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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.04.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-04-27
- Erscheinungsdatum
- 27.04.1935
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1935
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MMMMMtlMm VMmM Nr. 87 <N. 58). Leipzig. Sonnabend den 27. April 193S. 182. Jahrgang. Gau Groß-Berlin im Bund Reichsdeutscher Buchhändler e. V. Einladung zur ersten Gauversammlung Am Dienstag, dem 7. Mai 1935, 20 Uhr (pünktlich), findet iin Marmorsaal des Zoologischen Gartens, Budapestcr Straße 9, die erste Gauversammlung des Gaues Groß-Berlin im Bund Reichsdeutscher Buchhändler e. V. in feierlicher Form statt. Auf Grund des Z 9 der Gaugeschäftsordnung des Bundes Reichs deutscher Buchhändler (veröffentlicht im Börsenblatt Nr. 64 vom 16. März 1935) lade ich hiermit sämtliche im Gau Groß-Berlin ansässigen Mitglieder des Bundes, also die Angehörigen der Fach schulen Verlag, Handel, Zwischenhandel, Leihbücherei, Buchver- treter und Angestellte zu dieser Kundgebung ein. Dunkler Anzug (kein Gesellschaftsanzug) erwünscht. Tagesordnung: 1. Einführung des Gauobmanns durch den Vorsteher des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler c. B., Herrn Wilhelm Baur. 2. Übernahme seines Amtes durch den Gauobmann. 3. Vortrag des Geschäftsführers des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler e. B., Leipzig, Herrn vr. Albert Heß: Die Neuordnung im Buchhandel. 4. Bericht des Gauobmanns über die bisherige und Erklärung über die kommende Tätigkeit der Gaugeschäftssührung. 5. Bekanntgabe der Besetzung der Ämter. 6. Feierliche Ausnahme der im März geprüften buchhändlerischen Lehrlinge als Standesgenossen in den Bnnd Reichsdeutscher Buchhändler und übergäbe der Mitgliedsausweise der Rcichs- schrifttumskammer. 7. Gelöbnis eines Jungbuchhändlers. Die Vorträge und Ansprachen werden sämtlich kurz gehalten sein. Sic werden durch musikalische Darbietungen eines erstklassi gen Orchesters und kurze Vorlesungen eines Dichters umrahmt werden. Im Anschluß an die etwa eincinhalbstündige erste Ver sammlung und Kundgebung des Berliner Gesamtbuchhandels nach der Neuordnung findet in den gleichen Räumen ein Kamerad schaftsabend statt, zu dem ich alle Teilnehmer der Versammlung schon heute herzlich einlade. Ich hoffe, daß die Angehörigen der verschiedenen Fachschaften diese Gelegenheit zum Sichkennenlernen und zur Aussprache gern wahrnehmen werden. Alle im Gau ansässigen Verleger, Sortimenter, Reise- und Versandbuchhändler, Grossisten, Buchverleiher, Buchvertrcter und buchhändlerischen Angestellten sollen in Berlin am 7. Mai mit Stolz ihre Zugehörigkeit zu ihrem neuen Berufsstand bekunden. Vollzähliges Erscheinen ist daher selbstverständliche Pflicht. Der Berliner Buchhandel steht an einer Wende. Es gilt zu bekunden, daß jeder Kollege die Zeit verstanden hat und seinen Willen offen bart, mitzuarbeitcn am Aufbau des neuen deutschen Buchhandels für Volk und Vaterland im Sinne unseres Führers Adolf Hitler. Berlin, den 25. April 1935. Gustav Langenscheid t, Gauobmann. Mitteilung der Geschäftsstelle des Bundes Reichs deutscher Buchhändler e. V. Anmeldung von Auslandforderungen <s. Bekanntmachung im Börsenblatt Nr. 82 vom 6. April 1935 und Notiz im Börsenblatt Nr. 90 vom 16. April 1935) Auf unseren Antrag an die Devisenabteilung der Reichshaupt bank (Ablicfcrungskontrolle) erhalten wir heute — leider etwas verspätet - - den Bescheid, daß die Reichshauptbank damit einver standen ist, -wenn die Buchhändler ihre Auslandforderungen nach dem Stande vom 31. März d. I. getrennt nach Ländern und Wäh rungen anzcigen. Es können hierbei die Forderungen, die in ein und demselben Monat fällig werden, in einer Summe zusammen- gesaßt aufgegeben werden--. Wir erinnern daran, daß der Geschäfts st elle des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler e. V. Zweitschriften der zusammcngesaßten Länder meldungen unbedingt zu übersenden sind. Von verschiedenen Firmen fehlen die Meldungen noch. L e ipzi g, den 26. April 1935. vr. Heß. Großer Befähigungsnachweis im Handwerk — und Handwerker-Fachliteratur Die dritte Verordnung über den vorläufigen Aufbau des deut schen Handwerks vom 18. Januar d. I. besagt, daß der selb ständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe nur den in der Handwerkerrolle eingetragenen Personen gestattet ist. In die Handwerkerrolle wird nur eingetragen, wer die Meisterprüfung für das von ihm betriebene oder für ein diesem verwandtes Hand werk bestanden hat. Mit anderen Worten: die Meisterprüfung ist also heute mehr denn je das A und O des selbständigen Hand werkers, zumal da von ihrem Besitz die Ausübung des Berufes als Selbständiger abhängig gemacht wird. Es wird zu den Folgeerscheinungen dieser Verordnung und deren Ausführung gehören, daß gerade der Teil aller selbstän digen Handwerker, der bisher nicht im Besitz des Meisterbriefes ist, dieses Versäumnis schnellstens nachholen wird. Neben dem üb lichen, gewohnheitsgemäßen Zustrom zur Zulassung seitens des hcranreifendcn Nachwuchses wird sich also ein erheblicher Ansturm aus den Kreisen der bereits selbständigen Handwerker bemerkbar machen und nicht zuletzt in dieser Bewegung darf der Fachbuch handel einen Anknüpfungspunkt für eine ausgedehnte Werbung sehen, die den, Fachbuchgeschäft einen frischen Austrieb geben kann. Der nunmehr gesetzlich verlangte große Befähigungsnachweis und die Vorbereitungen zur Ablegung desselben bedingen ein gründliches Eindringen in die gesamte handwerkliche Materie. Dem Handwerker, der die Meisterprüfung vor einem strengen Prü fungsausschuß ablegen muß, werden die Lücken in seinem Fach wissen hinlänglich bekannt sein. Um so mehr wird er sich jetzt be- 329
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