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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.05.1935
- Strukturtyp
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- 1935-05-07
- Erscheinungsdatum
- 07.05.1935
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- Deutsch
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104, 7. Mai 1S3S. Rcdaktioneller Teil. Börsenblatt f. d.Dtschn. Buchhandel. Einheitlichkeit in den Papierbezeichnungen Der Reichsausschuß für Lieferbedingungen (RAL) hat der Öffent lichkeit eine neue Vereinbarung übergeben, die als Grundlage für einheitliche Papier-Bezeichnungen dient. Unter dem Titel: »B e - z e i ch n u n g s v o r s ch r i f t e n für Papiersorten RAL 4 7 6 ^« (Beuth-Verlag, Berlin SW 19, Dresdner Straße 97. Einzel preis NM 0.20) sind Bezeichnungsvorschriften für die verschiedensten Papiersorten zusammengefaßt. Die Veröffentlichung dieser NAL-Ver- einbarung bedeutet zunächst den Anfang einer im weiteren Ausbau be griffenen umfassenderen Arbeit. In früheren Verlautbarungen ist schon gesagt worden, daß die Anregung zur Aufstellung der neuen Vereinbarung von der Papier-Industrie, dem Papier-Handel und der Papier-Verarbeitung ausgegangen ist. Wegen der großen Man nigfaltigkeit der Materie waren recht umfangreiche und langwierige Erhebungen erforderlich, bis die allen beteiligten Kreisen gerecht werdende Fassung gesunden wurde. Von mehr als 146 Organisa tionen und gesetzlichen Berufsvertretungen ist die Vereinbarung unterschriftlich anerkannt worden. An ihr sind die Erzeuger, der Groß- und Einzelhandel, die Verarbeiter und Verbraucher, Behörden, gesetzlichen Berussvertretungen sowie Prüf- und Forschungsanstalten beteiligt. Die vorgelegte Veröffentlichung umfaßt zunächst Bezeichnungs- Vorschriften für vier Papiersorten. Die eindeutigen Bezeichnungen der einzelnen Sorten konnten nur dadurch gesunden werden, indem man Grundsätzliches über die Stosfzusammensetzung sagte. So ist über den Abschnitt Hadernpapier und Hader »haltiges Papier gesagt, daß als »Hadernpapier« in Zukunft nur ein Pa pier bezeichnet werden darf, dessen Faserstoff lediglich aus Hadern (Leinen, Hanf, Baumwolle, Ramie) besteht. Bei dem »hadernhaltigen Papier« ist neben Hadern ein Zusatz anderer Fasern zugelassen. Für »holzfreies Schreib-, Post- und Sch reib- maschincn-Papier« ist Volleimung erforderlich, jedoch darf die Stoffzusammensetzung beliebig sein. Ein Zusatz von Holzschliff oder sonstiger verholzter Faser ist ausgeschlossen. Ferner muß der Zusatz ungebleichter Faserstoffe noch angegeben werden. »Holzfreies Schreibmaschinendurchschlag-Papier« braucht nicht vollgeleimt zu sein, muß im übrigen aber die gleiche Stoffart aufweisen wie holzfreies Schreibpapier. Die Begriffsbestimmung über holzfreies Druckpapier besagt, daß bei der verwendeten Stoffart Zusätze von Holzschliff oder sonstiger verholzter Faser nicht Vorkommen dürfen. Beliebiger Lei mungsgrad kann angewendet werden; dagegen muß der Zusatz un gebleichter Faserstoffe angegeben werden. Die Bezeichnung Braun- holzpapier ist an die Verwendung von Braunschliff geknüpft. Es wird ausdrücklich betont, daß durch andere Farbstoffe braun ge färbtes Papier anderer Art nicht unter der Bezeichnung »Braun holzpapier« oder ähnlicher Bezeichnung in den Handel gebracht wer den darf. Den einzelnen Bestimmungen ist jeweils eine Vorschrift über zulässige fremdstoffliche Beimengungen angefügt. Den eigentlichen Bezeichnungsvorschriften vorangestellt ist ein Absatz »Allgemeine Be stimmungen«, der die Anwendung der festgelegten Bezeichnungen im Angebots- und Verkaufswesen einschließlich öffentlicher Ankündigun gen behandelt und vorschreibt. Dem aufgestellten Arbeitsplan ent sprechend werden also zukünftig noch Begriffs- und Bezeichnungs regelungen weiterer Papiersorten, die im täglichen industriellen und einzelwirtschaftlichen Verbrauch eine Nolle spielen, folgen. Werbung und Beratung 10. Sommerakademie des Buchhändlerverbandes Kreis Norden e. V. vom 16.—23. Juni in Hohnstorf a. d. E. (gegenüber Lauenburg) in Basedows Gasthaus Das große Mittel, mit dem wir Schritt für Schritt neues Ge lände für das Schrifttum erobern können, ist unsere Werbung für das Buch. Durch Werbung rufen wir unsere Volksgenossen zum Buch. Das allein genügt aber nicht; sie zu halten und zu befestigen in der seelisch-geistigen Welt des Schrifttums bedarf es noch einer anderen Arbeit: Beratung. Exakte Auskunft und begründete Vorschläge, tapferes Eintreten für das Werthafte und verständnisvolle Eingehen auf Wünsche und Interessen sind die Grundzüge einer guten Be ratung. Werbung und Beratung sind die Nerven unserer Be rufsarbeit. Durch sie geben wir einer hohen Auffassung unseres Be rufes unmittelbarsten Ausdruck. Wir wollen auf unserer Arbeitswoche schlicht und nüchtern von unserer täglichen Berufsarbeit ausgehen. Ein hoffentlich recht reger Erfahrungsaustausch soll die Grundlage sein für unsere Besinnung, praktische Überlegungen sollen uns hineinführen in die einzelnen Grundfragen. Zuerst werden die technischen, kaufmännischen und ideellen Seiten der Sortimenterwerbung durchge sprochen. Ein selbständiger Buchhändler wird durch seinen Bericht über den Aufbau seiner Firma das im einzelnen Besprochene in seiner Ganzheit darstellen. Am nächsten Tage werden dieselben Fragen von verlegerischer Seite aufgeworfen und im be sonderen die Vorarbeit des Verlages und seine Zusammenarbeit mit der Werbung des Sortiments herausgestellt. Am dritten Tage werden die Grundlagen der Beratung erörtert. Zwei Fragen werden besonders herausgegriffen und an den beiden nächsten Vor mittagen eingehend behandelt: einmal die Unterrichtung des Buch händlers durch literarische Zeitschriften und zum andern die Auswertung der Buchbesprechung für die Beratungstätig keit. Die letzte Frage wirb als praktische Übung an Hand von Be sprechungen über neue Geschichtswerke durchgeführt. An zwei Tagen wird in Form einer Arbeitsgemeinschaft erarbeitet werden, wie aus der eigenen Lcktiire eines Werkes der schönen Literatur ein Urteil über ein selbstgelefenes Buch entwickelt und ihm im Verkaufsgespräch Ausdruck für die Buchempfehlung gegeben wird. (Zur Vorbereitung lesen: Naabe, Stopfkuchen, und Wildenbruch, Junge Seelen.) Am letzten Tage schließt eine Unterredung Uber zwei Fragen national sozialistischer Berufsauffassung die Arbeitswoche ab: 1. Wie 362 stellen wir uns zu Konkurrenzkampf und Gemein schaftsarbeit ein? Bei dieser Frage stoßen wir an die Grenzen der Einzelwerbung der Firmen und begründen die Aufgabe und die Möglichkeiten gemeinschaftlicher und ständischer Werbung für das Buch. 2. Was sind unsere Pflichten gegenüber Firma, Stand und Staat? Hier unterstellen wir unsere Beratungsarbeit noch einmal den verschiedenen Zielrichtungen: kaufmännische Berechnung des Einzelbetriebs, Verantwortung vor der Ehre des Standes, Ge horsam gegenüber dem Willen des Staates. Die Besprechungen und Arbeitsgemeinschaften werden von Herrn Studienrat Mrugowski und von den Berufskameraden Brauer- Braunschweig, vr. Götze und Ziemer-Hamburg durchgefiihrt. Die Arbeitsberichte erstatten die Berusskameraden Matthias-Segeberg und Westphal-LUbeck. Wie schon immer in den Sommerakademien des Kreises Norden wird die geistige Arbeit in ein frohes Zusammenleben der Teilnehmer hineingebaut. Darum Musikinstrumente und Liederbücher, ebenso Photoapparate mitbringen! Es wird genug Zeit zum Baden und Wandern freigehalten. Der Höhepunkt der Woche soll diesmal wieder ein Johannisseuer in der Waldschlucht des Glüsing sein. Wer teilzunehmen wünscht, melde sich recht bald, denn mir müssen uns Vorbehalten, die Teilnehmcrzahl unter Um ständen zu beschränken. Die Teilnehmergebühr beträgt für die ganze Zeit einschließlich Wohnung und Verpflegung NM 25.—. Anmeldun gen mit Angabe von Alter und Firma sind schriftlich an die Ge schäftsstelle des Buchhändlerverbandes Kreis Norden, Hamburg 1, Große Bäckerstraße 13/15 zu richten. Nach der Anmeldung sind bis zum 36. Mai NM 4.— auf das Postscheckkonto der Geschäftsstelle des Buchhändlerverbandes Kreis Norden Hamburg 15 255 einzu- zahlcn; der Betrag wird auf die Teilnehmergebühr verrechnet. Wegen der Anreisemöglichkeiten werden die Teilnehmer in einem späteren Rundbrief noch Näheres erfahren. Besondere Anfragen direkt an die Leitung: Geschäftliches wird durch Ad. Ziemer beantwortet (zu richten an die Geschäftsstelle des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler, Gau Hamburg, Hamburg I, Große Bäckerstraße 13/15); Auskunft über die Schulungsarbeit gibt vr. Götze, Hamburg 37, Hansastraße 23. Die Leitung der Sommerakademie Ad. Ziemer. vr. G ö tz e.
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