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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.05.1935
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- 1935-05-25
- Erscheinungsdatum
- 25.05.1935
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- Deutsch
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M 120, 25. Mai 1935. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d.Dtschn.Buchhandel unser« Zeit an uns stellt, gerecht zu werden. Wir dürfen an diesen Aufgaben nicht achtlos vorübergehen. Wir müssen uns ihrer bewußt sein, um am Neubau verantwortlich mitzuwirken. Dem reichsdeutschen Jungbuchhändler ist somit eine Auf gabe gestellt; er kann sich eine große und gesicherte Zukunft bauen. Wenn wir von dieser Haltung her einen Blick in den Aufgabenkreis des auslanddcutfchcn Buchhändlers werfen, dann fragen wir uns: Hat der auslanddeutsche Buchhändler das Recht und die Pflicht, sich in die Kampffront um das deutsche Buch einzureihen? Kann er die Grundhaltung, Vermittler deutscher Kultur zu fein, einnehmen, ohne dadurch feine Lebensmöglichkeit im Staate zu gefährden? In irgendeiner deutschen Stadt, die weit von hier irgendwo in Südosteuropa liegt, betreten wir eine deutsche Buchhandlung. Der wesentliche Unterschied ist wohl der, daß der Buchhändler nicht nur Bücher, sondern auch Schreibwaren, Schulbücher und Büroartikel auf Lager hält. In den meisten Fällen sind gerade diese Geschäftszweige erst die Gewähr für feinen Bestand. Aber nicht nur deutsche Bücher werden von ihm verkauft, sondern in vielen Fällen auch die des Staatsvolkes; und wenn weiterhin noch eine geistigschaffende Volksminderheit in seinem Wirkungs kreis lebt, dann ist auch diese durch ihre führenden Autoren ver treten. Hier ist der Buchhändler nicht nur Träger deutscher Kultur, sondern er übermittelt auch Kulturwerte seiner Umwelt. In den einzelnen Staaten werden die Minderheiten, im be sonderen die Deutschen, verschieden behandelt, aber überall haben die deutschen Buchhändler die gleiche Aufgabe. Wenn es vor Jahren keine Leistung war, Buchhändler zu sein, — die Bücher waren oft zur Ware herabgesunken und unterschieden sich meist nur ihrer Sprache nach voneinander, — so ist es heute in vie len Beziehungen anders geworden. Das deutsche Buch hat ein neues Gepräge, das deutsche Buch ist heute mehr denn je deutsche Kultur geworden. Diesem Buche trägt der fremde Staat, bringt der Fremde eine andere Haltung entgegen. Wird der deutsche Auslandbuchhändler in den kommenden Jahren und Jahrzehnten seine Aufgabe erfüllen, kann er seinen Berussweg gerade gehen? Kann er ihn allein gehen? Wenn er in seinem Schicksals- und Berusskamps, sei es im Osten oder Westen, sei es im Süden oder Norden, Hilfe braucht, wird er sie finden? Wie finden wir den Weg? Dieses sind die Gedanken des Leitwortes. Dazu möchte ich nur einen Weg von vielen angedeu tet haben. Wenn in den nächsten Wochen viele Volksgenossen zur dies jährigen Tagung des V. D. A. nach Königsberg fahren, wenn dort von berufenen Stellen über die Not der Volksgenossen jen seits der Grenzen berichtet wird, werden Tausende und aber Tausende dabei sein. Aber noch sind viele Millionen, die es nicht können. Hier kannst du, Kamerad aus dem deutschen Buchhandel, deine Verbundenheit mit dem Auslanddeutfchen zum Ausdruck bringen. Stelle an diesen Tagen Bücher, die von den Brüdern aus der Ferne erzählen, in den Vor dergrund deines Schaufensters. Zeige das Buch, in welchem über deutsches Leben, deutsche Sitte und deutsche Art in der Fremde zu lesen ist. Wenn du auf diese Weise zur Aufklärung dein Teil bei trägst, so haben wir deutschen Buchhändler draußen in der weiten Welt einen kleinen Beweis, daß wir in unserem Berufs- und Volkstumskampf nicht allein stehen. Wir, du und ich, haben einen gleichen Kampf, eine gleiche Aufgabe und daher auch ein gleiches Ziel. Ein neues Reich helfen wir bauen, das seine Grenzen nicht dort hat, wo es mit Holz und Stein sichtbar gemacht ist, sondern das geistig dort aufhört, wo die kleinste deutsche Broschüre, das bescheidenste deutsche Buch von deutschen Menschen an deutsche Menschen verkauft wird. V. Langer. Kunst-Nachrichten Aufbau der Neichskammer der bildenden Künste Der Präsident der Reichskammer der bildenden Künste hat unterm 10. April 1935 eine »Anordnung betr. Aufbau und Organisation der Neichskammer der bildenden Künste- erlassen, in der die Zuge hörigkeit und Befreiung von der Zugehörigkeit zu der Kammer, die Gliederung in Fachverbände und Fachgruppen sowie die Aufgaben usw. der Landesleitungen geregelt werden. Nach § 1 dieser Anordnung umfaßt die Reichskammer der bil denden Künste folgende Tätigkeitszweige: 1. bei der Erzeugung von Kulturgut: Architekten, Gartengestalter, Maler und Graphiker, Bildhauer, Gebrauchsgraphiker, Gebrauchswerber, Kunsthandwerker, Ent werfer und Raumausstatter; 2. bei der Wiedergabe, Erhaltung und Pflege von Kulturgut: Kopisten und Restauratoren; 8. bei der geistigen oder technischen Verarbeitung, der Verbreitung, dem Absatz oder der Vermittlung des Absatzes von Kulturgut: Kunst- und Antiquitätenhändler, Kunstverleger und Kunstblatt händler, Gebrauchs- und Werbekunstmittler, Künstler- und Kunst vereine, Vereine für Kunsthandwerk, Evangelische Reichsgemein schaft christlicher Kunst, Katholische Reichsgemeinschaft christlicher Kunst; 4. bei der Kunsterziehung: Anstalten der bildenden Künste. Von der Zugehörigkeit zur Neichskammer der bildenden Künste werden lt. § 2 der Anordnung befreit: 1. Personen, die eine unter § 1, Abs. 1 genannte Tätigkeit nur geringfügig oder gelegentlich ausüben, 2. Mitglieder einer anderen Einzelkammer der Reichs kulturkammer, 3. Angehörige anderer kraft Gesetzes errichteter Or ganisationen, 4. Lehrpersonen an öffentlichen, allgemein bildenden Schulen. Die von der Zugehörigkeit zur Kammer Befreiten haben die An ordnungen des Präsidenten der Kammer zu befolgen. 422 Ausnahme in die Reichskammer der bildenden Künste Am 18. Mai ist die »Erste Anordnung betr. die Ausnahme und die Ablehnun-g der Aufnahme in die Reichskammer der bildenden Künste vom 1. April 1935« in Kraft getreten. Diese Anordnung findet Amvendung auf die kammerpflichtigen, an der Erzeugung von Kultur gut mitwirkenden Bcrufsangehörigen. Zu diesen sind zu rechnen: Architekten, Gariengestalter, Maler und Graphiker, Bildhauer, G e - brauchsgraphiker, Gebrauchswerber, Kunsthandwerker, Entwerfer und Raumausstatlcr. Der Antrag aus Ausnahme ist an den Präsidenten der Kammer in Berlin W 35, Blumeshof 6, zu richten. Dem Antrag sind Unterlagen beizusllgen, die einen Überblick Uber die Leistungen (Eignung) des Antragstellers bei der Erzeugung von Kulturgut, insbesondere über die eigenschöpferrsche Gestaltungs kraft des Antragstellers, geben. Der Antrag auf Aufnahme wird zur Vorprüfung an den Vor sitzenden des zuständigen Fachverbandes weitergeleitet. Stellt der Vorsitzende auf Grund der Vorprüfung fest, daß der Antragsteller die für die Ausübung seiner kammerpflichtigen Tätigkeit erforder liche Zuverlässigkeit und Eignung besitzt, so vollzieht er die Auf nahme in den Fachverband. Mit der Aufnahme in den Fachverband erwirbt der Aufgenommene die mittelbare Mitgliedschaft zur Reichs kammer der bildenden Künste und zur Reichskulturkammer. Lautet das Gutachten des Vorsitzenden des Fachverbandes ab lehnend, so wird der Antrag dem Präsidenten zur Entscheidung vor gelegt. Lautet das Ergebnis auf Ablehnung nur deshalb, weil die Unterlagen eigenschöpferischc Gestaltungskraft nicht erkennen lassen, so wird dem Antragsteller ein Vorentscheid zugestellt, der das ab lehnende Ergebnis mitteilt und anheimstellt, innerhalb einer Frist weitere Unterlagen zum Nachweis gestaltender Fähigkeit einzureichen. Gegen den Ablehnungsbescheid des Präsidenten der Neichskammer der bildenden Künste steht dem Betroffenen die Beschwerde an den Präsidenten der Reichskulturkammer zu. Veranstaltung von Kunstausstellungen und Kunstmeffen -Die Kunstkammer, bringt in ihrem letzten Heft (5) Erläute rungen zur »Ersten Anordnung betreffend die Veranstaltung von Kunstausstellungen und Kunstmeffen vom 10. April 1935. des Präsi-
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