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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.12.1932
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1932-12-30
- Erscheinungsdatum
- 30.12.1932
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1932
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Kleine öHitleilunyen Wie war das Weihnachtsgeschäft 1932? — Auch in diesem Jahre richten wir diese Frag« an unsere Leser und bitten um recht fleißige Beantwortung, denn gerade heute ist ein Erfahrungsaustausch nützlich und notwendig. Allen Teilnehmern an der Rundfrage werben wir das Ergebnis in Form eines zufammenfas senden Berichts zugänglich machen, wobei Namen nicht genannt werden. Wenn möglich, bitten wir die Beantwortung (die Fragen beziehen sich selbstverständlich nur aus das Weihnachtsgeschäft) in folgender Reihenfolge vorzunehmen ^ 1. Wie hoch n>ar die Zahl der Käufer im Verhältnis zum Vorjahr? 2. Wie war der Gesamtumsatz im Ver hältnis zum Vorjahr? fEs dürste zweckmäßig sein, Bar- und Rech- nungsverkäuse getrennt zu führen.) K. Wie hoch war die Durch schnittshöhe der Einzelläufe? 4. Welche Rolle spielten ältere Werke im Verhältnis zu Neuerscheinungen? s. Wie groß war der Anteil des vom Bager Verkauften gegenüber dem zu Bestellenden? 6. Wie war der Umsatz an den Ausnahmesonntagen im Vergleich zu den Wochentagen der Weihnachtssaison und zum Wochentagsdurchschnitt des ganzen Jahres? 7. Wie hat sich der zeitige Ladenschluß am Heiligen Abend ausgewirlt? — Für Mitteilung sonstiger bemerkens werter Punkte find wir selbstverständlich dankbar, ebenso sür Mit teilungen von feiten der Verlage, soweit sie in der Lage find, über ihre Erfahrungen beim Weihnachtsgeschäft zu berichten, Di« Schrift!. Private Tclcsonanlagen. — Wir wurden gebeten, die Mitglieder des Börsenvereins von der kürzlich erfolgten Gründung eines Süd deutschen Schutzverbandes der Mieter privater Kernfprech- und llhren- Anlagen, E. B., Sitz Nürnberg, Siegfriedstrahe 81, Fernruf 41325 zu unterrichten. Interessenten erhalten auf Wunsch nähere Aus kunft durch die Geschäftsstelle des Börsenvereins, die auch in der Lage ist, Anfragen Über die Rechtslage im Vertragsverhältnis Mischen den Herstellern privater Fernsprechanlagen und den Mietern zu beantworten. Ausschreibung und Einsendung vereinfachter Steuerabzugsbclege sür bas Kalenderjahr 1932. — Arbeitgeber, die lm Kalenderjahre 1832 die von ihren Arbeitnehmern einbehaltenen Lohnsteucrbeträge durch Überweisung oder in bar an die Kinanzkaffe abgcführt haben, sind verpflichtet, spätestens bis zum 15. Februar 1933 folgende Unterlagen auszuschreiben und einzureichen: a> Kür die Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 1932 ln ihren Diensten stehen, die Lohnsteuerbescheinigung unter Ver wendung des auf der zweiten Seite der Steuerkarte 1932 befind lichen Vordrucks. d> Für die im Kalenderjahr 1932 vor dem 31. Dezember 1932 aus dem Dienstverhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmer die ver einfachten Lohnsteuerüberweisungsblälter, sofern sie nicht bereits auf der zweiten Seite der Steuerkarte 1932 eine Lohnsteuerbescheinigung abgegeben haben. Die maßgebenden Bestimmungen sind die gleichen wie für die Ausschreibung und Einsendung der Lohnsteuerbelege für 1931; sie sind also den Arbeitgebern bereits von früher her bekannt. Der Arbeitgeber ist weiter verpflichtet, sür 1932 auch die in Z 88 der Ausfllhrungsbesti,Innungen zum Einkommensteuergesetz vorge sehenen besonderen Lohnzettel auszuschreiben und spätestens bis zum 31. Januar 1933 einzureichen. Nähere Auskunft geben die Finanzämter, von denen auch die Vordrucke für die Lohn- steuerüberiveisungsblätter unentgeltlich bezogen werden können. Rcichssteuer- und Landessteuerzahlungen im Januar 1933. — 1. Reich. 5. Lohnabzug und Abgabe zur Arbeitslosenhilfe lsoweit deren Ein zug durch die Finanzämter erfolgt) für die Zeit vom 18. bis 31. Dezember. 5. Bllrgersteuer (falls sie erhoben wird) für Lohnzahlungen im Dezember, soweit die Abführung nicht bereits am 20. Dezember vorzunehmen war, 7. Aufstellung über die Devisengeschäfte im Dezember durch Unter nehmen, die «ine allgemeine Genehmigung zum Devisenerwerb haben. 10. Teilbetrag der Bllrgersteuer 1933 (soweit sie erhoben wird) sür Lohnsteucrpflichtige. Die Einbehaltung durch den Arbeitgeber erfolgt bei der nächsten Lohnzahlung. 19. Laufende Devisenmeldung. 10. Krisenftener der Veranlagten. 10. Voranmeldung und Vorauszahlung -der Umsatzsteuer für Monats zahler auf Grund des Umsatzes im Monat Dezember und für Vierteljahrcszahler auf Grund des Umsatzes im vierten Ka- lendervievteljahr 1932. 20. Arbeitslosenhilfe (soweit deren Einzug durch die Finanzämter erfolgt) für di« Zelt vom 1. bis 15. Januar. 20. Bllrgersteuer (soweit von der Gemeinde angefordert, in der die Betriebsstätte liegt) für Lohnzahlungen vom 1. bis 15. Januar, wenn die abzuführende Summe mindestens 200 RM beträgt. 20. Lausend« Devisenmeldung. 24. Bürgersteuer 1933 (soweit sie erhoben wird) fällig für Lohn- steuerpflichtige, deren Arbeitslohn sür Zeiträume von nicht mehr als einer Woche gezahlt wird. 31. Laufende Devisenmeldung. 31. Letzter Tag für Anträge aus Erteilung von Steuergutscheinen fiir Mehrbeschästignng von Arbeitnehmern. 2. Anhalt. 1. bis 10. Gebäudesteuer und Steuer vom bebauten Grundbesitz. 15. bis 31. Grundwertsteuer. 3. Baden. 5. Gcbäudesondersteuer für Dezember 1932. 7. Wohnungsluxussteuer. 11. Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinden und Kreise. 18. Grund- und Gewerbesteuer des Landes. 18. Kirchensteuer-Vorauszahlungen. 4. Bagern. 2. Haussteuer und Hauszinssteuer. 5. Braun schweig. 16. Hauszinssteuer für Dezember 1932. 8. Hessen. 25. 5. Ziel der Gemcindegrundsteuer —, der Gemeindesondergebäude- steuer —, der Gemeindegewerbesteuer 1932/33. 7. Preußen. 16. Lohnsummensteller für Dezember 1932 mit Abgabe einer Erklä rung über Lohnsmnme und Zahl der Arbeitnehmer. 16. Staatliche Grundvermögensteuer für Monatszahler nebst 100 Pro zent Staatszuschlag. Desgleichen Gemeindezuschläge. 16. Hauszinssteuer für Januar 1933. 8. Sachsen. 5. Mietzinssteuer. 16. Grundsteuer und gemeindliche Zuschlagsteuer für den 4. Termin 1932. 9. Thüringen. 10. Miels-(Auswertungs-)Steuer für Dezember. 10. Württemberg. 9. Je ein Zwölftel der Jahressteuerschuld (bzw. Steuervoraus- zahlungsschllld) der Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer und der Gebäudeentschuldungssteuer. Hundert Jahre griechischer Buchhandel. — Daß in diesen Tagen, ziemlich gleichzeitig mit der vor genau einem Jahrhundert erfolgten Ausreise des bayrischen Prinzen Otto nach Hellas, wo er den Königs thron bestieg, der griechische Buchhandel auf fein einhniidertjährlges Bestehen zurückblicken kann, wird schwerlich dortzulande Beachtung gefunden haben und darf daher vielleicht an diesem Ort erwähnt wer den. Im Dezember 1832 schickte eine Münchener Buchhandlung, deren Name mir leider nicht bekannt ist, einige Geschäftsführer nach Grie chenland, um zunächst -in Nauplia eine Buch- und Kunsthandlung ins Leben zu rufen. Auch über die Schicksale dieser Buchhandlung und über ihre etwaige spätere Ausbreitung vermag ich keine Belege beizubringe» und es wäre zu wünschen, -daß jemand sich mit der vom Standpunkt der Geschichte des deutschen Buchhandels, als dessen Ableger somit der griechische betrachtet werden muß, gewiß belangreichen Gründung näher befassen wollte. Man muß sich vergegenwärtigen, daß damals Griechenland unmittelbar nach Abfchllttelung der Türkenherrschaft in einem unbeschreiblichen Zustand kulturellen Nlederbruchs sich befand, den erst begeisterte Vaterlandsfreunde und Schriftsteller in zäher Arbeit zu beheben vermochten. Der Anteil des jungen Königs und der aus Bayern mltgebrachten Staatsmänner und Fachleute an dem allmählichen Wiederaufstieg griechischer Gesittung ist beträchtlich. Das zeigt am deutlichsten der allgemeine Plan der niederen und höheren Erziehung, den die Regierung anfstel-lte und in Gang brachte. Als König Otto -den Boden von Hellas betrat, gab es -dortzulande kaum Volksschulen, von höheren Bildungsanstalten gar nicht zu reden. Das Land besaß kein regelrechtes Schulwesen, keine öffenllichen Büche reien, Kunstsammlungen, Gemäldegalerien, botanische Gärten, Stern warten, von gelehrten Gesellschaften ganz zu schweigen. Auch mit der Preffe war es Übel bestellt. Seit dem 28. Februar 1833 erschien als amtliches Blatt, das von der Regierung a-usging und deren Verord nungen und Erlasse In-griechischer sowie deutscher Sprache brachte, das R e g i e r II n g s b la t t fü r das Königreich Griechenland und von öffentlichen Blättern hatten eigentlich nur der französisch
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