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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.05.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-05-25
- Erscheinungsdatum
- 25.05.1935
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- Deutsch
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M 120, 25. Mai 1935. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d.Dtschn. Buchhandel. vollzogen, die neben einer hundertjährigen Tradition und Erfah rung den Vorteil der Betreuung wirtschaftlicher Belange bot. Der Börfenverein, der nach seiner Ausglicderung aus der Reichs schrifttumskammer gewissermaßen zu einer Arbeitsgemeinschaft des Buch-, Zeitschriften-, Musikalien- und Kunsthandels und -Ver lages geworden ist, hat besonders auf dem Gebiet des Verkehrs und Verkaufswesens für die vorher genannten, außerhalb der Rcichsschriftlumskammer stehenden Verbände eine außerordent liche Bedeutung. Es kann weder dem Musikalien- noch dem Zeit schriften- oder Kunst-Verleger bzw. -Händler gleichgültig sein, ob die festgesetzten Ladenpreise auch überall eingehalten oder nicht beachtet werden, ob einzelne Firmen Rabatte unterbieten und schleudern, ob die Bestimmungen bei Lieferungen an Behörden, Bibliotheken, Vereine korrekt durchgeführt oder nachlässig be handelt werden usw. Eine Ordnung all dieser Dinge, die für alle, gewissermaßen zum Fach gehörenden Verbände und Einzelmitglieder dieser Organisationen gleich bindend war, konnte nur ein Verband über nehmen, der, außerhalb der Kammer stehend, von rein ständischen Aufgaben befreit war und sich in der Hauptsache den wirtschaft lichen Interessen der von ihm betreuten Mitglieder widmen konnte. Ich darf an dieser Stelle sagen, daß die von mir ver tretenen Fachverbände, wie ich aus den mir zugegangenen Be richten entnehme, diesen Anschluß an den Börsenverein als durch aus ihren Interessen dienend betrachten und ihn unter allen Um ständen auch für die Zukunft aufrechterhalten wollen. Wie ich weiter aus den Berichten der von mir vertretenen Verbände entnehme, ist der organisatorische Ausbau zum größten Teil vollzogen, über die Aufnahme und Eingliederung einzelner Gruppen, die nur teilweise bei der Verbreitung der Kulturgüter Mitwirken, sind die Abgrenzungen noch nicht endgültig erfolgt, wie sie ja auch bei dem Bund Reichsdeutscher Buchhändler noch nicht abschließend festgelegt werden konnten. Es wäre zu wünschen, daß bei der Erfassung dieser Personen- kreise nicht engherzig Verfahren wird. Einzelne der von mir ver tretenen Verbände müssen allergrößten Wert darauf legen, daß die für den Verkauf von Zeitschriften und Spezialliteratur bisher in nicht zu unterschätzender Weise tätig gewesenen Spezial geschäfte — ich denke dabei an Waffenhandlungen, Sportgeschäfte usw. — bei der beabsichtigten Regelung nicht ausgeschaltet werden, sondern tunlichst als Absatzgebiete erhalten bleiben. Ich möchte die Vertreter des Sortimentsbuchhandels, die bei der listenmäßigen Erfassung dieser Verkaufsstellen milwirken, bitten, mit einer mög lichst großzügigen Auffassung an die Lösung dieser Frage heran zugehen. Ich bin überzeugt, daß im Laufe der Jahre die gelegent lichen Vertreibe! von Büchern und Zeitschriften, die wir als zu unserm Stand gehörend nicht anerkennen können und wollen, durch die -vermutlich bald von diesen als lästig empfundene Kon trolle seitens der Reichsschrifttumskammer und ihrer Verbände von selbst als Kulturgutmittler verschwinden werden. Diesen Prozeß mit allen Mitteln durch eine radikale Ausmerzung dieser Absatzstellen beschleunigen zu wollen, wäre bei der augenblicklichen wirtschaftlichen Lage des Buchhandels eine bedenkliche Maß nahme, die sich bei vielen Verlagen in einschneidender Weise aus wirken müßte. Von einigen außerhalb der Reichsschristtumskammer stehen den Verbänden wird der Absatz als noch nicht befriedigend be zeichnet, wenn auch eine Besserung gegenüber den Jahren 1930/32 festgestellt werden muß. So berichtet der Deutsche Musikalien- Verleger-Verein, daß das Musikbedürfnis des Volkes in der Hauptsache durch den Rundfunk befriedigt wird und daß dadurch die Produktion des Verlages eingeengt wurde und dem Musika lienhandel manche Absatzgebiete verlorengingen. Durch die An ordnungen des Präsidenten der Reichsmusikkammer vom 7. Sep tember 1934 hofft man, eine Besserung herbeizusührcn. Leider ist auch der früher recht beachtenswerte Export des Musikverlages weiter rückläufig; der deutsche Musikverlag bedarf genau wie das deutsche Buch und die deutsche Zeitschrift unbedingt der Unter stützung der maßgebenden Regierungsstellen, wenn die Welt geltung der deutschen Musik und der deutschen Literatur gewahrt bleiben soll. Auch der Bund Deutscher Kunstverleger und Kunstblatt händler berichtet, daß die wirtschaftliche Lage auf seinem Gebiete noch nicht befriedigend sei, da der Bedarf an Gegenständen des täg lichen Lebens naturnotwcndig in den Vordergrund gerückt wurde. Erschwerend für diesen Berufsstand kam hinzu, daß die Werbung gewisser Kreise der Architektur für die »bilderlose Wand» weite Volksschichten beeinflußte, wodurch der Absatz besonders an Kunst blättern stark zurückging. Auch das Geschäft nach dem Auslande war ungünstig, lag aber im Verhältnis zum Jnlandgeschäft immerhin noch besser. Eine wesentliche Aufgabe des Bundes Deut scher Kunstverleger und Kunstblatthändler bestand in dem Kampf gegen den Kitsch, der leider noch in erheblichem Maße hergcstellt und Vertrieben wird. Dieser Kampf mußte häufig auf Kosten des Exportgeschäftes geführt werden, da viele Verleger und Grossisten, der Geschmacksrichtung des Auslandes Rechnung tragend, auf kitschige Erzeugnisse eingestellt waren. Der Verband Deutscher Zeitungs- und Zeitschriften-Gros- sisten, der als Mittler zwischen Verlag und Einzelhandel für sämt liche periodischen Druckschriften eingeschaltet ist, beabsichtigt, im Einvernehmen mit der Reichspressekammer eine Verkehrsordnung zur Regelung aller sich im geschäftlichen Verkehr ergebenden Be ziehungen zwischen Verleger, Grossisten und Einzelhandel heraus zubringen. Es ist selbstverständlich, daß sie nicht im Widerspruch zur Verkehrsordnung des Börsenvereins der Deutschen Buch händler stehen wird, sondern sich dieser in den wichtigsten Punk ten anpassen muß. Auch bei diesem Verband, wie bei allen anderen, steht die Frage der Belieferung art- und branchefremder Geschäfte mit Zeitungen und Zeitschriften im Vordergrund der Erörterungen. Für den Reichsverband Deutscher Bahnhofsbuchhändler tref fen die einleitend gemachten Ausführungen, besonders was die Minderung der Kaufkraft des Publikums anbelangt, im beson deren Maße zu. Auch bei dem Reichsverband für den werbenden Zeitschriften handel hat sich uns eine langsame Besserung der allgemeinen Wirtschaftslage gezeigt. Es wird über eine besonders hohe Zahl von Abonnentenspringern geklagt, auch ist der Einsatz für neue Vertricbsobjekte zur Zeit außerordentlich schwierig und z. T. wenig lohnend. Besonders hervorgehoben wird, daß das Ver hältnis zum Sortimentsbuchhandel, das in den früheren Jahren oft sehr gespannt war, sich erfreulicherweise gebessert hat, nicht zuletzt durch die gesetzliche Unterbindung der auch vom Sortiment früher betriebenen -Kaust am Ort»-Propaganda. Leider ist auch von vielen Buchhändlern die Verpflichtung zur Anmeldung des Zeitschriftenvertriebes bei diesem Verband zwecks listenmäßiger Erfassung nicht beachtet worden. Die Beschwerden des Verbandes, daß von vielen Buchhändlern noch Zeitschriften ohne Zustell gebühr frei Haus geliefert werden, dürsten durch die jetzt in Kraft tretende Verkaufsordnung des Börsenvereins gegenstandslos werden. Der Reichsverband der Deutschen Zcitschriften-Verleger, der als Fachverband der Reichspressekammer die Aufgabe hat, sämt liche Verleger der im Reichsgebiet erscheinenden Zeitschriften pflichtmäßig zu erfassen, sie ständisch zu betreuen und zugleich dafür Sorge zu tragen, daß die Zeitschriftenvellage zur Erfüllung der ihnen innerhalb der Volksgemeinschaft gestellten Aufgaben ihre bestmögliche Entwicklung finden, hat zugleich im Aufträge des Präsidenten des Werberates der deutschen Wirtschaft die zum Besten der Gesamtheit der Zeitschriften getroffene Regelung des Anzeigenwesens zu beobachten und zu fördern. Es ist ihm dabei zu seiner Freude möglich gewesen, in Auswertung der im Laufe des letzten Jahres gewonnenen praktischen Erfahrungen, sich mit dem Werberat über bestimmte der Förderung des Zeitschriften wesens dienende Regelungen zu verständigen. Durch die Pflichtmäßige Zusammenfassung sind bisher etwa 3000 Zcitschriftenverlage mit etwa 4500—5000 Zeitschriften im Reichsverband vereint. Diese Zeitschriftenziffer ist geringer als die im Zeitschriftenadreßbuch »Sperling» und vor allem als die von der Deutschen Bücherei angegebene. Dies erklärt sich daraus, daß viele periodische Erscheinungen, entsprechend einer Anordnung des 419
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