar bis zum 15, Zuni, 15, September, 15, Dezember 1455 und 15. März 1454 zu leisten, 2m Snteresse der Vereinfachung der Verwaltung ist die sofortige Zahlung der ganzen Summe, insbesondere bei kleineren Beträgen, dringend erwünscht. 4. Aus unsere Bitte hin haben sich die in Betracht kommenden gewerblichen Berussgenossenschaften dankenswerterweise zur technischen Durchführung der Sammlung zur Verfügung gestellt, um sie mög lichst einfach und sparsam zu gestalten. Die Berussgenossenschaften werden ihrerseits besondere Rund schreiben an ihre Mitglieder versenden, in denen alle notwendigen Einzelheiten des technischen Ver fahrens dargestellt sind. Wir bitten, das von den Berussgenossenschaften angegebene Verfahren ein- zuhalten, um die Durchführung möglichst reibungslos zu gestalten und den Berussgenossenschaften die übernommene Aufgabe zu erleichtern. 5. Nach Eingang der ersten Zahlung händigen die Berufsgenossenschaften eine Bescheinigung aus, die auf den Namen des Spenders ausgestellt ist und den deklarierten Zahrcsbeitrag angibt. Diese Be scheinigung wird jedoch nur dann ausgehändigt, wenn die Höhe der Zahlung den Bestimmungen der Ziffer 2 und 5 entspricht. Sie ist in Verbindung mit den Einzahlungsbelegen der ofsiziells Aus weis über die Beteiligung an der Spende. ». Die Parteileitung der NSDAP wird mit Beginn der Sammlung alle Linzelsammlungen von Seiten der Parteiorganisationen und Einrichtungen aller Art <NSBO, Hitler-Zugsnd, SA, SS, Studen- tenbund, KampfbUnde usw.) bei den nach Ziffer 5 legitimierten Spendern der „Adolf Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft" verbieten. 7. Alle Fragen und Zuschriften sind an die Geschäftsführung der 2ndustriesammlung zu richten, Abdrucke dieses Rundschreibens stehen auf Anforderung in beliebiger Menge zur Verfügung. Für den Aeichsverbnnd der Deutschen Industrie gez. Krupp vonBohlen undHalbach. Für die Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände gez. Kotigen.