Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.12.1932
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- 1932-12-30
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- 30.12.1932
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1932
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X- 304, 30. Dezember 1W2. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. geschriebene Boniteur Oreo, der die Belange der Negierung vertrat und nebenher belehrend wirkte, ferner die Griechische Natio- nalzeitung, ein Volksblatt mit politischen un-d literarischen Bei trägen, schliesslich die in Athen gedruckte freisinnige Tageszeitung Athcnai neben der in Nauplia, dein eigentlichen Hofsitz, erschei nenden Volkszeitung weitergehende Bedeutung und einen ge wissen Einfluß auf die öffentliche Meinung. Daß in Griechenland vor hundert Jahren Bildung und Kultur einen raschen und merklichen Aufschwung nahmen, ist das unbestreitbare Verdienst König Ottos und seiner bayrischen Ratgeber, die vor gerade einem Jahrhundert ihre verantwortungsreiche Sendung in Hellas übernahmen. Da es weder eine Geschichte des griechischen Buchhandels noch der griechischen Presse gibt, so regen die vorstehenden Andeutungen Vielleicht zu Unter suchungen über Entstehung und Entwicklung dieser beiden Einrich tungen an. Univ.-Prof. vr. Ir. B a b i n g e r, Berlin. Neues vom Rundfunk. — Der Deutschlandsender wird im neuen Jahr in einer täglichen Fünfminutensendung (19.30—19.35 Uhr) unter dem Kennwort »Das Gedicht« in wechselnder Reihe Gedichte unserer Klassiker und neuen Lyriker vorsprechen lassen. Aber nicht nur das Gedicht als Kunstform, sondern die unmittelbare Verbunden heit der Dichttunst mit dein Leben soll gepflegt werden. Darum wird ferner über Königswusterhausen im Rahmen der literarischen Ver anstaltungen täglich eine »L e s e v i e r t e l st u n de« (15.45—16.00 Uhr) gesendet werden. Wie bei den Gedichtvorträgen sollen wech selnde Stimmen ans altem L-iteraturgut Vergessenes -in die Erinne rung zurllckrufen und Neues vorstellen. In der ersten Januarwoche wird aus den Werken von Hans Franck, Bischer, Ulitz, Paul Ernst und Wilhelm Schäfer gelesen werden. Literarisch-pädagogische Ziele sollen dadurch nicht erreicht werden. Die regelmäßigen Buchbespre- chnngen werden fortgesetzt. Eine Art Funk-Wochen-»Schau« wird der Deutschlandsender sei nen Hörern erstmalig am 7. Januar und dann regelmäßig Sonn abends (17.10—17.55 Uhr) übermitteln. Man beabsichtigt besondere Gedenktage in kurzen Vorträgen zu würdigen, Hinweise auf Ereig nisse in der Literatur, im Opern-, Konzert- und Theaterleben, auf dein Gebiete des Ausftellungs- und Tagungswesens zu geben. Eine Übersicht über die musikalische Folge der kommenden Woche soll das Programm dieser Stunde vervollständigen. Vorläufig keine Ncchtschreibungsreform. — Der schiveizerische Bundesrat hatte vor einiger Zeit mit den Negierungen Deutschlands und Österreichs wegen einer Reform der Rechtschreibung auf diplo matischem Wege Fühlung genommen (f. Nr. 112). Wie die Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker mitteilt, wurde von Berlin folgende Antwort erteilt: »Die beim Auswärtigen Amt in dieser Sache an- gestellten Erhebungen haben ergeben, daß die Verwirklichung dieses Vorhabens als noch in sehr weiter Ferne schwebend bezeichnet wer den kann. Infolgedessen ist auch an eine Konferenz von Vertretern der ganz oder teilweise deutschsprachigen Länder, die gegebenenfalls auf Initiative der Neichsbehörden oder von deutscher Seite ein berufen werden sollte, zur Zeit nicht zu denken.« Aus Wien wurde berichtet, daß das zuständige Bundesministerium für Unterricht der Frage lebhafte Anteilnahme entgegenbringe, jedoch von sich aus keine selbständige Anregung geben wolle. Verbot periodischer Druckschriften. — Aus der »Verordnung des Reichspräsidenten zur Erhaltung des inneren Friedens vom 19. De zember 1932« (Neichsgesetzbl. I S. 548) betreffen u. a. folgende Bestim mungen die Verbote periodischer Druckschriften: § 1. Folgende Vorschriften treten außer Kraft: 1. Die Verord nung des Reichspräsidenten gegen politische Ausschreitungen vom 14. Juni 1932 (Neichsgesetzbl. I S. 297) mit Ausnahme der 88 22 bis 26: — 2. die Zweite Verordnung des Reichspräsidenten gegen politische Ausschreitungen vom 28. Juni 1932 (Neichsgesetzbl. I S. 339); — 3. die Verordnung des Reichspräsidenten gegen politischen Terror vom 9. Anglist 1932 (Reichsgesetzbl. I S. 403); — 4. § 2 der Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung des inneren Frie dens vom 2. November 1932 (Neichsgesetzbl. I S. 517). § 6. (1) Wird durch den Inhalt einer periodischen Druckschrift die Strafbarkeit einer der in den 88 81 bis 86, 92 Nr. 1 des Straf gesetzbuchs oder in den 88 1 bis 4 des Gesetzes gegen den Verrat militärischer Geheimnisse bezeichnten Handlungen begründet, so kann die periodische Druckschrift, wenn es sich um eine Tageszeitung handelt, bis auf die Dauer von vier Wochen, in anderen Fällen bis auf die Dauer von sechs Monaten verboten werden. (2) Das Verbot einer Druckschrift umfaßt auch die in demselben Verlag erscheinenden Kopfblätter der Zeitung sowie jede angeblich neue Druckschrift, die sich sachlich als die alte darstellt oder als ihr Ersatz anzusehen ist. 8 8. Wer eine nach 8 6 verbotene periodische Druckschrift hcraus- gibt, verlegt, druckt oder verbreitet, wird mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft, neben dem auf Geldstrafe erkannt werden kann. 8 12. (2) Das Gesetz zum Schutze der Republik vom 25. März 1930 (Reichsgesetzbl. I S. 91) tritt nicht am 31. Dezember 1932, sondern mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft. 8 13. Verbote periodischer Druckschriften, die auf Grund einer der gemäß 88 1, 12 Abs. 2 ausgehobenen Vorschriften erlassen sind, treten mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft. Die Verordnung ist am 21. Dezember in Kraft getreten. Beschlagnahmte Druckschrift. — Auf Antrag der Staatsanwalt schaft Dresden wird die Beschlagnahme des Buches »Anthologie der erotischen L i t e r a t u r a l l c r Zeiten und Völker« (2 Bände) ungeordnet. V a 8 3017/32, 13 8t 1663/32. (Deut sches Kriminalpolizeibtatt Nr. 1436 vom 28. Dezember 1932.) verkebrsnackriekten. Am Poslanwcisiiiigsocrkchr mit Arycniinicii und Paraguay haben vom 1. Januar 1933 an die Postanweisungen in beiden Richtungen nicht mehr ans argentinische Goldpesos, sondern auf argentinische Papierpesos zu lauten. Der Höchstbctrag einer Postanweisung »ach Argentinien und Paraguay betragt vom 1. Januar an Lvl) argen tinische Papierpesos. Ebenso müssen von demselben Zeitpunkt an im Paketnachnahmsverkehr nach und aus Paraguay die Nachnahme- bcträge in argentinischen Papierpesos angegeben werden. Höchst betrag i» beiden Richtungen ebenfalls 2tD argentinische Papierpcsos. Annahme von Paketen an Sonn- und Feiertagen. — Das Post amt Leipzig 18 sPostbahnhofs hat Ansang Dezember an einige Vcr lagsfirmcn in Leipzig folgende Zuschrift gerichtet: »Nach 8 32 VIII der Postordnung vom 30. Januar 1829 dürfen an Sonn- und allgemeinen Feiertagen in der Zeit von 7 bis 24 Uhr nur dringende Paket« angenommen werden, für die eine besondere Einlieserungsgeblihr nicht erhoben wird. Wir weisen darauf hin, daß vom 1. Januar 1833 ab an Sonn- und allgemeinen Feiertagen andere als dringend« Pakete in der Zeit von 7 bis 24 Uhr nicht mehr angenommen werden, also auch nicht gegen Entrichtung der besonderen Einliescrungsgebiihr. Ebenso kann auch die Abholung von Selbstbucherpaketen mittels Postkrast- wagen an Sonn- und allgemeinen Feiertagen nicht mehr statt finden-. Ans Antrag des Börsenveretns hat di« Oberpostdirektio» sich bereit erklärt, auch künftig an den für -den Handel fretgegebenen Sonntagen eine Annahme und Abholung von Paketen von Sclbst- buchern zuzulassen. Der Bescheid der Oberpostdirektion lautet: »Mit Rücksicht auf di« Bedeutung der Angelegenheit für den Leipziger Buchhandel ist das Postamt Leipzig N 18 sPostbahn- hof> angewiesen worden, bis auf weiteres an den Sonntagen vor Ostern von den Verlagsfirmen herrührende gewöhnliche Pakete ohne besondere Gebühr anzunehmen und, soweit es sich um Sclbst- bucher handelt, die Pakete aus den Geschäftsräumen abzuholen. Das Nähere bitten wir mit dem Postamt N 18, das angewiesen ist, rechtzeitig zu vereinbaren.- InhaltsverzeichnlS. Artikel: Weihnachtsbüchermarkt und Presse. S. 925. Einige Worte über den jetzigen Zustand des Buch Handels. S. 925. Die Pflegestätten von Kultur und Literatur in Jugoslawien. Von vr. F. Wallisch. S. 926. Dev Gntenbergkeller in Leipzig einst und jetzt. Von R. Voigt länder. S. 926. Kleine Mitteilungen S. 927—28: Wie ivar bas Weihnachts geschäft 1932? / Private Telefonanlagcn / Ausschreibung und Einsendung vereinfachter Steuerabzugsbelege für bas Kalender jahr 1932 / Neichssteuer- und Landesstcnerzahlungen im Januar 1933 / Hundert Jahre griechischer Buchhandel / Neues vom Rund funk / Vorläufig keine Rechtschreibungsresorm / Verbot periodi scher Druckschriften / Beschlagnahmte Druckschrift. Verkehrsnachrichten S. 928: Postanweifungsverkehr mit Argentinien und Paraguay / Annahme von Paketen an Sonn- und Feiertagen. Verantwort!. Schriftleiter: Franz Wagner. — Vertag: Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches BnchhändlerhauS. Druck: E. Hedrtch Nachs. Sämtl. in Leipzig. — Anschrift d. Schriftleituug u. Expedition: Leipzig, Gerichtswegs lBuchhändterhauSj, Postschließfach S74/7L 928
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