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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.11.1944
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1944-11-25
- Erscheinungsdatum
- 25.11.1944
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1944
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- Monat1944-11
- Jahr1944
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- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.11.1944
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- [16] - 208
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natürlich auch in diesem Falle, daß der Autur nicht dadurch entschädigt wird, daß Ersatjpapier gestellt wird. Hat der Drucker mit dein Bedrucken des Papiers überhaupt noch nicht begonnen, also z. B. nur den Sag fertiggestellt, oder ist das unver arbeitete Papier beim Verleger vernichtet worden, so besteht der Sach schaden in dem reinen Papierwert. Das Autorenhonorar kann als Sach schadenanteil nicht geltend gemacht werden. Wenn also das reine Papier verbrennt und Ersagpapier nicht gestellt werden kann, ist das ent gangene Autorenfionorar ein Nutjungsschaden. Nach § 1, Abs. 4 der Kriegssachschädenverordnung werden aber keine Entschädigungen für den Verlust der Nutjung eines Rechts gezahlt, sondern nur für den Ver lust der Nutjung einer Sache. Der Autor würde leer ausgehen, wenn man sich nicht auf den Standpunkt stellen würde, daß es sich hier um einen typischen Fall des § 38 Kriegssachschädenverordnung handelte. Der hier vorgesehene Härteausgleich soll ja gerade die Schäden ersetjen, die auf echte Kriegstatbestände zurückgehen (vgl. § 2 KSSchVO.) und von dem einzelnen Opfer fordern, die erheblich über das hinausgehen, was den übrigen Volksgenossen zu tragen zugemutet wird. Die Schwierigkeit dieser juristischen Konstruktion, die erforderlich ist, um gerechte Ergebnisse zu erzielen, die Geltendmachung der An sprüche einmal durch den Verlag, wenn dieser Eigentümer der Bücher ist, im anderen Fall durch den Drucker, wenn dieser Eigentümer des halbverarbeiteten Papiers ist, im dritten Fall durch den Autor, wenn das reine Papier verbrannt ist, sollten es doch angezeigt erscheinen las sen, das ganze Gebiet der während der Herstellung vernichteten Bücher durch besondere Verordnung zu regeln. Das scheint um so dringender, als für den Drucker und Binder die Lage ebenso verworren ist und die einfachen Wege abseits von dem geltenden Gesetj liegen. (Vgl. Aufsag von W. Wußt im Börsenblatt Nr. 63 vom 12. August 1944.) II. Kriegsschäden ausländischer Autoren. Nach § 13, Ahsatj 2 der Kriegssachschädenverordnung bedürfen aus ländische Staatsangehörige zur Stellung eines Kriegsschädenantrags der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Nach den vorstehenden Erörterungen kommt ein selbständiger Antrag eines ausländischen Autors nur insoweit in Betracht, als das Papier in unbedrucktem Zu stand von einem Kriegsschaden betroffen wurde und Ersagpapier nicht gestellt werden kann. In diesem Falle müßte der Autor gemäß § 28 der Kriegssachschädenverordnung den Härteausgleich mit Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde beantragen (Regierungspräsident). Wird das dem Drucker gehörige Papier während des Drucks ver nichtet, und ist Ersatjpapiergestellung nicht möglich, so muß der Drucker das Autorenhonorar mit beantragen, Antragsteller ist also der deutsche Drucker und nicht der ausländische Autor. Eine Genehmigung des An trags gemäß § 13, Absag 2 KSSchVO. ist also nicht erforderlich. Ebenso ist der Antrag nicht erforderlich in den Fällen, wo der Verleger als Eigentümer der unfertigen oder fertigen Bücher das Autorenhonorar als Anteil seines Sachschadens mit beantragt. Kriegsschäden außerhalb des Reichsgebietes Das Reichsministerium des Innern hat im „Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern“ Nr. 42/1944 bekannt- gegeben: Kriegsschäden können angemeldet werden, wenn sie entstanden sind: 1. im Elsaß: bei den bisher zuständigen Stellen oder bei dem Badischen Minister des Innern in (17a) Karlsruhe; 2. in Lothringen: bei den bisher zuständigen Stellen oder bei dem Chef der Zivilverwaltung in Lothringen in (18) Saarbrücken; 3. in Luxemburg: bei dem Chef der Zivilverwaltung Luxemburg, Fest stellungsbehörde, in (22) Koblenz, SA-Ufer 15; 4. in der Ukraine und in Wcißruthenien: bei der Kriegssachschäden stelle für das Reichskonfinissariat Ukraine und den Generalbezirk Weißruthenien in (2) Frankfurt/Oder, Uferstraße 3; 5. im Reithskommissariat Ostland: bei den bisher zuständigen Stellen oder bei der zu Nr. 4 genannten Kriegssachschädenstelle: 6. im Bezirk Bialystok: beim Chef der Zivilverwaltung für den Bezirk Bialystok in (5b) Bartenstein/Ostpr., Heilsberger Straße 35; 7. im Generalgouvetnement: a) für Deutsche mit Wohnsitj im Reichsgebiet: beim Kriegsschädenamt Generalgouvernement — Außenstelle in (8) Brieg/Bez. Breslau, Bismarckstraßc 8; b) für Deutsche mit Wohnsitj im Generalgouvernement: bei der Regierung des Generalgouvernements, Hauptamt Innere Verwaltung, Kriegsschädenamt in Krakau, Außenring 65; 8. in den östlichen 0peralionsgebieten (östlich der Rcichskommissariate gelegene Gebiete der UdSSR.): a) für Schäden bis zum Betrage von 10 000 RM: bei der Abwicklungsstelle des Heeres bei der Heeresstandortver waltung (11a) Teplitj-Schönau. Im Antrag ist bei kleineren Scha densorten stets die nächstgelegene größere Stadt mit anzugeben; b) für Schäden über 10 000 RM: bei der Entschädigungsabteilung des Reichskriegsschädenamts (1) Berlin-Charlottenburg, Hardenbergstraße 31; 9. im übrigen Ausland: a) für Schäden bei Auftragsverlagerungen in die Westgebiete: bei der Abwicklungsstelle der Zentralauftragsstellen der bcsetjten Westgebiete in (1) Berlin C 2, Klosterstraße 80/85; b) für Schäden deutscher Arbeitskräfte an der zum täglichen Ge brauch mitgeführten Habe: bei der Entschädigungsahtcilung des Reichskriegsschädenamtes in (1) Berlin-Charlottenburg 2, Hardenbergstraße 31. I. A.: (gez.) Dr. Dellbrüggc Timm Kröger Zu seinem hundertsten Geburtstag am 29. November 1944 Wir fragen, ob es die hundert Jahre sind, die jetjt geschrieben wei den müssen, wenn des Geburtstages Timm Krögers am 29. November gedacht wird, oder die ewige Jugend, die aus seinem erzählerischen Werk spricht, daß er uns, auch über den Anlaß dieses Geburtstages hin aus, immer gegenwärtig ist? Timm Kröger hat keinen Roman geschrieben, kaum ein Gedicht. Er war reiner Novellist, ein Erzähler von hohen Graden. Etwa fünfzig größere und kleinere Erzählungen sind in den sechs Bänden seiner 1906 erschienenen Gesammelten Werke aufgenommen. Was wir davon auch in die Hand nehmen, es ist wie ein Gang im Sommerwind, der die Gräser auf den Dünen und Deichen bewegt — oder im Herbststurm, der im Gebälk rüttelt. Es ist wie Einkehr in die behagliche Stimmung trauter Gespräche, die das Ewige berühren, es ist aber auch ein Gegenüberstehen dem Zwiespalt der Seelen aus menschlichem Irren mit der Tragik, die aus dem Geflecht von Eigensinn und Eigennutj, aus Haß, der unversöhn lich ist, sich vollendet. „Um den Wcgzoll“ ist eine solche Geschichte, eine seiner größeren, die 1905 entstand. Es ist das Eigenartige, daß Timm Kröger, der Jurist, erst spät zu schreiben begann und gleich ein Fertiger war. Liliencron, der Freund, war es, der ihn in die Literatur cinführte. Mit den kleinen Erzählungen des ersten Buchbandes „Eine stille Welt. Geschichten aus Moor und Heide“ (1891) waren Weg und Art des Kommenden gekennzeichnet, mit dem folgenden „Der Schulmeister von Handewitt“ (1893) die erste grö ßere Form der Erzählung gemeistert. Hier näherte er sich der Poesie Storms, wie er später mit der nacht- und traumverwebten nicht viel weniger umfangreichen Arbeit „Wie mein Ohm Minister wurde“ auf seine Art Gleichwertiges neben den Humor Raabes stellte. Köstlich, ein zig fast, ist diese Geschichte von dem erzählfreudigen Schneidcr-Ohiu. der dem schweigsamen Bauern Jasper das Wunder einer bunten, er träumten Welt wiedergibt. Der Tbemenkreis Timm Krögers ist groß. Der Hinweis auf diese drei größeren Erzählungen erschöpft nicht den ganzen Umfang, er kenn zeichnet aber doch die Hauptmerkmale der dichterischen Eigenart. Diese wird genau so deutlich in den vielen mehr skizzenhaften seiner un ermüdlichen Phantasie, worüber noch manches zu sagen wäre. Sein Gesamtwerk, ein köstlicher Besig der deutschen Literatur, hat durch den Verlag Georg Westermann, Braunschweig, in dem sich vor nehmlich der niederdeutsche Dichterkreis sammelte, den Weg zum deut schen Leser schlechthin gefunden. Der Dichter sprach aus seiner Heimat, aber er traf damit die deutsche Seele und das deutsche Gemüt, und beides ist überall, wo Deutsche wohnen. Timm Kröger, 1844 in Haale bei Rendsburg geboren, wurde Jurist. Er verlebte Jahre als Richter in Ostpreußen, kehrte als Notar in das heimatliche Elmshorn zurück und übersiedelte in gleicher Eigenschaft später nach Kiel, wo er nach Zeiten des Schweigens die Auferstehung seines dichterischen Genius erfuhr. 1903 befreite er sich von jeder Amts tätigkeit und diente nur seinem Werk. Am 29. März 1918 starb er, vier- undsiebzigjährig, der alte Justizrat, der Dichter, der aufrechte Mensch und Deutsche. Wilhelm Köhler Firmen-Jubiläen Im Monat Dezember 1944 begehen nachstehende Firmen besondere Gedenktage: 75jähriges Bestehen: Kurmann, Otto, in Aussig, am 5. Dezember. Lippott, Ed., in Kufstein, am 30. Dezember. 50jähriges Bestehen: Nestler, Wilhelm, in Dresden, am 23. Dezember. 25jäliriges Bestehen: Bcthke, W'illy, in Tliale, am 1. Dezember. Böhringer, Anton, in Eger, am 1. Dezember. Edition Acoord, Verlag und Vertrieb für internationale Musik G. m. b. H. in Berlin, im Dezember. Friederici, Georg Erich, in Leipzig, am 1. Dezember. Kment, Emanucl, in Proßnig, am 1. Dezember. Luerssen, B., in Nordenham, am 6. Dezember. Nig, Wilhelm, in Warnemünde, am 15. Dezember. Propyläen-Verlag in Berlin, im Dezember. Schöpf, Caroline, Reise- und Versandbuchhandlung in Wien, am 11. Dezember. Verlag der Gartenschönheit Karl Specht K. G. in Starnberg, im De zember. Winkler, Herbert, in Neuern (Böhmerwald), im Dezember. flauptsdiriftleiter: Dr. Hellmuth Langenburher, Schömberg. — Stellvertr. d. Hauptschriftleiters: Georg v. Kommerstädt. Leipzig —• Verantw. Anzeigen- leiler: Waller Herfurth, Le-ipaig. — Verlag: Verlag de» B ö r s e □ v e r e f n a der Deutichen Buchhändler xu Leipzig. — Anschrift der Sdiriftleifung und Expedition: Leipzig C 1, Postsdiliellfach 274/7S. — Drude: Brandstetter, Leipzig C 1, Dresdner Straße 11. *) Zur Zeit ist Preisliste Nr. 11 gültig! 208 Korsen bl. f. d. Dt. Buchh. Nr. 81, Sonnabend, den 25. November 1944
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