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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.04.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-04-02
- Erscheinungsdatum
- 02.04.1935
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- Deutsch
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X- 78, 2. April 1935. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dlschn Buchhandel. eine eindeutige Entscheidung zu sichern. Der Vorsitzende des Preis gerichtes übernimmt, dem Führerprinzip entsprechend, die Verant wortung für die ordnungsgemäße Durchführung des Preisgerichts. Ferner wird besonders darauf geachtet, daß die ausgesetzten Preise und Ankäufe (hinsichtlich ihrer Anzahl und Höhe) dem Objekt des Wettbewerbs und der geforderten Leistung entsprechen. Staatliche Kunstbibliothek Berlin Die Staatliche Kunstbibliothek, die seit dem Juli vorigen Jahres im ehemaligen Kunstgewerbe-Museum, Prinz-Albrecht-Straße 7, in provisorischer Form untergebracht ist, eröffnet am 1. April ebendort vier Leseräume (Besuchszeit 9—21 Uhr). Durch Einbauten wird dort für die Zwecke der Staatlichen Kunstbibliothek ein für graphische Ausstellungen geeigneter Ausstellungsraum geschaffen, der aber erst im Sommer dieses Jahres fertiggestellt wird. Deutsche Graphik-Schau im Leipziger Kunstverein Die vom Museum der bildenden Künste und dem Leipziger Kunstverein veranstaltete Graphik-Schau zeigt etwa 250 Künstler aus allen Gauen Deutschlands mit zahlreichen Arbeiten. Sie ver mittelt einen guten Überblick über das künstlerisch Wertvolle auf dem Gebiete der reinen Druckgraphik. Die Ausstellung ist bis 7. April täglich (außer Montag) von 10 bis 10 Uhr, Sonntag von 10 bis 14 Uhr geöffnet. Die französischen Kunstblattverleger und -Händler haben ein Jahrbuch mit Adressenverzcichnis herausgegeben. Es kann von der »Otminbrs Szmckierrle Ü63 kliit6Ui'8 ck'L8tr»nls)68 6t Ü63 IVlar- edanck8 cl'lH3tumsi68 et I)688in8 onei6N8 6t mock6rn68« in Paris, 117, Boulevard Saint-Germain, bezogen werden. Preis Frs. 10.—. Vom spanischen Buchhandel Die Krise des Buches hat in Spanien eine besondere Note da durch bekommen, daß der Absatz spanischer Bücher in den spanisch sprechenden Ländern Mittel- und Südamerikas sich stark vermindert hat. Die Negierung hat sich deshalb entschlossen, in den wich tigsten Städten Spanisch-Amerikas große Auslieferungslager spani scher Bücher zu errichten. Der Minister des öffentlichen Unterrichts gibt darüber folgendes bekannt (nach »louto l'Lckitiou«, Paris, vom 16. März): Der Staat glaubt genügend Vertrauen zu besitzen, daß man ihm den Kredit gewähren wird, der zur Gründung dieser Auslieferungs lager nötig ist. Nicht verkaufte Bücher wird er zurückgeben, für die verkauften wird er den erzielten Preis abzüglich Spesen auszahlen. Der Staat wird Bücher weder einzeln kaufen noch an Private verkaufen. Er wird sich damit begnügen, der geistigen Produktion eine Quelle zu erschließen und die Nolle eines Kommissionärs zu spielen. Er hofft auf diese Weise folgendes zu erreichen: 1. Verminderung der Verkaussfristcn und des Absatzriickganges, den die Bestellung und Sendung von Büchern in entfernt liegende Länder verursacht; 2. Verminderung der Versandspesen, weil man die Versendung mit Schiffen vornehmen wird, die der »Spanischen Schiffahrtsgesell schaft« gehören und die Sondertarife gewähren wird; 3. Erleichterung der Abrechnungen, die allzu oft verlustbringend oder verspätet wurden; 4. Aufrechterhaltung und Verteidigung der Reinheit der Sprache, deren Wortschatz und Satzbau zu oft entstellt werden, besonders durch Modetorheiten, die uns geistig von Amerika trennen und das Gefühl der von der sprachlichen Einheit verkündeten Vater schaft verletzen; 6. eine stärkere geistige Zusammenarbeit zwischen den Republiken Latein-Amerikas und der Spanischen Republik, wie z. B. eine Ver mehrung der Freistellen für Studierende nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit und die Errichtung von Auslieferungslagern (latein-)amerikanischer Bücher in Spanien. Die spanische Presse meldet außerdem, daß der Minister des öffentlichen Unterrichts eine öffentliche Informationsstelle einrichten wird, um Anregungen zu erhalten, wobei er die Gesichtspunkte der Autoren, der Verleger und »aller, die sich für diese nationale Tätigkeit interessieren«, kennenzulernen wünscht. Die »Offizielle Buchkammer« hat sich mit der Bitte an alle Bürgermeister der großen Städte gewandt, den Verkauf von Büchern auf öffentlichen Straßen all den Personen zu untersagen, die nicht der »Offiziellen Buchkammer« angeschlossen sind, was prak tisch das Ende jener Verkaufsstände von Nestauflagen und Neu erscheinungen bedeuten würde, die die Käufer entmutigen und — man betont es in Spanien — die Hauptursache des schlechten Buchabsatzes sind. Paul Kupfer -Breslau. Mitteilung der Geschäftsstelle betr. Anzeigenpreisliste des Börsenblattes Für Bunbstegbenutzung im Börsenblatt wird vom 1. April an statt der Berechnung nach Millimeterzeilen ein Platzaufschlag von 14"/» bes Grundpreises von zwei Seiten erhoben. sDer Ausschlag beträgt zur Zeit RR 23.52>. Aus diesem Anlaß gilt vom 1. April an eine neue Preisliste Mummer 5>. Leipzig, den SV. März 1035. vr. H e ß. Fachschaft der Angestellten — Ortsgruppe Berlin Im Großen Saal der Schule der DAF, Oberwasserstraße 11, spricht am Mittwoch, dem 3. April, 20.15 Uhr vr. Wilhelm Stapel- Hamburg: »Uber den Bllcherleser». Wie er ist und wie er vom Buchhändler gesehen werden muß. Die den Mitglieder» der Kachschaft übersandte Einladung gilt als Ausweis. Abschreibungen auf Forderungen gegen Ausländer Der Leiter der Neichsstelle für Devisenbewirtschaftung gibt mit allgemeinen Erlaß Dev. 12 028/35 vom 21. März 1035 salzendes bekannt: Ein Einzelfall gibt mir Veranlassung zur Entscheidung der Frage, ob inländische Gläubiger zu Rückstellungen oder Abschreibun gen aus zweifelhaft gewordene Forderungen gegen Ausländer einer deviscnrechtlichcn Genehmigung bedürscn. Derartige Rückstellungen oder Abschreibungen sind nicht als Verfügungen über die Forderung anzusehen. Der Gläubiger bringt dadurch nur in seinen Bücher» zum Ausdruck, daß die Forderung nicht mehr als vollwertig anzusehen 270 ist. Kaufleute sind zu diesen Rückstellungen ober Abschreibungen nach 8 40 HGB. verpflichtet. Ein Verzicht oder Erlaß gegenüber dem aus ländischen Schuldner liegt darin aber nicht. Die Forderung bleibt nach außen hin in voller Höhe aufrechterhalten. Rückstellungen und Abschreibungen sind deshalb keine genshmi- gungsbedltrftigen Handlungen. Anders ist es bei den Preisnachlässe», die deutsche Aussllhrer nach Abschluß des Kausvertrages ihren ausländische» Abnehmern gewähren. Derartige Nachlässe, Rabatte usw. sind als Verzicht auf einen Teil der Kauf- preisfordcrung eine Verfügung zugunsten eines Ausländers, die unter 8 8 Abs. 2 oder 8 ll Abs. 2 Dcviscngcsetz fällt. In Erweiterung der dort ausgestellten Ausnahmen erkläre ich auch Preisnachlässe nach Abschluß des Kausverirages genchmigungsfrei sür zulässig, soweit diese Maßnahmen nach kansmännische» Grundsätzen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Ausrcchterhaltung der Wettbewerbs fähigkeit gegenüber ausländische» Wettbewerbern, gerechtfertigt sind. Reichssteuerzahlungen im April 1935 5. Abführung der Lohnsteuer sür Lohnzahlungen in der Zeit vom 18. bis 31. März sbzw. 1. bis 31. März, wenn die für die Zeit vom 1. bis 15. März einbehaltene Lohnsteuer weniger als 200 RM belrugs und Abgabe der Lohnsteueranmelbungen für den Monat März. 5. Abführung der Bllrgcrstcuer für Lohnzahlungen im Monat März, soweit sie nicht bereits am 20. März abzusühren war. 10. Fälligkeit der von den Lohnsteucrpslichtigen durch Etnbehalten eines Lohnteils zu erhebenden Bürgersteuer in Höhe von einem Zwölftel des auf der Steuerkartc angeforberlen Bürgersteuer- jahrcsbetrags, wenn der Arbeitslohn für einen Zeitraum von
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