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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.08.1933
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1933-08-10
- Erscheinungsdatum
- 10.08.1933
- Sprache
- Deutsch
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184, 10. August 1933. Redaktioneller Teil BiUI-nMaU 1 d.Dtlchn.Buchz-md-l. die im übrigen auch durch zahlreiche Anfragen, Beschwerden und Wünsche aus dem Mitgliederkreis befruchtet wurde. Allgemeiner Eindruck der Aussprache war der, daß Gegensätze und Widersprüche nennen und ausdeckcn deren Überbrückung sördcrt. Dahin wird und muß es kommen. Ein Bcrufsstand wie der Buchhandel, der schon hundert Jahre lang berufsständische Ordnung, d. h. gegen seitiges Verstehen erstrebt und Pslegl, wird im nationalsozialistischen Staat diese Gedanken noch schöner und praktischer in die Tat um zusetzen vermögen. Kleinlichkeiten und Organisationsschcmata dürfen keine Rolle spielen. Erkennen wir immer, daß wir als Be rufsstand etwas Eigenes sind und daß diese Eigenart, die in der Bedeutung des Buches als Ware und geistiges Erzeugnis liegt, ihrer besonderen Pflege und Achtung im ständischen Aufbau bedarf und auch finden wird. Herrn vr. Hopfs wurde für seine lebendige Geschäftsführung der herzlichste Dank des Kreisvereins ausgesprochen. Herr Professor lvr. Menz hat in unserem Aufträge in er schöpfender Weife die Geschichte des Kreisvcrcins geschrieben. Das Manuskript liegt bereits vor und wird hoffentlich zum eigentlichen Gründungstage, dem 3. September d. I., gedruckt vorliegen. Es gibt nur ganz wenige Bücher, die den Buchhändler so tiefe Ein blicke in die Entwicklungsgeschichte des Buchhandels tun lassen als dieses. Aus der Geschichte des Kreisvereins gab Herr Röder einen kurzen Abriß. Ein besonderer Genuß war es, wie Herr vr. Gmelin, der Ver fasser der historischen Romane »Das Angesicht des Kaisers«, »Das Neue Reich« u. a. am Nachmittag die Zuhörer in seinen Bann zu ziehen wußte, als er über die geistigen Zusammenhänge, die feinem Buch »Das Neue Reich« zugrunde liegen, zu erzählen begann und dann überleitete zum Vortrag einiger Kapitel aus diesem Buch, das den ewigen Kampf des Deutschtums um Raum und Reich dar stellt. Später las auch Herr vr. Luhmann aus seinem neuen Werk »Das hungrige Leben« vor. Auch er vermittelte den Zu hörern einen starken Eindruck von der Tiefe und Kraft der diesem Werk zugrunde liegenden Gedanken. Der Erste Äariton vom Stadttheatcr Duisburg, Herr Löffler, sang die Ansprache Hans Sachs' aus den Meistersingern, das Lied des Stadinger aus dem Waffenschmied und einige fröhliche Lieder. Seine herrliche Stimme, sein begeisternder Vortrag weckte großen Beifall. Frau Lore Ucker mann, Dortmund, sprach den Prolog und hatte die Zuhörer spater ganz im Bann durch fabelhaft echt vorgetragene westfälische Dich tungen und durch einige entzückende Lieder. Die feinfühlige piani- stische Begleitung von Fräulcn Meta Böllert, Duisburg, voll endete die hochkünstlerischen Leistungen. Nur allzu schnell verstrichen die Stunden, welche die Rhei nisch-westfälischen Buchhändler mit ihren Angehörigen und Gästen auf der Hohensyburg verbrachten. Das gemeinsam gesungene West- falenlicd, das köstliche Lied »Sortimenters Traum« von Kollegen Georg Müller, Hannover, hoben noch die prächtige Stimmung. Mit besonderer Dankbarkeit sei all derjenigen gedacht, welche die 90. Jahreshauptversammlung organisieren und verschönern halfen, insbesondere auch den Verlagen C. Bertelsmann, Eugen Diederichs, Fredebeul L Koenen, L. Staackmann, Bclhagcn L Klasing, Georg Westermann, Orell Füßli Verlag, den Drucke reien Crüwell und Leasing, dem Postkartenverlag Cramer, Dort mund, die wertvolle Gaben mit Widmungen an die Teilnehmer der Versammlung überreichen ließen. Der Dank dafür wird ihnen hoffentlich von allen Besuchern durch reges Interesse für ihre Er zeugnisse abgestattet. Spende zur Förderung der nationalen Arbeit durch Abzug vom Arbeitslohn. Aus der Durchführungsverordnung zum Arbeitsspendengesetz vom 24. Juli 1999 (RGBl. I Seite 549) entnehmen wir folgendes: Als freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit kann der Arbeitnehmer durch schriftliche Erklärung bestimmen, daß der Arbeitgeber einmalig oder laufend bis auf Widerruf einen be stimmten Betrag von dem Arbeitsentgelts einzubehalten hat. Beispiel: Ein Angestellter überreicht seinem Arbeitgeber eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts: »Als freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit bitte ich von meinem Arbeits- 598 lohn monatlich laufend (einmalig) bis auf Widerruf 3.— Reichs mark (oder: 1 v. H. meines Brutto-Arbeitslohnes) einzubehalten.« Der Arbeitgeber hat die Lohnteile, die er als Spende von dem Arbeitslohn einbehält, von dem Arbeitslohn abzuziehcn. Bon dem danach verbleibenden Restbetrag hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer zu berechnen. Beispiel: Ein lediger Angestellter mit 230.— Reichsmark Mo natsgehalt hat sich schriftlich bereit erklärt, 1 v. H. seines Brutto gehaltes als Spende zur Förderung der nationalen Arbeit zu zahlen. Der Arbeitgeber hat 2.30 Reichsmark einzubehalten und die Lohn steuer wie folgt zu berechnen: 230.— RM Bruttogehalt weniger 2 3» „ als Lpcndenbetrag — 227.70 „ lohnsteuerpflichtiges Einkommen weniger 100.— .. steuerfreier Lohnbctrag --- 127.70 „ hiervon 1v^> — 12.50 Lohnsteuer (statt bisher 13.— RM) Bei der Berechnung der Sozial-Versicherungsbeiträge (Kranken kasse, Arbeitslosen-Versichcrung, Angestellten- oder Jnvaliden-Ver- sicherung) sowie auch bei der Berechnung der Arbeitslosenhilfe, der Ehestandshilfe und der Bürgersteuer ist wie bisher der volle Brutto- Arbeitslohn zugrunde zu legen; ein Abzug für die Spende zur Förde rung der nationalen Arbeit darf hier nicht stattfinden. Die so vom Arbeitgeber einbehaltencn Spendenbeträge sind gleichzeitig mit den einbehaltenen Steuern für den Arbeitnehmer an die für die Lohn steuer zuständige Kasse (Finanzamt) abzusühren. Bei der Abliefe rung ist ersichtlich zu machen, welcher Teil der abgelieferten Summe auf die freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit entfällt. Auf der »Lohnsteuer-Anmeldung« sind diese Spendenbeträge nicht mit aufzuführen, sondern in einem besonderen Schreiben der Steuerstelle zu melden. Uber den abgeführten Gesamtbetrag erhält der Arbeitgeber einen Spendenschein zugestellt. Der Arbeitnehmer erhält keinen Spendenschein: der Arbeitgeber hat aber auf dessen Verlangen beim Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Dienst verhältnis, spätestens aber nach Ablauf des Kalenderjahres eine Be scheinigung über die Höhe der Beträge zu erteilen, die dem Arbeit nehmer als freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit einbebalten worden sind. Zu diesem Zwecke führt der Arbeitgeber eine Kontrolliste über die abgeführten Beträge namentlich getrennt nach den einzelnen Spendern. Uber die Höhe der Spenden gibt das Gesetz keine Anhaltspunkte. In Anbetracht der segensreichen und gewaltigen Aufgaben, die diese Spende erfüllt und noch zu erfüllen hat, dürfte bei laufender Zah lung als Norm 1 v. H. des gesamten Brutto-Einkommens zweck entsprechend sein. Jeder noch in Arbeit stehende deutsche Volksgenosse betrachte es als eine selbstverständliche Bürgerpflicht, an dem großen Werke nach bestem Können mitzuhelsen, so gut es nur geht! Hier gilt der Beweis: Gemeinnutz geht vor Eigennutz! Bo. Deutsche Duchausfuhr u. Kulturpropaganda. Von Walther Säuberlich. (Der Aussatz über den deutschen Ausfuhrbuchhanöcl, den Walther Säuberlich in Heft 1, Jg. I des »Deutschen B u ch h a n d l u n g s g e h i l f e n« veröffentlicht, enthält eine Reihe für den deutschen Gesamtbuchhandel bemcrkens- werier Anregungen und Gedankengänge. Wir haben uns daher entschlossen, ihn ins Börsenblatt zu übernehmen. Auf eigenen Wunsch hat S. Gedanken eines früheren Auf satzes eingesttgt, um das Problem von vielen Seiten zu be leuchten.) Die nationalsozialistische Revolution bringt uns die Neuord nung aller Zustände des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens unseres Volkes. Durch die Gründung der Deutschen Arbeits front läßt sich bereits der Grundriß der Neuordnung einer ständi schen deutschen Wirtschaft erkennen. Der Buchhandel hat sich dieser Entwicklung nicht entziehen können; auf der diesjährigen Kantate- Versammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig ist ein Aktionsausschuß gebildet worben, der, durch weit gehende Vollmachten ausgerüstet, die Eingliederung des Buchhandels in den ständischen Wirtschaftsaufbau vollziehen soll. Die verantwort lichen Herren des Aktionsausschusses werden manche Mühe bei dieser Arbeit haben; in den folgenden Zeilen wollen wir bas Augenmerk auf die Notwendigkeit richten, den Ausfuhrbuchhandel auf eine vollkommen neue Grundlage zu stellen; denn in der gewandelten politischen Lage hat gerade dieser Zweig des Gesamtbuchhandels große Aufgaben zu erfüllen, die in den überlieferten Formen nicht erfüllt werden können.
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