Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.05.1928
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- 1928-05-15
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Wenn auch die Bnchabteiklngen in den Warenhäusern als Mrt- verbretter des Buches in den Staaten manchmal lodend besprochen werden, so zeigen sich doch große Schattenseiten, die jetzt in einem Aussatz geschildert werden. Es ist ein Wettbewerbskamps zwischen New Aorker Warenhäusern ausgebrochen, und was leidet darunter?: »Das Buch«. Denn wie kann man besser seine Leistungsfähigkeit in den Preisen beweisen, als daß man festpreisige bekannte Gegen stände herabfetzt, und so werden slott alle die gutgehenden ameri kanischen Erzählungsbücher verschleudert, ohne Nutzen und »st noch unter dem Einstand. Letzteres wird an anderer Stelle durch ein Nebeneinandersetzen der Warenhauspreife, die sich der Schreiber durch den Fernsprecher hatte ansagen lassen, und dem Unkostensatz aus je iOO Bücher der gleichen Art berechnet, .gezeigt. Leider ist vorläufig noch nichts dagegen zu machen, da es in dem Geschäftsland, den Bereinigten Staaten, keine gesetzliche Handhabe gibt, um das Preisschneiden zu verhindern. Man ist aber In verschiedenen Aus- schiisse-n dabei, solche Gesetz« zu schaffen, und da kommt den Ge setzgebern dies klarliegende Beweisstück sehr zurecht. Die vielen in Amerika lebenden Norweger oder die Nachkommen der zuerst vor hundert Jahren und später dorthin gegangenen Lands leute haben in dem Augsburg Publishing House in Minneapolis ein« großzügige Vertretung ihrer geistigen Bedürfnisse. Dies norwegische Vetlagshaus, ursprünglich mehr eine religiöse Buchhandlung, hat jetzt ein 880 Seiten starkes Buchverzeichuis hevausgegeben. Es errt- hält auf den ersten 34 Seiten Bibeln, Psalmbücher usw. Dann kommen 189 Seiten englische und 129 Seiten norwegische Bücher; der Rest sind religiöse Flugschriften, Mnsikalien und Karten. Die kanadische Schriftsteller- und Verlegerwelt kämpft gegen die ungeheure Übermacht der amerikanischen Bucheinsuihr. Ab 1. April mutz (neben anderen Waren) auch das Buch einen sichtbaren unver wischbaren Stempel tragen: Made, oder Printed in the U. S. A. Dieses neue, nach berühmten Mustern eingesllchrte Gesetz wird wohl gerade -so wenig Erfolg haben wie ähnliche Gesetze seinerzeit in Europa. — Auch Australien will sein einheimisches Schrifttum durch ein Gesetz schützen, ähnlich wie die 'Kanadier es getan haben. Sie wollen die sogenannte »Manusacturing Ciause« bei sich entführen. Diese Klausel soll bei Ländern angewendet werden, die ausländischen Schriften nicht gleichen Schutz gewähren wie ihren eigenen, also mit anderen Worten: die nicht der Berner Übereinkunft angehören. Australische Schriftsteller und Verleger haben diesen Schutz beantragt. Dazu sagt Publishers' Weekly, das diesen Bericht Veröffentlicht: »Biedervergellung ist niemals eine ^annehmbare Waffe gewesen; die ganze Frage ist einigermaßen unglücklich, aber Amerika ist selbst schuld daran. In New Nork, 181S Broadway, hat sich unter der Bezeichnung The United Kreuch Publishers eine neue französische Firma auf getan, die die großen Verlage Larousse, Colin, Plan und überhaupt alle französischen Verleger, die der Maison du Livre frankais an gehören, vertreten will. Sie will kein Lager unterhalten, sondern die Bestellungen amerikanischer Firmen weitergeben und sllr prompte und billigste Expedition besorgt sein. Ebenso plant sie, den Verkehr zwischen französischen Buchhändlern und amerikanischen Verlegern zu organisieren. Sch. A.-G. siir Druck und Verlag vorm. Gebe. Gotthelst in Kassel. — Die Aktionäre der Gesellschaft werden zu der am Dienstag, dem 22. Mai 1928, nachmittags 4 Uhr, in den Räumen der Gesellschaft, Kassel, Kölnische Str. 191, stattsindenden ordentlichen Generalver sammlung eingeladen. Tagesordnung: 1. Vorlegung des Geschäfts berichts für 1927. 2. Beschlußfassung über die Genehmigung der Jahresbilanz und die Gewinnverteilung. 3. Entlastung des Vor stands nnd Anfsichtsrats. 4. Wahl zum Anssichtsrat. jDeutscher Reichsanzetger Nr. U>1 vom 89. April 1928.) Frcmdsprachcn-Buchhandlung Heinrich Sachs, Akliengesellschast in Berlin. — Am 24. Mai 1928 um 17 Uhr findet im Büro des Herrn Justizrat vr. Marwitz zu Berlin, Friedrich-Ebert-Straße 7, die ordentliche Generalversammlung statt. Tagesordnung: 1. Vor legung des Geschäftsberichts, der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 1927. 2. Beschlußfassung über die Genehmigung der Bilanz und der Gewinn- und Vcrluftrechnung. 3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aus sichtsrats. 4. Wahlen zum Aufsichtsrat. jDeutscher Reichsanzeiger Nr. 192 vom 2. Mai 1928.) Astronomcn-Kongreß in Götti,igcn. — Vom 31. Mai bis 2. Juni hält die Vereinigung von Freunden der Astronomie und kosmischen Physik (VAP.) ihre diesjährige Tagung in Götttngenab. Neben Vorträgen sind Besichtigungen des Physikalischen sowie des Geophy- 542 sikalischen Instituts vorgesehen. Bei dem abwechslungsreichen Pro gramm ist ein reger Besuch der Tagung zu erwarten, bei der auch Sternsreunde, die nicht Mitglieder der VAP. sind, als Gäste will kommen sind. Eine schlesische Kulturwoche. — In Verbindung mit dem 29. Schlesischen Musikseft wird vom 31. Mai bis 7. Juni in Gör litz eine schlesische Kulturwoche veranstaltet werden. Sie wird u. a. eine Gemäldeausstellung, eine Kunstgewerbeausstellung, eine Klein wohnungsschau, eine Carl Hauptmann-Feier im Staditheater, Füh rungen durch die Altstadt, die Stadtbücheret und die Oberlausitzische Gesellschaft der Wissenschaften und Freilichtaufführungen von Schul kindern umsassen. Verbotene und beschlagnahmte Druckschriften. — Der 4. Straf senat des Reichsgerichts hat in der Sitzung am 17. 2. 1828 für Recht erkannt: Sämtliche Exemplare der Nummer 5 vom August 1927 der Zeitschrift »Die Schutzpolizei«, Erscheinungsort Berlin, Ver lag Vereinigung Internationaler Verlagsanstalten Berlin, Druck Peuvag, Berlin, für den Inhalt verantwortlich W. Kasper, M. b. L., Berlin, sind im Umfang des 8 41 Abs. 2 St.-G.-Bs. unbrauchbar zu machen, ebenso die zu ihrer Anfertigung gebrauchten Platten und Formen. Tgb.-Nr. 1437 I L 1/27. Berlin, den 28. März 1928. Der Polizeipräsident, Abt. I. jDeutsches Krtmtnalpolizeiblatt Nr. 1 vom 2. April 1928.) Die 3. große Strafkammer des Landgerichts I in Berlin hat ftt der Sitzung am IS. 1. 1928 u. a. für Recht erkannt: Die noch vor handenen Exemplare des Flugblattes »Was klagst Du Soldat« und die Wochenschrift »Die schwarze Fahne» Nr. 5 vom III.-Jahrgang <1927), Herausgeber beider Schriften Ernst Friedrich, Erscheinungsort Berlin, sowie die zu ihrer Herstellung bestimmten Platten und Formen sind im Rahmen des 8 41 St.-G.-Bs. un brauchbar zu machen. Tgb.-Nr. 4834 I L 1/25. Berlin, den 3V. März 1928. Der Polizeipräsident, Abt. I L (Pressepolizei). Die 3. große Strafkammer des Landgerichts I in Berlin hat in der Sitzung am 2. 11. 1927 u. a. für Recht erkannt: Der Artikel »Des Bischofs Flucht vor dem Ehebett« in der Wochenschrift »Die schwarze Fahne« Nr. 87 vom 2. Jahrgang (1928), Heraus geber Ernst Friedrich, Erscheinungsort Berlin, sowie die zu seiner Herstellung bestimmten Platten und Formen sind im Rahmen des § 41 St.-G.-Bs. unbrauchbar zu machen. Tgb.-Nr. 3118) I L 1/2K. Berlin, den 8V. März 1928. Der Polizeipräsident, Abt. I L (Pressepolizei). jDeutsches Krtmtnalpolizeiblatt Nr. 2 vom 3. April 1928.) Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin-Mitte, vom 19. 3. 1928 — 128 (4 878/28 — ist die Beschlagnahme der im Kosmos- Verlag G. m. b. H., Berlin SW 48, Wilhelmstraße 29, erschienenen Broschüre »Kutte und Krumm st ab-, die Vatikanshcrrschaft in Deutschland, von Tiburtius Poten, Druck Peuvag, Druckfillale Bres lau, wegen Verstoßes gegen 8 ISS St.-G.-Bs. angeordnet. 293 I L 1/28. BerIin, den 2. April 1928. Der Polizeipräsident, Abt. I L. Ans Antrag der Staatsanwaltschaft vom 23. 3. 1928 wird die Nummer 11 des Jahrgangs 1928 der Zeitschrift »Groß-Ber- liner Neueste Nachrichten«, gemäß 88 484', 49, 41 St.- G.-Bs., 88 94 u. fs. St.-P.-O. beschlagnahmt. <293) 17 I 273/28 s2s <81/28). Berlin, den 27. März 1928. Amtsgericht Berlin-Mitte. jDeutsches Krimtnakpolizeiblatt Nr. 3 vom 4. April 1928.) Die 2. große Fertenstrafkammer des Landgerichts I in Berlin hat in der Sitzung am 4. 8. 1927 u. a. für Recht erkannt: In allen Exemplaren der Nummer 244 des 78. Jahrganges der Tageszeitung »Neue Preußische Zeitung« vom 29. 8. 1928, Erscheinungs ort Berlin, ist der Artikel mit der Überschrift »Gefährdung der Marienburger Feier durch Flaggenstreik« aus der dritten Seite des Hauptblattes unkenntlich und derjenige Teil der Platten und For men, auf welchem sich diese Stellen befinden, unbrauchbar zu machen. Tgb.-Nr. 2497 I L 1/2«. Berlin, den 11. April 1928. Der Polizeipräsident, Abt. I tl.
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