Nr. 151 (R. 71), Leipzig. Montag den 3. Juli 1933. 180. Jahrgang. Redaktioneller Teil Vekanrrtmachlrns Verschiedene Krcisvcreine habe» in den letzten Tagen an »ns das Ersuchen gerichtet, sofortige Matznahinen zur Abwendung der im Sortiment herrschenden Notlage zu ergreifen. Wir weisen darauf hin, datz eine Besprechung der Berhältnisse im Buchhandel mit Herrn Reichsminister vr. Goebbels unmittelbar bevorsteht. Zu einzelnen der von »ns geforderten Matznahmcn hebe» wir folgendes hervor: Bollstreitungsschutz gewährt die Verordnung vom 29. Mai 1933 <s. Börsenblatt v. 27. Juni 1833). Die Auffüllung der Kulturetats wird aufs neue bei allen zuständigen Stellen gefordert werden. Das Sofortprogramm bildet den Gegenstand ständiger Erörterungen. ES kann dabei nur schrittweise vor- gegangen werden. In den beiden Hauptfragen der bcrufsständischen Gliederung und der Konzession bedarf eS der Schaffung gesetzlicher Grundlagen. Auch hierüber finden in den zuständigen Reichsministerien Verhand lungen statt. Vor allen Dingen mutz der Buchhandel sich selbst helfen. Dabei mutz er wie in früheren Notzeiten den Gedanken der Arbeitsgemeinschaft in den Vordergrund stellen. Jeder Buchhändler soll das Verhältnis zu seinen Berufskollege» darauf einstclle», dah Gemeinnutz vor Eigennutz geht. In diesem Sinne sprechen wir die dringende Bitte an den Verlag auS, Wünsche der Jortimenterkunden auf Verlängerung der Zahlungsziele und auf Zahlungsstundung im Rahmen des Möglichen zu erfüllen. Wir verweisen auf die Zielvcrlängerung, welche die BAG unterm 19. Lktober 1932 cingeführt hat. Wir heben vor allen Dinge» hervor, datz das Kreditabkommen zwischen Börsenvercin und Verein Leipziger Kommissionäre vom Dktober 1932 weiter besteht und Kredite daraus unter den vereinbarten Bedingungen in An spruch genommen werden können. Wir fügen das Abkomme» als Anlage dieser Bekanntmachung nochmals bei. Leipzig, den 3V. Juni 1933. Oer Aktionsausschuß des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig vr. Fr. Lldenbourg Martin Riegel Karl Baur Th. Fritsch d. I. vr. WiSmann. Anlage. Zwischen 1. dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig (im folgenden B.V. genannt) und 2. dem Verein Leipziger Kommissionäre zu Leipzig (im folgenden V.L.K. genannt) wird folgender Vertrag geschlossen. 8 l- Zwecks Linderung der zur Zeit bestehenden Kreditnot im Buchhandel erklärt sich der V.L.K. namens seiner Mitglieder bereit, durch diese (im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des einzelnen Mitglieds) den Kommittenten insoweit sie Mitglieder des B.V. sind, Sonderkredite bis zu einem Höchstbetrage von zunächst insgesamt RM 250 000.^- zu gewähren, sofern: a) der einzelne Kredit vom Kreditnehmer durch Sicherheiten, insbesondere durch Zession guter Außenstände, in aus reichendem Maße sichergestellt wird; d) des weiteren vom B.V. dem Kreditgeber 50°/° des an jedem dieser Kredite eintretenden Verlustes an Kapital, Zinsen und Kosten bar ersetzt wird (vgl. hierzu K 5); e) im übrigen die in diesem Vertrage für diese Sondcrkreditc vereinbarten Bestimmungen eingehalten werden. Der Börsenverein erklärt sich bereit, das ihm aus Punkt b entstehende Obligo zu übernehmen und über die Einhaltung der für diese Sonderlredite in diesem Vertrage vereinbarten Bestim mungen zu wachen. 8 2. Diese Sonderkredite werden nur in Wechselsorm ge währt. Es können solche Kredite nur im Ausmaße von wenigstens RM lOO.— und höchstens RM lOOO.— für den einzelnen Kommit tenten, der zugleich Mitglied des B.V. sein muß, gewährt werden. Auch soll ein solcher Kredit nicht höher als l°/° des Umsatzes des letzten Wirtschaftsjahres des Kreditnehmers sein. Die Wechsel dürfen keine längere Laufzeit als drei Monate haben und nicht unter RM 50.— lauten. Sie können einmal bis zu höchstens weiteren drei Monaten zum Teil prolongiert werden. Erst inner halb angemessener Frist nach ersolgter ordnungsmäßiger Abwick lung eines solchen Kreditgeschäftes kann an denselben Kredit nehmer erneut ein Sondcrkredit nach den Bestimmungen dieses 477