Die Fachschaft steht mit ihren Einrichtungen dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig zur Durchführung seiner Aufgaben zur Verfügung. tz 5 a) Bekanntmachungen der Fachschaft und ihrer Fachgruppen werden nach der Ge nehmigung durch den Vorsteher des Bundes im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel veröffentlicht und erlangen dadurch Verbindlichkeit für alle Bundes mitglieder. l>) Zur Herausgabe periodischer oder gelegentlicher Druckschriften, insbesondere zur Herausgabe „Vertraulicher Mitteilungen" bedarf der Fachscbaftsleiter der Ge nehmigung des Bundesvorsteherö. Es sind jeweils sofort nach Erscheinen drei Erem- plare an die Reichsgeschäftöstelle des Bundes einznsenden. tz 6 Zur Erledigung der Arbeiten der Fachscbaft bestehen folgende Ehrenämter: 1. der Leiter der Fachschaft, 2. der Stellvertreter des Leiters, z. der Kastenwalter, 4- die Mitglieder des Fachschaftgrates. Den Genannten werden Auslagen nach Maßgabe der von der Reichsschrifttums kammcr erlassenen Bestimmungen vergütet. § 7 Der Leiter der Fachschaft Handel und auf dessen Vorschlag sein Stellvertreter werden vom Vorsteher des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler berufen und ab berufen. Der Leiter der Fachschaft hat alle Angelegenheiten der Fachschaft zu besorgen, ins besondere steht ihm zu: a) Die Berufung und Abberufung des Kassenwalters, der Fachgruppenleiter und der sonstigen Mitglieder des Fachschaftsrates; l)) der Erlaß von Anordnungen mit bindender Wirkung für Sie Fachschafts angehörigen. Der Leiter der Fachschaft ist an die Anordnungen des Vorstehers des Bundes ge bunden. § 8 Der Stellvertreter vertritt den Leiter im Falle der Behinderung. Er ist sein stän diger Mitarbeiter. Seine Anordnungen erfolgen im Nahmen seiner Stellvertre- tungsbefugnis im Namen des Leiters der Fachschaft und haben gleiche Verbino- licbkeit.