Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.09.1944
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1944-09-16
- Erscheinungsdatum
- 16.09.1944
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19440916
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-194409168
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19440916
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1944
- Monat1944-09
- Tag1944-09-16
- Monat1944-09
- Jahr1944
-
171
-
172
-
599
-
600
-
601
-
602
-
603
-
604
-
605
-
606
-
173
-
174
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mit Beilage: „Bestellzettel 1 Bekanntmachungen Reichsschrifttumskammer Gruppe Buchhandel: Betr.: Gau Hamburg — Verkauf von Jugendschriften und Bilder büchern Im Einverständnis mit dem Börsenverein der Deutschen Buch händler und dem GeneralkoinmisSar für die gesamte Wirtschaft in Hamburg bestimme ich. daß Jugendschiiften und Bilderbücher nur noch auf Kinderkleiderkarte verkauft werden dürfen, und /.war höch stens ein Buch zum Geburtstag und ein Buch zu Weihnachten. Die Kleiderkarte ist mit dem Stempel der verkaufenden Buchhandlung zu versehen. Hamburg, den 5. September 1944 B. Friederichsen i. V. des Landbsobmanncs des Buchhandels Y Börsenverein: Betr.: Die Auswirkungen der Bestimmungen über den totalen Kriegseinsatz der Deutschen Reichspost auf den Buchhandel Die Verfügung des Reichspostministers vom 12. August 1911, deren wesentliche Bestimmungen in der Tagespresse veröffentlicht worden sind, gilt nur für das Inland (einschließlich Generalgouver nement und Protektorat Böhmen und Mähren), während für Liefe rungen ins Ausland die bisherigen Vorschriften unverändert in Kraft bleiben. Von den für das Inland geltenden Einschränkungen hat der Reichspostminister durch Erlaß vom 5. September 1944 folgende Aus nahmen für den Buchhandel zugelassen: 1. Bücherpakete, die von Buchhandelsbetrieben (Verlag, Sortiment, Kommissionshuchhandlungen sowie Grossobucbhandlungen) aus gehen und mit einem Klebezettel „Bücher“ versehen sind, sind bis Knde November 1944 ohne Rücksicht auf die allgemeine Ein lieferungshöchstzahl unbeschränkt anzunehmen. 2. Zeitschriften dürfen außer von Zeitschriftenverlagen und von Zeitschriftenvertriebsstellen auch von Sortinjcntsbuchhandlungen unter Streifband oder Kreuzband als Zeitungsdrucksache ver sandt werden. Diese Sendungen sind nach der vollen Druck sachengebühr freizumachen, da Zeitschriftcn-Drucksachen zu er mäßigter Gebühr nicht mehr zugelassen sind. Bisher ist ein erheblicher Teil der Gegenstände des Buchhandels als Päckchen oder Drucksache verschickt worden. Der durch den Weg fall dieser Sendungen notwendige Übergang zur Versendung als Bücherpaket oder Brief bringt für den Buchhandel eine, erhebliche Kostensteigerung. Um sie zu vermeiden, bleibt nur die erhöhte In anspruchnahme des Sammelverkehrs über die Kommissionsplätze, ins besondere über den Kommissionsplatj Leipzig. Buchhäudlerischen Firmen, die dort noch keine Vertretung haben, kann nur empfohlen werden, schnellstens einen Kommissionär zu beauftragen und sich damit dem Zentralverkehr anzuschließen. Das gilt auch für die ge werblichen Leihbüchereien, da nicht anzunehmen ist. daß sie auf dem bisherigen Bezugsweg weiterhin rentabel ihren Bedarf decken können. Auch für eien buchhäudlerischen Zettelverkehr wird die Versen dung über Lc'ipzig dringend empfohlen (Sammelbrief). Sofern aber Bestellzettel direkt geschickt werden, gehen sie am besten als Post karte und als solche ausdrücklich bezeichnet. Leipzig, den 9. September 1944 Wülfing, Stellvertreter des Vorstehers Mitteilungen Börsenverein: Betr.: Neuregelung des Schulbuchvertriebs 1. Im Einvernehmen mit der Reichsstclle für das Schul- und Unterrichtsschrifttum und im Nadigaug zu seinem Erlaß vom 3. Mai 1944 teilt der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volks bildung in einem Erlaß vom 1. August 1944 E I a (4 Schriftt.) 10 folgendes mit: In der unter Anlage 1 aufgeführten „Liste der nicht als Kriegs lernbücher reichseinheitlich eingeführten Unterrichtswelke, für die ein Neudruck zugelassen ist“*), ist unter I Lernbücher für Mathematik folgendes Werk nachzutragen: Verlag Hölder-Pichler-Tempski in Wien: Mathematisches Unterrichts werk für Höhere Schulen von Ludwig». In der unter Anlage 2 veröffentlichten ..Liste der Kriegslern bücher“**) ist unter „Oberschule" der Titel zu Rahn-Stccher; Deutsche Ausdrucksschule zu ändern in Rahn-Stechcr, Deutsche Spracherziehung Band 1—6, und ferner folgendes Unterrichtswerk für den Musik unterricht an Höheren Schulen noch aufzuführen. Musik: Lied im Volk. Musikhuch für Höhere Jungenschulen. Herausgegebfn von Adolf Strube. 1. Band: Deutsches Volkslied (1. bis 8. Klasse). 2. Band: Sing- und Spielmusik (Chorbuch). Kein schöner Land. Musikbuch für Höhere Mädchenschulen. Hcraus- gegeben von Adolf. Strube. 1. Band: Deutsches Volkslied (l. bis 8. Klasse). 2* Band: Sing- und Spielmusik (Chorbuch). Verlag Merseburger & Co. in Leipzig. 2. Um Ungenauigkeiten zu vermeiden, sind die Bestellscheine für Lernbiieher nicht du rehzuschreiben, sondern fünfmal handschrift lich auszufüilen. 3. Für die Pbvsik-, Mathematik- und Chemiebücher werden dem Hauptbestellzettel für die Höheren Schulen Sonderbestellzettel bei gegeben, die selbständig von den Schulen auszufüllen sind. 4. Zur Erleichterung der Arbeit der Auslieferstellen sind die Bestell zettel der Buchhandelsbeauftragten nach Möglichkeit nicht einzeln, sondern zusammen mit den Bestellzetteln der Schulräte nach zuvor erfolgter Kontrolle bei den Auslieferstellen einzureichen. * Börsenveiein — Geschäftsstelle: Betr.: Unzulässigkeit der Abwälzung höherer Beförderungskosten bei Verlagerung Bei der Sicherung des Buchgutes durch Unterbringung in Aus weichlagern und bei der Verlegung von buchhäudlerischen Unter nehmen entstehen durch die vielfach dadurch bedingte Verlängerung des Versendungsweges und durch sonstige Maßnahmen erhöhte Kosten. Für einzelne Verlage war dies der Anlaß, einen Teil der Mehrkosten den buchhändlerischen Bestellern in Form anteilmäßiger *) Veröffentlicht auf Seite 3 des Vertraulichen Rundschreibens vom 25. Mai 1944 betr. Kriegsraaßnahmen zur Versorgung mit Lern büchern. **) Veröffentlicht auf Seite 4 des gleichen Vertraulichen Rund schreibens. Börscnbl. t. d. Dt. Buchh. Nr. 71, Sonnabend, den 16. September 1944. 171
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht