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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.02.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-02-28
- Erscheinungsdatum
- 28.02.1935
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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>1° 50, 28. Februar 1835. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. e) Die Familienangehörigen müssen, wenn sie als Mitinhaber des Geschäfts gelten sollen, an den Vermögenswerten des Unter nehmens beteiligt sein und tatsächlich eine Rechtsstellung er langen, die auch ein fremder Gesellschafter einnehmen könnte. k) Die Mitunternehmerschaft muß also ernstlich gewollt sein, und der Mitunternehmer einen seiner Beteiligung entsprechenden Einfluß auf das Schicksal des Unternehmens ausüben können. §) Sollen vermögenslose Kinder beteiligt werden, dann muß der Vater ihnen zunächst Vermögenswerte schenkungsweise über eignen, damit die Kinder dann diese Werte als Einlagen ein- bringen können. Eine Beteiligung minderjähriger Kinder stößt leicht auf steuerliche Schwierigkeiten. k) Eine Rückwirkung von Beteiligungen oder Gesellschaftsgrün dungen wird steuerrechtlich nicht anerkannt. Vorstehende Gesichtspunkte zeigen, daß die geschäftliche Betäti gung von Angehörigen im Betrieb oder die gesellschaftsrechtliche Be teiligung von Angehörigen nicht nur allein aus steuerlichen Gesichts punkten erwogen werden sollte, sondern regelmäßig nur dann in Angriff genommen werden mag, wenn auch wirtschaftliche und son stige familiäre Erwägungen dies angezeigt erscheinen lassen. Ein nicht zu unterschätzender Vorteil der Bildung einer Familiengesell schaft liegt allerdings darin, daß damit eine sonst etwa notwendig werdende künftige Erbauseinandersetzung bereits zu Lebzeiten des bisherigen Einzelunternehmers gewissermaßen vorweggenommen und unter seiner Einflußmöglichkeit durchgeführt wird, außerdem künftige Wcrtsteigernngen der nicht mehr zur Vererbung gelangenden Anteile der Erbschaftssteuer nicht unterliegen. 6) Bewertung. Wie bisher wirb unterschieden zwischen Anlagevermögen, das der Abnutzung unterliegt und Be triebsvermögen, das sind Wirtschaftsgüter, die sich begriff lich nicht abnutzen können. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich nach dem Anschaffungs oder Herstellungspreis des einzelnen Gegenstandes des Betriebs vermögens. Zum Anschaffungspreis rechnet alles, was der Käufer aufwenden mußte, um den angeschafften Gegenstand zu erhalten. Der Steuerpflichtige ist berechtigt, anstelle des Anschaffungs oder Herstellungspreises den niedrigeren Teilwert ein zusetzen, jedoch muß er die Wertminderung beweisen*). 1. Wirtschaftsgüter, die der Abnutzung unter liegen (Anlagevermögen). Hierzu gehören Maschinen aller Art, Inventar, Gebäude usw. Hier hat der Steuerpflichtige die Wahl, ob er den Anschaffungs- oder Herstellungspreis, vermindert um die Ab setzungen für Abnutzung, oder den niedrigeren Teilwert ansetzen will. Dagegen dürfen unrealisierte Konjunkturgewinne bei diesen Gegen ständen nicht ausgewiefen werden. Der Steuerpflichtige ist aber auch *) S. a. Börsenblatt Nr. 30: Soll man Gegenstände des Anlage vermögens voll absetzen oder periodisch abschrciben? Kunst-N Alle Kunstausstellungen sind versichert Die Neichskammer der bildenden Künste hat, wie die vom Präsi denten der Neichskammer der bildenden Künste herausgegebene Zeit schrift »Die Kunstkammer« (Propyläen-Verlag) mitteilt, mit sofor tiger Wirkung einen auf zunächst fünf Jahre gültigen Versicherungs vertrag abgeschlossen, auf Grund dessen alle Kunsterzeugnisse (Werke der Malerei und Graphik, Plastiken aus Bronze, Marmor, Por zellan, Sandstein und aus ähnlichem Material, ferner Gebrauchs- graphik, Kopien und Kunsthandwerk), die sich in Obhut von geneh migten Kunstausstellungen befinden, versichert sind. Die Versicherung zerfällt in eine Ausstellungs- und eine Trans portversicherung und hat für das gesamte Deutsche Reich einschließ lich Danzig Gültigkeit. Sie umfaßt folgende Gefahren: Feuer, Ein bruchsdiebstahl, gewöhnlicher Diebstahl, Leitungswasserschädcn, Auf ruhr, fahrlässige oder böswillige Beschädigung durch dritte fremde Personen. Die Landesstellenleiter und Fachverbandsvorsitzenden sind ange wiesen worden, im Falle einer zu veranstaltenden und vom Präsiden ten der Neichskammer der bildenden Künste genehmigten Ausstellung die Veranstalter und Ausstellungsleiter von dem erfolgten Versiche rungsabschluß in Kenntnis zu setzen und auf die Einhaltung der Ver sicherungsbedingungen hinzuweisen. berechtigt, einen zwischen Anschaffungspreis und niedrigerem Teilwert liegenden Mittelwert einzusetzen. Damit hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, seinen Gewinn zu regulieren. So wird er beispiels weise in einem Verlustjahre, in dem er ohnehin einkommenfrei bleibt, nicht unnötigerweise infolge niedriger Bewertung des Anlagever mögens Verluste ausweisen, sondern es vorziehen, höhere Bilanz werte in die nächsten Jahre hinüberzunehmen und sich damit Verlust reserven vorzubehalten, die später gewinnmindernd wirken können. 2. Kurzlebige Wirtschaftsgüter. Buchführende Gewerbetreibende dürfen unter bestimmten Voraussetzungen kurz lebige Wirtschaftsgllter ohne Rücksicht auf ihren Teilwert sofort im Jahr der Anschaffung auf Null abschreiben. Dies gilt sowohl für Anschaffungen des Jahres 1934 wie für alte Anlagen. Als kurz lebig gelten Wirtschaftsgüter, deren betriebsgewöhnliche Nutzungs dauer erfahrungsgemäß fünf Jahre nicht übersteigt. Aus Gründen der Vereinfachung hat der Ncichsminister der Finanzen im Erlaß vom 20. Dezember 1934 eine »Liste kurzlebiger Wirtschafts güter« des Anlagevermögens herausgegeben, die die wichtigsten kurzlebigen Wirtschaftsgllter auszählt, jedoch nicht erschöpfend ist. Namentlich können alle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Anschaffungs- oder Herstellungspreis bis zu RM 200.— ohne Rücksicht auf ihre Führung in der Liste als kurzlebig behandelt wer den. In der Liste stehen u. a. Vervielfältigungsapparate, Büromaschi nen, Dekorationsausstatlungen, Fahrzeuge aller Art, galvanische An lagen, Karren aller Art, Kraftwagen, Lautsprecheranlagcn, Licht pauseapparate, Rechenmaschinen, Regale, Registrierkassen, Reinigungs- gerätc, Reklamegegenstände, Schaufenstereinrichtungen, Schreibmaschi nen, Transparente, ferner Musterzeichnungcn, Matrizen für Setz maschinen, Schriften aller Art, Uniformen für Zeitungshändler, Vig netten, Klischees, Ausstattungsgegenstände für Verkaufsräume, Schau fensterbeleuchtungen usw. Voraussetzung für die sofortige Abschreibungsmöglichkeit bei kurzlebigen Wirtschastsgütern ist, daß a) es sich um einen buchführungspflichtigen Vollkaufmann handelt, b) der Gegenstand, auch in der Handelsbilanz voll abgeschrieben wird, e) in der Buchführung ein besonderes »Konto kurzlebiger Wirt schaftsgüter« zur Erleichterung der Nachprüfung eingerichtet wird. 3. Nicht abnutzungsfähige Wirtschaftsgüter. Hierzu gehören Beteiligungen, Umlaufsvermögen, Geschäfts- oder Firmenwert (Verlagswert), Grund und Boden. Auch für diese Wirtschaftsgllter hat der Steuerpflichtige das Wahlrecht zwischen den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem niedrigeren Teilwert. Darüber hinaus kann jedoch der buch führende Gewerbetreibende bei Wirtschastsgütern, die ihm schon am Schluß des vorausgegangenen Wirtschaftsjahres gehörten, den Teil wert auch dann ansetzen, wenn er höher ist als der letzte Bilanzansatz; der Anschaffungs- oder Herstellungspreis darf aber nicht überschritten werden. Im Unterschied zum früheren Nechtszustand können also inso weit auch unrealisierte Gewinne ausgewiesen werden, was wiederum gewinnregulierend wirken kann. (Fortsetzung folgt.) chrichten Der HIL^-Code für Kunstverleger und -Importeure Unter dem National Keoover^ ^ot ist für die ameri kanischen Kunstverleger >imd -importeure ein Code ausgearbeitet worden, den der Fachverband »Ike ?ioturo ?ublisk«r8 gud Im porten ^nooiation, New?)ork«, durch Beschluß vom 28. August 1933, mit Zusätzen vom 29. September 1933 und vom 16. März 1934 als verbindlich angenommen hat. Er ist eine Abteilung des »Code ok kair eompetrtion kor tks Oroipkio and Industrie««, der am 17. Fe bruar vom Präsidenten Roosevelt bestätigt worden ist. (United 8ta- t68 prmting Okkioe, Washington 1934, zu beziehen durch »Superinten dent ok voeuwent«, Washington, D. C.) In der Einleitung zu diesem wird hervorgehoben, daß er der am meisten ins einzelne gehende und verwickeltste von allen ist. Er umfaßt gegen fünfzig einzelne In dustrien, von denen jede ihre ausgearbeiteten Vorschläge einzu reichen hatte. Von einem New Aorker Freunde ist mir der Wortlaut dieses Code zugegangen, deren wichtigste Bestimmungen ich hier in Übersetzung wiedergebe. Von den sieben Abschnitten dieses Codes beschäftigen sich die ersten vier mit den Aufgaben des genannten Verbandes und den Zwecken des vorliegenden Codes, mit der Mitgliedschaft des Ver bandes und ihren Voraussetzungen und Verpflichtungen, mit der Zu sammensetzung des Exekutiv-Komitees und seinen Vollmachten, — 157
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